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Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr

Themenstarteram 6. Juni 2024 um 21:03

Hi Leute,

hatte eine etwas unschöne Situation heute.

Folgender Ort, B503, Fahrtrichtung Nord, keine anderen Verkehrsteilnehmer als ein anderes Auto, das vor mir auf der linken Spur unterwegs war, 100er Zone, gute Sichtverhältnisse.

Die Bundesstraße wird in dem Bereich für ca. 350 Meter wieder zweispurig, um dann anschließend wider einspurig zu werden (weitere 50 Meter, bis die linke Spur endet und dann noch weitere 100 Meter, wo an ihrer Stelle Fahrbahnmarkierungen sind).

Ich fahre die Strecke regelmäßig und habe an dieser Stelle schon mehrmals andere Autos überholt und noch problemlos vor Ende der linken Spur rechts einfädeln können. So auch die heutige Intention, als ich mich mit rund 110 km/h Digitaltachowert und guter Differenzgeschwindigkeit genau an der Stelle, wo es wieder zweispurig wird, der Vorderfrau näherte und annahm, dass sie sich dem Rechtsfahrgebot entsprechend relativ zügig rechts einordnen wird, sodass ich sie überholen kann. Nun tat sie das entgegen meiner Annahme bis zur Brücke nicht, sodass ich für wenige Sekunden ihr hinten links relativ dicht aufgefahren bin, abbremsen und meinen Überholansatz abbrechen musste. Durch die Heckscheibe habe ich dabei die Gestikulation mit dem Arm vernommen, dass sie es wohl als etwas aufdringlich aufgefasst hat.

Soweit kein Problem, kann passieren, bin dann hinter ihr rechts eingefädelt und mit ca. 95 km/h Tachowert (immer noch 100er Zone) an der Verengung hinterhergefahren und dabei den Abstand allmählich wieder vergrößert.

Weil ich von der Bundesstraße bald abfahren musste, habe ich dann auch nicht mehr wieder beschleunigt, sodass der Abstand auf über 100, vielleicht sogar 200 Meter anwuchs.

Wie es der Zufall nun aber wollte, nahm die Frau vor mir die gleiche Abfahrt, sodass ich sie in der Ortschaft, an einer Stelle, wo man die Vorfahrt beachten muss, wieder eingeholt habe und direkt hinter ihr stand. Wir fuhren auch anschließend die gleiche Strecke, wobei zwischenzeitlich ein anderes Fahrzeug aufgrund der Vorfahrtsregelung zwischen uns gekommen ist. In einem sehr eng gestalteten Bereich (50er oder 30er Zone, aber nur ca. 20 km/h real möglich), fuhren wir dann wieder für einige hundert Meter ziemlich eng zusammen.

Und wie es der Zufall nun auch wollte, bogen wir sogar auf den gleichen Parkplatz ab und parkten an nahezu der gleichen Stelle. Wegen meines Autos hinter ihr konnte oder eher wollte die Frau beim Vorwärtsparken kurzzeitig nicht nach hinten rangieren, um ihr erstmaliges Einschwingen nach rechts entsprechend der Parkplatzmarkierungen zu korrigieren, sodass unsere Autos für einige Sekunden stillstanden und ich ihr Einparken abwartete. Schließlich entschied sie sich dazu, auf einem anderen Stellplatz in der nächsten Parplatzreihe vor ihr zu parken, während ich ca. 15 Meter entfernt auf der linken Seite der ursprünglichen Parplatzreihe eingeparkt habe.

Als wir beide ausstiegen, kam sie - sichtlich aufgeregt - mir entgegen und meinte, dass man solchen Leuten wie mir den Führerschein abnehmen sollte und dass sie mich wegen Nötigung anzeigen wird. Dabei meinte sie auch, dass sie alles auf Kamera habe und machte ein Foto von meinem Kennzeichen.

Ich war ziemlich verwundert, empfand ich das alles die ganze Zeit doch ziemlich chillig und habe ihr gegenüber lediglich geäußert, dass ich sie nur Überholen wollte. Dann gingen wir getrennte Wege.

Wie ist in einem solchen Fall die Lage verkehrsrechtlich zu beurteilen?

Ich wünschte mir wirklich, sie hätte alles auf Kamera, wäre da doch außer dem abgebrochenen Überholansatz im zweispurigen Bereich der Bundesstraße nichts zu sehen, denke aber eher, dass sie das einfach nur behauptet hat.

Mal angenommen, sie zeigt mich wirklich an, was müsste ich in dieser Situation beachten?

Punkte in Flensburg oder etwaige Vorstrafen (§ 240 StGB ist immerhin eine Straftat) sind bei mir nicht vorhanden. Hab seit 18 Jahren den Führerschein und es ist auch 18 Jahre her, dass ich mal Punkte bekommen hatte, während ich ca. 200.000 km in der Zeit zurückgelegt habe.

