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Vorwurf arglistige Täuschung bei Autoverkauf

BMW 3er E46
Themenstarteram 12. Februar 2025 um 20:01

Hallo zusammen,

und zwar habe ich vor einigen Wochen meinen e46 verkauft. Nun droht mir der Käufer mit einem Anwalt aufgrund arglistiger Täuschung. Der Verkauf erfolgte über Ebay wo ich vermerkte, dass der Motor bei 153.000km generalüberholt wurde (hatte einen Motorschaden aufgrund Steuerkette). Bei Verkauf betrug der Kilometerstand fast 200.000km. Nachdem ich dem Verkäufer die Rechnung des Reparatur schickte (in Höhe von 5000€), meinte er es handelt sich um eine Instandsetzung, nicht um eine Generalüberholung. Jedoch meinte er die Rechnung sieht vernünftig aus, daher hatte er Interesse am Fahrzeug. Ich wies den Kunden darauf hin, dass das Auto manchmal Zündaussetzer hat (ich vermutete das eine Zündspule defekt war) und die Koppelstange repariert werden müsste. Ich dies aber bei ernsthafter Interesse davor noch reparieren würde. Im Endeffekt kam der Kunde zur Besichtigung und wollte das Auto nach Besichtigung und Probefahrt sofort mitnehmen und bestand darauf die erwähnten Mängel selber zu reparieren. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch kein neues Auto, das Fahrzeug wurde von mir bis dahin noch täglich genutzt. Nach einem kurzen Telefonat mit einem Kumpel von mir der mir sein Auto bis zur Überbrückung eines neuen leihen konnte und Preisverhandlung mit dem Kunden, nahm er das Fahrzeug angemeldet mit. Wir machten selbstverständlich einen Kaufvetrag (Vorlage von Mobile.de) und bei Besonderheiten des Fahrzeugs schrieben wir dazu: Motor Instandgesetzt siehe Rechnung 2022.

Nach ein paar Wochen meldet sich der Kunde und drohte mir mit einem Anwalt. Der Motor hat einen Zylinderkopfschaden. Dies viel auf als der Kunde die Zündspule (meine Vermutung war richtig) und die Koppelstange in einer freien Werkstatt reparieren lies.

Die Werkstatt tätigte folgende Aussagen:

- Schaden von über 2500€

- Vermutung das hier 2022 gar nichts repariert worden ist

- dies hätte mir schon längst auffallen müssen, als ich den Kühlwasserbehälter ausgetauscht habe

Der Kühlwasserbehälter war tatsächlich defekt und hatte einen Riss, diesen habe ich dann selbstständig mit einem Kumpel repariert. Video wie das Kühlwasser da raus läuft habe ich sogar noch. Dabei habe ich mir nichts gedacht, da es anscheinend ein typisches Problem ist, dass die nach einiger Zeit den Geist aufgeben. Es hieß somit: Kühlwasserbehälter kaputt -> Kühlwasserbehälter ausgetauscht -> Problem erledigt

Dies passierte ca. 3-4 Monate vor Verkauf. Ich habe das Fahrzeug somit guten Gewissens verkauft und auf alle Mängel etc. hingewiesen. Der Kunde meinte bei Verkauf sogar das er es gut findet wie ehrlich ich bin und dies auch ein Grund ist wieso er es kauft.

Nun wird mir eben mit Anwalt gedroht oder das wir uns auf eine Zahlung in Höhe von 650,00€ einigen.

Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

Ich meine ich habe auf alles hingewiesen und sogar eine Rechnung der Reparatur auf der folgendes steht:

Arbeitsaufwand Motor zerlegt zur Überprüfung.Zylinderkopf demontiert, Ölwanne demontiert, Kolben ausgebaut,Motor vermessen,Kolbenringe erneuert,Zylinderlaufbahnen gehohnt, Kolben montiert.,Zylinderkopf montiert,Steuerkettensatz emeuert,Motor komplettiert,Fahrzeug erweitert Probegefahren und Parameter überprüft. C Arbeitsaufwand Zylinderkopfüberholung,zerlegen und zusammenbauen.Zylinderkopf Ultraschallreinigen.Zylinderkopf planfräßen,alle Ventile auf Schlag und Dichtheit prüfen, Auslassventil reinigen und am Sitz schleifen,

Über euere Ratschläge würde ich mich gerne freuen!

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13 Antworten

@VipeZz

Geh zu einem Anwalt.

Eine Beratungsstunde sollte kostenfrei sein.

Wenn du Rechtschutz hast,kann die die weiteren Kosten übernehmen,Anfrage stellen.

Du hast eine Kaufvertragsvorlage in der hoffentlich die Gewährleistung von privat ausgeschlossen wurde,dann sollte er dir nix können.

