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VW-Abschalteinrichtung ist laut BGH ein Mangel

Themenstarteram 22. Februar 2019 um 13:48

Zitat:

T-Online schrieb am 22. Februar 2019 um 13:41 Uhr:

Ganz schlechte Nachrichten für Volkswagen – und gute für die Fahrer eines Schummel-Diesels: Bei vom Abgasskandal betroffenen Dieselautos ist die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel einzustufen.

https://www.t-online.de/.../...inrichtung-ist-laut-bgh-ein-mangel.html

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 25. Februar 2019 um 15:38:33 Uhr:

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 25. Februar 2019 um 15:13:16 Uhr:

 

Es gibt auch stimmen, die sagen, es wäre eine sehr gute Ingenieursleistungen gewesen, es so lange nicht entdecken zu können.

Das liste übers Ohr dürfte in Teilen der Welt, vor allem Nahost, zu einem Reputationsgewinn führen. Im Westen tickt man allerdings anders.

Was mich entsetzt:

Es wird Betrug als Leistung dargestellt

Seit Wann werden Betrüger bewundert?

Zumal der Volkswirtschaftliche Schaden in den 3 Stelligen Milliarden Betrag geht!

2019 - Deutschland schafft sich ab - und der Gelackmeierte hat ein Update bekommen - ist das nicht schön (wo ist der Ironie Smilley wenn man ihn nicht braucht?)

Aber es ist ja nix passiert - frei nach Ackermann - Peanuts...

...und die Paar Arbeitsstellen des Fussvolks? shit happens!

Der BGH hat in einem Hinweisbeschluss, nicht in einem Urteil, die Auffassung vertreten, die Abschaltvorrichtung sei ein Sachmangel. Damit wäre es ein Gewährleistungsproblem. Auch hinsichtlich der Rechtsfolgen. Hier ständig von Betrug und vom volkswirtschaftlichen Schaden zu sprechen, führt leider völlig am Thema vorbei. "Betrug" bzw. "arglistige Täuschung" sind etwas völlig anderes. Dazu hat der BGH rein gar nichts gesagt.

Grüße vom Ostelch

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Heute kommen noch Zahlen von Diess, wie das Geschäft so läuft....

Bleibt spannend. Geld haben die WOB genug.

Gut so!

Laut "kfz-Betrieb" gibt es auch eine andere Meinung dazu.

Auszug aus dem Newsletter:

"Sehr geehrter Herr xxxxx,

dass der Bundesgerichtshof (BGH) die unerlaubte Abschaltsoftware in VW-Dieseln als Sachmangel wertet, klingt auf den ersten Blick nach einem Aufreger, kann eigentlich aber kaum überraschen. Fast alle Gerichte, die sich mit Dieselgate hierzulande bislang beschäftigt haben, haben das auch so beurteilt.

 

Anders als mancher Klägeranwalt jetzt eilig zu vermitteln versucht, steigen für Kunden durch den Hinweisbeschluss des BGH aber nicht die Chancen auf Schadenersatz. Die BGH-Stellungnahme bezieht sich auf ein Verfahren gegen einen VW-Händler, das durch einen Vergleich beendet wurde. In Deutschland gibt es rund 2.000 Diesel-Klagen gegen VW-Partner – kein einziger Kläger fordert dabei Schadenersatz. Vielmehr geht es um Rückabwicklungen oder Nachlieferungen. Als gute Referenz für Anwälte, die Privatkunden mit der Aussicht auf das große Geld Klagen gegen VW schmackhaft machen wollen, taugt die BGH-Mitteilung deshalb nicht.

 

 

Christoph Seyerlein, Nachrichtenredakteur »kfz-betrieb"

 

am 23. Februar 2019 um 6:44

REspekt- VW versucht sterben auf Raten durchzuziehen....

Jedes mal kurz vor einem (niederschmetternden) Urteil wird der Schwanz eingezogen und ein "Vergleich" gemacht...

