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VW Passat Variant 1.8 Bj.99 ADR Auto startet unregelmäßig

VW Passat B5/3B
Themenstarteram 25. August 2012 um 17:10

Hallo liebe Community,

ich habe seit 3 Tagen das Auto. Habe ihn gebraucht von einem Händler gekauft.

Da dies mein erstet Auto ist, kann ich den Fehler schwer einschätzen.

Der Fehler:

Wenn ich das Auto starten möchte, dann springt er, wenn die Zündung einige Sekunden an ist, nicht "komplett" an. Er ist zwar kurz, ca. 1-2 Sekunden, an, geht dann aber wieder aus. In 90% der Fälle bleibt er an, wenn ich direkt durchstarte. Also den Schlüssel rein stecke und dann komplett durchdrehe.

Wenn ich das Navi, welches am Zigarettenanzünder hängt, eingesteckt habe, dann bekomme ich den Motor auch nicht an.

Woran kann das liegen? Ist evtl. die Batterie defekt?

Wenn die Zündung an ist, dann leuchtet das Batteriesymbol, sobald der Motor an ist, dann ist das Licht auch aus.

Schonmal vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Frank

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17 Antworten
am 25. August 2012 um 17:52

Hi!

schau mal in der Suchfunktion!

Da gibts solch ein Muster meines wissens nach schon!

lg!

Themenstarteram 25. August 2012 um 18:44

Ich habe über die Suchfunktion einiges gefunden.

Z.B. kann es davon kommen, dass die Wegfahrsperre das Problem ist. Ich war nochmal beim Auto und habe die Kontrollleuchten angeschaut. Die Leuchte für die Wegfahrsperre ist nie an.

Weitere Versuche den Fehler einzugrenzen:

- Ich habe gesehen, dass die Kontrollleuchte EPC, wenn die Zündung an ist, leuchtet. Wenn der Motor läuft, dann ist das Lämpchen, wie alle anderen auch, aus. Denke das ist normal so?

- Der Händler hat den TÜV neu gemacht. Dabei musste er den Luftmassenmesser wechseln. Sollte also auch nicht der Grund sein?

Zitat:

Original geschrieben von koom

Hallo liebe Community,

ich habe seit 3 Tagen das Auto. Habe ihn gebraucht von einem Händler gekauft.

Hallo Frank

Da du das Auto von einen Händler hast,hast du Automatisch min. 1 Jahr Gewährleistung auf deinen neuen Wagen;)

Also stell den Händler den Wagen wieder auf den Hof mit den Hinweis auf die Gewährleistung und der Bitte das Problem auf seine Kosten zu beheben.

 

MFG

 

Themenstarteram 25. August 2012 um 20:17

Da du das Auto von einen Händler hast,hast du Automatisch min. 1 Jahr Gewährleistung auf deinen neuen Wagen;)

Hallo,

leider habe ich einen Vertrag ohne 1 Jahr Gewährleistung unterschrieben.

Viele Grüße

Frank

am 25. August 2012 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von koom

Da du das Auto von einen Händler hast,hast du Automatisch min. 1 Jahr Gewährleistung auf deinen neuen Wagen;)

Hallo,

leider habe ich einen Vertrag ohne 1 Jahr Gewährleistung unterschrieben.

Viele Grüße

Frank

Das ist laut EU-Gesetz illegal also hast du gewährleistung, außer du hast einen EXPORTVERTRAG und der darf nur an HÄNDLER ausgestellt werden, wenn du keiner bist also auch illegal vom Verkäufer.

Frag am besten mal deine Rechtschutzversicherung oder deinen KFZ-Versicherungsmann... die wissen das im Normalfall...

Verkäufe ohne Gewähr bzw. ohne Rücknahme, ist nur im Privatbereich möglich, ach a glaub ich für alle interessant falls nicht bekannt: Mit dem Begriff "BASTLERFAHRZEUG" ist gesetzlich definiert das das Fahrzeug Mängel hat und noch unbekannte haben kann, somit ist JEGLICHER Rücktritt vom Kauf ausgeschlossen.

