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Vorvertrag über Online Plattform
Abend allerseits,
folgende Problematik:
Ich habe heute ein Auto bei Mobile.de angeboten und innerhalb weniger Sekunden den ersten Anruf gehabt. Am Telefon war ein Herr aus Berlin (Faour Autohandel) der direkt anfing zu handeln und als man sich einigte bekam ich einen Link zu einer Website geschickt wo ich die Reservierung des Autos bestätigen sollte. Ich habe mich ziemlich überrumpeln lassen und leider das ganze bestätigt. Erst auf den zweiten Blick habe ich gesehen, dass um eine "Verkaufszusage gegen Barzahlung" handelt. Da mir das etwas suspekt vorkam wollte ich den Käufer noch einmal anrufen und das ganze widerrufen. Dieser wurde direkt wütend drohte mit Anwalt, falls ich den Vertrag nicht erfülle und legte einfach auf. Danach kam noch eine Email das sein Fahrer morgen den Wagen abholen kommt wie bereits vereinbart.
Anscheinend scheint diese Form von Vertrag ja tatsächlich Gültigkeit zu haben allerdings habe ich ein paar weitere Fragen:
1. Wenn der Verkauf mit diesem Ablauf ja bestätigt ist hat die Person die den Wagen abholen kommt nicht das Recht noch auf eine Probefahrt, Prüfung des Fahrzeugs o.ä zu bestehen, sondern zahlt lediglich den Betrag und erhält dann das Auto oder? Denn wenn es ja tatsächlich ein bestehender Vertrag ist dann ist der Verkauf ja quasi abgeschlossen und es geht lediglich um die Übergabe.
2. Falls ich das ganze jetzt doch ablasen würde was könnte mich schlimmstenfalls an "Schadensersatz" treffen? Hat da jemand Erfahrungen?
3. Irgendwelche Tipps was ich beachten muss wenn dieser Typ tatsächlich kommt?(Was z.b im Verkaufsvertrag definiert werden sollte)
Vielen Dank im voraus!
PS: Und bitte spart euch die "selbst Schuld" Aussagen...war doof weiß ich auch...
Beste Antwort im Thema
So sorry für das verspätete update aber heute war ales etwas chaotisch:
Folgendes ist passiert:
Da ich mich mit meinem Anwalt beraten habe und er meinte es wäre ein riskantes Pokerspiel für den geringen Betrag habe ich mich entschlossen es schweren Herzens durchzuziehen. Der Abholer rief um 14:15 (15 min nach vereinbartem Termin) an und sagte der Zug habe Verspätung und er schaffe es nicht pünktlich. Daraufhin habe ich (da wir ja sowieso schon sehr wütend waren) gesagt bis Punkt 16 Uhr hat er Zeit oder wir sind nicht zuhause.
5 Minuten vor Vier stand er mit einem Taxi vor der Haustür. Er fragte ob er den Wagen probefahren könne, ich hab dies aber abgelehnt mit der Begründung das diese Herrschaften ja so sehr auf ihren Vertrag bestehen, dass ich keinen Grund sehe hier noch Probefahrten anzubieten. Entweder er solle diesen sch*** Vertrag erfüllen, bezahlen und die Wagenschlüssel erst danach erhalten oder nicht. Nach einem kurzen Telefonat mit seinem Chef ging er darauf ein fuhr mit mir zu Bank gab mir das Geld und ich zahlte es ein.
Anschliessend haben wir einen Vertrag (Vorlage aus dem Internet) ausgefüllt in dem wir wasserdicht definiert haben, dass der Wagen so gekauft wird wie er hier steht und keine Ansprüche auf Schäden o.ä sind. Hat er alles so akzeptiert, unterschrieben und ist mit den Papieren und Schlüsseln weggefahren.
Leider mussten wir dem Kauf nun am Ende doch zustimmen weil wir mittlerweile einfach so weit waren, dass wir den ganzen Scheiß hinter uns bringen wollten.
Übrigens sehr interessant: Er wollte die Käufer Daten mit "Lynar Automobile ausfüllen" obwohl der Verkäufer Faour etc pp. hieß. Da Lynar Automobile ja schon einen negativen Ruf hat hat man wohl mal schnell die nächste Abzocker Firma aufgemacht!
