Vorzeitige Kündigung eines Audi-Bank "Vario-Kredits" möglich?
Hallo Forum,
kennt sich jmd mit dem Audi-Bank Vario-Kredit aus? Ich habe mein Fahrzeug über 4 Jahre finanziert, möchte es aber gern schon ehr abgeben.
Ist so etwas überhaupt möglich? Mit welchen Einbußen muss ich rechnen?
So direkt finde ich dazu nix im Vertrag.
Grüße
Beste Antwort im Thema
also vieles was hier bisher geschrieben wurde ist der absolute quatsch.
bei normalen krediten für autos, einer ware oder aber privat krediten von banken, also sog. blankokrediten gibt es
KEINE vorfälligkeitsentschädigung.
diese vfe gibt es (fast) nur bei grund- oder schiffspfandrechtlich gesicherten krediten.
bei den krediten die mit oben genannten nichts zu tun haben gilt das normale bgb
in diesem fall ist es §489 absatz 2
Zitat:
BGB § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen
2. wenn das Darlehen einem Verbraucher gewährt und nicht durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
im klartext...
du kannst den kredit nach 6 monaten zum ablauf von 9 monaten kündigen.
in der regel wird sich aber selbst daran nicht gehalten.
die unternehmen sind da extrem flexibel und lassen dich eigentlich immer aus dem vertrag.
nur berechnen sie die zinsen dabei für die ersten 9 monate.
alles andere an zinsen erhälst du zurück.
in deinem fall ist der wagen finanziert und der händler hat dir ein verbrieftes rückgaberecht gegeben.
dies bedeutet folgendes.
der händler ermittelt mit seinem rechner einen einkaufswert nach ende der finanzierung.
fiktives beispiel:
auto kostet 20.000 euro
nach 4 jahren und 15.000km pro jahr
ist der einkaufswert des händlers 10.000 euro.
du bezahlst also die differenz (10.000 euro nebst zinsen in den 4 jahren laufzeit)
nach dieser zeit gibts du das auto zum händler, der löst die restlichen 10.000 euro bei der bank ab, denn dies ist der händler ek für deinen wagen.
-----------------------------------------------------------------
jetzt willst du vorher aus dem vertrag.
dies ist von der sache her kein problem, wird dich aber letzlich geld kosten.
warum? ganz einfach...
du gehst zum händler.
der händler schätzt jetzt deinen wagen und gibt dir beispielshaft 15.000 euro dafür.
bei der bank sind aber beispielshaft noch 17.500 euro offen. (nettosumme zinsrückgerechnet)
dann gibts du den wagen ab und zahlst die 2.500 euro an die bank.
hast du das geld nicht, kannst du dieses auch in raten zahlen.
so geht deine monatliche belastung natürlich runter, aber du zahlst, obwohl kein wagen mehr vor der tür steht.
das spiel händler ek = offene summe bei der bank geht nur, wenn sich die kurve aus wertverlust und deiner abzahlung trifft.
also genau da, wo mit dem händler / der bank das ende des normalen vertrages ist.
vorher abzulösen bewirkt, das die schere zwischen wertverlust und abzahlung zu groß ist, und du nachzahlen musst.
dies macht entweder sinn, wenn der wagen dringend weg muss und du die kohle hast, oder aber dir jemand deutlich mehr geld für deinen wagen gibt, als der händler und du somit plus / minus null rausgehst.
dies ist allerdings bei der heutigen marktlage der gebrauchtwagen (fast) ausgeschlossen.
.
.
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17 Antworten
Klar geht das. Du tilgst einfach die Restschuld, also den noch nicht zurückgezahlten Darlehensbetrag - welcher natürlich die Zinsen für die vereinbarten 4 Jahre beinhaltet.
Ohne die Restschuld zu tilgen ist sowas nicht möglich?
Auto zurückgeben.
Die Zinsen sind imho nur für 1 Jahr oder 6 Monate gebunden.
Danach werden sie abgezogen, wenn du vorzeitig alles bezahlst.
Das klingt interessant. Danke.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Auto zurückgeben.
Die Zinsen sind imho nur für 1 Jahr oder 6 Monate gebunden.
Danach werden sie abgezogen, wenn du vorzeitig alles bezahlst.
Wer sagt denn sowas? Wer einen Kredit vorzeitig tilgen möchte, der zahlt eine Vorfälligkeitsentschädigung, die häufig recht heftig ausfällt. Die Bank lässt sich nämlich einen großen Teil des entgangenen Gewinns vergüten.
Stimmt.
Aber nicht die gesamten zinsen
Ja, nur wie ist das dann wenn man die Restschuld nicht tilgen möchte? Ich möchte eben nur den Wagen zurückgeben und den Kredit vorzeitig "beenden".
Ich kann mir garnicht vorstellen das das so einfach ist.
Das was du vorhast geht so direkt nicht.
