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VW erkennt Kind für "Junge Fahrer"-Programm nicht an !

Themenstarteram 12. März 2009 um 7:24

Hallo und Guten Morgen,

maßlos verärgert bin ich über die Politik, die VW betreibt um ihr Programm "Junge Fahrer" zu vermarkten. Wir haben eine Kaufvertrag über einen neuen Polo unterschrieben, lassen unseren alten Renault Clio verschrotten und wollten das Programm "Junge Fahrer" nutzen.

Das Auto bekommt unsere Tochter, welche bei uns seit 15 Jahren als Pflegekind ist. Sie ist 18 geworden. Ich bekomme ja für sie auch Kindergeld auf meiner Gehaltsabrechnung.

Und jetzt kommts: VW erkennt Pflegekinder nicht an! WIE ASOZIAL IST DENN DAS BITTE? Ich habe mich mit meiner Frau entschlossen seit 15 Jahren 2 Pflegekinder, vermittelt vom Jugendamt, eine besseres Leben zu ermöglichen und bekomm vom großen VOLKSWAGEN-Konzern die Faust ins Gesicht.

Unser VW-Händler, findet das auch maßlos und ist selber mehr als verärgert. Findet sich noch irgendeine Möglichkeit auf diesen Misstand aufmerksam zu machen? Auch wenn das eine freiwillige Leistung seitens VW ist, kann es nicht sein, dass meine Kinder nicht in diesen Rahmen entsprechen.

Gruß

Thomas

Beste Antwort im Thema
am 23. März 2009 um 13:18

Meine meinung als Händler:

Sorry, aber der Gedankenfehler liegt bei dir.

Du bekommst die Umweltprämie, weil du ein 9 Jahre altes Auto...bla,bla,...

Deine Tochter, völlig egal ob Ziehtochter, leibliche Tochter oder auch nur die Nachbars-Tochter, bekommt die Junge Fahrer Prämie. Sie muß auch gar keine Tochter sein, meinetwegen unbefleckte Empfängniss, wie auch immer, wer unter die "Neuführerscheinregelung" fällt bekommt das Geld.

Was deine Tochter NICHT bekommen würde ist die Prämie vom Staat.

Von daher hat der Händler alles richtig gemacht und dir auch genau den richtigen Tipp gegeben den alten Abzuwracken und den neuen nicht auf die Führerscheinregelung zu bestellen.....

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am 12. März 2009 um 8:33

Das Problem dürfte viel mehr sein das der Neuwagen auf den Käufer angemeldet werden muss der auch den Altwagen zum Abracken gibt... dummerweise muss der Neuwagen aber auch auf den 'Jungen Fahrer' zugelassen sein... da wird wohl eher das Problem liegen... oder wie sollte sowas gelöst werden? Glaub ja mal nicht das VW das explizit gesagt hat das es bei Pflegekindern nicht geht... wobei ich mir grad nicht sicher bin ob Pflegekinder und adoptierte Kinder da unterschieden werden...

Themenstarteram 12. März 2009 um 9:22

Doch VW erkennt mein Pflegekind nicht an. Es sollte explizit auf Sie angemeldet werden, da es ja auch ihr Auto werden soll.

Der Altwagen (Clio) ist im Moment auf mich angemeldet. Sie hat ihren Führerschein erst seit kurzem bestanden. Der neue Polo soll über sie angemeldet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Biomech

Doch VW erkennt mein Pflegekind nicht an. Es sollte explizit auf Sie angemeldet werden, da es ja auch ihr Auto werden soll.

Der Altwagen (Clio) ist im Moment auf mich angemeldet. Sie hat ihren Führerschein erst seit kurzem bestanden. Der neue Polo soll über sie angemeldet werden.

In der Konstellation kann aber nicht die staatliche Abwrackprämie in Anspruch genommen werden!

Wie es mit der VW Prämie aussieht, weiß ich gerade nicht. Zudem der Händler sicherlich auch noch Spielraum in der Preisgestaltung hat!

