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VW Garantieverlängerung nach Ablösung des Wagens
Hallo ihr Lieben!
Wir haben gerade ein dickes Problem und ich hoffe, mir kann jemand von euch evtl. helfen.
Im August 2010 haben wir über die VW Bank ein Auto finanziert. Anfang August 2013 haben wir den Wagen bei der Bank abgelöst und weiterverkauft. Da es mit dem Modell offensichtlich einige bekannte Schwierigkeiten gab, war der Käufer verunsichert. Bei uns war in den letzten 3 Jahren bislang kein solches Problem aufgetaucht und unser VW-Händler meinte auch, dass es diesbezüglich keine Schwierigkeiten mehr geben dürfte. Trotz allem bestand der Käufer auf eine Garantieverlängerung.
Wir hatten im Zuge der Finanzierung ein sog. All Inclusive Paket abgeschlossen, in dem auch eine Garantieverlängerung auf insg. 4 Jahre enthalten war. Dafür hatten wir ja nun schon drei Jahre gezahlt. Der VW-Händler telefonierte mit dem Volkswagen Versicherungsservice und sicherte mir zu, dass eine Fortführung der Garantie zu den bislang bekannten Konditionen möglich sei. Der Betrag belief sich auf ca. 6€ im Monat. Ich sicherte dem Käufer im Kaufvertrag also insg. 4 Jahre Herstellergarantie zu (also bis 08/2014), die Kosten dafür wollte ich noch übernehmen (12 x 6€ = 72€).
Der VW-Händler erklärte mir, dass mir zur Abwicklung ein Formular zugesandt würde. Dieses müsse ich ausfüllen und an den VW Versicherungsservice senden, damit die Garantie fortgesetzt wird. Er bat mich um Geduld. 14 Tage müsse ich schon mal rechnen. Doch leider traf auch in dieser Woche kein Formular bei mir ein. Am Montag wollte ich den VW-Händler noch einmal kontaktieren, schließlich hatte der Käufer das Auto nur unter der Voraussetzung der Garantieverlängerung gekauft.
Der Käufer hat gestern Abend um 17 Uhr nun angerufen. Bei dem Auto wäre nun genau dieser bekannte Schaden eingetreten und er hätte sich für Montag einen Termin in einer VW-Werkstatt geben lassen. Er hätte auch gefragt, ob denn eine Garantieverlängerung für dieses Fahrtzeug vorläge, was jedoch von Seitens VW verneint wurde. Der Käufer wollte nun eine Aussage von mir, wie es mit der Kostenübernahme für diese Reparatur aussehen würde. Ich versuchte noch, Kontakt zu meinem VW-Händler aufzunehmen, doch es war Freitag und kurz nach 17 Uhr. Ich bekam keinen Rückruf mehr.
Ich muss dazu sagen, dass ich mich selber über diesen Kuhhandel ärgere. Der Käufer kam an einem Abend unter der Woche und wollte laut seiner eigenen Aussage das Auto nur mal anschauen. Dann hatte er jedoch alles dabei und verlangte, das Auto sofort mitzunehmen. Sonst hätte ich mich vorher schon um alles gekümmert. Aber so... Ich hatte ja aufgrund der Finanzierung nicht mal einen den Fahrzeugbrief Zuhause.
Nun liegt mir das Thema ganz schön auf. Ich habe Angst, dass nun tatsächlich eine große Reparatur ansteht und ich die Kosten dafür übernehmen muss. Bei uns lag dieser Defekt noch nicht vor, sonst hätten wir es ja kostenlos beheben lassen. Es ist auch kein Defekt, der eine sofortige Reparatur nötig macht, daher verstehe ich die Eile des Käufers nicht. Ich habe ihn über jeden Schritt informiert und bin ja auch gewillt, ihm die Anschlussversicherung zu zahlen und für ihn weiterzuführen. Aber ich muss ja auch erst mal auf die Unterlagen des Versicherungsservice warten.
Wie sieht es in diesem Fall aus: Sollte ein Defekt vorliegen, würde die Versicherung dann dafür aufkommen? Oder ist es eher unwahrscheinlich, weil ich die Fortführung dieser noch nicht schriftlich beantragt habe? Müsste ich dann für die Kosten dieser Reparatur aufkommen? Wie sieht es rechtlich aus? Und hat schon jemand von euch Erfahrung mit der Weiterführung der Garantieverlängerung nach Ablösen der Restsumme?
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Liebe Grüße
Marie
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19 Antworten
Was habt ihr diesbezüglich denn im Kaufvertrag also schriftlich vereinbart ?
rein Interessehalber. Um was für einen Schaden soll es sich denn handeln? Tippe mal auf Richtung Steuerkette? Wenn es das ist, dann wäre der "Schaden" ziemlich sicher schon beim Verkauf da gewesen (war doch erst vor paar Tagen, oder). Die geht nämlich meist nicht von heute auf morgen kaputt, sondern fängt allmählich mit Klackern an. Wenn das der Fall, wird sie von VW getauscht. Entweder teilweise Kostenübernahme über Kulanz oder voll über die Garantie.
