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VW-Aktion Junge Fahrer - F. mit 17 über 15 Monate?

Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 13:31

Hallo.

Wie einigen von euch sicherlich bekannt ist, bietet VW Führerscheinneuligen einige tolle Konditionen an. Die wichtigste stellt wohl der 1.000 € Nachlass dar.

Um in den Genuss dieser Aktion zu kommen, darf man max. 15 Monate im Besitz eines Führerscheins (B) sein, womit wir auch schon bei meinem Problem wären.

Meinen Führerschein zum alleine fahren habe ich im Dezember 07 abgeholt, als ich 18 geworden bin. Theoretisch hätte ich also noch genügend Zeit, die Aktion in Anspruch zu nehmen. Jedoch bin ich auch Teilnehmer beim neuen Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren). Daher war ich bereits im Januar 07 berechtigt, ein Auto zu manövrieren und dieses Datum wurde auch auf meinem "richtigen" Führerschein eingetragen. Demnach bin ich eigentl. schon weit über den Aktionszeitraum hinweg...

Leider ist mir nicht bekannt, wie sich VW in diesem Fall verhält, da m.W. der Führerschein mit 17 ja erst nach der Einführung der Jungen-Fahrer Aktion eingeführt wurde.

Klar, ich hätte bereits mit 17 einen Kaufvertrag abschließen können, jedoch nicht ohne die Hilfe meiner Eltern. Auch mit der Zulassung bin ich mir nicht sicher, ob das mit 17 bereits möglich wäre (Voraussetzung, damit man die Gutschrift erhält).

Meiner Erachtens würde es doch (für VW) recht wenig Sinn machen, den Beginn des Zeitraums im Jan 07 anzusetzen, weil sich doch die allerwenigsten ein eigenes Auto kaufen werden, wenn sie nicht alleine damit fahren dürfen. Insofern wäre ein zusätzliches Auto eher zwecklos, da durch den zusätzlichen Fahrer in der Famile unterm Strich zur selben Zeit nicht mehr PKWs genutzt werden können.

Habe vor, Anfang nächstes Jahr bei meinem Händler nachzufragen, jedoch bezweifle ich, dass dieser mir eine korrekte Auskunft für diesen Fall geben kann.

Eure Meinung diesbezüglich würde mich interessieren, seht ihr überhaupt eine Chance, diese Aktion nutzen zu können, lohnt es sich, beharlich zu sein oder stehen die Chancen eher schlecht? Werde euch natürlich auch informieren, welche Antwort ich vom Händler erhalten habe.

Freue mich über jede Antwort

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31 Antworten

Es zählt das Datum was handschriftlich auf dem Führerschein vom Fahrprüfer eingetragen wurde egal ob du da 17 oder 18 warst ...

Bei mir war es damals so hart (Anfang 2008) das ich 3 Tage über den 15 Monaten war und damit leider außerhalb des Aktionszeitraums und es da auch nicht´s dran zu rütteln gäbe ... Anfrage bei 2 verschiedenen Verkäufern und direkt bei VW haben das alle so ausgedrückt, scheiße hab ich gekotzt :x

Themenstarteram 27. Dezember 2008 um 11:14

Hi.

Danke für deine Antwort. Ist ja bei dir echt sau doof gelaufen :/

Hast du deinen Schein damals mit 17 oder mit 18 gemacht?

Werde dennoch mal probieren, ob sich nicht doch was rausholen lässt...

Hab mir schon überlegt, mir den Rabatt über nen Kumpel, der noch in diesem Zeitraum liegt, zu "erschleichen", aber ist halt auch doof mit Zulassung auf seinen Namen und anschließender Umschreibung...

(Im übrigen hätte ich dabei kein schlechtes Gewissen, fühle mich moralisch berechtigt die Aktion in Anspruch zu nehmen *gg*)

Zitat:

Hab mir schon überlegt, mir den Rabatt über nen Kumpel, der noch in diesem Zeitraum liegt, zu "erschleichen", aber ist halt auch doof mit Zulassung auf seinen Namen und anschließender Umschreibung...