Ein Versuch des Überholens, das Fahren der gleichen Strecke und das Parken auf dem gleichen Parkplatz (berufsbedingt) erfüllen meines Erachtens nicht wirklich den Tatbestand einer Nötigung...

Für Antworten bin ich sehr dankbar.

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123 Antworten

Man kann jetzt viel hineininterpretieren und viel philosophieren….

Was hier sicher noch passieren wird :):D

Aber - Ich würde es entspannt sehen…

Mein Gefühl sagt, dass da nichts kommen wird.:)

Was ich in dieser Fahrerin sehe?

Einen weiteren, typisch hoffnungslosen Fall von Überforderung im Straßenverkehr.:):):cool:

Da kommt nix. Die Dame hat auf den Strauch geschlagen und selbst wenn, hat sie mit einer Anzeige einen langen Weg vor sich, den sie nicht beschreiten wird. Streiche das Theater aus dem Gedächtnis und trink entspannt ein Bier.

Ergänzung: Natürlich hier keine Rechtsberatung, Nötigung ist ein Antragsdelikt wie mir kürzlich erklärt wurde. Ob der Strafantrag der Dame (wenn sie ihn denn stellt) verfolgt wird, steht in den Sternen.

Na ja, den geforderten Abstand kurz vor dem Überholen nicht einzuhalten ist halt für die Sicherheit nicht ideal. Aber kommt vor.

Sollte die Frau die Kameraaufzeichnung als Beweis vorlegen, dann achte darauf, dass nicht nur der kurze Ausschnit mit deinem Überholversuch zu sehen ist! Sondern auch längere Zeit davor UND danach, damit man die Gesamtsituation erfassen kann. Nur ein Videoschnipsel, wo du dicht an ihr dran bist, hinterlässt einen falschen Eindruck.

Ich denke nicht, dass es überhaupt soweit kommt. Inzwischen wird sich die Frau wieder abgeregt haben und ihr wird nun der Aufwand zu groß sein, eine Anzeige abzugeben.

Zitat:

@Polonium schrieb am 6. Juni 2024 um 23:03:42 Uhr:

 

Dabei meinte sie auch, dass sie alles auf Kamera habe und machte ein Foto von meinem Kennzeichen.

Bin sicher, das die keine Kamera im Auto hatte. Nach hinten gerichtet hat sowieso fast niemand ne Kamera.

Denn wenn sie eine hätte, dann müsste sie auf dem Parkplatz nicht Dein Kennzeichen fotografieren.

Das hätte sie nämlich schon, erkennbar auf dem Live-Video.

Ich gehe davon aus, dass da nichts kommt.

Sie hat das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten und du bist kurz zu dicht aufgefahren. Mehr wird auf der Dashcam, falls sie überhaupt eine hat, nicht zu sehen sein. Du hast nicht gerdrängelt, Blinker an oder sonstige unnötige Sachen gemacht. Das erfüllt nicht mal ansatzweise den Tatbestand der Nötigung. Wohl noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit liegt da im Raum.

Ich bezweifle, dass überhaupt ein Polizeibeamter eine Anzeige aufnimmt, außer sie erzählt auf der Wache kompletten Unsinn.

Also abhaken und gut. Wenigstens bist du ruhig geblieben.

Zitat:

als ich mich mit rund 110 km/h Digitaltachowert und guter Differenzgeschwindigkeit genau an der Stelle, wo es wieder zweispurig wird, der Vorderfrau näherte und annahm, dass sie sich dem Rechtsfahrgebot entsprechend relativ zügig rechts einordnen wird, sodass ich sie überholen kann....sodass ich für wenige Sekunden ihr hinten links relativ dicht aufgefahren bin

...vermutlich bis sie dann nach rechts gewechselt ist, ansonsten wären aus den "wenigen Sekunden" sicherlich "viele Sekunden" geworden.

Hier liegt der Fehler, Wind säen und dann den Sturm nicht aushalten.

Der Verkehr könnte viel entspannter laufen wenn jeder etwas mehr Geduld mitbringen würde.

Wenn man schon schneller als erlaubt fahren möchte dann bitte nur wenn man dabei anderen nicht zu nah kommt und Stress macht.

Ansonsten ist das Pillepalle, nichts passiert, täglich tausende Male fabriziert, ohne juristisches Nachspiel.

Die Darstellung der anderen Seite würde mich aber auch interessieren.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juni 2024 um 10:31:26 Uhr:

Sie hat das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten und du bist kurz zu dicht aufgefahren.

Du hast nicht gerdrängelt, Blinker an oder sonstige unnötige Sachen gemacht.

Das erfüllt nicht mal ansatzweise den Tatbestand der Nötigung. Wohl noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit liegt da im Raum.

Na ja, ganz so einfach ist's denn auch nicht.