Auf jedenfall ist es gut zu wissen, was genau im Kaufvertrag steht. habt ihr einen Standardvertrag z.b. von ADAC genommen?
Zitat:
Original geschrieben von rici3000
rein Interessehalber. Um was für einen Schaden soll es sich denn handeln? Tippe mal auf Richtung Steuerkette? Wenn es das ist, dann wäre der "Schaden" ziemlich sicher schon beim Verkauf da gewesen (war doch erst vor paar Tagen, oder). Die geht nämlich meist nicht von heute auf morgen kaputt, sondern fängt allmählich mit Klackern an. Wenn das der Fall, wird sie von VW getauscht. Entweder teilweise Kostenübernahme über Kulanz oder voll über die Garantie.
Auf jedenfall ist es gut zu wissen, was genau im Kaufvertrag steht. habt ihr einen Standardvertrag z.b. von ADAC genommen?
Hallo!
Danke schon mal für eure beiden Antworten! Ja, es geht um die Steuerkette. Der Käufer war ganz versessen darauf, dass eine Garantie abgeschlossen wird, weil er sich sicher war, dass da was kaputt sein müsste, wenn er diesen Motor nimmt und bislang noch nichts deshalb repariert wurde. Wie gesagt: Wir haben kein Rasseln o.ä. feststellen können, wenn das Auto morgens im Kaltzustand gefahren wurde.
Jetzt soll das Problem plötzlich da sein. Prinzipiell neige ich dazu, dem Käufer zu glauben, bin aber doch etwas misstrauisch, dass 3 Jahre lang nichts war und es jetzt plötzlich anfängt zu rasseln. Das ist schon seltsam, besonders weil er so versessen war auf das Problem und schon im Voraus ankündigte, dass er das (nicht vorhandene) Problem beheben lassen wolle.
Wir haben den Vertrag vom ADAC genommen. Ich hatte unter dem Punkt "Sondervereinbarungen" geschrieben: Verlängerung der Werksgarantie auf max. 4 Jahre. Allerdings muss diese, wie schon geschildert, erst verlängert werden, wenn die Ablösung des Kredites über die Bühne ist. Es hieß von Seitens VW, dass insg. 70 Tage Zeit dafür sind. Aber bislang lässt das nötige Formular auf sich warten.
Mich ärgert die ganze Abwicklung und auch die Ungeduld des Käufers. Ich wollte ihm und seiner Frau einen Gefallen tun und hab' das Auto deshalb 6 Wochen früher abgegeben, als ich ursprünglich geplant hab'. Ist doch klar, dass das nicht alles von heute auf morgen erledigt ist und genau das hab' ich dem Käufer von Anfang an gesagt. Aber der Herr ist dermaßen ungeduldig... Den Fahrzeugbrief haben wir ihm zwei Tage nach dem Kauf persönlich vorbeigebracht. Und die Garantie sollte auch verlängert werden. Ich finde es eben reichlich ungeschickt, mich an einem Freitag (dem letzten Tag, den ich vom Händler aus noch warten soll) um 17.15 Uhr anzurufen und mich um Klärung bis Montagmorgen zu bitten, weil für dann schon ein Termin vereinbart wurde.
Ich gebe mir wirklich Mühe, aber herbeizaubern kann ich das Formular auch nicht.
Dann teile dem Käufer am Besten schriftlich mit, dass er bis zur Verlängerung der Garantie mit der Reparatur warten soll, macht er dieses nicht gehen die dadurch entstehenden Kosten auf ihn.
Die Werksgarantie kann nicht auf 4 Jahre verlängert werden
Du hast vermutlich eine Neuwagenanschlußgarantie abgeschlossen
Das haben wir beim Polo auch gemacht
Die Garantie läuft also noch und ist laut meinem Vertrag auch auf einen neuen Erwerber übertragbar.Ausnahme wenn es sich um einen gewerblichen Wiederverkäufer handelt
Schau mal in deinen Vertrag,wenn dort das gleiche steht ist doch alles in Ordnung
Die Übertragung muß natürlich beantragt werden.Das dauert auch etwas.
Der Käufer soll gefälligst warten.Wenn er Termine macht obwohl die Versicherung noch nicht übertragen ist zahlt er auch.Ganz einfach
Ich finde es allerdings auch sehr merkwürdig das nach so kurzer Zeit ein Schaden aufgetreten sein soll.