Fazit: Aufpassen vor Lynar Automobile, Faour Automobile und allen anderen Vereinen die über eine Website das Auto kaufen wollen!!! Ich hoffe der ein oder andere Verbraucher liest das und ist durch meine Erfahrung gewarnt...
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50 Antworten
Was soll das den für ein link und eine Seite sein? Und wurde der Verkaufspreis darin genannt. Mal abgesehen davon ob so was rechtlich uberhaupt halt hat (was ich sehr bezweifele) t, wenn du das doch nicht möchtest , würde ich einfach den preis der im inserat stand wieder aufrufen.
Die Seite; http://www.ali-f.de/ absolute unspektauläres Ding mit einem Login Formular...dann bekam ich per Telefon eine Kunden Nummer, im zwieten Fenster stand dann eine Auflistung mit den Daten des Inserats und dem Preis der besprochen wurde. Als ich dies dann unglücklicherwiese bestätigt habe kam direkt eine Email mit der Kaufbestägiung etc. Und doch leider ist es wohl so das diese Form des Vertrages Gültigkeit hat (habe mit einem befreundeten Anwalt darüber gesprochen) Die Kerle wissen schon was sie da tuen (und vor allem wie...)
Zitat:
@kahb schrieb am 13. März 2016 um 23:01:46 Uhr:
Die Seite; http://www.ali-f.de/ absolute unspektauläres Ding mit einem Login Formular...dann bekam ich per Telefon eine Kunden Nummer, im zwieten Fenster stand dann eine Auflistung mit den Daten des Inserats und dem Preis der besprochen wurde. Als ich dies dann unglücklicherwiese bestätigt habe kam direkt eine Email mit der Kaufbestägiung etc. Und doch leider ist es wohl so das diese Form des Vertrages Gültigkeit hat (habe mit einem befreundeten Anwalt darüber gesprochen) Die Kerle wissen schon was sie da tuen (und vor allem wie...)
Und welcher preis war dort eingetragen?
Achte auf jedes winzige Detail des Vertrags, auch auf Schreibfehler bei den technischen Daten. Es ist eine gängige (unlautere) Masche, absichtlich winzige Fehler (z. B. Baumonat/-jahr, Fahrgestellnummern) einzubauen und dann - wenn irgendetwas nicht hundertprozentig dem Vertrag entspricht - den Verkäufer massiv unter Druck zu setzen um sich einen erheblichen Rabatt zu erschwindeln.
Zitat:
@conqueror333 schrieb am 13. März 2016 um 23:03:53 Uhr:
Zitat:
@kahb schrieb am 13. März 2016 um 23:01:46 Uhr:
Die Seite; http://www.ali-f.de/ absolute unspektauläres Ding mit einem Login Formular...dann bekam ich per Telefon eine Kunden Nummer, im zwieten Fenster stand dann eine Auflistung mit den Daten des Inserats und dem Preis der besprochen wurde. Als ich dies dann unglücklicherwiese bestätigt habe kam direkt eine Email mit der Kaufbestägiung etc. Und doch leider ist es wohl so das diese Form des Vertrages Gültigkeit hat (habe mit einem befreundeten Anwalt darüber gesprochen) Die Kerle wissen schon was sie da tuen (und vor allem wie...)
Und welcher preis war dort eingetragen?
Der Preis der dort eingetragen war entsprach schon dem am Telefon besprochenen, allerdings empfand ich dann anschließend alles sehr supsekt was sich ja im zweiten Gespräch bestätigte.
@sprintasport ich wollte eigentlich selbst den Vertrag aufsetzen sofern dies möglich ist.
Und weiterhin habe ich wiegesagt keine große Lust diesem Typen noch eine Probefahrt zuzusprechen...wenn diese Abzocker meinen der Vertrag besteht so dann muss da ja auch nichts mehr geprüft werden. Verkauft ist verkauft oder wie seht ihr das?
hier das Formular, das ergoogelt wurde:
Die wichtigste Vereinbarung fehlt. Kein Ausschluss der Sachmängelhaftung.
O.
Au Backe.
Gegen rabiate Verkaufsmethoden muss man ebenso Vorgehen.
Tip : Du stellst dein Auto für ein paar Tage in ein Parkhaus öä. ab.Dann meldest du es bei der Polizei als gestohlen. Eine Kopie der Anzeige schickst du dem Autokäufer zu mit der Forderung der Zahlung des Kaufpreises, erwähne noch das das Fahrzeug nur Haftpflicht Versichert ist. Erwähne noch das er das Fahrzeug rechtlich erworben hat und die das Geld zusteht notfalls mittels Anwalt dein Geld einklagen wirst.
