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VW Golf 3 Scheinwerfer ohne Blinker , nach Blinkerumbau flackert der Blinker schneller

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 26. Dezember 2011 um 8:48

Hallo Leute!

 

Ich hab jetzt bestimmt schon den 4ten Satz Scheinwerfer in meinem III....

 

Ich hab einen Golf mit gecleanter Front,und dort waren am Anfang die chrom In.Pro AngelEyes verbaut.

 

Jetzt hab ich "aktuell" welche ohne integrierten Blinker drin,mit CCFL Ringen,die haben aber in der Mitte nur 2 Standlichtbirnen (wie bei den InPro´s der Blinker)

 

Einen davon hab ich jetzt als Blinker umgebaut, Glassockel W5W. Sobald ich aber den Blinker mit einer W5W Birne verwende,spinnen die Blinker und leuchten schneller. Es passen auch nur die W5W Glassockel.

 

In den alten Scheinwerfern waren die großen Blinkerbirnen verbaut (12V 21W). wenn ich also mal die großen anschließe,blinken sie wieder normal!

 

Fehlt bei den kleinen Birnen ein Wiederstand? So das der Golf denkt, es sei keine Birne verbaut?

Gibt es da eine Möglichkeit dem zu umgehen?

 

 

Überlege jetzt mir doch lieber die schwarzen InPro´s wieder zu kaufen....

 

 

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14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von vwscene1983

 

Fehlt bei den kleinen Birnen ein Wiederstand?

So isses!

Das Blinkrelais ist nicht dafür ausgelegt.

Zudem denke ich das deine Bastelei nicht der StvZo

entspricht.

Also bau es lieber wieder so um das es gesetzeskonform ist.

Zitat:

Zudem denke ich das deine Bastelei nicht der StvZo

entspricht.

Also bau es lieber wieder so um das es gesetzeskonform ist.

Dem stimme ich zu.

Was den Widerstand angeht, ist der Widerstand zu hoch, den eine 5W Lampe hat. Deshalb stellt sich das bei Dir dar, als wenn eine Lampe defekt ist.

imo sind 5W für frontblinker auch zu wenig. wenn du licht an hast, sieht man die bestimmt nur schwer bis garnicht.

Also entweder große Birnen (21W) reinbasteln, oder das ganze sein lassen.

Aber denk dran, dass es ärger geben kann, wenn die Rennleitung da etwas genauer hinschaut.

Themenstarteram 26. Dezember 2011 um 12:12

Ok,da es ja eigentlich "original aussieht" sollte das der Rennleitung eher weniger auffallen.

 

Dort sind LED Blinkbirnen drin (3er LED) die sehr hell sind,aber da das Problem dann weiterhin besteht,bau ich Sie zurück auf Doppelstandlicht und verkaufe die Scheinis dann, und besorge mir die schwarzen Angel Eyes von InPro.

 

Gibts da eigentlich die möglichkeit die Ringe weiß zu machen? da mir bis jetzt die CCFl Ringe am besten gefallen.

schau mal auf der seite http://ck222.de. der hat mehrere versuche mit den angeleyes gemacht, vielleicht ist da was dabei, was für dich passen könnte.

Hallo,

Du hast zwei Möglichkeiten Deine Blinker wieder in Takt zu bringen!

1. Durch Parallelschaltung eines 7,5 Ohm Widerstandes, der aber eine Leistung von 50 Watt umsetzen kann. Der verbrät dann nach P=U^2/R ungefähr 20 Watt an 12 Volt.

2. Austausch des Blinkrelais gegen ein Lastunabhängiges. Hierbei muß allerdings die Belegung der Anschlüsse überprüft und ggf. geändert werden.

Bei beiden Varianten ist zu beachten, dass man den Defekt eines Leuchtmittels nicht mehr durch schnelleres Blinken signalisiert bekommt

Aber wie meine Vorredner schon angemerkt haben, ist Dein Umbau vor der StVZO sehr sicher nicht zu zulässig!

Grüße, Anso

 

Die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug ist mit diesem Umbau erloschen. Haltet die "Rennleitung" nicht für so doof, dass sie 5 W-Leuchtmittel nicht von 21 W-Leuchtmittel unterscheiden kann, außerdem gibt es da auch einige Spezialisten mit ähnlichen Hobbys wie hier beschrieben.

