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VW Caddy 1.6 TDI (EA 189) - Trotz Abgasmanipulation gebraucht von privat kaufen?

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 17. Januar 2016 um 21:00

Liebe Forumsgemeinde,

ich interessiere mich sehr für einen VW Caddy Maxi Tramper 1.6 TDI und aufgrund des Tramper-Ausbaus kommt leider kein alternativer Hochdachkombi infrage.

Die Frage ist nun, ob der Kauf eines manipulierten und noch nicht reparierten Wagens ein Risiko darstellt. Laut VW nicht, der Wagen würde dann in meinem Besitz modifiziert werden, natürlich ebenso kostenfrei wie beim Vorbesitzer.

Eine weitere Fragen: Ich bin höchst skeptisch, dass ein Strömungsgleichrichter und ein Softwareupdate befriedigende Ergebnisse liefern - sei es ohne Eigenschaftseinbußen oder mit Hinblick auf akzeptable Abgaswerte - und ich fürchte, dass sich die Modifikation als untauglich und damit nicht zulassungsfähig erweist.

Beste Grüße und vielen Dank!

P.S. Gerne auch auf bereits bestehende Threads hinweisen, ich fand leider keine.

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18 Antworten
am 17. Januar 2016 um 21:14

Zitat:

@Talavera schrieb am 17. Januar 2016 um 22:00:20 Uhr:

Die Frage ist nun, ob der Kauf eines manipulierten und noch nicht reparierten Wagens ein Risiko darstellt.

Warum? Der wird doch nachgebessert! Ich hab´n zwar vom Freien Händler, aber auch´n betroffenen 1.6er. Mir doch egal, VW hat´s offiziell verbockt und muss es richten ;)

 

Zitat:

Eine weitere Fragen: Ich bin höchst skeptisch, dass ein Strömungsgleichrichter und ein Softwareupdate befriedigende Ergebnisse liefern - sei es ohne Eigenschaftseinbußen oder mit Hinblick auf akzeptable Abgaswerte - und ich fürchte, dass sich die Modifikation als untauglich und damit nicht zulassungsfähig erweist.

Ich würde sagen, ist nicht Dein Problem!

Genau.

Bedenkenlos kaufen. :)

Themenstarteram 17. Januar 2016 um 21:58

1.Was wäre, würde sich herausstellen, dass die Modifkationen nicht ausreichen um die Euro-5-Norm einzuhalten?

2. Oder das KBA würde gar die Betriebserlaubnis entziehen?

3. Ob ich als Kunde der dritten Hund hierbei Berücksichtung fände?

Zitat:

Ich bin höchst skeptisch, dass ein Strömungsgleichrichter und ein Softwareupdate befriedigende Ergebnisse liefern - sei es ohne Eigenschaftseinbußen oder mit Hinblick auf akzeptable Abgaswerte - und ich fürchte, dass sich die Modifikation als untauglich und damit nicht zulassungsfähig erweist.

Da wird VW schon was drehen, daß es zulassungsfähig ist. (Onkel Dobi ist Erfüllungsgehilfe der Autolobiisten)

Allerdings, wenn der Wagen mehr verbraucht, schlechtere Leistung hat und der DPF schon nach den nächsten 20000Km hinüber ist....hast DU das Problem und nicht VW !

Also bedenkenlos kaufen.....

Zitat:

1.Was wäre, würde sich herausstellen, dass die Modifkationen nicht ausreichen um die Euro-5-Norm einzuhalten?

Würdest du mehr Steuern zahlen und die Grüne Plakette ginge in`s Nirvana.

Zitat:

2. Oder das KBA würde gar die Betriebserlaubnis entziehen?

Das wird ganz sicher nicht passieren, denn dann hätte VW Millionen Privatklagen am Hals.

Zitat:

3. Ob ich als Kunde der dritten Hund hierbei Berücksichtung fände?

Keine Ahnung, ich hab eine Katze.....;)

1. Die kosten würde VW übernehmen.

2. Nein, auf keinen Fall

3. Wenn du dritte Hand meinst, dann natürlich ja. Spielt in dem Fall keine Rolle. Es geht nur um das Fahrzeug. Anzahl Besitzer sind egal.

Wenn der Wagen dir zusagt, dann kauf ihn. Lass dich nicht von unbestätigten Befürchtungen anderer verrückt machen.

Da das Problem beim Hersteller liegt und dieser nachbessern muss, kannst du bedenkenlos kaufen.

Mach Dir lieber Gedanken über den Tramper-Ausbau und die Alternativen dazu, gerade beim Bett ;)

Ob eine Lösung zulassungsfähig ist oder nicht, entscheidet sich für alle 1,6er gemeinsam und nicht nur für Deinen. Die EU5-Norm ist dermaßen lasch, dass ich mir da Null Sorgen machen würde.