Bitte dann aber erstmal nicht wieder bei Mobile einstellen
Du wirst nie mehr was von dem hören.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 14. März 2016 um 08:45:29 Uhr:
Au Backe.
Gegen rabiate Verkaufsmethoden muss man ebenso Vorgehen.
Tip : Du stellst dein Auto für ein paar Tage in ein Parkhaus öä. ab.Dann meldest du es bei der Polizei als gestohlen. Eine Kopie der Anzeige schickst du dem Autokäufer zu mit der Forderung der Zahlung des Kaufpreises, erwähne noch das das Fahrzeug nur Haftpflicht Versichert ist. Erwähne noch das er das Fahrzeug rechtlich erworben hat und die das Geld zusteht notfalls mittels Anwalt dein Geld einklagen wirst.
Bitte dann aber erstmal nicht wieder bei Mobile einstellen
Du wirst nie mehr was von dem hören.
gute idee und dann bist du selber wegen betrug dran.
Ach nee es war ein Irrtum du hattest das Fahrzeug in Parkhaus A abgestellt und dachtest es wäre in Parkhaus B nur dort hast du gesucht bis dir 3 Tage später eingefallen ist das es in Parkhaus A stehen müsste Dann gehst du zur Polizei und meldest deinen Irrtum.
Kann ja mal passieren, der Rechtsstaat schützt uns nicht vor solchen " miesen Aufkaufmethoden" gegenüber gutgläubigen Privatverkäufern. Da gebe ich jedem das recht hier genauso mies zu werden.
Variante B
Sehr geehrter Herr Autoaufkäufer mit unaussprechlichem Nachnamen,
leider hat mein Sohn 7 Jahre ohne mein wissen und nur aus Spass bei Mobile mein Auto verkauft, sollten Sie dennoch den Kaufvertrag als gültig ansehen werde ich das Fahrzeug nur nach gerichtlicher Entscheidung an Sie herausgeben.
Ich sehe hiermit den Kaufvertrag als nichtig an, sie können sich aber gerne an meinen Anwalt:
Peter Recht
Rechtsstr.1
14214 Rechtershausen
wenden.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 14. März 2016 um 10:29:50 Uhr:
Ach nee du hattest das Fahrzeug in Parkhaus A abgestellt und dachtest es wäre in Parkhaus B nur dort hast du gesucht bis dir 3 Tage später eingefallen ist das es in Parkhaus A stehen müsste
Kann ja mal passieren, der Rechtsstaat schützt uns nicht vor solchen " miesen Aufkaufmethoden" gegenüber gutgläubigen Privatverkäufern. Da gebe ich jedem das recht hier genauso mies zu werden.
solange du nicht der oberste richter beim bundesgerichtshof bist, kann ich mich schlecht auf deine rechtsprechung verlassen. außerdem würdest du eh kein geld kriegen. im vertrag steht bares für ware, keine ware kein bares, da du deinen teil des vertrags erfüllen kannst und trotzdem vielleicht noch schadensersatz zahlen musst.
und eltern haften für ihre kinder
Variante C
Hallo Ali,
Das Auto ist kaputt hascht pech gehabt weil hättest du eher abholen müssen.
Beispielbild ( muss man sich eins aus dem Web suchen was passt)
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 14. März 2016 um 10:42:12 Uhr:
Variante C
Hallo Ali,
Das Auto ist kaputt hascht pech gehabt weil hättest du eher abholen müssen.
Beispielbild ( muss man sich eins aus dem Web suchen was passt)
hast tolle idee und hoffentlich auch einen tollen anwalt. bevor ich sowas mache, wende ichmich lieber an die verbraucherzentrale oder vereinbare einfach nur einen beratungsgespräch beim anwalt, um überhaupt zu erfahren ob sowas rechtens und auch bindend ist, was ich sehr anzweifel
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 14. März 2016 um 08:13:17 Uhr:
hier das Formular, das ergoogelt wurde:
Die wichtigste Vereinbarung fehlt. Kein Ausschluss der Sachmängelhaftung.
O.
Wenn man die Adresse von einem Verkäufer hat kann wohl jeder so eine Verkaufszusage an den Handel schicken.