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VW Golf Finanzierung Frage

Themenstarteram 3. Juli 2024 um 9:59

Hallo liebe Forengemeinde,

ich stehe vor einer Privatfinanzierung für einen VW Golf, die bei einem offiziellen VW-Händler abgeschlossen wird. Ich habe mit dem Verkäufer alles telefonisch abgeklärt, und er hat mir per E-Mail die Vertragsunterlagen gesendet, die ich unterschrieben zurücksenden soll.

Neben dem Finanzierungsvertrag habe ich auch eine "Verbindliche VW-Bestellung" erhalten, die ich ebenfalls unterschrieben zurücksenden muss.

Was bedeutet das für mich als Kunden? Verfällt damit mein 14-tägiges Widerrufsrecht?

Ich hoffe, Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen :)

Viele Grüße

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4 Antworten

Die Bestellung des Fahrzeugs und die Finanzierung sind halt grundsätzlich zwei verschiedene Verträge. Da es sich um „verbundene Verträge“ handelt, kann man aber beide zusammen widerrufen.

Themenstarteram 3. Juli 2024 um 10:52

Zitat:

@Lattementa schrieb am 3. Juli 2024 um 12:39:42 Uhr:

Die Bestellung des Fahrzeugs und die Finanzierung sind halt grundsätzlich zwei verschiedene Verträge. Da es sich um „verbundene Verträge“ handelt, kann man aber beide zusammen widerrufen.

Also im Darlehensvertrag steht:

"Widerrufsrecht

Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Pflichtangaben

erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den

Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde

enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der

Darlehensnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den

nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des

Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an."

 

In der Verbindlichen Bestellung steht das:

"Vertragsabschluss/Übertragung von

Rechten und Pflichten des Käufers

1. Die Bestellung ist für den Käufer höchstens bis

drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen

bindend. Bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer

vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage

(bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen). Der

Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer

die Annahme der Bestellung des näher

bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der

jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt

oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist

jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu

unterrichten, wenn er die Bestellung nicht

annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des

Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der

Zustimmung des Verkäufers in Textform.

Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten

Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer.

Für andere Ansprüche des Käufers gegen den

Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung

des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer

kein schützenswertes Interesse an einem

Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte

Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des

Rechtes das schützenswerte Interesse des

Verkäufers an einem Abtretungsausschluss

überwiegen.

Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich

oder unverbindlich vereinbart werden können, sind

in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit

Vertragsabschluss.

2. Frühestens sechs Wochen nach Überschreiten

eines unverbindlichen Liefertermins oder einer

unverbindlichen Lieferfrist kann der Käufer den

Verkäufer auffordern, zu liefern. Bei Fahrzeugen,

die beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich

diese Frist auf 14 Tage. Mit dem Zugang der

Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Besteht ein Anspruch des Käufers auf Ersatz eines

Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei

leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens

5% des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag

zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der

Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach

Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1

oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur

Lieferung setzen.

Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand

innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der

Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer

von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, beträgt

dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist

höher oder niedriger anzusetzen, wenn der

Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder

der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder

überhaupt kein Schaden entstanden ist."

Lies einfach mal Paragraf 358 Abs. 2 BGB

Ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du widerrufen willst?

Wenn du dir unsicher bist, ob du den Kredit wirklich abschließen willst oder ob er doch nicht zu deinen finanziellen Möglichkeiten passt, kannst du ja den Händler auch um etwas Bedenkzeit vor der Unterschrift bitten.

Oder geht es um einen Gebrauchtwagen, der dann an einen anderen Kunden verkauft werden könnte? Rechne vorsichtshalber damit, dass dir das Auto erst nach dem Ende der Widerrufsfrist übergeben wird.

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