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vorübergehend Zweitwagen bei anderem Versicherer

Themenstarteram 25. Mai 2006 um 14:08

Ich habe einen PKW beim HDI mit 35% versichert, der PKW soll in den nächsten Monaten verkauft werden, sobald ich einen Käufer finde.

Ich habe jetzt einen neuen VW gekauft, welchen ich zu günstigen Konditionen beim VW-Versicherungsdienst versichern möchte. Dieser neue Vertrag soll gleich mit den 35% des alten HDI Vertrages beginnen.

Ist dies möglich? Kann ich den alten HDI Vertrag als Zweitwagen umstellen lassen und beim HDI (mit schlechterer Einstufung) weiterversichern bis ich einen Käufer gefunden habe?

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13 Antworten

Mit der Perspektive Monat(e):

Nein.

Realistisch ist hier bestenfalls die Führung des Neufahrzeuges beim neuen Versicherer als Zweitwagen.

Themenstarteram 25. Mai 2006 um 15:06

Ich muß dem alten Versicherer ja nicht sagen, daß ich das Fahrzeug verkaufe!? Hauptsache er gibt die Prozente weiter an den VVD und versichert den alten weiterhin (fraglich wieviel Prozent dann?)

am 25. Mai 2006 um 15:12

Re: vorübergehend Zweitwagen bei anderem Versicherer

 

Zitat:

Original geschrieben von ukauer

Ich habe einen PKW beim HDI mit 35% versichert, der PKW soll in den nächsten Monaten verkauft werden, sobald ich einen Käufer finde.

Ich habe jetzt einen neuen VW gekauft, welchen ich zu günstigen Konditionen beim VW-Versicherungsdienst versichern möchte. Dieser neue Vertrag soll gleich mit den 35% des alten HDI Vertrages beginnen.

Ist dies möglich? Kann ich den alten HDI Vertrag als Zweitwagen umstellen lassen und beim HDI (mit schlechterer Einstufung) weiterversichern bis ich einen Käufer gefunden habe?

Ja, ich sehe da kein Problem.

Kommt ein weiteres Fahrzeug hinzu, kann man den Schadenfreiheitsrabatt vom bereits vorhandenen Fahrzeug auf das neue Fahrzeug übernehmen, das alte läuft dann als Zweitwagen mit entsprechend schlechterer Einstufung weiter.

Auch die Tatsache, daß es unterschiedliche Versicherer sind, tut dem keinen Abbruch. Neben dem Versicherungsantrag für das neue Fahrzeug ist lediglich ein weiteres Formular auszufüllen, mit dem man die Übernahme der Prozente vom alten auf das neue Fahrzeug beantragt. Das ist alles. Den Rest regeln die beteiligten Versicherer untereinander.

am 25. Mai 2006 um 15:14

Zitat:

Original geschrieben von ukauer

fraglich wieviel Prozent dann?

Der Prozentsatz, der beim HDI für Zweitwagen gilt, vermutlich 140%.

Themenstarteram 25. Mai 2006 um 15:42

Also meint Ihr der alte Vertrag kann (gegen deutlich mehr Prozente) beim HDI bleiben und die alten Prozente (35%) gehen auf den neuen Vertrag beim VVD über?

am 25. Mai 2006 um 15:47

Zitat:

Original geschrieben von ukauer

Also meint Ihr der alte Vertrag kann (gegen deutlich mehr Prozente) beim HDI bleiben und die alten Prozente (35%) gehen auf den neuen Vertrag beim VVD über?

Ja, das sollte gar kein Problem sein.

Das sagt der HDI

Zitat:

TB 9/2005, 16

(7) Der Versicherungsnehmer kann bei Abschluss eines Versicherungsvertrages für einen PKW, ein Kraftrad, welches ein amtliches Kennzeichen führen muss, oder ein Camping-FZ verlangen, dass der Vertrag in die SF 1/2 eingestuft wird, wenn

- auf ein Elternteil des VNs bereits ein PKW, ein Kraftrad, welches ein amtliches Kennzeichen führen muss, oder ein Camping-FZ zugelassen ist, der/das zu diesem Zeitpunkt bereits bei der HDI Privat Versicherung AG versichert ist, oder für das ein unterschriebener Antrag auf Kraftfahrtversicherung bei der HDI Privat Versicherung AG vorliegt und in der KH in eine SF-klasse eingestuft ist.

