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VVD Garantie Perfect Car Plus Keilrippenriemen

VW Touareg 1 (7L)
Themenstarteram 8. April 2014 um 16:53

Ich habe oben genannte Garantie. Nun ist in Folge abgenutzter bzw. Verschmutzter Umlenkrollen der Keilrippenriemen runtergerutscht und hat sich verwurschtelt im Motorraum. Reparatur gemacht inm Glauben die Garantie übernimmt das. nun sagt mir der Freundliche das muß er erst mal sehen ob doie Garantie das übernimmt. Laut Garantiebedingung sind Wartungsarbeiten nicht versichert.

Hier der Auszug aus den Bedingungen: Folgende Positionen und Bauteile sind von der Garantie gemäß

§ 2, I.–III. nicht erfasst und daher ausgeschlossen:

Wartung (Teile und Service) und allgemeiner Verschleiß sowie

alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen

Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen

sind (z. B. Kupplungsbeläge, Luftfilter, Keil-, Flach- und Zahnriemen).

Kein Garantieanspruch besteht für Schäden an Bauteilen, die

bedingt durch Alter bzw. Nutzungsdauer oder Laufleistung

bei Schadeneintritt den Pflege- und Wartungsrichtlinien

des

Herstellers entsprechend ohnehin hätten gewechselt werden

müssen bzw. deren Austausch zwecks Aufrechterhaltung der

Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs bzw. der Fahrsicherheit ohnehin

geboten war.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn solche Bauteile im

Zuge der Reparatur anderer defekter Bauteile mit repariert

Nun verstehe ich das so das dies weder eine Wartungsarbeit war noch eine Pflegearbeit. Wie seht ihr das???????????

 

 

 

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5 Antworten
Themenstarteram 8. April 2014 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von Ozonschlampe

Ich habe oben genannte Garantie. Nun ist in Folge abgenutzter bzw. Verschmutzter Umlenkrollen der Keilrippenriemen runtergerutscht und hat sich verwurschtelt im Motorraum. Reparatur gemacht im Glauben die Garantie übernimmt das. nun sagt mir der Freundliche das muss er erst mal sehen ob die Garantie das übernimmt. Laut Garantiebedingung sind Wartungsarbeiten nicht versichert.

Hier der Auszug aus den Bedingungen: Folgende Positionen und Bauteile sind von der Garantie gemäß

§ 2, I.–III. nicht erfasst und daher ausgeschlossen:

Wartung (Teile und Service) und allgemeiner Verschleiß sowie

alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen

Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen

sind (z. B. Kupplungsbeläge, Luftfilter, Keil-, Flach- und Zahnriemen).

Kein Garantieanspruch besteht für Schäden an Bauteilen, die

bedingt durch Alter bzw. Nutzungsdauer oder Laufleistung

bei Schadeneintritt den Pflege- und Wartungsrichtlinien

des

Herstellers entsprechend ohnehin hätten gewechselt werden

müssen bzw. deren Austausch zwecks Aufrechterhaltung der

Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs bzw. der Fahrsicherheit ohnehin

geboten war.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn solche Bauteile im

Zuge der Reparatur anderer defekter Bauteile mit repariert

Nun verstehe ich das so das dies weder eine Wartungsarbeit war noch eine Pflegearbeit. Wie seht ihr das???????????

Achso und Service wurde gerade vor 3 Monaten in der gleichen Werkstatt gemacht.

Da hast Du eine Versicherung abgeschlossen, die praktisch nichts bezahlt. Wenn Du dein Auto im Auge gehabt hättes, hätte dir der Verschleiß schon vorher auffallen müssen.

Aber vielleicht hast Du ja Glück, ich glaube nicht daran.

MfG aus Bremen 

am 9. April 2014 um 7:08

Zitat:

Original geschrieben von Ozonschlampe

Nun ist in Folge abgenutzter bzw. Verschmutzter Umlenkrollen der Keilrippenriemen runtergerutscht und hat sich verwurschtelt im Motorraum. ...

Hier der Auszug aus den Bedingungen: Folgende Positionen und Bauteile sind von der Garantie gemäß

§ 2, I.–III. nicht erfasst und daher ausgeschlossen:

Wartung (Teile und Service) und allgemeiner Verschleiß sowie

alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen

Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen

sind (z. B. Kupplungsbeläge, Luftfilter, Keil-, Flach- und Zahnriemen).

