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VW Passat Gewährleistungsfrage Händler

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 3. August 2018 um 8:36

Hallo Leute,

Ich habe da mal eine frage ind zwar habe ich mir Ostern 2018 ein Passat bj 2008 gekauft vom Händler.

Nun sind 2 Fehler im Speicher gewessen einmal p2015 da wurde die ansaugbrücke ausgetauscht und ich sollte 350€ eigenanteil bezahlen. Ist das normal mit dem eigenanteil?

Da er meinte mit dem Austausch der Ansaugbrücke würde der 2 Fehler p0420 (kat kaputt) auch weg gehen.

Nun nach 1 Tag ist die Kontrolleuchte wieder an und nur noch p0420 ist da.

Muss der Händler das zahlen er meint er zahlt nur ein Teil aus kulanz da der Wagen bei übergabe neu Tüv bekommen hat.

Nun habe ich in denn alten Tüv belägen einen alten Auslesezettel vom jahr 2016 gefunden habe könnten die Fehler ja schon da gewessen seon und er hat da irgendwie beim Tüv oder so getrickst.

Wäre geil wenn ihr mir Helfen könnt da man als Lehrling froh ist so ein Auto zu besitzen und nicht so viel geld hat.

Liebe grüße Marcel

Beste Antwort im Thema

Ich kann es nicht mehr lesen: "Betrüger, ver*arscht, arglistige Täuschung, Verbrecher, Trickser" usw...

Sorry, aber das Forum quillt über von den immer gleichen Threads.

Lesestoff gibt es demnach genug.

 

Ja, es gibt schwarze Schafe, aber redet mit den Leuten (sachlich) und wenn die Fronten verhärtet sind, hilft eh meist nur ein Anwalt.

 

Rat könnt ihr euch gerne auch hier einholen, aber lasst doch einfach diese Anschuldigungen sein!!!

 

Zur Info: Wenn ein Mangel/Fehler diagnostiziert wurde, helfen bestimmt auch viele User in den entsprechenden Fachforen des jeweiligen Fahrzeugtypes. Manchmal sieht die Welt dann auch schon ganz anders aus.

 

Musste ich mal loswerden...

...und jetzt seid ihr wieder dran.

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Ein Diesel? Drallklappenprobleme? DPF-Probleme?

Wenn die Ansaugbrücke wegen Problemen mit der Ansaugluftregelung getauscht werden musste, dann ist das ein Sachmangel gewesen, der nicht auf normlaem Verschleiß beruht. Das wäre komplett unter Gewährleistung zu sehen. Inwiefern das das Auto länger leben lässt oder verbessert ... also die Zuzahlung hätte man nicht akzeptieren müssen.

Falls der DPF Ärger macht, dann ist das voraussichtlich dein Problem. Der Hersteller sieht da Wechselintervalle vor. War dieses beim Kauf nereits überschritten, dann könnte das denoch ein vom Händler zu tragender Gewährleistungsfall sein.

Themenstarteram 3. August 2018 um 14:42

Danke für deine Antwort.

Es ist ein Benziner.

Deine Antwort hilft uns aufjedenfall weiter.

Sollen denn Wagen Montag vorbei bringen und klären das nochmal mit ihm ab.

Der Typ will uns ein wenig verarschen

Mal sehen was er dazu sagt das der Fehler vom KAT immer noch da ist :D

Ich kann es nicht mehr lesen: "Betrüger, ver*arscht, arglistige Täuschung, Verbrecher, Trickser" usw...

Sorry, aber das Forum quillt über von den immer gleichen Threads.

Lesestoff gibt es demnach genug.

 

Ja, es gibt schwarze Schafe, aber redet mit den Leuten (sachlich) und wenn die Fronten verhärtet sind, hilft eh meist nur ein Anwalt.

 

Rat könnt ihr euch gerne auch hier einholen, aber lasst doch einfach diese Anschuldigungen sein!!!

 

Zur Info: Wenn ein Mangel/Fehler diagnostiziert wurde, helfen bestimmt auch viele User in den entsprechenden Fachforen des jeweiligen Fahrzeugtypes. Manchmal sieht die Welt dann auch schon ganz anders aus.

 

Musste ich mal loswerden...

...und jetzt seid ihr wieder dran.

Bei den meisten "Anachuldigern" gehts los, wenn Kosten aufkommen. Dann sind alle Betrüger etc.

Ich kann nicht zur Werksatt fahren und denken, es kostet nichts.

Sobald Teile im Spiel sind geht das los.....

Zitat:

Ich kann nicht zur Werksatt fahren und denken, es kostet nichts.

Mal die Mühe gemacht den Eingaspost zu lesen ?

Er hat das Fahrzeug seit Ostern, somit ist es innerhalb der ersten 6 Monate der Sachmängelhaftung.

Sofern kein alters- und/oder laufleistungstypischer Verschleiß vorliegt haftet der Verkäufer vollumfänglich, Stichwort Beweislastumkehr.

Der Versuch einen Eigenanteil beim Kunden einzutreiben mit dem Verweis auf einen neuen TÜV bei Verkauf ist allerdings der erste Hinweis darauf das es ohne Anwalt eventuell schwierig wird.

 

am 3. August 2018 um 20:39

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 3. August 2018 um 20:47:09 Uhr:

Zitat:

Ich kann nicht zur Werksatt fahren und denken, es kostet nichts.

