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VW Diesel-Vergleich
Hallo zusammen,
habe einen Yeti 170 PS TDI 4*4, EZ 05/2011.
VW bietet im Vergleichsportal 2.597.- €
NP war 26.395 € (EU-Neuwagen)
Der Wagen hat erst 101.000 km runter und bisher eigentlich keine Probleme gemacht.
Bei einem Verkauf würde ich vielleicht noch 8.500 € bekommen.
So werde ich wohl das Geld nehmen und den Wagen weiterfahren.
Wer hat auch das Vergleichsangebot angefordert?
Beste Antwort im Thema
Ach so, man reduziert die Hardware auf das Mindeste und programmiert die Software so, dass die Hardware gerade so durchhält. Nun bekommt man einen auf den Deckel und muss eine Software einspielen, die die Hardware weit über die kontruktionsmäßig zulässige Grenze (mit Ruß) belastet. Die Hardware verreckt jetzt deutlich früher.
Und der Kunde sagt, VW kann ja nichts dafür. Schade für VW, dass nicht alle so drauf sind.
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12 Antworten
Habe nicht geklagt--mein YETI 14PS 2.0 DSG 4x4 190.000km Baujahr Nov. 2013 ohne Probleme
nur 14PS wären für mich ein Problem...
(Duck und wech...)
Ich füttere die Rechtsverdreher nicht.
Mein Yeti mit 110 PS und 120000 km ist ein treuer Diener, die Macken mit beiden AGR-Klappen sind nicht VW Schuld. Schön wäre, wenn VW die etwas zu häufigen Probleme mit der Abgasreinigung als Kulanz anerkennt.
Eigentlich wäre es besser, die ursprüngliche Software anzuwenden, denn auch Euro 5 darf nicht in die grünen Städte einfahren. Vielleicht wäre dann auch das AGR- Problem kleiner.
Ach so, man reduziert die Hardware auf das Mindeste und programmiert die Software so, dass die Hardware gerade so durchhält. Nun bekommt man einen auf den Deckel und muss eine Software einspielen, die die Hardware weit über die kontruktionsmäßig zulässige Grenze (mit Ruß) belastet. Die Hardware verreckt jetzt deutlich früher.
Und der Kunde sagt, VW kann ja nichts dafür. Schade für VW, dass nicht alle so drauf sind.
Zitat:
@rebbe schrieb am 22. März 2020 um 22:46:59 Uhr:
die Macken mit beiden AGR-Klappen sind nicht VW Schuld.
Sondern???
Eigentlich hatte ich den Beitrag gestartet, damit andere Betroffene schildern können, wieviel VW ihnen als Vergleich bietet.
Ich hatte keine Lust selber zu klagen und hab mich deshalb der Sammelklage angeschlossen, nach dem Motto: mal sehen was bei rum kommt. Kostet mich ja nix.
Habe nun auch ein "Angebot" von VW bekommen, aber über Geld spricht man nicht....
Nur soviel: es ist definitiv mehr als ich erwartet habe für meinen 1,6 TDI Green irgendwas mit EZ 06/2015 und mittlerweile knapp 125.000Km`s. Und rumzicken tut er auch in keinster Weise. Also werde ich es wohl annehmen.....
Guten Tag zusammen,
ich war in der Musterfeststellungsklage registriert und habe jetzt auch ein Schreiben für ein Vergleichsangebot bekommen.
Einloggen hat geklappt - wir passen mit unseren Auto komplett in alle Vergleichskriterien.
Wir haben den Audi Q3 im September 2015 für 34.500 € gekauft.
Lt. Medien soll es ca 15 % des Kaufpreises als Vergleich geben.
VW bietet uns jetzt jedoch über die Vergleichsabwicklung nur 3.511 € an.
Das erscheint mir zu niedrig.
Denn m.E. sind 15% von 34.500 EUR = 5.175,00 EUR
Wie sehen Sie das? Ist das Vergleichsangebot korrekt?
Danke für die Hilfe!
-> Habe gerade mal bei der Hotline von VW angerufen: bei dem Vergleichsangebot handelt es sich um einen festgelegten Betrag für das jeweilige Modell (siehe Tabelle). Keine Möglichkeit nochmal neu zu verhandeln oder so.
Sonderlackierungen, Sonderausstattung, etc. etc. werden nicht berücksichtigt -> obwohl man ja die Fahrzeugkennung eingibt.
Dadurch kommt VW natürlich wieder "sauber" aus der Nummer raus und spart letztendlich doch.