Dann gäb es doch auch keine Abwrackprämie...

Edit: zu laaaangsam

stimmt: Angela will bei der Abwrackprämie 100%ige Personenidentität

ausserdem, schlechter verkäufer: die abwrackprämie und die volkswagen umweltprämie + Nachlaß dürften deutlich mehr preisvorteil bieten als das junge fahrer programm....

Wenn das Fahrzeug auf sie zugelassen wird, dann bekommt sie auch definitiv die Junge Fahrer Prämie. Denn dazu sind keine Eltern nötig. Es gibt aber keine Abwrackprämie !

Wenn ihr die Abwrackprämie wollt, muss Besitzer Altwagen = Besitzer Neuwagen sein, und somit ist keine Junge Fahrer Prämie möglich. Denn bei der Junge Fahrer Prämie muss der Prämienberechtigte = Neuwagenbesitzer sein.

Glaub eher, dein Händler hat ne Ausrede gesucht für etwas, was er euch versprochen hat aber nicht bieten kann.

Diese Konstellation ist also nicht möglich. Außer in Ausnahmefällen wie bei uns ;)

-> Auto mit 17 auf meine Freundin zugelassen, jetz genau ein Jahr lang -> Abwracken lassen -> Führerschein noch keine 15 Monate -> Junge Fahrer Prämie absahnen :)

Glaub auch das der Hund da woanders begraben liegt... wäre evt gut wenn der Themenstarter sich nochmal dazu äussert was nun los war bzw was draus geworden ist...

Themenstarteram 17. März 2009 um 9:58

so hier wär ich nochmal:

Ich glaube ihr bringt da etwas durcheinander.

Abwrackprämie gibts fü ein altes Auto(Älter 10 glaub ich), wenn man es verschrotten lässt und sich dafür ein neues oder einen Jahreswagen beim Händler holt.

Die "Junge-Fahrer"-Prämie ist doch TOTAL unanbhängig von der Abwrackprämie. Das ist ein Nachlass seitens VW. Meiner Meinung nach fällt meine Tochter (Pflegekind seit 14 Jahren) absolut in das Raster und wir müssten die Junge-Fahrer-Prämie bekommen. Da ist es doch egal ob ihr jetziges Auto (Clio) auf mich angemeldet war.

Der Neue Polo wird auf Sie angemeldet und sie hat erst seit kurzem den Führerschein, somit müsste alles passen. Jedes andre Kind mit den Kriterien bekommt die Junge-Fahrer-Prämie, nur meine Tochter als Pflegekind nicht. Weil sie Nadine Schwing heißt und ich eben als Vater Harald Schmidt! Frechheit!

Das KANN aber so nicht sein...

Abwrackprämie gibts nur wenn der neue Wagen auf den gleichen Halter zugelassen wird auf den auch der alte Wagen zugelassen war, also auf dich. Und wie oben schon erwähnt wurde, das Junge Fahrer Programm benötigt keine Eltern, da das Geld direkt an den Jungen Fahrer geht wenn er einen Neuwagen auf seinen Namen anmeldet, also auf deine Tochter...

Jetzt erklär doch mal wie du für die Abwrackprämie den neuen Wagen auf dich, und für das Junge Fahrer Programm auf deine Tochter zulassen willst? Irgendwas läuft da schief bzw wurde schön geredet... nimm die Abwrackprämie+VW Umweltprämie und fertig, gibt den höchsten Gewinn... und wenn der Topf leer ist kann sicher immer noch das Junge Fahrerprogramm herhalten...

Ich bleib dabei, deine Tochter würde es bekommen wenn der Wagen auf sie zugelassen würde... allerdings kannste dann die viel höhere Abwrackprämie in den Wind schiessen...

am 23. März 2009 um 13:18

Meine meinung als Händler:

Sorry, aber der Gedankenfehler liegt bei dir.

