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Vorvertrag bindend unter diesen Umständen

Themenstarteram 18. Dezember 2024 um 16:15

Hallo liebe Gemeinde,

Ich wollte meinen Golf 6 verkaufen. Prompt meldete sich ein Händler, man machte einen Preis aus und legte ein Abholdatum fest. Des weitere gab es eine Art Vorverkaufvertrag.

Der Fahrer kam, kontrollierte das Auto, alles super, das einzige was bemängelt wurde, das Auto ist anthrazit mettalic, laut Vorvertrag grau-metallic. Im Fahrzeugschein stand nur grau und der Vorvorbesitzer war eine xyz-GmbH. Daraufhin sollte der Preis massiv gesenkt werden.

Man konnte sich nicht einigen und ich habe das Auto schlussendlich nicht verkauft.

Es gab ein wildes hin und her, man wollte mir zunächst die Anfahrt mit einer unsäglichen Summe in Rechnung stellen.

Nun ist die Frage, sind das wirklich Dinge, die den Preis drücken können? Und bin ich zu irgendetwas verpflichtet? Wohlgemerkt es handelt sich aufgrund des alters des Autos um verhältnismäßig kleine Beträge.

Liebe Grüße

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26 Antworten

Bitte nie irgendwelche Vorverträge machen. Natürlich sind diese dann rechtlich bindend. Inwieweit sich das bei der Farbe auswirkt, lasse ich mal dahingestellt sein. Meiner Meinung nach eher nicht, insbesondere wenn nur ein geringer Farbunterschied wie hier beschrieben, besteht. Allerdings ist der Verkäufer an die Zusicherungen im Vorvertrag gebunden, und dem Fahrzeug fehlt nun mal eine zugesicherte Eigenschaft.

Einen Kaufvertrag sollte man erst nach der Besichtigung erstellen. Dazu einen Vertrag mit Ausschluß der Gewährleistung als Privatverkäufer verwenden.

Ein Vertrag ist ein Vertrag und der ist nun mal bindend.

Wenn er vorher Fotos in der Offerte sehen konnte. Für den einen ist Anthrazit auch ein Grauton.

Aber das ist die typische Masche. Vorvertrag machen, Abweichung finden und dann Nachkaten bis der Arzt kommt und mit Anwalt usw. drohen.

ich würde es drauf ankommen lassen.

Mach für die in jeglicher Hinsicht eine Beweissicherung, auch von der Offerte und stelle sämtliche Kommunikation mit dem Händler ein.

Warte bis entweder was von seinem Anwalt kommt oder wie ich es machen würde, bis die Klage kommt.

Anthrazit gehört zu den Grautönen. Der Käufer hat m.M.n. die Übernahme gegen Zahlung des vereinbarten Preises grundlos verweigert. Ich würde Frist und Nachfrist setzen und den Rücktritt nebst Schadenersatz androhen.

Mir erschließt nicht der Unterschied und der Nutzen von Vorkaufverträgen.

Wenn beide Vertragsarten die Unterschrift vom Verkäufer und Käufer tragen, dann sind sie

verpflichtend, da der Kaufvertrag eine zweiseitige Willenserklärung ist. Wenn dieses bei einem

sogenannten Vorkaufsvertrag auch der Fall ist, dann ist dieser wie ein unterschriebener Verkaufsvertrag zu behandeln.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Dezember 2024 um 17:38:55 Uhr:

Anthrazit gehört zu den Grautönen. Der Käufer hat m.M.n. die Übernahme gegen Zahlung des vereinbarten Preises grundlos verweigert. Ich würde Frist und Nachfrist setzen und den Rücktritt nebst Schadenersatz androhen.

Sehe ich genauso !!

Themenstarteram 18. Dezember 2024 um 16:58

Zitat:

Wenn beide Vertragsarten die Unterschrift vom Verkäufer und Käufer tragen, dann sind sie

verpflichtend, da der Kaufvertrag eine zweiseitige Willenserklärung ist. Wenn dieses bei einem

sogenannten Vorkaufsvertrag auch der Fall ist, dann ist dieser wie ein unterschriebener Verkaufsvertrag zu behandeln.