(8) Der VN kann bei Abschluss eines Versicherungsvertrages für einen PKW, der in eine der Tarifgruppen R, A, B, M und V eingestuft ist, verlangen, dass der Vertrag in die SF 2 eingestuft wird, wenn folgende Voraussetzungen zugleich erfüllt sind:

1.VN und der Halter des versicherten FZs sind identisch bzw. Ehepartner/Lebensgefährten in h. G.

2. Der versicherte PKW wird ausschließlich vom VN und/oder seinem Ehepartner bzw. Lebensgefährten in h.G. oder sonstigen Fahrern, die mindestens 23 Jahre alt sind, gefahren.

3. Der VN - und ggf. der Partner - ist mind. 23 Jahre alt.

4. Für den bereits versicherten PKW des VNs,bzw. des Ehepartners/Lebensgefährten in h.G. gilt

4.1 der Versicherungsvertrag besteht bei der HDI Privat Versicherung AG oder ein unterschriebener Antrag auf Kraftfahrtversicherung mit einem Versicherungsbeginn innerhalb eines Jahres bei der HDI Privat Versicherung AG liegt vor,

4.2 der Versicherungsvertrag befindet sich in der KH mindestens in der SF 2,

4.3 der bereits versicherte PKW wird ausschl. vom VN und/oder seinem Ehepartner bzw. Lebensgefährten in h.G. oder sonstigen Fahrern, die mind. 23 Jahre alt sind, gefahren.

5. Für das gleiche oder für das gemäß Nr. 26 ersetzte Fahrzeug bestand für den VN keine KH, die nach der dazu anzurechnenden Dauer der Schadenfreiheit und der Anzahl der Schäden schlechter als in die SF 2 eingestuft werden müsste bzw. bei Vertragsbeendigung eingestuft war.

Die meisten Versicherungen erwarten also, dass der Erstwagen bis zum 1.1. des Folgejahres zu Ihnen kommt.

Wandert der Erstwagen ab, dann klappt es mit der Zweitwagenregelung nicht.

am 25. Mai 2006 um 21:17

@madcruiser: das würde ja bedeuten, daß man beim HDI keinen Zweitwagen mit SF 1/2 versichern kann, wenn man nicht gleichzeitig auch den Erstwagen beim HDI versichert. Sicher, daß da nicht irgendwo noch ein Passus fehlt?

Was hat der HDi denn in den TB bei Zulassung eines Neuen Fahrzeugs ohne Wegfall des alten Fahrzeugs stehen? Müßte unter der Überschrift "Fahrzeugwechsel" stehen, vermute mal unter TB 26, Absatz 5.

Themenstarteram 25. Mai 2006 um 22:13

Nochmal mein Problem: Der neue Wagen wird beim VVD versichert mit den 35%. Der alte Wagen soll (für einige Wochen/Monate) noch beim HDI bleiben. Die Umstufung beim HDI ist nachrangig, hauptsache es geht überhaupt und ich bekomme die Prozente auf den neuen jetzt sofort übertragen.

Jetzt ist Montag und Du kannst den HDI anrufen.

Würde ich machen, wenn ich mit dem hier geposteten Beiträgen nicht klar käme.

Der HDI sagt dir dann, ob er den Vertrag des Altfahrzeuges in SF 1/2 bzw. in SF 0 weiterführt.

am 26. Mai 2006 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Jetzt ist Montag und Du kannst den HDI anrufen.

:D Bei mir noch nicht - ich hab noch ein Wochenende vor mir ;)

Zum Thema: Nach meinem Verständnis geht das. Problemlos.

MfG, HeRo

Themenstarteram 31. Mai 2006 um 15:25

HDI hat sich gemeldet: SF 1/2 = 140%

am 31. Mai 2006 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von ukauer

HDI hat sich gemeldet: SF 1/2 = 140%

Also geht es so, wie Du es Dir vorstellst; schön für Dich.

Danke für die Rückmeldung.

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