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VW Golf Finanzierung Frage
Hallo liebe Forengemeinde,
ich stehe vor einer Privatfinanzierung für einen VW Golf, die bei einem offiziellen VW-Händler abgeschlossen wird. Ich habe mit dem Verkäufer alles telefonisch abgeklärt, und er hat mir per E-Mail die Vertragsunterlagen gesendet, die ich unterschrieben zurücksenden soll.
Neben dem Finanzierungsvertrag habe ich auch eine "Verbindliche VW-Bestellung" erhalten, die ich ebenfalls unterschrieben zurücksenden muss.
Was bedeutet das für mich als Kunden? Verfällt damit mein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Ich hoffe, Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen
Viele Grüße
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4 Antworten
Die Bestellung des Fahrzeugs und die Finanzierung sind halt grundsätzlich zwei verschiedene Verträge. Da es sich um „verbundene Verträge“ handelt, kann man aber beide zusammen widerrufen.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 3. Juli 2024 um 12:39:42 Uhr:
Die Bestellung des Fahrzeugs und die Finanzierung sind halt grundsätzlich zwei verschiedene Verträge. Da es sich um „verbundene Verträge“ handelt, kann man aber beide zusammen widerrufen.
Also im Darlehensvertrag steht:
"Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Pflichtangaben
erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den
Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde
enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der
Darlehensnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den
nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an."
In der Verbindlichen Bestellung steht das:
"Vertragsabschluss/Übertragung von
Rechten und Pflichten des Käufers
1. Die Bestellung ist für den Käufer höchstens bis
drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen
bindend. Bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer
vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage
(bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen). Der
Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer
die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der
jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt
oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist
jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu
unterrichten, wenn er die Bestellung nicht
annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des
Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der
Zustimmung des Verkäufers in Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten
Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer.
Für andere Ansprüche des Käufers gegen den
Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung
des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer
kein schützenswertes Interesse an einem
Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte
Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des
Rechtes das schützenswerte Interesse des
Verkäufers an einem Abtretungsausschluss
überwiegen.
Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich
oder unverbindlich vereinbart werden können, sind
in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit
Vertragsabschluss.
2. Frühestens sechs Wochen nach Überschreiten
eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist kann der Käufer den
Verkäufer auffordern, zu liefern. Bei Fahrzeugen,
die beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich
diese Frist auf 14 Tage. Mit dem Zugang der
Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Besteht ein Anspruch des Käufers auf Ersatz eines
Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens
5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach
Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1
oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen.
Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand
innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer
von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, beträgt
dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist
höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder
der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder
überhaupt kein Schaden entstanden ist."
Lies einfach mal Paragraf 358 Abs. 2 BGB
Ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du widerrufen willst?
Wenn du dir unsicher bist, ob du den Kredit wirklich abschließen willst oder ob er doch nicht zu deinen finanziellen Möglichkeiten passt, kannst du ja den Händler auch um etwas Bedenkzeit vor der Unterschrift bitten.
Oder geht es um einen Gebrauchtwagen, der dann an einen anderen Kunden verkauft werden könnte? Rechne vorsichtshalber damit, dass dir das Auto erst nach dem Ende der Widerrufsfrist übergeben wird.