Bin aber kein Anwalt,daher zu einem solchen gehen,NICHT warten auch wenn dir das jetzt einige raten werden.

Informieren kostet erstmal nix und so WEIßT du,was Sache ist.

 

Greetz

Cap

Hast Du die Gewährleistung beim Privatverkauf Deines Gebrauchtwagens nicht im Kaufvertrag ausgeschlossen, musst Du für Mängel 12 Monate lang gerade stehen. Käufer haben innerhalb dieser Zeit das Recht, Nachbesserung für Schäden am Fahrzeug zu verlangen – selbst, wenn Du von denen gar nichts wusstest.

 

Du hast ihn auf einige Mängel mündlich hingewiesen, arglistig ist das nicht, jedoch vor Gericht schwer zu bezeugen, was genau mündlich genannt wurde...

 

Hast du Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen im Kaufvertrag stehen?

 

Ohne Beläge und nur durch Aussagen, würde ich mich nicht einschüchtern lassen.

Die Werkstatt soll das schwarz auf weiß belegen, dass die Mängel am Zylinderkopf vorliegen.

 

Am besten rufst du eine Werkstatt in SEINER Wohnort nähe an und beauftragst eine Diagnose vom Zylinderkopf. Der Käufer soll bitte dorthin, weil neutrale Stelle usw.

 

Und außerdem finde ich 650€ für solch eine Reparatur ziemlich wenig. Ich glaube der übertreibt ein wenig und will bloß etwas Geld zurück.

 

Wenns blöd läuft und du vor Gericht verlieren würdest, müsstest du die Mängel beheben lassen.

 

Falls ich mit irgendwas falsch liege, korrigiert mich bitte.

Themenstarteram 12. Februar 2025 um 21:55

Zitat:

@Yavuz50 schrieb am 12. Februar 2025 um 22:37:45 Uhr:Hast Du die Gewährleistung beim Privatverkauf Deines Gebrauchtwagens nicht im Kaufvertrag ausgeschlossen, musst Du für Mängel 12 Monate lang gerade stehen. Käufer haben innerhalb dieser Zeit das Recht, Nachbesserung für Schäden am Fahrzeug zu verlangen – selbst, wenn Du von denen gar nichts wusstest.

Du hast ihn auf einige Mängel mündlich hingewiesen, arglistig ist das nicht, jedoch vor Gericht schwer zu bezeugen, was genau mündlich genannt wurde...

Hast du Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen im Kaufvertrag stehen?

Ohne Beläge und nur durch Aussagen, würde ich mich nicht einschüchtern lassen.

Die Werkstatt soll das schwarz auf weiß belegen, dass die Mängel am Zylinderkopf vorliegen.

Am besten rufst du eine Werkstatt in SEINER Wohnort nähe an und beauftragst eine Diagnose vom Zylinderkopf. Der Käufer soll bitte dorthin, weil neutrale Stelle usw.

Und außerdem finde ich 650€ für solch eine Reparatur ziemlich wenig. Ich glaube der übertreibt ein wenig und will bloß etwas Geld zurück.

Wenns blöd läuft und du vor Gericht verlieren würdest, müsstest du die Mängel beheben lassen.

Falls ich mit irgendwas falsch liege, korrigiert mich bitte.

Der Ausgleichsbehälter ist eine Schwachstelle und reißt bei allen nach einer gewissen Laufleistung.

Die Werkstatt behauptet - was für eine Lachnummer.

Themenstarteram 12. Februar 2025 um 22:00

Das steht in dem Kaufvertrag beim Punkt Gewährleistung. Müsste ja dann auf der sicheren Seite sein. Ich meine ich wusste nichts von dem Schaden, habe das Auto täglich benutzt und Nix festgestellt. Aber werde mir vermutlich nach Rat von Greetz einen Anwalt oder zumindest eine Erstberatung einholen ???????

Img

In deinem Fall gibt es ein paar wichtige rechtliche Aspekte zu beachten:

 

1. Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Da im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, haftest du als Verkäufer grundsätzlich nicht für Mängel, die nach dem Kauf auftreten oder bereits vorhanden waren. Dies gilt jedoch nur, wenn du nicht arglistig Mängel verschwiegen hast.

 

 

2. Mündliche Erwähnung des Mangels (Zündaussetzer).

Da du dem Käufer mündlich mitgeteilt hast, dass das Fahrzeug Zündaussetzer hat, könnte dies bedeuten, dass der Käufer davon wusste. Allerdings könnte es problematisch sein, dies nachzuweisen, falls es zu einem Streit kommt.