Wielange wollen die DAS durchhalten?

Ein Fahrzeug hält die ihm zugesicherten Eigenschaften nicht ein!

Es ist auch kein Versehen - sondern wurde durch eine Software bewusst und wissentlich die Kunden betrogen!

- Jetzt kommt was?

Ein Richter der die Verantwortlichen (indirekt - LEIDER INDIREKT!) zur Verantwortung zieht!

Jo, und der Mangel wurde durch das Software-Update nacherfüllt. Also ist ja jetzt alles gut.

am 23. Februar 2019 um 8:06

Zitat:

@IncOtto schrieb am 23. Februar 2019 um 08:44:30 Uhr:

Jo, und der Mangel wurde durch das Software-Update nacherfüllt. Also ist ja jetzt alles gut.

Guter Gedanke- ich knall dir jetzt eine und Klebe dann ein Heftpflaster drauf!

Du bekommst dann auch noch einen kleinen Gänseblümchenstrauß!

NEIN - so ist es nicht!

Beim Verkauf wurde eine Sache Manipuliert!

Wäre das bekannt gewesen, wäre das Fahrzeug nicht gekauft worden.

Das nennt sich BETRUG! - wissentlich Falsche Tatsachen vortäuschen!

Das kann man dann auch nicht mehr "heilen"...

.... und erst Recht nicht mit einem "Update" dass nur Nachteile für den Käufer hat!

Sorry - SO einfach kommen die aus der Sache nicht raus

GSD hat das jetzt auch das oberste Gericht so festgestellt!

... jetzt tut´s "Autschn"

Natürlich funktioniert das so. Du bekommst was verkauft, du stellst fest es hat einen Mangel, wendest dich an den Verkäufer/Hersteller, der bessert nach, und gut ist.

aha... - jetzt kommt es auf den Mangel an - und damit hast du @IncOtto eben unterschlagen, dass der Mangel mutwillig und unter Verschleierung falscher Tatsachen zum Kauf geführt hat!

Über alles hinaus: der Mangel dass das Fahrzeug jetzt mehr AdBlue Verbraucht und die Abgase nur auf kosten des Käufers (mehr Verschleiß) behoben worden ist - vergisst du?

Sorry entweder ihr arbeitet für VW oder ihr habt eine RosaRotte Brille auf... - ich fahre übrigens einen Golf 7 - aber halt einen Benziner!

Ich bin bis jetzt mit VW sehr zufrieden.- Was sie aber sich im Dieselskandal erlaubt haben ist eine kriminelle Machenschaft - und diese muss mit der Härter des Gesetzes im vollen Umfang verfolgt werden.

Auch wenn das heißt dass VW so nicht mehr weiter existiert!

Die meisten "Schummeldiesel" haben keinen SCR Kat und verbrauchen dadurch auch kein AdBlue. Die, die einen haben, bekommen/bekamen von VW einen Gutschein zur AdBlue Betankung.

Wie kommst du auf die Aussage das Update führe zu mehr Verschleiß?

am 24. Februar 2019 um 5:43

Hi!

Wie sieht es eigentlich mit der Regulierung des immateriellen Schadens aus?

Schließlich kann man sich mit einem VW heute in Deutschland nirgends mehr blicken lassen.

HC

@IncOtto Alleine schon diese häufigen Regenerationen, welche mehr Kraftstoff benötigen, nerven. Gestern Abend nach 3km Fahrt den Sharan abgestellt und was ist? Der Kühlerlüfter läuft erstmal wieder minutenlang nach (länger als die Fahrt gedauert hat). Das kann doch nicht gesund sein, wenn alles so früh auf Temperatur gebracht wird und das nun häufiger als zuvor. Ich habe dann nur gesagt, dass der ja schon wieder regeneriert und meine Frau meinte "wieso, der Lüfter läuft doch fast immer nach"... Ich fahre nicht so oft.