Sieht so eher nach vorbeugender Reparatur aus.Fraglich ob die Versicherung das überhaupt trägt
Bei dieser Zusatzversicherung muss man doch auch anteilig an den gefahrenen Km einen Teil selbst bezahlen, mich wundert nur die Tatsache das der Käufer abrupt so schnell das Auto wollte und gleich einen Versicherungsschaden hat. Entweder rasselt die Steuerkette oder die reißt, dann ist aber mehr kaputt.
Halte uns mal auf den laufenden ich vermute hier schon wieder was. Oder war das Auto zu günstig zu bekommen ?
bis 100000km keine Zuzahlung bei Material und Lohn
Ab 100000km keine Zuzahlung bei Lohn,40% bei Material
Der Wagen war nach meiner Meinung für den Käufer schon recht günstig
Ja, günstig war es für den Käufer auch, denke ich. Moralische Bedenken hätte ich jetzt so abrupt keine, aber man kann ja nie hinter die Stirn schauen. Wir haben heute auch noch mal telefoniert und er wirkte auch bemüht, dass die Versicherung das zahlt. Morgen werde ich dem Verkäufer aber noch mal auf die Pelle rücken.
Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.
Zur eigentlichen Problematik kann ich jetzt nicht viel sagen, aber zu der Reparaturgeschichte.
Die Steuerkette ist bei eingen VW Modellen ein sehr bekanntes Thema bei VW. Deshalb gibt es auch seitens VW eine relativ großzügige Kulanz. Den Rest würde dann die Garantie übernehmen. Allerdings wird die Werkstatt erst aktiv, wenn wirklich ein Mangel feststellbar ist. Sprich, wenn es in diesem Fall klackert. Nur auf Grund der Tatsache, dass bei dieser Motorreihe die Steuerkette irgendwann einen Mangel aufweisen könnte, wird keine Werkstatt was unternehmen. Erst wenn ein wirklicher Mangel vorliegt.
Da warte erstmal ab, was die Werkstatt sagt.
EDIT: Wenn die Garantie noch auf dich läuft, kannst du da nicht einfach den Wagen auf deinen Namen reparieren lassen? Ob sie jetzt grad auf dich läuft oder auf den Käufer ist doch egal. Die Garantie ist vorhanden und wird ja nicht unterbrochen. Oder sehe ich das falsch?
Habe heute morgen direkt Kontakt zum Autohaus aufgenommen. Man wollte mich zurückrufen, es gäbe irgendwelche Probleme bei der Versicherung. Der VVD hätte momentan Schwierigkeiten, die Unterlagen zeitgerecht zu versenden. Keine Ahnung.
Bislang bekam ich allerdings noch keinen Rückruf vom Autohaus, weshalb ich selber beim VVD angerufen habe. Aussage des MA dort: "Eine Fortführung der Garantie ist nicht möglich!" Auch auf meine Nachfrage antwortete er, dass es überhaupt keine Möglichkeit gäbe. *abko_z*
Nachher bin ich eh in der Nähe des Autohauses. Dann werde ich dem noch mal einen Besuch abstatten...
es kann sein das es ab einen bestimmten Zeitpunkt nicht mehr möglich war die Anschlußgarantie umzuschreiben.Ich bin mir da nicht ganz sicher
Aber deiner war ja nur 3 Monate älter wie unser
Schau mal was in deinem Vertrag steht
In meinem aus Mai 2010 steht auf jeden Fall drin das man sie umschreiben kann
Durch die vorzeitge Ablösung der Schlußrate hast du die Garantieverlängerung,so diese an die Finanzierung gekoppelt war gekündigt!Nun rate mal was diese jetzt macht....
Zitat:
Original geschrieben von Don-Passato
Durch die vorzeitge Ablösung der Schlußrate hast du die Garantieverlängerung,so diese an die Finanzierung gekoppelt war gekündigt!Nun rate mal was diese jetzt macht....
Ja, dessen bin ich mir bewusst! Unser Händler hat mir nur zig mal versichert, dass die Vericherung wieder ins Leben gerufen werden kann. Er meinte, er würde das nicht zum ersten Mal machen, hat sogar extra noch in meinem Beisein beim VVD angerufen und dort versicherte man ihm, dass es so ginge und man mir das entsprechende Formular zusenden würde.
Heute Nachmittag war ich im Autohaus und er rief erneut beim VVD an und da gab's dann lange Gesichter! Eine Lösung müssen wir jetzt erst noch finden, aber der Händler war sehr bemüht. Hoffen wir mal das Beste.
Die Garantie hängt an der Finanzierung dran? Wenn ich das Auto vorzeitig ablöse, erlischt die Garantie, für die ich bezahlt habe? War ja schließlich nicht umsonst! Sowas gibts tatsächlich??? Oder begreife ich das nur grade nicht?