 

 

3. Nicht im Kaufvertrag festgehalten.

Dass der Mangel nicht schriftlich im Kaufvertrag erwähnt wurde, könnte für den Käufer ein Argument sein, um auf eine Täuschung oder einen versteckten Mangel zu plädieren. Das wäre aber nur relevant, wenn du den Mangel absichtlich verschwiegen oder falsch dargestellt hast.

 

 

4. Arglistige Täuschung als Ausnahme.

Falls der Käufer nachweisen kann, dass du einen schwerwiegenden Mangel kanntest und ihn absichtlich verschwiegen hast, könnte der Haftungsausschluss unwirksam sein. Da du den Mangel aber mündlich erwähnt hast, ist eine arglistige Täuschung schwer nachzuweisen.

 

 

 

Fazit:

Solange du den Mangel nicht absichtlich verschwiegen oder falsch dargestellt hast, bist du aufgrund des Ausschlusses der Sachmängelhaftung nicht zur Rücknahme oder Schadensersatz verpflichtet. Falls es zum Streit kommt, ist es hilfreich, wenn du Zeugen hast, die bestätigen können, dass du den Mangel vor dem Verkauf erwähnt hast.

 

Empfehle dir einen Anwalt, falls er weiterhin keine Ruhe gibt.

Themenstarteram 12. Februar 2025 um 22:46

Vielen Dank für deine Antwort Yavuz!

Der Käufer wurde auch per Chat über die Mängel aufgeklärt, Beweise liegen hier also auch vor.

Ich vermute er wird versuchen mir arglistige Täuschung aufgrund des Zylinderkopfschadens vorzuwerfen. Bin ich mal gespannt wie weit er damit kommt. Bin ja selber davon ausgegangen das dem Motor nichts fehlt, da 2022 für 5000€ der Motor instandgesetzt wurde und ich ihn bis Verkauf täglich gefahren bin… und wenn die Werkstatt damals etwas verkackt hat bin ja auch ich nicht schuld…

650 EUR ist für so eine ernsthafte Thematik ein relativ kleiner Betrag (falls die Einigung ernst gemeint ist und nicht im Nachhinein als Schuldgeständnis ausgelegt wird). Meiner Meinung würde so eine Einigung eine Menge Zeit, Geld und Emotionen für beide Parteien ersparen (allerdings ist der Betrag noch relativ zum Verkaufspreis zu betrachten).

Es liest sich für mich so, als wäre eher der Käufer nicht korrekt.

Ich würde auf ein Schreiben des Anwalts warten ( kommt vermutlich nicht )

wenn doch, dem den Schriftverkehr bzg. der Mängel zukommen lassen.

"Chat", oder was auch immer, am besten mal ausdrucken!

Nicht nervös werden.

Oft sind es Verkäufer, die betrügen wollen, auf verschiedene Weise.

Hier sehe zumindest ich, wie auch andere, keinen passenden Tatbestand.

Themenstarteram 13. Februar 2025 um 7:05

@BMW-61-f11

Ja 650€ ist (wenn alles stimmt was er sagt) noch recht human und würde tatsächlich viel Zeit und Kopfschmerzen ersparen jedoch seh ich es auch nicht ein für etwas zu zahlen wofür ich nichts kann… ich habe den Motor damals auch ein paar Wochen nach Kauf reparieren müssen und hier ist mir auch keiner entgegen gekommen haha.

Richtig, nicht nervös werden.

Dem Käufer nochmals mitteilen dass nichts verschwiegen wurde, eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde und den Kontakt somit beenden.

Warte auf das Anwaltschreiben.

Zu 90% kommt da nichts mehr.

Wenn was kommt kannst du immer noch reagieren.

Auf gar nix einigen, das ist das typische Nachkaten.

Hat dir der Käufer Rechnung und Beweise vorgelegt? Nein

Wo hast du arglistig getäuscht? Hast du nicht.

Du hast die Mängel genannt und besser wäre es du hättest sie alle im KV fest gehalten aber wurscht.

Wenn dann hätte die Werkstatt die den Motor gemacht hätte eine arglistige Täuschung begangen aber nicht du, du hast nicht repariert oder warst dabei oder wusstest was er wie gemacht hat. Du hast dich einfach drauf verlassen.

Ich würde die Nr. blockieren, die Schriftstücke sofern sie nicht vom Gericht sind in die Tonne schmeißen.

Na ok, wenn einer vom Anwalt käme würde ich mich ein wenig vorbereiten. Mehr aber nicht.

Wie oft habe ich hier schon von solchen Nachkaten-Fällen gelesen?

Und wenn der Käufer zufällig aus um Hannover kommt, der ist hier schon bekannt.

Themenstarteram 13. Februar 2025 um 7:29

Vielen Dank euch allen für eure Zeit und Antworten!

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