Sehr wohl liegt hier ein Abstandsverstoß vor. Und die sind lt. Bußgeldkatalog teuer, sehr teuer!

Kostet mehr als Geschwindigkeitsübertretung.

Auch die kommt in Betracht, denn wenn die Straße auf 100 km/h beschränkt ist, macht es keinen Sinn, da überholen zu wollen - sofern die Vorderfrau, wie beschrieben, nahezu 100 km/h gefahren ist.

So gesehen ist das Fahrverhalten des TE keinesfalls mängelfrei, ich hätte ihm wahrscheinlich den "Scheibenwischer" oder Vogel gezeigt wenn er da jetzt unbedingt vorbei muss.

Im Sinn: Was soll der Scheiß?

Natürlich erst, nachdem ich auf die rechts Spur gewechselt bin, guten Sichtkontakt habe und verifizieren konnte, dass sie allein ist und es keinen Zeugen gibt.

Ich bemühe mich immer, keine beweisbaren Fehler zu machen.

Also man kann das auch kritischer sehen als Du das gerade beschreibst.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juni 2024 um 10:31:26 Uhr:

Sie hat das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten und du bist kurz zu dicht aufgefahren. ....

event. Darstellung der Gegenseite:

"Ich habe mich nicht sofort in Luft aufgelöst und der Hintermann kam ungebremst von hinten mit überhöhter Geschwindigkeit an und fing sofort an zu drängeln."

Quelle: Das reale Leben.

@Polonium

Die Dame fühlte sich offenbar auch verfolgt.

Hast du sie evtl. verfolgt um sie zu fragen, warum sie nicht rechts gefahren ist, bzw. warum sie Zeichen gegeben hat?

Das kommt gar nicht so selten vor.

Wo du sie genau genötigt hast, kam wohl nicht zur Sprache?

Allerdings kann man aus den ganzen Situationen auch so einiges machen.

Auch daraus lernen kann man.

Z.B. nicht damit rechnen, daß der andere wohl etwas macht und dann messerscharf so fährt, als wenn er es schon gemacht hätte.

Zitat:

..wäre da doch außer dem abgebrochenen Überholansatz im zweispurigen Bereich der Bundesstraße nichts zu sehen..

So einfach ist das nicht.

Wie kann man einen Überholansatz erkennen, wenn gar keine Möglichkeit zum überholen war ?

@TE, wieviel Meter waren eigentlich „relativ dicht“ ?

Zitat:

@Dofel schrieb am 7. Juni 2024 um 11:59:55 Uhr:

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juni 2024 um 10:31:26 Uhr:

Sie hat das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten und du bist kurz zu dicht aufgefahren.

Du hast nicht gerdrängelt, Blinker an oder sonstige unnötige Sachen gemacht.

Das erfüllt nicht mal ansatzweise den Tatbestand der Nötigung. Wohl noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit liegt da im Raum.

Na ja, ganz so einfach ist's denn auch nicht.

Sehr wohl liegt hier ein Abstandsverstoß vor. Und die sind lt. Bußgeldkatalog teuer, sehr teuer!

Kostet mehr als Geschwindigkeitsübertretung.

...

Der TE ist für Sekunden zu dicht aufgefahren, und nur zum Zwecke eines Überholvorganges, den er dann abgebrochen hat. Dieses dicht Auffahren muss aber über eine längere Strecke erfolgen, damit dieses als Verstoß verfolgt wird. Derartige Situationen entstehenden jeden Tag tausendfach und sind doch standard. Wer hier irgendwelche Gefahren sieht, sollte mal sein eigenes Fahrverhalten analysieren.

Im Wagen vor mir fährt ein junges Mädchen,

sie fährt allein und sie scheint hübsch zu sein...

Mist, hab mich geirrt, weder jung noch hübsch...

Sie verstößt gegen das Rechtsfahrgebot, er nähert sich ihr, kommt ihr eventuell dabei zu nahe. Und wo ist das die Nötigung? Ich lese weder was von längerem drängeln, Lichthupe, Hupe oder sonst irgendwas, was Voraussetzung für eine Nötigung ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass da was kommt, ist ziemlich gering.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juni 2024 um 13:00:58 Uhr:

Wer hier irgendwelche Gefahren sieht, sollte mal sein eigenes Fahrverhalten analysieren.

Erklärst du bitte diesen Satz mal ? Was hat mein eigenes Fahrverhalten damit zu tun ? Ist es schlimm das ich es nicht so machen würde, oder ist es schlimm das ich es erst gar nicht zu dieser Situation kommen lassen würde ?

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juni 2024 um 13:00:58 Uhr:[/i

Der TE ist für Sekunden zu dicht aufgefahren, und nur zum Zwecke eines Überholvorganges, den er dann abgebrochen hat.

Der TE hat sich mit überhöhter Geschwindigkeit von hinten genähert, hat zu spät abgebremst, und ist dabei zu dicht aufgefahren.

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