(Im übrigen hätte ich dabei kein schlechtes Gewissen, fühle mich moralisch berechtigt die Aktion in Anspruch zu nehmen *gg*)

Ich persönlich würde davon abraten. Ich hatte auch überlegt, den Neuwagen auf meine Freundin anzumelden und so nochmal ~1.000 Euro zu sparen. Aber ist mir der Streß "im Falle eines Falles" nicht wert und der Wagen hätte einen unnötigen Vorbesitzer..

Themenstarteram 27. Dezember 2008 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von da_didi

Ich persönlich würde davon abraten. Ich hatte auch überlegt, den Neuwagen auf meine Freundin anzumelden und so nochmal ~1.000 Euro zu sparen. Aber ist mir der Streß "im Falle eines Falles" nicht wert und der Wagen hätte einen unnötigen Vorbesitzer..

Stimmt, ist natürlich immer zweischneidig. Allerdings hätte ich für den "Fall eines Falles" vorgehabt, das Fahrzeug schnellstmöglichst umzumelden, der Neuling muss ja m.W. gerade mal für einen Tag eingetragen sein.

Allerdings ist das auch wieder mit Kosten verbunden, wodurch die 1 k€ Rabatt unterm Strich auch wieder geringer ausfallen... Und an den Wertverlust durch einen zusätzlichen Vorbesitzer hatte ich wahrlich noch gar nicht gedacht (wobei sich das durch die kurze Dauer wohl in Grenzen halten sollte. Zudem hätte ich eh vor, den Wagen sehr lange zu fahren)

Dann hast du die 1000€ aber kannst weder die günstige Versicherung noch das Fahrsicherheitstraining nutzen weil die´s auch nur auf den "Junge Fahrer-Teilnehmer" gibt.

Themenstarteram 27. Dezember 2008 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von Tiak7

Dann hast du die 1000€ aber kannst weder die günstige Versicherung noch das Fahrsicherheitstraining nutzen weil die´s auch nur auf den "Junge Fahrer-Teilnehmer" gibt.

Jep, ums Fahrsicherheitstraining wärs schade. Aber wenigstens könnte man am Fahrzeugkauf sparen. Durch das Ersparnis könnte man sich jedoch wieder selber dieses Training leisten.

Zudem käme der Kumpel dadurch kostenlos in Vorzug dieses Trainings. ;)

Versicherung spielt in meinem Fall nicht so die Rolle, da das Fahrzeug vorläufig eh wieder auf meine Eltern laufen würde. Und da ich eigentl. nicht vor habe, einen Wettbewerb VW vs. Baum zu veranstalten sollte auch keine Hochstufung und somit der Verlust der SF-Klasse erfolgen :)

Hallo Leute,

habe das selbe "Problem" wegen der Führerschein ab 17 - Regelung, und auf Nachfrage von VW heute folgende Antwort erhalten:

 

VW-2009/01-033664

"Junge Fahrer" -Programm

 

Sehr geehrter Herr Schaedler,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Ihre Fragen zum "Junge Fahrer"-Programm beantworten wir Ihnen gern.

Das "Junge Fahrer" -Programm unterstuetzt den Fahranfaenger mit einer Praemie von

1000.-€ Brutto als Fuehrerscheinbeteiligung bei Neukauf eines Fahrzeugs.

Fuehrerschein-Neuling ist, wer noch nicht laenger als 15 Monate im Besitz seiner Fahrerlaubnis Klasse B (PKW-Fuehrerschein) ist.

Waehrend diese Frist bei Fuehrerschein-Neulingen ab dem 18. Lebensjahr mit Erlangung der Fahrerlaubnis beginnt, beginnt sie bei

Erlangung des Fuehrerscheins ab dem 17. Lebensjahr ( begleitendes Fahren ) mit Erreichung des 18. Lebensjahrs.

