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VW Golf VII 1.5 TSI Highline dem ein Ausstattungsmerkmal fehlt, wie in der verbindlichen Bestellung

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 18. August 2019 um 16:24

Hallo zusammen,

ich habe einen Problem, mit dem ich nicht ganz genau weiß, wie ich damit umgehen soll !!

Ich habe aus dem Internet bei einem Händler einen Golf VII 1.5 TSI Highline DSG als Neuwagen mit Tageszulassung gekauft. Der Golf war ursprünglich für den polnischen Markt bestimmt.

Tageszulassung im Mai 2019 gehabt.

Verkäufer und ich waren uns schnell einig. Der Golf sei in einem Tip Top Zustand und ich sollte die verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeuges per E-Mail unterschreiben.

Die Ausstattungsmerkmale des Autos sind dort klar beschrieben. Es geht um den linken Sitz,

der das Zusatzmerkmal ErgoActive incl. Sitzverstellung und 14 Wege Massagefunktion haben soll.

Nachdem ich das Fahrzeug ungesehen gekauft habe, bekam ich die Papiere zugeschickt.

Die Anmeldung verlief problemlos. Den VW Golf habe ich am letzten Samstag aus ca. 160 Kilometer

von mir entfernten Ort abgeholt.

Da habe ich festgestellt, dass das Ausstattungsmerkmal (ErgoActive incl. Sitzverstellung und 14 Wege Massagefunktion) bei dem Sitz fehlt.

Dem Verkäufer war es sichtlich unangenehm und hat sich dafür auch entschuldigt. Leider war der Chef nicht im Hause, da er Urlaub habe und er sagte: Da finden wir sicherlich eine Lösung.

Das Auto habe ich dennoch mitgenommen (weil sonst alles tip Top war, wie beschrieben) und war ziemlich beunruhigt, da ich nicht weiß, wie die Lösung aussehen soll.

Was ratet ihr mir ?

Der Chef, der das entscheiden soll, ist erst in 8 Tagen wieder im Autohaus, da er sich im Auslandurlaub befindet.

Bin dankbar für jeden Tipp.

Der Sitz mit dem ErgoActive incl. Sitzverstellung und 14 Wege Massagefunktion kostet laut VW 295,- Euro Mehrpreis plus MWST.

Gruß Reinhold

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18 Antworten

Auf jeden fall den Mangel erstmal schriftlich mahnen und Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Sonst heißt es nachher, du hättest den Wagen ja so abgenommen.

Themenstarteram 18. August 2019 um 16:56

Ja, das ist eine gute Idee von Dir ! Wie lange soll ich die Frist setzten ?

14 Tage würde ich als angemessen sehen.

Für die Anerkennung des Mangels als solchen würde ich 14 Tage setzen.

Inhaltlich kommt es darauf an, was du willst. Wenn du den Sitz willst, würde ich mich zuerst bei einem anderen Freundlichen erkundigen ob dies technisch möglich ist und was dieser dafür verlangen würde und wie lange die Ersatzteillieferung dauert. Danach die Frist bestimmen.

Wenn Du den mageren Differenzbetrag möchtest, dann innerhalb der ersten Frist.

Themenstarteram 18. August 2019 um 17:20

Besten Dank für Euro Hinweise !

DANKE

Gruß Reinhold

Moin Reinhold,

das ist natürlich ärgerlich.

Die Highline-Ausstattung in Polen unterscheidet sich leider in Details - Nachsehen kann man das im polnischer Konfigurator.

So ist der Massagesitz in D Bestandteil des Business-Paketes, ob das auch in Polen so ist? Da reichen leider meine Sprachkenntnisse nicht aus.

Steht denn der Massagesitz explizit als Ausstattungsmerkmal in Deinem Kaufvertrag? Dann hast Du m.E. auch ein Anrecht darauf.

Wie wichtig ist Dir denn die Funktion?

Gruß Jürgen

Themenstarteram 19. August 2019 um 18:06

Hallo Jürgen,

der linke Sitz hat laut Kaufvertrag definitiv den ErgoActive incl. Sitzverstellung und 14 Wege Massagefunktion.