Ist denn überhaupt schon belastbar geklärt wie nachgebessert wird? Die Bedenken von transarena sind ja nicht von der Hand zu weisen. Keiner weiss wie sich die Änderungen auf die Lebensdauer des Gesamtsystems bzw. einzelner Baugruppen auswirkt. Am einfachsten wäre umzuschlüsseln oder Tampon in den Auspuff als Placebo. Nur wird sich bei der Hysterie keiner drauf einlassen. Deshalb befürchte ich die berüchtigte Verschlimmbesserung.

Themenstarteram 18. Januar 2016 um 9:29

Zitat:

@boxor schrieb am 18. Januar 2016 um 09:49:35 Uhr:

Mach Dir lieber Gedanken über den Tramper-Ausbau und die Alternativen dazu, gerade beim Bett ;)

Ob eine Lösung zulassungsfähig ist oder nicht, entscheidet sich für alle 1,6er gemeinsam und nicht nur für Deinen. Die EU5-Norm ist dermaßen lasch, dass ich mir da Null Sorgen machen würde.

Habe ich bereits ausgiebig. Ich möchte zwingend auf dem ausgeklappten Bett aufrecht sitzen können und das geht nur auf dem originalen Tramper Bett. Vanessa-Camping und QUQUQ sind leider raus.

---

Vielen Dank bisher!

am 18. Januar 2016 um 9:36

Zitat:

Ist denn überhaupt schon belastbar geklärt wie nachgebessert wird? Die Bedenken von transarena sind ja nicht von der Hand zu weisen. Keiner weiss wie sich die Änderungen auf die Lebensdauer des Gesamtsystems bzw. einzelner Baugruppen auswirkt.

Ich vermute auch, dass sich die Änderung unter Umständen auswirken könnte.

*Wenn* die Abgaswerte sich nur Zu lasten von Leistung und Verbrauch in das vorgeschriebene Maß zurechtbiegen lassen, gibt es immer noch einen Parameter der dieses möglich macht.

Einfach den Ladedruck um ein paar Zehntel erhöhen und schon stimmen die objektiv nachprüfbaren Werte wieder. Ob es der Normalkunde merkt?

BTW: Hab bei Mobile einen echten Langläufer entdeckt. Ein Ecofuel mit sage und schreibe 945.000 km auf der Uhr. Die Wartungshistorie dieses Fahrzeugs würde mich mal interessieren.

"Die EU5-Norm ist dermaßen lasch, dass ich mir da Null Sorgen machen würde."

@Boxor: Wäre schön wenn du das mal erläutern könntest?!

Er meint wohl im Verhältnis zu Euro 6 ? (Foto)

Projekt2

Zur EU6 und vor allem zur US-Norm, die das "Betrugsbedürfnis" bei VW auslöste. Hinzu kommt, dass EU5 nach NEFZ gemessen wird, wenn es um die Zulassung geht. NEFZ betrachtet nur Teillastbereiche bis max 34kW und max 120km/h. Wird mit mehr als 34kW auf 120 km/h beschleunigt, ist das schon außerhalb des NEFZ. Fährt man mit bis zu 34kW schneller als 120 km/h, ist auch der Wert nach NEFZ unbeachtlich. Fährt man mit mehr als 34kW schneller als 120 km/h, ist das sowieso nach NEFZ unbeachtlich. Es ist vergleichsweise einfach, in diesen Teillastbereichen ohne spürbare negative Nebenwirkungen nachzubessern. Die Norm ist auch "lasch", weil sie mit dem realen Betrieb nichts zu tun hat - deshalb ändert ihre Erfüllung aber auch nicht wirklich etwas am realen Betrieb. VW macht das über die Software (Kennfeldänderungen für Teillast) und beim 1.6er über ein Placebo-Sieb, dass mein 2.0er eh schon hat. Da man nichts mehr hört, wird das KBA die Maßnahmen so wohl anordnen.

In den USA sieht das ganz anders aus, dort sind die Normen erheblich strenger und wären nur mit großem Nachbesserungsaufwand zu erfüllen. Die Probleme dort sind aber nicht identisch mit den Problemen hier.

@Talavera wg Tramper-Bett: Darauf sitzen können ist ein Argument. Ich sitze allerdings lieber auf den umgedrehten Vordersitzen, die haben bei mir Drehkonsolen und sind bequemer zum Sitzen :)

Habe selbst einen Tramper-Teilausbau (Seitentaschen, Beleuchtung), habe das Bett aber nicht genommen.

Zitat:

...und beim 1.6er über ein Placebo-Sieb, dass mein 2.0er eh schon hat.

Echt ? Ich habe bei meinem 1,6er das Sieb schon vor 2 Wochen entfernt. :-)

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