Hab seit 3 Jahren kein Auto mehr ohne "BASTLERFAHRZEUG " im Kontext verkauft.

lg

Themenstarteram 25. August 2012 um 20:33

Zitat:

 

Das ist laut EU-Gesetz illegal also hast du gewährleistung, außer du hast einen EXPORTVERTRAG und der darf nur an HÄNDLER ausgestellt werden, wenn du keiner bist also auch illegal vom Verkäufer.

Frag am besten mal deine Rechtschutzversicherung oder deinen KFZ-Versicherungsmann... die wissen das im Normalfall...

Verkäufe ohne Gewähr bzw. ohne Rücknahme, ist nur im Privatbereich möglich, ach a glaub ich für alle interessant falls nicht bekannt: Mit dem Begriff "BASTLERFAHRZEUG" ist gesetzlich definiert das das Fahrzeug Mängel hat und noch unbekannte haben kann, somit ist JEGLICHER Rücktritt vom Kauf ausgeschlossen.

Im Kaufvertrag steht "Bastlerfahrzeug". Also habe ich wohl schlechte Karten, oder?

Zitat:

Original geschrieben von koom

Zitat:

 

Das ist laut EU-Gesetz illegal also hast du gewährleistung, außer du hast einen EXPORTVERTRAG und der darf nur an HÄNDLER ausgestellt werden, wenn du keiner bist also auch illegal vom Verkäufer.

Frag am besten mal deine Rechtschutzversicherung oder deinen KFZ-Versicherungsmann... die wissen das im Normalfall...

Verkäufe ohne Gewähr bzw. ohne Rücknahme, ist nur im Privatbereich möglich, ach a glaub ich für alle interessant falls nicht bekannt: Mit dem Begriff "BASTLERFAHRZEUG" ist gesetzlich definiert das das Fahrzeug Mängel hat und noch unbekannte haben kann, somit ist JEGLICHER Rücktritt vom Kauf ausgeschlossen.

Im Kaufvertrag steht "Bastlerfahrzeug". Also habe ich wohl schlechte Karten, oder?

Ja sehr schlechte Karten,aber sag mal,warum kauft man sowas,ausser der Preis war sensationell:confused::confused::confused:

Na gut,hast du den Fehlerspeicher mal auslesen lassen?

MFG

Themenstarteram 25. August 2012 um 21:02

Ich bin in Sachen Auto ein blutiger Anfänger. Keine Ahnung auf was ich achten muss :-(

Den Fehlerspeicher habe ich nicht auslesen lassen...

Aus welcher Ecke kommst du?

Themenstarteram 25. August 2012 um 21:08

Ich wohne aktuell in München.

Zitat:

Original geschrieben von koom

Ich wohne aktuell in München.

Hier kannste mal schauen,ob es jemanden bei dir in der Nähe gibt,wo man für wenig Geld mal den Fehler auslesen lassen kann;)

http://www.vagcomforum.de/index.php?...

Mit ein wenig glück ist was im Fehlerspeicher abgelegt,mit dem man was anfangen kann.

Ansonten kann das vieles sein,KI,Wegfahrsperre,Lesespule Wegfahrsperre,Batterie.....aber das wäre nur Kaffeesatzlesen.

MFG

Themenstarteram 25. August 2012 um 21:16

OK. Vielen Dank!

Werd mir die Seite morgen mal anschauen.

am 25. August 2012 um 21:27

da bin ich ab mittwoch für eine woche, aber das nur neben bei

egal was in dem Kaufvetrag drin steht: Bastlerfahrzeug, ohne gewährleistung, keine rücknahme etc. pp.

als Privatkäufer hast du IMMER beim Autokauf vom gewerblichem Händler 1 Jahr Gebrauchtwagen-Gewährleistung und erst nach 6 Monaten besteht eine Beweislastumkehr, sprich das du nachweisen must das der fehler beim Kauf da war.

