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vw lässt sich sehr lange zeit für Reparatur
Guten Morgen, Guten Tag, hiermit wende ich mich an Euch da ich nicht mehr weiter weiß und mir nun auch nicht mehr sicher bin ob das Taktik ist oder man mich ums Ohr hauen möchte.
Ca im August ist mir jemand auf dem Parkplatz in mein Leasingfahrzeug durch vergessener angezogener Handbremse gerollt. Polizei haben wir weggelassen, aber ich habe einen Zeugen. Ich war beim Gutachter von VW vorstellig, alles ging seinen geregelten Weg.
Die gegnerische Versicherung hat sich am 12.9 mit folgendem Schreiben an mich gemeldet
Teilzitat:
"Zur weiteren Bearbeitung benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Bitte schicken Sie eine Erklärung des Leasinggebers, an wen die Entschädigung gezahlt werden soll."
Soweit so gut, hier müsste vw der versicherung des unfallverursachers nun einfach nur die kontodaten mitteilen, wohin die das geld für die reparatur meines leasingfahrzeugs hin überweisen müssen. nach geldeingang kontaktiert mich vw, damit der schaden behoben wird.
aber tatsächlich zieht sich das nun seit September und es passiert einfach NICHTS!
Ich habe zig mal in meinem VW Autohaus angerufen, Emails geschrieben usw usw aber VW kriegt es einfach nicht hin.
Angeblich ist nie einer da.
Was mache ich falsch? Hier stimmt doch was nicht oder?
Muss ich nun einen Rechtsanwalt konsultieren oder soll ich VW eine Email mit Fristsetzung schicken, und dem Hinweis, dass ich darüberhinaus nach Fristverstreichung von meinem informationellem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch mache?
Danke für eure Hilfe
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13 Antworten
Hallo,meiner Meinung nach(keine Rechtsberatung)ist
eine Entschädigung keine Reparaturkostenübernahme sondern eine Abfindung für nicht reparierte Unfallschäden.
Teile der gegnerischen Versicherung mit, daß die Reparatur noch aussteht.
Mach einen Termin zur Reparatur bei deiner Werkstatt(persönlich)mit allen Unterlagen,dann werden die sich mit der Leasing in Verbindung setzen und dir das weitere Vorgehen erklären.
Gegnerische Versicherungen versuchen die geschädigten mit der Gutachtensumme abzüglich Mwst. abzufinden.
Zitat:
@steven634 schrieb am 30. Oktober 2023 um 09:34:25 Uhr:
Hallo,meiner Meinung nach(keine Rechtsberatung)ist
eine Entschädigung keine Reparaturkostenübernahme sondern eine Abfindung für nicht reparierte Unfallschäden.
Teile der gegnerischen Versicherung mit, daß die Reparatur noch aussteht.
Mach einen Termin zur Reparatur bei deiner Werkstatt(persönlich)mit allen Unterlagen,dann werden die sich mit der Leasing in Verbindung setzen und dir das weitere Vorgehen erklären.
Gegnerische Versicherungen versuchen die geschädigten mit der Gutachtensumme abzüglich Mwst. abzufinden.
Hab ich auch noch nie gehört. Man lernt nie aus.
ich werde das für mich persönlich vielleicht so machen
Der gegnerischen Versicherung kurz mitteilen, dass die Reparatur noch aussteht. Mehr teile ich nicht mit. Dann werde ich die Tage mit allen unterlagen die ich noch habe, nach vw fahren und einen reparaturtermin vereinbaren.
wie sieht es aus mit Wertminderung des Fahrzeugs durch Unfall?
Wenn ich einen Termin zur Reparatur bei vw vereinbare, werde ich nichts bezahlen. Dann soll die leasing GmbH sich das Geld von der gegnerischen Versicherung holen, oder?
selbstverständlich, keine rechtsberatung! Ich frage für einen Freund
mfg
Hallo,
ein leihwagen steht dir zu,aber als Leasingnehmer steht dir keine Wertminderung zu,jedoch der Leasing als Eigentümer.
Hast du der Leasing den Unfall mitgeteilt und wer hat den Gutachter geschickt?
