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VW/Audi vor Corona bestellt jetzt Kurzarbeit, Vermerk in der Finanzierung
Im Februar habe ich gleichzeitig beim Audi/VW Händler die Bestellung
und Finanzierung unterschrieben.
Ich rechne im Juni Juli mit der Bereitstellung.
Im Finanzierungsvertrag steht:
„sollte sich bis zur Bereitstellung das Einkommen ändern kommt die Finanzierung
nicht zur Auszahlung“
Im Kaufvertrag steht gar nichts von einer Finanzierung.
Nur die Bezifferung des Schadensersatzes mit 15%.
Der VW Bank Vertrag ist ein separates Pamphlet.
Nun rechne ich ab Mai Juni mit Kurzarbeit und kann dann die Rate nicht mehr bezahlen.
Generell würde ich, aufgrund der generellen Situation, am Liebsten den Neukauf auf nächstes
Jahr verschieben. Auch wenn ich mir die Raten trotzdem irgendwie leisten könnte.
Ist der Kaufvertrag nicht generell nur in Verbindung mit der Finanzierung gültig
Auch wenn es nicht explizit vermerkt ist?
LG TT
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17 Antworten
Puh... sicher nicht einfach zu beantworten und ich bin selber mal gespannt, wer hier was konkret beitragen kann. Im Vertrag sollte m. E. normalerweise schon vermerkt sein, dass der verbindliche Kauf auch von der dazugehörigen Finanzierung abhängt... In deinem Fall ist es ja offensichtlich nicht so...
Der VW Händler, bei dem der Kauf getätigt worden ist, und VW Bank sind grds. zwei verschiedene juristische Personen.
An die VW-Bank bist du doch, so vermute ich, über deinen Händler gekommen. D.h., der hat den gesamten Darlehensantrag entgegen genommen und weiter geleitet. Und das zeitgleich und im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.
Dann ist es ein verbundenes Geschäft, der eine Vertrag ist mit dem anderen verbunden. Auch wenn der Händler als Schlitzohr im Kaufantrag nichts davon geschrieben hat
Hast du denn schon eine Finanzierungszusage, einen Finanzierungsvertrag oder bisher nur den Antrag?
Bisher hat sich an deinen Einkommensverhältnissen nichts geändert, denn du rechnest ja "nur" damit, dass ab Mitte Juni Kurzarbeit anstehen könnte. Also bist du z.Zt. auch noch nicht verpflichtet, deine Angaben im Antrag zu ergänzen. Wenn du noch keine Zusage hast, kannst du das natürlich vorsorglich machen...
Fahrzeugkauf und Finanzierung stellen in diesem Fall wahrscheinlich ein Verbundgeschäft dar.
Die Finanzierung lässt sich bis zu 14 Tagen nach Unterschrift widerrufen. Bei einem Verbundgeschäft wäre damit auch der Kaufvertrag hinfällig.
Wenn du beides im Februar unterschrieben hast, ist es dafür aber zu spät.
Hast du eine RSV abgeschlossen? Ggf. deckt die das Risiko der Kurzarbeit ab.
Zitat:
@SoulSurvivor78 schrieb am 28. April 2020 um 19:10:04 Uhr:
Fahrzeugkauf und Finanzierung stellen in diesem Fall wahrscheinlich ein Verbundgeschäft dar.
Die Finanzierung lässt sich bis zu 14 Tagen nach Unterschrift widerrufen. Bei einem Verbundgeschäft wäre damit auch der Kaufvertrag hinfällig.
Wenn du beides im Februar unterschrieben hast, ist es dafür aber zu spät.
Hast du eine RSV abgeschlossen? Ggf. deckt die das Risiko der Kurzarbeit ab.
Das kommt darauf an, ob die Widerrufsbelehrung richtig und ausreichend war. Und angesichts neuester Rechtsprechung vom Europ. Gerichtshof könnten da durchaus Zweifel bestehen.
Zitat:
Das kommt darauf an, ob die Widerrufsbelehrung richtig und ausreichend war. Und angesichts neuester Rechtsprechung vom Europ. Gerichtshof könnten da durchaus Zweifel bestehen.
Advocard ist Anwalts Liebling
fyi - das bgh hat sinngemäß gesagt, eugh interessiert uns nicht. wir schützen unsere Banken. daher dürfte das ins leere laufen. ausnahme: widerruf entsprach nicht der norm gemäß Muster v. 03/2016. aber das dürfte bei vw nicht der fall sein vermutlich (da nicht doof)
Der BGH dürfte zu dieser Entscheidung des EuGH noch gar nichts gesagt haben, dazu ist die zu neu und der BGH zu langsam.
Bis dahin schon mal Danke für Eure Antworten.
Es zeichnet sich ab das ich bei Kurzarbeit meine Rechtschutzversicherung
das erste Mal in Anspruch nehmen sollte.
Nur dumm, wenn das Fahrzeug geliefert wird und die Kurzarbeit noch bevorsteht.
Die Bank brauch den Nachweis das es tatsächlich so ist.
Dann bleibt nur noch Stundung der Raten. Das soll ja derzeit zinslos und gebührenfrei
machbar sein, wenn Kurzarbeit nachweisbar ist.
Ggf. stockt dein AG das KAG auf, sodass deine Einbußen vielleicht doch geringer ausfallen als du jetzt befürchtest.
Es kommt ja auch immer darauf an wie ausgeprägt die Kurzarbeit ausfällt. Im Jahr 2008 hatte ich auch Kurzarbeit mit ca. 20%. Sprich ich hatte eine 4-Tage Woche die mit 80% meines normelen Gehalts bezahlt wurde, die 20% die mir fehlten wurde mit 60% Kurzarbeitergeld aufgestockt.
Wie das Kurzarbeit beim TE gehandhabt wird können wir natürlich nicht beurteilen.
@peterbh erstmal informieren - dann rumtönen und keinen schranz verbreiten. aber das ist ja andersrum hier im forum eh die regel. hier eine von 1000 quellen - google suche dauert ja viel länger als mal schnell sondermüll absondern...
https://m.fondsprofessionell.de/newssingle.php?uid=197136&rd=1
Hallo TT22,
vielleicht wäre es eine Idee mit dem Verkäufer in ein Dialog zu gehen. Er wird sicher Verständnis für die Situation haben. Evtl. kann er dir eine Lösung anbieten.
Z.B. die Laufzeit verlängern um die Rate niedrig zu halten?
Ich drücke dir die Daumen!
Grüße
Dem Verkäufer wird es wahrscheinlich egal sein. Sobald der Kunde unterschrieben hat, ist der Deal für ihn erledigt.
Ich kann mir aber schon vorstellen, dass die Banken in diesem Jahr kulanter sein werden. Die wollen Geld verdienen und haben kein Interesse daran, Autos wieder zurückzunehmen.
Die Banken sind bestimmt daran interessiert, dass der Kunde noch öfters Autos kauft. Und somit sollten sie, wenn sie nach vorne denken schon an einer kundenorientierten Lösung interessiert sein. Denn ansonsten kaufen viele keine Autos mehr und dann brechen die ein. Müsste man dann eigentlich mit den Banken Mitleid haben?
Ich drücke dem TE die Daumen, dass alles klappt.