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VW Mobilitätsgarantie - was stimmt?
Hallo,
da ich meinen Golf immer regelmäßig zum VW-Service gefahren habe wenn der Serviceplan oder mein Auto danach verlangt hat war ich immer der Meinung, dass im Fall einer Panne immer durch VW geholfen bekomme.
Jetzt war ich mal wieder bei einem VW-Händler um nach einem Service-Termin zu fragen und dann sagte der mir folgendes:
Die Mobilitätsgarantie gilt nur für 40.000 km oder 2 Jahre (TDI, bei LongLife) je nachdem was zuerst eintritt.
In der Regel verlangt das Auto auch in dem Rahmen danach.
Stimmt das? Oder habe ich da was falsch verstanden?
Ich war immer der Meinung das wenn ich wie oben beschrieben vorgehe es egal ist ob ich 45.000 km in einem Intervall gefahren bin oder weniger.
Ich habe kein konkretes Problem, will nur wissen ob man sowas auch mit beachten muss damit man im Pannenfall nicht das böse Erwachen hat.
Danke im Voraus für eure Infos!
Gruß
meinereiner
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18 Antworten
Auf der Website steht nichts von einer Kilometerbeschränkung. Dort steht nur, dass die Garantie sich mit den fristgerecht durchgeführten Services automatisch verlängert:
Zitat:
Die Zusage der LongLife Mobilitätsgarantie ist Bestandteil der Fahrzeug-Gewährleistung. Sie gilt bis zum ersten fälligen Inspektions-/Intervall-Service und erneuert sich jeweils mit der Durchführung der laut Serviceplan vorgeschriebenen Services beim Volkswagen Partner.
Klingt für mich so, als würde die auch für 45.000km gelten, vorausgesetzt natürlich, dass dein Auto vorher nicht nach einer Inspektion verlangt.
Die MOB gilt bis zum nächsten fälligen Serviceereigniss.
Wenn du jetzt den Service überziehst hast du in diesem Fall auch keine MOB mehr und bleibst auf den Kosten sitzen.
MFG
Ist Longlife nicht maximal 30.000 km oder 2 Jahre falls kein anderer Service fällig ist? Wenn alles lt. Aufforderung und Wartungsheft fristgerecht gemacht wurde gibt es doch keine Einschränkungen
Da der TE keine Angabe zum Fzg. macht kann es auch max. 50 Tkm oder 2 Jahre sein.
Hallo,
und Danke für eure Antworten.
Zur Frage: Ich habe einen Golf 4 TDI 90 PS Baujahr 2003. Langen die Angaben? VOn welchen Parametern hängt das ganze denn ab?
Ich hatte darauf immer LongLife Service und habe noch nie was überzogen. Ich habe auch jetzt kein Problem mich interessiert was stimmt.
@AudiJunge:
Ist das je nach Fahrzeug unterschiedlich? Wenn ja wo bekommt man denn die Infos her bei welchem Fahrzeug das wie ist?
Gruß
meinereiner
Ja das schwankt ja nach Fahrzeug und Motor.
Beim G4 gab es nämlich auch Diesel die auf 50 Tkm ausgelegt waren.
Edit: Maximal 40 Tkm wären mir jetzt aber neu im VW PKW Bereich.
Da gab es nur 30 ,35 und 50 TKM.
Nach einer Panne ( Motorschaden) habe ich gewohnheitsmäßig den ADAC angerufen, der mich zur VW-Vertragswerkstatt schleppte, aus der ich am Abend vorher meinen Caddy abgeholt hatte und welche den letzten Intervall-Service durchgeführt hatte.
Meine Frage: Gelten damit die Leistungen der Mobilitätsgarantie nicht mehr , weil ich die VW-Notrufnummer hätte wählen müssen ?
Es geht um Bezahlung für 3 Tage Ersatzwagen - Die VW Kundenbetreuung meint, dies sei Sache des Servicepartners zu entscheiden. Dieser reagiert nicht ( mehr ) auf meine diesbezügliche Anfragen.
Ist das also bloß nichtssagendes marketing was in meinem Serviceheft steht und wenn nein - wer hat mir einen guten Rat ?
Zitat:
Ihr Volkswagen Nutzfahrzeuge Servicepartner erneuert die Longlife Mobilitätsgarantie jeweils bis zum nächsten Intervall-Service , wenn Sie den fälligen Intervall-Service bei ihm durchführen lassen. Mit den Service-Kosten sind die Kosten für das gesamte Leistungspaket abgegolten.