Eine Haltedauer ist nicht vorgegeben, allerdings sollten Sie auch bedenken, dass nach einer Ummeldung des Fahrzeugs die von uns

angebotene Praemie der "zweiten Phase" in Hoehe von 250.-€ nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

Naehere Informationen zu unserem "Junge Fahrer" -Programm erhalten Sie bei einem Volkswagen Partner Ihrer Wahl, er wird Ihre

Fragen ausfuehrlich beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Sollten Sie noch keinen betreuenden Volkswagen Partner haben, sind wir Ihnen gerne bei der Suche behilflich. Eine kurze

Rueckmeldung genuegt und wir werden umgehend fuer Sie taetig.

Fuer weitere Fragen, Wuensche oder Anregungen stehen wir Ihnen gern zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

Ihr Volkswagen Dialog Center

am 2. Februar 2009 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von msoal

Fuehrerschein-Neuling ist, wer noch nicht laenger als 15 Monate im Besitz seiner Fahrerlaubnis Klasse B (PKW-Fuehrerschein) ist.

Waehrend diese Frist bei Fuehrerschein-Neulingen ab dem 18. Lebensjahr mit Erlangung der Fahrerlaubnis beginnt, beginnt sie bei

Erlangung des Fuehrerscheins ab dem 17. Lebensjahr ( begleitendes Fahren ) mit Erreichung des 18. Lebensjahrs.

Eine Haltedauer ist nicht vorgegeben, allerdings sollten Sie auch bedenken, dass nach einer Ummeldung des Fahrzeugs die von uns

angebotene Praemie der "zweiten Phase" in Hoehe von 250.-€ nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

also werden die 15 monate erst ab dem 18. lebensjahr gezählt?

das wäre ja ideal für mich :D

kann dass evtl jemand bestätigen??

am 2. Februar 2009 um 17:55

Ja, hat mir der Händler so bestätigt und steht auch so im Firmennetz! :)

Zitat:

Original geschrieben von ICeYmx

Ja, hat mir der Händler so bestätigt und steht auch so im Firmennetz! :)

Laut meinen 2 VW Händlern nicht. Wenn man einen Führereschein ab 17 gemacht hat dann zählt das ab dem Tag der Ausstellung des Führerscheins. Also Tag Ausstellung Führerschein +15 Monate.

Kann mir nicht vorstellen, dass jeder falsch liegt.

am 2. Februar 2009 um 18:03

Dann sollen die nochmal nachschauen! Ich hab es mit eigenen Augen am Samstag gesehen, der Text, den msoal gepostet hat, stand so beim Händler auf dem Bildschirm.

Alternativ druck die Mail von msoal aus (inkl. der Nummer am Anfang) und nimm sie zu deinen beiden Händlern mit. Sollte mehr als ausreichend sein, diese vom Gegenteil zu überzeugen.

Zitat:

also werden die 15 monate erst ab dem 18. lebensjahr gezählt?

das wäre ja ideal für mich :D

kann dass evtl jemand bestätigen??

Also so wie ich das sehe, zählt VW die Monate ab dem Beginn des 18. Lebensjahres, also dem 17. Geburtstag.

Aber dann würde der Satz

Zitat:

beginnt sie bei Erlangung des Fuehrerscheins ab dem 17. Lebensjahr ( begleitendes Fahren ) mit Erreichung des 18. Lebensjahrs."

keinen Sinn machen, denn das "begleitende Fahren" ist ja überhaupt erst ab 17 (also mit Beginn des 18. Lebensjahres) möglich...

Ich werd bei VW nochmal nachhaken, Info folgt. :)

am 2. Februar 2009 um 18:29

Dann wäre diese Sonderregelung allerdings sinnlos. Man kann den Text dann ja gleich ohne den Abschnitt über das bvegleitete Fahren verfassen. Das 18. Lebensjahr beginnt mit dem 'normalen' B Führerschein.

Gibt es schon News dazu?

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