Du bekommst die Umweltprämie, weil du ein 9 Jahre altes Auto...bla,bla,...

Deine Tochter, völlig egal ob Ziehtochter, leibliche Tochter oder auch nur die Nachbars-Tochter, bekommt die Junge Fahrer Prämie. Sie muß auch gar keine Tochter sein, meinetwegen unbefleckte Empfängniss, wie auch immer, wer unter die "Neuführerscheinregelung" fällt bekommt das Geld.

Was deine Tochter NICHT bekommen würde ist die Prämie vom Staat.

Von daher hat der Händler alles richtig gemacht und dir auch genau den richtigen Tipp gegeben den alten Abzuwracken und den neuen nicht auf die Führerscheinregelung zu bestellen.....

am 23. März 2009 um 17:09

Jezt noch mal ganz theoretisch:

1.: Abwrackprämie

Der Themenstarter ist privater Eigentümer eines Fahrzeuges, dass mindestens 9 Jahre alt ist und mindestens 12 volle Monate auf Ihn zugelassen ist. Der Händlereinkaufspreis des Fahrzeuges ist geringer als 2500 Euro (sonst würde sich das Abwracken nicht lohnen).

Das alte Fahrzeug wird verschrottet.

Erfüllt der Themenstarter diese Vorraussetzungen, wenn er einen VW-Neu- oder Jahreswagen (Jahreswagen nicht von Privat) kauft. Dieser muss dann ebenfalls auf den Themenstarter zugelassen sein.

2.: Das "Junge Fahrer"-Programm

Ein Mensch hat den Führerschein gemacht (nicht länger als vor 15 Monaten) oder will ihn demnächst machen. Er/ Sie will einen Volkswagen Neuwagen kaufen. Dieser Neuwagen muss auf den Führerscheinneuling zugelassen sein. Dann erhält er 1000 Euro zum Führerschein, Ein kostenloses Fahrsicherheitstraining, einen kostenlosen Fahrzeugcheck und bessere Versicherungskonditionen.

Bei dem Programm ist es vollkommen egal, ob der Führerscheinneuling leibliche Eltern oder Adoptiveltern hat oder ob es Voll- oder Halbwaise ist. Es gilt nur ein Führerscheinneuling - eine Prämie, wenn die zwei o.g. Vorraussetzungen erfüllt sind.

 

Beide Boni sind erschöpflich, d.h. auf eine Höchstteilnehmerzahl/Höchstgeldmenge begrenzt.

3.: Das Fazit

Man siehr eindeutig, dass man nicht beide Boni zugleich abräumen kann, es sei denn, es ist eine ideale Situation, wie sie GolfIII93 beschrieben hat. für den Themenstarter trifft das aber offensichtlich nicht zu.

Ich denke, dass das "Junge Fahrer"-Programm ein Gigg ist. Das ist reine Augenwischerei.

4.: Eine Lösungsmöglichkeit

Konstruiert man mal Folgendes: Der Themenstarter nimmt die Abwrackprämie in Anspruch. Er lässt das "neue" Fahrzeug auf sich zulassen. Versicherungsnehmer wird der Themenstarter. Der übernimmt den Schadenfreiheitsrabatt des abgefrackten Fahrzeuges. Er lässt den Führerscheinneuling als "Fahrer unter 23 Jahren" mit bei der Versicherung eintragen. Die Abrackprämie ist in Anspruch genommen.

Nach einem Zeitraum "X" überschreibt der Themenstarter dem Führerscheinneuling das Fahrzeug, und der Führerscheinneuling wird Versicherungsnehmer. Um die 230% zu umgehen, fungiert der Themenstarter als Schadenfreiheitsrabatt-Geber für den Führerscheinneuling. Somit muss das Fahrzeug für einen Tag ab- und auf den Führerscheinneuling wieder angemeldet werden, damit der Schadenfreiheitsrabatt frei wird.Wenn der Führerscheinneuling dann einige Jahre Fahrzeugeigentümer und Versicherungsnehmer war, kann er mit 100% Prämie einsteigen, wenn er ein anderes Fahrzeug versichern möchte. Ist er/sie zu diesem Zeitpunkt schon verheiratet und der Ehepartner hat eine Kfz-Versicherung, kann der einstige Führerscheinneuling mit 70% Prämie einsteigen.