Kein Garantieanspruch besteht für Schäden an Bauteilen, die

bedingt durch Alter bzw. Nutzungsdauer oder Laufleistung

bei Schadeneintritt den Pflege- und Wartungsrichtlinien

des Herstellers entsprechend ohnehin hätten gewechselt werden

müssen bzw. deren Austausch zwecks Aufrechterhaltung der

Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs bzw. der Fahrsicherheit ohnehin

geboten war.

...

Guten Tag,

das ist jetzt eine schwierige Frage.

Wenn eindeutig eine defekte Umlenkrolle schuld war, würde ich für mein Rechtsempfinden sagen das diese kein "vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen

Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschendes Bauteil" ist. Somit müsste sogar der Riemen als Folgeschaden mit übernommen werden. Die Reparatur sowieso.

Auch behaupte ich (aber da müssen die Profis eher ran) das die Umlenkrolle nicht bei dem wartungsmäßigen Austausch des Riemens mit getauscht wird. Daher dürfte auch dieser Punkt nicht ziehen.

Sollte der Schaden vom Riemen ausgegangen sein, wird natürlich nix bezahlt.

Wie gesagt, spiegelt nur mein Rechtsverständnis wieder.

Gruß

Grisu

Themenstarteram 10. April 2014 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von Grisu1977

Zitat:

Original geschrieben von Ozonschlampe

Nun ist in Folge abgenutzter bzw. Verschmutzter Umlenkrollen der Keilrippenriemen runtergerutscht und hat sich verwurschtelt im Motorraum. ...

Hier der Auszug aus den Bedingungen: Folgende Positionen und Bauteile sind von der Garantie gemäß

§ 2, I.–III. nicht erfasst und daher ausgeschlossen:

Wartung (Teile und Service) und allgemeiner Verschleiß sowie

alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen

Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen

sind (z. B. Kupplungsbeläge, Luftfilter, Keil-, Flach- und Zahnriemen).

Kein Garantieanspruch besteht für Schäden an Bauteilen, die

bedingt durch Alter bzw. Nutzungsdauer oder Laufleistung

bei Schadeneintritt den Pflege- und Wartungsrichtlinien

des Herstellers entsprechend ohnehin hätten gewechselt werden

müssen bzw. deren Austausch zwecks Aufrechterhaltung der

Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs bzw. der Fahrsicherheit ohnehin

geboten war.

...

Guten Tag,

das ist jetzt eine schwierige Frage.

Wenn eindeutig eine defekte Umlenkrolle schuld war, würde ich für mein Rechtsempfinden sagen das diese kein "vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen

Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschendes Bauteil" ist. Somit müsste sogar der Riemen als Folgeschaden mit übernommen werden. Die Reparatur sowieso.

Auch behaupte ich (aber da müssen die Profis eher ran) das die Umlenkrolle nicht bei dem wartungsmäßigen Austausch des Riemens mit getauscht wird. Daher dürfte auch dieser Punkt nicht ziehen.

Sollte der Schaden vom Riemen ausgegangen sein, wird natürlich nix bezahlt.

Wie gesagt, spiegelt nur mein Rechtsverständnis wieder.

Gruß

Grisu

Ich sehe das auch so. Nach der Reparatur stand der Serviceleiter neben mir am Fahrzeug und wir schauten in den Motorraum und er zeigt mir welche Rollen verdreckt bzw. abgenutzt waren und in Folge dessen ist der Riemen von den Rollen gerutscht.

Ich habe noch keine Rechnung vom Freundlichen aber ich denke das der sich nicht die Arbeit macht sich mit der Versicherung auseinander zu setzen... der wird sagen die bezahlen nicht und fertg

am 10. April 2014 um 12:33

Zitat:

Original geschrieben von Ozonschlampe

Ich habe noch keine Rechnung vom Freundlichen aber ich denke das der sich nicht die Arbeit macht sich mit der Versicherung auseinander zu setzen... der wird sagen die bezahlen nicht und fertg

Da du der Versicherungsnehmer bist, musst auch du dich mit der Versicherung rumschlagen.

Der Händler wird das einreichen, die Versicherung wird das prüfen und dann schauen. Aber wenn man ganz ehrlich ist, würdest du dich als Werkstattinhaber auch nicht mit der Versicherung rumschlagen, oder ?

Warte mal ab, evtl. geht es ja gut aus :-)

In diesem Sinne

Gruß

Grisu

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