Jede Regeneration verursacht Asche, die sich im DPF absetzt, da die nun wesentlich häufiger sind, gehe ich davon aus, dass der DPF erheblich früher voll sein dürfte, was für mich, der seine Autos gerne lange fährt, relevant ist.

Bei unserem A4 B8 ohne AdBlue finden die Regenerationen auch häufiger statt und er läuft bis 1300 U/min rauer als vor dem Update, so dass man im Ort lieber einen Gang weiter runterschaltet, also zuvor.

Also ich (und meine Nachbarn wegen der laufenden Lüfter) bin genervt.

am 24. Februar 2019 um 7:46

@Schubbie

willst du jetzt sagen, dass du, obwohl du jetzt ein tolles Update aufgespielt bekommen hast, trotzdem betrogen und unter falschen Tatsachen zum Kauf genötigt wurdest?

wenn ich mir die Vorstehenden Beiträge so durchlese, ist es schon lustig - VW Fahrer melden sich hier und sagen:

ist doch alles Gut- VW hat die Käufer betrogen aber jetzt durch Update ist alles wieder frisch!

Was ist denn mit dem Wertverlust des Fahrzeugs?

Schummeldiesel sind praktisch nicht mehr verkäuflich.... - und wenn dann doch- nur mit Abschlägen in Höhe von 25% des "normalen" Wertes....

Aber das ist ja jetzt kein Problem mehr - das Gericht hat ENDLICH festgestellt das Betrug ist wenn man wissentlich andere Menschen betrügt und das wissentlich macht ein Betrüger ist!-

und dem entsprechend auch die Ware bei vollem Kaufpreis zurücknehmen muss....

Zitat:

@IncOtto schrieb am 23. Februar 2019 um 19:24:23 Uhr:

Die meisten "Schummeldiesel" haben keinen SCR Kat und verbrauchen dadurch auch kein AdBlue. Die, die einen haben, bekommen/bekamen von VW einen Gutschein zur AdBlue Betankung.

Wie kommst du auf die Aussage das Update führe zu mehr Verschleiß?

Ich habe in der Familie einen Fall der betroffen ist. Es wurde Software aufgespielt (per Zwang, es wurde mit Stilllegung seitens des Staates gedroht). Seitdem kommt aus dem Auspuff wenn man etwas Gas gibt ne schwarze Rußwolke, dass man im Rückspiegel kaum noch was erkennen kann.

Der Verkaufspreis ist übrigens ins bodenlose gefallen bzw. der Wagen ist unverkäuflich (viele Händler winken ab, sie hätten den Hof schon voll mit Diesel, die sie nicht los werden), sonst hätte die Person schon längst nen anderen Wagen.

Das mit einem Software-Update alles in Ordnung sei und Betroffene mit entsprechenden Fahrzeugen keine Nachteile haben stimmt also nicht ansatzweise.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 23. Februar 2019 um 07:44:24 Uhr:

 

Jedes mal kurz vor einem (niederschmetternden) Urteil wird der Schwanz eingezogen und ein "Vergleich" gemacht...

Wielange wollen die DAS durchhalten?

Völlig normales Verhalten in der Wirtschaft. Die meisten Unternehmen sind gewinnorientiert (das scheint mir für viele Menschen überraschend zu sein).

 

Und wenn es finanziell sinnvoller ist einen Vergleich einzugehen, als ein erwartbares Urteil zu kassieren dann ist es unternehmerisch sinnvoll und legitim dies zu tun. (Das machen 100e Unternehmen so).

 

Ob das moralisch oder kundenorientiert ist steht wo anderes.... Jetzt Feuer frei für die Moralisten ;)

 

PS

 

 

Ich frage mich allerdings ob zu einem Vergleich nicht zwei Parteien gehören ;)

 

Wo ist denn da die große Solidarität des Fahrteugeigentümers den anderen Betroffenen gegenüber? Sind das dann Egoisten wenn die nur an sich denken? Huch? Also so wie VW nur an sich denkt? Huch!

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