Ich habe es gerade selbst im Urlaub in Österreich erlebt und Pech gehabt: Die Mobilitätsgarantie gilt nur wenn das Fahrzeug durch VW eingeschleppt wird. Dass dann ein ADAC-Schlepper kommt kann sein. Aber solange man selbst in die WErkstatt fährt oder sich duch andere abschleppen läßt gilt es als normale Panne und nicht liegenbleiben. So wurde es mir erklärt. Kann man lt. deren Aussagen über die VW-Notrufnummer oder auch durch eine VW-Werkstatt beauftragen
Danke für die Antwort. Als Nicht-Juristen sind wir wohl auf solche "mündliche Interpretationen" angewiesen. Wegen ca. 150 EU für Ersatzwagen ( der VW service Partner konnte keinen passenden Wagen stellen und verwies nicht daher auf "Mietwagenpartner" ) werde ich deswegen nicht vor Gericht rennen.
Aber ein schriftlicher Vertrag zur Mobilitätsgarantie , der nicht den Ausschluss aller ( weiteren ) Leistungen benennt, wenn nicht das Abschleppen über den VW -Service vorgenommen wurde, ist m.E. nicht korrekt.
Der ADAC-Abschleppdienst macht nichts anderes als die völlig gleichartigen Abschleppdienstpartner von VW: Er schleppt ab . D.h. er macht auch keine Diagnose vor Ort ob das Abschleppen evtl. nicht notwendig ist. Dies wird normalerweise per Telefon vorher abgefragt. In meinem Fall des Zylinderkopfschadens waren die Symptome eindeutig. Das konnte ja dann auch in der Werkstatt festgestellt werden.
Fazit: Vor Gericht werde ich nicht gehen - aber ich werde den "Vertrag" im Service-Heft mal vom Juristen begutachten lassen.
Auch da ist Vorsicht geboten. Es gibt Abschlepper - selbst erlebt bei unserem Audi - die haben den Auftrag als Erstes den Fehlerspeicher zu löschen wenn sie beim Pannenfahrzeug ankommen. Und dann wird man aufgefordert selbst in die Werkstatt zu fahren weil der Fehler ja nicht mehr sichtbar ist und das Fahrzeug ja noch rollfähig ist. In anderen Postings habe ich hier schon gelesen dass die Mitarbeiter beim Pannenservice darum bitten, doch nach Möglichkeit selbst noch ganz vorsichtig in die Werkstatt zu fahren. Meine Stammwerkstatt sagt ganz eindeutig: Ich als Kunde entscheide ob ich bei einem Problem noch fahren will oder nicht.
Jetzt ging die Sache doch halbwegs positiv aus: eine Beteiligung des "service Partners" an den 3 Tagen Ersatzwagen ( die Wagen konnte er mir nicht selbst stellen ) mit je 35 Eu/Tag. Nach seiner Aussage dauerte es so lange, weil die MOB Regularien ja wohl doch nicht so klar und eindeutig sind ...
Meine Erfahrung mit erweiterter Kulanz sind insgesamt eher positiv. Trotzdem: falls ich je wieder einen Neuwagen kaufe - dann auf jeden Fall mit erweiterter Garantie.
Hallo,
ein Bekannter ist mit seinem Golf liegen geblieben (rotes Öl-Licht).
Parkplatz war auf 15min limitiert und er musste dringend zu einem Termin.
Bei Anruf in der VW Werkstatt gab es die Antwort man kümmert sich und FZ nicht mehr bewegen.
Das Fahrzeug wurde abgeschleppt. Es fehlte nur Öl.
Mobilitätsgarantie wird verweigert wegen eigener Schuld, das kann ich nachvollziehen.
Ich hätte aber erwartet das ein Fachmann das Öl vor Ort nachfüllt!
Dann wären so auch keine Abschleppkosten angefallen.
Was meint Ihr dazu?
Wieso hat er nicht selbst nach dem Ölstand geschaut ?
Da wird sicher nur nen Schlepperfahrer da gewesen sein der das Auto geholt hat, der hat bestimmt weder Werkzeug noch Betriebsflüssigkeiten dabei (wenn er denn überhaupt weiss welches Öl das fahrzeug benötigt).
Den Einsatz hätte er ja dann so oder so bezahlen müssen.
Zitat:
@didimausi schrieb am 10. April 2016 um 01:10:36 Uhr:
[.....]
Mobilitätsgarantie wird verweigert wegen eigener Schuld, das kann ich nachvollziehen.
Ich schon! Wer glaubst du, ist für die Kontrolle der Betriebsflüssigkeiten verantwortlich? Je nach Baujahr wurde bereits die gelbe Warnleuchte ignoriert.
Zitat:
@didimausi schrieb am 10. April 2016 um 01:10:36 Uhr:
Ich hätte aber erwartet das ein Fachmann das Öl vor Ort nachfüllt!
Dann wären so auch keine Abschleppkosten angefallen.
[.....]
Ich hätte erwartet, dass der Fahrer regelmäßig den Ölstand kontrolliert und bei Bedarf nachfüllt. Dann wären auch keine Abschleppkosten angefallen!
Sorry, aber bevor man jetzt die Schuld bei Gott und die Welt sucht, erst mal an die eigene Nase fassen.