Das hieße aber, dass der Themenstarter, solange er Schadenfreiheitsrabatt-Geber ist, diesen nicht selbst für ein weiteres Fahrzeug nutzen kann, dass er versichern würde. Er würde dann erst wieder mit 100% Prämie einsteigen. Erst, wenn der Schadenfreiheitsrabatt nicht mehr durch den Führerscheinneuling genutz wird, kann der Themenstarter diesen wieder selbst nutzen.

 

Hoffe, ihr blickt da durch ...

 

MfG

T.

 

PS.: Das mit der Verkürzung der Probezeit durch ein Fahrsicherheitstraining ist trotzdem noch möglich.

 

Zitat:

Original geschrieben von Master of Desaster

Jezt noch mal ganz theoretisch:

1.: Abwrackprämie

Der Themenstarter ist privater Eigentümer eines Fahrzeuges, dass mindestens 9 Jahre alt ist und mindestens 12 volle Monate auf Ihn zugelassen ist. Der Händlereinkaufspreis des Fahrzeuges ist geringer als 2500 Euro (sonst würde sich das Abwracken nicht lohnen).

Das alte Fahrzeug wird verschrottet.

Erfüllt der Themenstarter diese Vorraussetzungen, wenn er einen VW-Neu- oder Jahreswagen (Jahreswagen nicht von Privat) kauft. Dieser muss dann ebenfalls auf den Themenstarter zugelassen sein.

Ja das gilt für die Staatliche Umweltprämie, die VW-Umweltprämie hat etwas "weichere" Regelungen

am 3. April 2009 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von Biomech

Hallo und Guten Morgen,

maßlos verärgert bin ich über die Politik, die VW betreibt um ihr Programm "Junge Fahrer" zu vermarkten. Wir haben eine Kaufvertrag über einen neuen Polo unterschrieben, lassen unseren alten Renault Clio verschrotten und wollten das Programm "Junge Fahrer" nutzen.

Das Auto bekommt unsere Tochter, welche bei uns seit 15 Jahren als Pflegekind ist. Sie ist 18 geworden. Ich bekomme ja für sie auch Kindergeld auf meiner Gehaltsabrechnung.

Und jetzt kommts: VW erkennt Pflegekinder nicht an! WIE ASOZIAL IST DENN DAS BITTE? Ich habe mich mit meiner Frau entschlossen seit 15 Jahren 2 Pflegekinder, vermittelt vom Jugendamt, eine besseres Leben zu ermöglichen und bekomm vom großen VOLKSWAGEN-Konzern die Faust ins Gesicht.

Unser VW-Händler, findet das auch maßlos und ist selber mehr als verärgert. Findet sich noch irgendeine Möglichkeit auf diesen Misstand aufmerksam zu machen? Auch wenn das eine freiwillige Leistung seitens VW ist, kann es nicht sein, dass meine Kinder nicht in diesen Rahmen entsprechen.

Gruß

Thomas

Das Auto muss deine Tochter Kaufen und der Führerschein darf Sie nicht länger als 15 Monate haben.

Dann gibt es auch 1.000 Euro auf "Junge Fahrer"

Meine Frau hat es auch bekommen, wobei "Junge Fahrer" sich auf Führerschein nicht alter als 15 Monate bezieht.

 

am 19. April 2010 um 13:53

was bitte hat denn das damit zu tun? wer von euch hat denn das auto gekauft, du oder deine tochter? es kommt nur auf den käufer an, egal ob pflegekind oder nicht!!!

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