Was du aber machen kannst ist das Auto bei Mobile usw reinsetzen und verkaufen und dann an Audi die restsumme zahlen.
Das geht wiederrum.
Gruß
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Theking2121
Das was du vorhast geht so direkt nicht.
Was du aber machen kannst ist das Auto bei Mobile usw reinsetzen und verkaufen und dann an Audi die restsumme zahlen.
Das geht wiederrum.
Gruß
Thomas
wäre mir neu das man das auto einfach so verkaufen kann ohne den dazugehörigen brief, der widerum bei der audibank liegt
du kannst einen kredit aufnehmen, das auto auslösen und es dann verkaufen. damit tilgst du den kredit wieder und hast das auto los. is umständlich aber anders denk ich wird das nicht gehen.
solltest du aber vorhaben das auto gegen ein anderes zu tauschen, geh zum und red mit ihm. das denk ich ist absolut kein problem
Hallo,
ja ein Tausch wäre mir am liebsten. Vielleicht sind die Leute ja kulant.
Danke für Eure Antworten.
Grüße
also vieles was hier bisher geschrieben wurde ist der absolute quatsch.
bei normalen krediten für autos, einer ware oder aber privat krediten von banken, also sog. blankokrediten gibt es
KEINE vorfälligkeitsentschädigung.
diese vfe gibt es (fast) nur bei grund- oder schiffspfandrechtlich gesicherten krediten.
bei den krediten die mit oben genannten nichts zu tun haben gilt das normale bgb
in diesem fall ist es §489 absatz 2
Zitat:
BGB § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen
2. wenn das Darlehen einem Verbraucher gewährt und nicht durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
im klartext...
du kannst den kredit nach 6 monaten zum ablauf von 9 monaten kündigen.
in der regel wird sich aber selbst daran nicht gehalten.
die unternehmen sind da extrem flexibel und lassen dich eigentlich immer aus dem vertrag.
nur berechnen sie die zinsen dabei für die ersten 9 monate.
alles andere an zinsen erhälst du zurück.
in deinem fall ist der wagen finanziert und der händler hat dir ein verbrieftes rückgaberecht gegeben.
dies bedeutet folgendes.
der händler ermittelt mit seinem rechner einen einkaufswert nach ende der finanzierung.
fiktives beispiel:
auto kostet 20.000 euro
nach 4 jahren und 15.000km pro jahr
ist der einkaufswert des händlers 10.000 euro.
du bezahlst also die differenz (10.000 euro nebst zinsen in den 4 jahren laufzeit)
nach dieser zeit gibts du das auto zum händler, der löst die restlichen 10.000 euro bei der bank ab, denn dies ist der händler ek für deinen wagen.
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jetzt willst du vorher aus dem vertrag.
dies ist von der sache her kein problem, wird dich aber letzlich geld kosten.
warum? ganz einfach...
du gehst zum händler.
der händler schätzt jetzt deinen wagen und gibt dir beispielshaft 15.000 euro dafür.
bei der bank sind aber beispielshaft noch 17.500 euro offen. (nettosumme zinsrückgerechnet)
dann gibts du den wagen ab und zahlst die 2.500 euro an die bank.
hast du das geld nicht, kannst du dieses auch in raten zahlen.
so geht deine monatliche belastung natürlich runter, aber du zahlst, obwohl kein wagen mehr vor der tür steht.
das spiel händler ek = offene summe bei der bank geht nur, wenn sich die kurve aus wertverlust und deiner abzahlung trifft.
also genau da, wo mit dem händler / der bank das ende des normalen vertrages ist.
vorher abzulösen bewirkt, das die schere zwischen wertverlust und abzahlung zu groß ist, und du nachzahlen musst.
dies macht entweder sinn, wenn der wagen dringend weg muss und du die kohle hast, oder aber dir jemand deutlich mehr geld für deinen wagen gibt, als der händler und du somit plus / minus null rausgehst.
dies ist allerdings bei der heutigen marktlage der gebrauchtwagen (fast) ausgeschlossen.
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krally hat es richtig und umfassend erklärt
1000end dank krally, ich darf aber nur einmal drücken
Ja Krally, dir auch nochmals vielen Dank
Zitat:
Original geschrieben von Krally
du kannst den kredit nach 6 monaten zum ablauf von 9 monaten kündigen.
in der regel wird sich aber selbst daran nicht gehalten.
die unternehmen sind da extrem flexibel und lassen dich eigentlich immer aus dem vertrag.
nur berechnen sie die zinsen dabei für die ersten 9 monate.
alles andere an zinsen erhälst du zurück.
Schön wärs, da vertraglich (zumindest bei mir) anders geregelt, siehe Anhang...
Hier wird von der Bank nochmal kräftig die Hand aufgehalten, je nachdem, wie lange der Vertrag bereits besteht.