Was mich aber am meisten besorgt machen würde, ist der fehlende Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls. Nicht nur das Du für den Schaden an Deinem Fahrzeug selbst aufkommen mußt, nein, Du wirst auch alles zahlen müssen, was Dein Unfallgegner an Schaden erleidet. Da kannst Du nur hoffen, dass da keine bleibenden Schäden entstehen....:mad:

Ist es das wirklich wert??????!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Driver58

Was mich aber am meisten besorgt machen würde, ist der fehlende Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls. Nicht nur das Du für den Schaden an Deinem Fahrzeug selbst aufkommen mußt, nein, Du wirst auch alles zahlen müssen, was Dein Unfallgegner an Schaden erleidet. Da kannst Du nur hoffen, dass da keine bleibenden Schäden entstehen....:mad:

Ist es das wirklich wert??????!!!!!!

oh mann...immer diese märchen:rolleyes::rolleyes:

Sorry, ich hatte vergessen, dass ich hier im Golf III-Forum bin, hier sind ja bei Einigen (ich lege hier große Betonung auf die Vokabel EINIGE, denn ich will nicht alle über einen Kamm scheren) keine sachlichen Ratschläge gefragt. Aber glaub mir, wenn ich hätte Märchen erzählen wollen, dann hätte ich nicht im Forum gepostet.

Damit bin ich aus dem Thread raus.

rate mal, warum die KFZ-Haftpflichtversicherung so heißt.

Weil sie in einem Schadenfall haften muss, egal was für mist man verbockt hat.

Die Versicherung kann nur den Kaskoschutz verweigern, und den Versicherungnehmer mit max. 5000€ in Regress nehmen. Natürlich kann das ganze trotzdem teuer werden, aber das hier:...

Zitat:

Du wirst auch alles zahlen müssen, was Dein Unfallgegner an Schaden erleidet. Da kannst Du nur hoffen, dass da keine bleibenden Schäden entstehen....

....ist totaler Schwachsinn.

und um das mal klarzustellen. Ich heiße solche umbauten, die v.a. fahrlässig sind, auch nicht gut. Aber es muss jeder selbst wissen, ob er sowas macht, oder nicht.

Siehe Frage 2.6.02-021 des Fahrerlaubnisprüfungskataloges.

(Durch Veränderungen an Ihrem Fahrzeug ist die Betriebserlaubnis erloschen. Welche Folgen hat das?):confused:

 

Du hast natürlich insofern recht, als die Versicherung erstmal zahlen wird. Ist ja auch OK, denn was kann der Geschädigte dafür, aber...

... in aller Regel ist es aber so, dass die Versicherung bei einem Haftpflichtschaden, der von einem Fahrzeug mit erloschener BE verursacht wurde den Versicherungsnehmer hinterher in Regress zieht, also einen Teil oder den Gesamtbetrag der Schadenssumme zurückfordert.

Denn die Versicherung begründet es damit, das das zugelassene Fahrzeug versichert ist, nicht das Fahrzeug ohne Zulassung.

 

Ich finde es ja prima, dass Du Dich von solchen unzulässigen Umbauten distanzierst. Aber wer will schon gern Geschädigter sein und schon garnicht auf Grund solcher widriger Umstände.

 

So und nun kann sich ja jeder Leser eine eigene Meinung bilden, welcher Argumentation er gerne folgen möchte.

Wer hat die obige Frage schon beantwortet??????????????????????

Zitat:

Original geschrieben von Driver58

... in aller Regel ist es aber so, dass die Versicherung bei einem Haftpflichtschaden, der von einem Fahrzeug mit erloschener BE verursacht wurde den Versicherungsnehmer hinterher in Regress zieht, also einen Teil oder den Gesamtbetrag der Schadenssumme zurückfordert.

Du sagst es ja selber - der geschädigte bekommt sein Geld. Ob die Versicherung den Verursacher in Regress nimmt, kann uns also Scheißegal sein ;)

Nur für denjenigen, der seine BE durch solche Umbauten erlöschen lässt, ist das eine Scheiß-Situation (an der man zwar selber Schuld ist, aber viele wissen es nicht besser).

@driver: ich denke, wir können uns doch einigen:)

er kann ja die fassung auf eine PY21W oder WY21W umbauen ....

und alle sind froh ...

wobei vorne sind die blinker nicht soooo wichtig ... das macht den verkehr geschmeidig, aber mehr nicht ... eher kann es durch anhaltenen blinker jemand zum unfall provozieren ... weil er auf eine vorfahrtsstrasse auffaehrt, mit dem gedanken der blinkende biegt ab ...

und bei den ganzen blinkverweigerer muesste man ja schon zig unfaelle haben ...

1. regel im stvo beachten ... und man braucht keine anderen regeln!

(btw frontblinker von g4 sehe ich nachts auch nicht)

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