VW Leasing
Guten Abend ,
Ich habe mal folgende Frage ,
Ich habe mir einen neuen Leasing Wagen konfiguriert .
Diesen mit Winterreifen bestellt.
So nun wurde ich vor einer Woche angerufen, dass ich bitte noch Unterlagen unterschreibe und die Evb Nummer einreiche . Man würde sich dann wegen der Fahrzeugübergabe melden .
Nun habe ich eine email bekommen , von meiner Versicherung , die mir dort den Versicherungsschein
Zugeschickt hat. Was ja heißt, dass die Versicherung schon läuft . Das alles obwohl ich das Fahrzeug noch nicht habe ?
Auf Nachfrage muss es noch mit der Spedition gebracht werden. Und das mit der Versicherung wäre so richtig.
Ich glaube persönlich das Fahrzeug ist schon da, die haben die Winterreifen noch nicht .. und wollen diese erst drauf machen bevor sie ihn übergeben.
Hattet ihr mal ähnliches ?
Mich ärgert halt nur , dass ich für ein Fahrzeug Versicherung zahle , welches ich noch garnicht habe.
Bin um jeden Rat dankbar
Ähnliche Themen
12 Antworten
Ja, eigentlich alles richtig bis jetzt.
Wo ist das Problem?
So ist das, wenn man ein Fahrzeug kauft/least.
Im übrigen beginnt die Versicherung erst mit Erstzulassung...
Hast du die Versicherungsbedingungen richtig gelesen?
Glaube ich nicht.
Die EWB Nummer ist doch nur der Nachweis, dass Versicherungsschutz besteht nach Anmeldung
Wenn nicht nur die evb, sondern schon der Versicherungsschein gekommen ist, wurde das Auto offenbar schon (zu früh) angemeldet.
Das ist ärgerlich, aber kann passieren, wenn man die Zulassung dem Autohaus überlässt. Besser selbst machen, erst dann wenn das Auto definitiv abholbereit ist. Ist ja kein Hexenwerk, außer vielleicht in Berlin.
Nein, das ist immer so. Voraussetzung für die Erteilung der EVB ist der Abschluss eines Versicherungsvertrags. Dieser beginnt mit dem Antragsdatum, die Beitragszahlung beginnt mit dem Datum der Erstzulassung.
Warte bis Du die erste Rechnung erhältst dann wirst Du es sehen.
Zitat:
@MurphysR schrieb am 9. Dezember 2023 um 10:11:04 Uhr:
Nein, das ist immer so. Voraussetzung für die Erteilung der EVB ist der Abschluss eines Versicherungsvertrags. Dieser beginnt mit dem Antragsdatum, die Beitragszahlung beginnt mit dem Datum der Erstzulassung.
Warte bis Du die erste Rechnung erhältst dann wirst Du es sehen.
Das glaube ich nicht. Ich habe schon Fahrzeuge mit einer eVB der Versicherung A zugelassen und mein Versicherungsmakler hat dann die Versicherung bei Unternehmen B abgeschlossen.
Ein Versicherungsschein kam immer erst nach Zulassung des Fahrzeugs.
Also meine VK-Versicherung kostet etwas über 200 € im Jahr. Für ca 0,55 € pro Tag würde ich mir da keinen Kopf machen, wenn ich ein paar Tage Versicherung bezahle, bevor das Auto verfügbar ist...
Zitat:
@hoinzi schrieb am 9. Dezember 2023 um 12:18:56 Uhr:
Zitat:
@MurphysR schrieb am 9. Dezember 2023 um 10:11:04 Uhr:
Nein, das ist immer so. Voraussetzung für die Erteilung der EVB ist der Abschluss eines Versicherungsvertrags. Dieser beginnt mit dem Antragsdatum, die Beitragszahlung beginnt mit dem Datum der Erstzulassung.
Warte bis Du die erste Rechnung erhältst dann wirst Du es sehen.
Das glaube ich nicht. Ich habe schon Fahrzeuge mit einer eVB der Versicherung A zugelassen und mein Versicherungsmakler hat dann die Versicherung bei Unternehmen B abgeschlossen.
Ein Versicherungsschein kam immer erst nach Zulassung des Fahrzeugs.
Was Du glaubst ist nicht so entscheidend. Habe es mit meinem Neuen gerade so erlebt. Alles Online gemacht, daher war der Versicherungsschein auch schon am Tag 1 im Postfach. Zulassung 2 Wochen später, und zwei Tage später hatte ich die Rechnung.
Ich bekomme immer eine eVB mit Deckung in Haftpflicht und VK
Die eVB ist dabei meist 3 Monate gültig
Wie soll die Versicherung einen Versicherungsschein erstellen wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist ?
Die Daten bekommt die Versicherung erst nach Zulassung
Den Antrag für die Versicherung mache ich immer nach Zulassung
Zitat:
@MurphysR schrieb am 9. Dezember 2023 um 15:33:56 Uhr:
Was Du glaubst ist nicht so entscheidend. Habe es mit meinem Neuen gerade so erlebt. Alles Online gemacht, daher war der Versicherungsschein auch schon am Tag 1 im Postfach. Zulassung 2 Wochen später, und zwei Tage später hatte ich die Rechnung.
Und Du machst ein Erlebnis im Einzelfall zum Regelfall? Die Erteilung einer eVB macht noch keinen Vertrag und Du kannst selbstverständlich das Auto auch woanders versichern.
Und ich habe noch nie einen Versicherungsschein erhalten, bevor das Auto zugelassen war. Wie auch, die wesentlichen Daten (Kennzeichen, Daten der Zulassung) sind ja zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt nicht bekannt.
Zitat:
Mich ärgert halt nur , dass ich für ein Fahrzeug Versicherung zahle , welches ich noch garnicht habe.
Ich würde gern mal den "Versicherungsschein" sehen.
Bin gespannt wie die Versicherung das hinbekommen hat ohne Kennzeichen und weiterer Angaben das Auto zu versichern.
Die eVB ist lediglich die Zusage der Versicherung das Fahrzeug ab Zulassung zu versichern, nicht mehr - nicht weniger.
Der TE hat hier scheinbar keine Lust weiter zu schrieben.
Ich denke, er hat den Wagen längst.
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 10. Dezember 2023 um 12:30:48 Uhr:
Wie soll die Versicherung einen Versicherungsschein erstellen wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist ?
Die Daten bekommt die Versicherung erst nach Zulassung
Das ist auch die Regel.
Ohne abruf der eVB und Zulassung hat die Versicherung lediglich die Antragsdaten. Der Schein kann erst ausgestellt werden, wenn die Zulassung erfolgt ist. Versicherungsbeginn ist Tag der Zulassung.
Bei mir hat es keine 10 Minute gedauert, zwischen bezahlen der Zulassung und Versicherungsschein im Postfach.
Aber vor der Zulassung geht nicht, weil der Versicherung Kennzeichen und der Vertragsbeginn fehlt, dieser wird gem § 50 Abs 1 Nr 1 (Zuteilung eines Kennzeichens) an die Versicherung übermittelt