Frage ist, ob durch einen Anwalt (trotz der 190,00 €-Beratungskosten) mehr rauskommt...... der macht das auch nicht umsonst!?
Beim Anwalt und dem Rest, der da folgt, kommen aber ein paar Scheinchen mehr für die Kosten als 190,- € für dich zusammen, wenn du nicht "gewinnst" bzw. das Gericht (oder die Gerichte bei mehreren Instanzen) die Klage abschmettert und/oder VW im Rahmen des Verfahrens freiwillig kein Vergleichsangebot auf den Tisch legt.
Ohne Rechtsschutzversicherung ist das finanzielle Risiko viel zu hoch. Da kann locker ein hoher 4-stelliger oder ein 5-stelliger Betrag zusammen kommen.
Das sehe ich genauso und meinte ich auch so - ist vielleicht nicht so rüber gekommen.
Ich könnte jetzt die 3.511,00 EUR nehmen und versuchen damit glücklich zu werden.
Oder ich versuche mehr zu bekommen und gebe aber dann das "Mehrgeld" für Anwaltskosten aus..... und es kostet wahrscheinlich auch noch genügend Nerven dazu ;-)
Ich habe den Klageweg ab Ende 2017 wegen eines "betroffenen" Tiguans durchgezogen. Und im Herbst 2018 war das Thema endlich durch. Dank RS-Versicherung ohne Risiko für mich. Finanziell hat es sich gelohnt, da kam deutlich mehr rüber als bei diesem "Vergleich". Aber ob ich das in der gleichen Situation noch einmal durchmachen würde?
Wahrscheinlich, denn ich stand aufgrund meiner Nutzung (viele Kurzstrecken und die Regenerationen waren schon ohne Update meistens unter 400 km fällig) mehr oder weniger mit dem Rücken an der Wand. Der Wertverlust beim Verkauf wäre enorm hoch gewesen (Neupreis 2014 lag bei 45.000,-). Fast keiner wollte den Bock. Und wenn, dann quasi geschenkt.
Und in meinen Augen wurde ich wirklich von VW betrogen. Es wurde im Vorfeld des Kaufs immer wieder die Sauberkeit und Umweltfreundlichkeit besonders betont.
Man darf aber nicht die sehr hohe psychische Belastung außer acht lassen. Denn die ist enorm. Das nimmt einen echt mit. Auch mit einer RS-Versicherung im Rücken. Wer keine starken Nerven hat, sollte es bleiben lassen.
Wer mit seinem Diesel trotz Update klarkommt und sonst keine Probleme hat, sollte m. E. das aktuelle Angebot annehmen. Wenn es so etwas damals gegeben hätte und es wären keine Probleme in Aussicht gewesen, hätte ich mir den Klageweg erspart. Die Summen wären damals aufgrund der jüngeren Autos sicher höher ausgefallen.
Zitat:
@igg6114 schrieb am 26. März 2020 um 12:30:18 Uhr:
Oder ich versuche mehr zu bekommen und gebe aber dann das "Mehrgeld" für Anwaltskosten aus..... und es kostet wahrscheinlich auch noch genügend Nerven dazu ;-)
Ich zitiere mal von der Seite des vzbv`s:
"Der Tipp des vzbv: Lassen Sie sich vor der Entscheidung für oder gegen den Vergleich umfassend anwaltlich beraten. Wenden Sie sich an eine in der Thematik erfahrene Anwaltskanzlei und lassen Sie sich sowohl die Chancen als auch die Risiken des Vergleichsangebotes erläutern. Die Kosten für diese Beratung in Höhe von bis zu 190 Euro (netto) übernimmt Volkswagen, wenn der Vergleich anschließend zustande kommt. Nehmen Sie den Vergleich nicht an und Sie beauftragen einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen VW, fallen keine Extra-Kosten für die Beratung an. Hat der Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte Erfolg, dann hat VW die Rechnung des Anwalts zu zahlen."
Ich deute das für mich so: nicht mit dem Angebot von VW zufrieden bedeutet gegen VW eingenständig zu klagen mit "offenem" Ausgang. Also mit Glück bekommst du mehr als der Vergleich hergibt (auch den Anwalt müsste VW als Verlierer zahlen) oder du gehst komplett leer aus + Anwalt`s- und Gerichtskosten.
Ich für meinen Teil hab dem Vergleich zugestimmt, denn wie sagt man so schön: Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Dinge.....