Und wenn es sich lediglich um eine Email handelt? Dann ist es nämlich in meinen Augen auch kein bindender Vertrag.

Eine einseitig geschriebene Email ist natürlich keine bindende vertragliche Bindung, zumal sie nicht die zweiseitige

Willenserklärung gepaart mit den notwendigen Unterschriften aufweisen kann.

Aber hier - wurde von einem sogenannten Vorvertrag gesprochen, wenn dieser in Form einer Mail realisiert wurde,

dann ist es kein Vertrag oder " Vorvertrag".

Ein KV kommt erst mit 2 übereinstimmenden Willenserklärungen zustande.

Wurden die nicht abgegeben ist auch kein KV entstanden.

Und für grodon.... zur Ergänzung eine Vertrag kann auch mündlich bindend zustande kommen. Ist nur nachher eine Frage der Beweiskraft.

Es gibt nur ganz wenige Verträge die einer Formvorschrift bedürfen.

Bei größeren Anschaffungen wie Autokauf, ist i.d. R. nur eine vertragliche schriftliche Vereinbarung sprich Vertrag mit Unterschriften bindend. Eine mündliche Vereinbarung bei derartigen Anschaffungen kann jederzeit widerrufen werden und ist auch unter Beweiskraft kaum durchsetzbar.

Nein ist falsch, lies mal das BGB.

Macht man nur um beweiskräftig im Fall der Fälle was in der Hand zu haben.

Nötig ist es nicht.

Und Widerruf gibt es nur im Fernabsatz- oder Haustürgeschäften.

Bitte nicht einfach alles durcheinander schmeißen.

Weder bedürfen ein Vorvertrag noch ein Kaufvertrag einer bestimmten Form. Wichtig ist nur die übereinstimmende Willenserklärung und ob ich die per Mail oder mündlich abgebe, ist lediglich eine Beweisfrage.

Hier hat Paul oben schon das einzig richtige Prozedere für @Sierra123 aufgezeigt. Eine beliebte Masche und da sollte es Spaß machen, den Spieß umzudrehen. Ob die gewerbliche Nutzung durch den Vorvorbesitzer dabei eine Rolle spielt, kann ich nicht sagen. Steht im Vorvertrag irgendwas zur bisherigen Nutzung durch dich oder durch die einzelnen Vorbesitzer?

Vorbesitzer vor dem TE sind uninteressant. Es sei denn es ist ein Kettengeschäft zur Verhinderung der Sachmangelhaftung. Diese kommt aber bei B2B mit nicht zustande.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 18. Dezember 2024 um 19:34:41 Uhr:

Vorbesitzer vor dem TE sind uninteressant. Es sei denn es ist ein Kettengeschäft zur Verhinderung der Sachmangelhaftung. Diese kommt aber bei B2B mit nicht zustande.

Das würde ich etwas anders sehen. Es kommt darauf an, welche Beschaffenheit des Wagens zugesagt wurde.

Wenn per Vertrag zugesichert wurde, dass der Wagen nie gewerblich, sondern immer privat genutzt wurde, wäre das m.E. schon eine Eigenschaft, die der Verkäufer anhand der Vorbesitzer wissen müsste.

Die Farbe ist ein Spitzfindigkeitsthema, da würde ich es auch drauf ankommen lassen.

@TE: sag doch bitte aber einmal, was für einen „Vorvertrag“ ihr abgeschlossen habt. Ich denke eher, dass ihr einen grundsätzlich bindenden Kaufvertrag geschlossen habt, der für dich als „Vorvertrag“ gilt, weil die Übergabe erst später stattfand. Was ist in diesem Fall ein Vorvertrag???

Allerdings auch bei einem abweichenden Rechtskonstrukt….. welche Konsequenzen sind bei Nichterfüllung darin vertraglich vereinbart?

Das ist arglistige Täuschung, wissentlich gelogen!

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