Leider ist genau dieser nicht in der jetzigen Ausstattung. Wie wichtig der mir ist, kann ich nicht genau sagen, da ich den Sitz gerne mal probiert hätte. Habe auch 2 Bandscheibenvorfälle in dem Lendenbereich. Zudem war das Auto

angeblich so bestückt mit ErgoActive Sitz. Irgendwie habe ich das schließlich im Kaufpreis des Autos mitbezahlt.

Vielleicht kann mir jemand erklären, wie gut oder schlecht der Sitz mit ErgoActive ist.

Oder ist es doch mehr Spielerei ?

Gruß R.

Hallo Reinhold,

ich habe diesen Sitz. Die Massagefunktion nutzt dabei 'nur' die elektrische Verstellung der Lendenwirbelstütze.

Die verstellt sich dann Quasi in einer Dauerschleife - m.E. keine richtige Massagefunktion, das muss aber jeder für sich bewerten.

Mir wäre es die 300,- € Aufpreis nicht wert gewesen, ich bin aber auch kein Vielfahrer.

LG Jürgen

Themenstarteram 20. August 2019 um 10:56

Ich werde dann versuchen mich mit dem Verkäufer auf einen Preisnachlass zu einigen !

( Oder Rückzahlung besser gesagt )

 

Vielen Dank für Deine Ehrlichkeit Jürgen !

 

Ein Vielfahrer bin ich auch nicht und ein nachträglicher Einbau ist nur mit großen Mühen verbunden, denn das Auto kommt nicht aus meiner Region !

 

LG

Ich würde mich aber nicht nur mit dem Differenzbetrag 300 Euro abspeisen lassen.

Die Nachrüstung kostet ein vielfaches vom Aufpreis bei VW und als zusätzliche Argument

hast du solange wie du das Fahrzeug fährst, keine "Annehmlichkeiten" durch die Rückenmassage.

Teil dir die Kosten der Nachrüstung mit dem Händler.

Ich habe den Sitz und finde ihn gut. Man kann ihn sehr gut auf seine Bedürfnisse einstellen sodaß er langstreckentauglich ist. Ehrlich gesagt hatte ich noch nie ein so guten Sitz, und ich bin schon Mercedes, Audi und BMW mit Businesspaket gefahren.

Die Massagefunktion ist ein nettes Gimmick das ich immer mal wieder anschalte. Ist ok, aber nicht vergleichbar mit einer guten Thaimassage :D.

Solltest du ordentlich Preisnachlass erhalten ( 500 Euro ), würde ich das annehmen. Bevor man den ganzen Ärger hat und wieder ein neues Auto suchen muss.

Für mich wäre es auch ohne diesen Sitz OK gewesen.

Der Ergositz hat auch die Sitzauflagenverlängerung, was mir bei 182 cm bisher immer gefehlt hatte. Ob dies in der Normalversion oder den Sportsitzen auch der Fall ist, kann ich allerdings nicht sagen. Die 10 Minuten Massage-Spass habe ich in dem einen Jahr noch nicht genutzt, die Lendenwirbelverstellbarkeit in Stärke und Höhe allerdings je nach Langstrecke ständig.

Ich finde die Sportsitze sogar bequemer auf Langstrecken.

Die Massagefunktion hat den Namen nicht verdient, einziger Vorteil den ich sehe ist die höhenverstellbare Lordosenstütze.

Auch den normalen Sitz kann man gut einstellen und die 14x Verstellung bietet keine sonderlichen Vorteile. Man stellt den Sitz ja ohnehin nicht alle 2 Stunden neu ein.

Zitat:

@RudiFaber schrieb am 18. August 2019 um 18:56:53 Uhr:

Ja, das ist eine gute Idee von Dir ! Wie lange soll ich die Frist setzten ?

Hast du den Mangel auf dem Schreiben vermerkt welches du bei der Übergabe unterschrieben hast?

Wenn nein könnte es womöglich schwierig werden.

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