Hat deine Werkstatt nachdem due se ihnen mitgeteilt hast, den Gutachter beauftragt(VW hat keine eigenen Gutachter)oder war es ein Gutachter des Verursachers?Wenn es DEIN Gutachter war müßte die Leasing ein Gutachten vorliegen haben.
Eine Reparaturkostenabtretung(damit die Werkstatt direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen kann) kann vermutlich nur die Leasing für die Werkstatt unterschreiben,aber das erklärt dir deine Werkstatt.
Genau aus solchen Gründen nehme ich als Geschädigter inzwischen immer einen Anwalt dazu und dieser steht auch einem Geschädigtem auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu.
Also - Rechtsanwalt nehmen und nicht daran rumfummeln, sonst kostet es nur Nerven und Graue Haare. Gefühlt wird auf so Opfer nur gewartet.
Volkswagen Leasing?
In den Verträgen steht in der Regel drin, dass der Leasingnehmer auf eigene Kosten und in eigenem Namen die Unfallabwicklung zu vertreten hat. Lediglich die merksntile Wertminderung, sofern eine entstanden ist, ist direkt auf das Konto der Leasing zu entrichten. Demnach wird die Leasing Dir bei Deiner Meldung an den Leasinggeber zurückschreiben, dass sie die Entschädigungssumme nicht beanspruchen, insofern repariert wird. Das kannst Du dann der Gegnerischen Versicherung weiterleiten.
Gutachter werden normal nicht durch das Autohaus beauftragt, sondern durch den Geschädigten. Das AH steuert das vielleicht oder übermittelt das dem Gutachter. Auftraggeber ist aber meist nicht das AH. Daher wirst Du vermutlich eine Beauftragung im AH unterzeichnet haben. Wende Dich direkt an den Gutachter um das Gutachten zu erhalten.
Bestätigt die Versicherung die Haftung, ist das Fahrzeug kein Totalschaden und gibt die Leasing die Reparatur frei, dann kannst Du die Reparatur beauftragen.
Einen Rechtsanwalt zubeauftragen, ist auch das Richtige. Zumindest ist es das bei 100% Schuld durch den Unfallgegner. Wenn Du eine Verkehrsrechtschutz hast, solltest Du immer einen RA beauftragen, also auch bei angenommener eigener Schuld.
Zum Thema "RA beauftragen oder nicht" hat die Stiftung Warentest einen sehr guten Artikel zusammengetragen. Der ist zwar kostenpflichtig, aber er ist sein Geld wert.
Ob Rechtsanwaltsgebühren für die Abwicklung mit dem eigenen Leasinggeber - das scheint hier aktuell das Problem und mal nicht die Versicherung des Gegners - von dem Verursacher zu tragen sind, würde ich klären, um nicht eine böse Überraschung zu erleben.
@spielo: Hast du denn mal mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufgenommen? Die sollten dir am ehesten erklären können was fehlt oder woran die Reparatur gerade scheitert. Da du ja schon einen Schrieb von der Versicherung hast, liegen ja alle benötigten Daten wie Telefon-Nr., Schadensnummer, etc. vor. Dafür braucht man keinen Anwalt!
Abtretungserklärung bei VW unterschreiben und das Ganze einfach laufen lassen. Kann auch einfach sein.
Zitat:
@crimsonred schrieb am 3. November 2023 um 21:17:07 Uhr:
Abtretungserklärung bei VW unterschreiben und das Ganze einfach laufen lassen. Kann auch einfach sein.
Hab ich. Aber es passiert einfach nichts.
Werde nächste oder übernächste Woche da mal hin fahren und das geklärt haben
Dann liegt das an der VW Werkstatt.
Habe seit Unfall bis zum Austausch der Heckstoßstange 11 Wochen gewartet.
Ich war bei vw, die haben mehrmals versucht mit der Gegnerischen Versicherung Kontakt aufzunehmen. Leider vergeblich. wundert mich, zumal die unfallversicherung noch ein Schreiben an mich versandt hat, mit der Bitte um Rückmeldung s.o.
joar, nun geht das über die Anwälte von vw
Mein VW Händler sagte, Fahrzeug wird repariert, alles andere regelt deren Anwalt.