Mal die Mühe gemacht den Eingaspost zu lesen ?

Er hat das Fahrzeug seit Ostern, somit ist es innerhalb der ersten 6 Monate der Sachmängelhaftung.

Sofern kein alters- und/oder laufleistungstypischer Verschleiß vorliegt haftet der Verkäufer vollumfänglich, Stichwort Beweislastumkehr.

Mal die Mühe gemacht den Einga(ng)spost zu lesen ?

Kat defekt.

Stichwort Verschleiß?

Ohne genaue Angaben sollte man mit seinem Halbwissen mal den Ball flach halten.

Stichwort Fahrleistung. Stichwort Kaufpreis.

Ansaugbrücke hat mit dem P0420 herzlich wenig zu tun. Meistens ist es wirklich der Kat, selten einer der beiden Lambdasonden.

Welcher Motor genau? Laufleistung?

Ansonsten: Den P0420 kannst temporär ignorieren. Bin 50.000KM mit dem Fehler gefahren, bis ich die 50 Euro für einen Gebrauchtkat beisammen hatte :D

Themenstarteram 4. August 2018 um 7:23

1.8 liter Motor.

Gelaufen ist der 192.000 ca.

Bin selbst erst 6.000 damit gefahren.

Der Preis war knapp bei 6000 euro.

am 4. August 2018 um 7:38

Na ja, die Chance, dass nach fast 200.000km der KAT seine besten Zeiten hinter sich hat, ist schon realistisch.

Das wird wohl tatsächlich auf Verschleißteil hinauslaufen.

Im Gegensatz zur Meinunge vieler Unwissender (s.o.) ist die Gewährleistung trotz Beweislastumkehr KEIN rundum Sorglos-Paket.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 04. Aug. 2018 um 09:38:24 Uhr:

Im Gegensatz zur Meinunge vieler Unwissender (s.o.) ist die Gewährleistung trotz Beweislastumkehr KEIN rundum Sorglos-Paket.

Bis der Händler den Beweis angetreten hat, dass der Fehler nicht unter die Sachmängelhaftung, sondern unter bestimmungsgemäßen Verschleiß fällt, ist es das eben doch. Der Beweis kostet in der Regel mehr, als die Fehlerbehebung. Nicht unwahrscheinlich, dass der Händler also einfach "nachgibt".

 

Vor Gericht sollte man mit einem solchen Mangel freilich nicht ziehen, da kann man eingentlich nur mit einem Minur herausgehen.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. August 2018 um 09:38:24 Uhr:

Im Gegensatz zur Meinunge vieler Unwissender (s.o.) ist die Gewährleistung trotz Beweislastumkehr KEIN rundum Sorglos-Paket.

Kriege trotz der Wärme deine Umgangsformen in den Griff.

Ich schrieb: "Sofern kein alters- und/oder laufleistungstypischer Verschleiß vorliegt haftet der Verkäufer vollumfänglich, Stichwort Beweislastumkehr.

Falls der Kat defekt ist wäre dies wohl Verschleiß.

am 4. August 2018 um 8:27

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. August 2018 um 09:56:44 Uhr:

Bis der Händler den Beweis angetreten hat, dass der Fehler nicht unter die Sachmängelhaftung, sondern unter bestimmungsgemäßen Verschleiß fällt, ist es das eben doch. Der Beweis kostet in der Regel mehr, als die Fehlerbehebung. Nicht unwahrscheinlich, dass der Händler also einfach "nachgibt".

Vor Gericht sollte man mit einem solchen Mangel freilich nicht ziehen, da kann man eingentlich nur mit einem Minur herausgehen.

Der Händler muss rein praktisch erstmal nichts beweisen. Er sagt einfach "Nö, ist keine Gewährleistung sondern Verschleiß. Mach ich nur gegen Cash."

Und schon ist er durch mit der Nummer.

Dann ist es am TE gegen den Händler vor Gericht zu ziehen und sein Recht einzuklagen. Auf eigene Kosten.

Der Händler sitzt erstmal am längeren Hebel und kann nur verlieren, wenn der Kunde seinen Stiefel bis zum bitteren Ende durchzieht.

am 4. August 2018 um 8:29

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 4. August 2018 um 10:04:43 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. August 2018 um 09:38:24 Uhr:

Im Gegensatz zur Meinunge vieler Unwissender (s.o.) ist die Gewährleistung trotz Beweislastumkehr KEIN rundum Sorglos-Paket.

Kriege trotz der Wärme deine Umgangsformen in den Griff.

Tja, wie war das mit dem Wald und dem Rufen?

Jetzt mach mal nicht auf Mimimi...

Zitat:

@zille1976 schrieb am 04. Aug. 2018 um 10:27:29 Uhr:

Und schon ist er durch mit der Nummer.

 

Dann ist es am TE gegen den Händler vor Gericht zu ziehen und sein Recht einzuklagen. Auf eigene Kosten.

Nein, denn ein einfaches "Nö, mache ich nicht" ist eine direkte und endgültige Verweigerung. Das "berechtigt" den TE zur eigenständigen Selbstvornahme. Wahrlich muss er diese Ersatzkosten dann einklagen, der Händler hat es dann aber recht schwer den Nachweis des erwartungsgemäßen Verschleiß zu führen ;)

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