Wenn der Händler zu dir sagt, sie für die Garantie nicht bezahlt, sagst du nur: Stimmt, ich rede ja auch von der Gewährleistung und nicht von einer Garantie.

wird oft verwechselt und gleichgesetzt. ist aber rechtlich was völlig anderes.

die gewährleistung ist Gesetzlich geregelt und kann vom Händler nicht umgangen werden.

eine Privat Person muss diesen z.B. beim Verkauf von gebrauchtgüter auch gewähren, kann aber im gegensatz zum Gewerbetreibenden, ausgeschlossen werden, dort kommt es allerdings auf die Richtige Formulierung an.

und hier mal was Bastlerfahrzeug wirklcih in Gesetzes Auge bedeutet:

 

Bastlerfahrzeug | Im Rahmen der Sachmangelhaftungs – Gesetzesreform im Jahr 2002 hat der Begriff des Bastlerfahrzeugs eine neue Bedeutung erhalten. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass sogenannte Bastlerfahrzeuge unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmangelhaftung verkauft werden können.

In den Folgejahren wurden immer wieder intakte Firmenwagen als Bastlerfahrzeuge verkauft um so die die gesetzliche Sachmangelhaftung zu umgehen.

Der Gesetzgeber hat hier schnell mit Urteilen für Klarheit gesorgt und festgestellt, dass als Bastlerfahrzeuge nur solche Fahrzeuge gelten die tatsächlich Bastlerfahrzeuge mit diversen Mängeln sind. Diese Fahrzeuge zeichnen sich durch zahlreiche Mängel und einen sehr geringen Fahrzeugwert aus.

Der Zusatz „Verkauf als Bastlerfahrzeug unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmangelhaftung“ ist somit unwirksam, wenn es sich nicht tatsächlich um ein defektes Bastlerfahrzeug handelt.

 

Fazit.

lass dich nicht abwinken

Zitat:

Original geschrieben von marccash

da bin ich ab mittwoch für eine woche, aber das nur neben bei

egal was in dem Kaufvetrag drin steht: Bastlerfahrzeug, ohne gewährleistung, keine rücknahme etc. pp.

als Privatkäufer hast du IMMER beim Autokauf vom gewerblichem Händler 1 Jahr Gebrauchtwagen-Gewährleistung und erst nach 6 Monaten besteht eine Beweislastumkehr, sprich das du nachweisen must das der fehler beim Kauf da war.

Wenn der Händler zu dir sagt, sie für die Garantie nicht bezahlt, sagst du nur: Stimmt, ich rede ja auch von der Gewährleistung und nicht von einer Garantie.

wird oft verwechselt und gleichgesetzt. ist aber rechtlich was völlig anderes.

die gewährleistung ist Gesetzlich geregelt und kann vom Händler nicht umgangen werden.

eine Privat Person muss diesen z.B. beim Verkauf von gebrauchtgüter auch gewähren, kann aber im gegensatz zum Gewerbetreibenden, ausgeschlossen werden, dort kommt es allerdings auf die Richtige Formulierung an.

und hier mal was Bastlerfahrzeug wirklcih in Gesetzes Auge bedeutet:

 

Bastlerfahrzeug | Im Rahmen der Sachmangelhaftungs – Gesetzesreform im Jahr 2002 hat der Begriff des Bastlerfahrzeugs eine neue Bedeutung erhalten. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass sogenannte Bastlerfahrzeuge unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmangelhaftung verkauft werden können.

In den Folgejahren wurden immer wieder intakte Firmenwagen als Bastlerfahrzeuge verkauft um so die die gesetzliche Sachmangelhaftung zu umgehen.

Der Gesetzgeber hat hier schnell mit Urteilen für Klarheit gesorgt und festgestellt, dass als Bastlerfahrzeuge nur solche Fahrzeuge gelten die tatsächlich Bastlerfahrzeuge mit diversen Mängeln sind. Diese Fahrzeuge zeichnen sich durch zahlreiche Mängel und einen sehr geringen Fahrzeugwert aus.

Der Zusatz „Verkauf als Bastlerfahrzeug unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmangelhaftung“ ist somit unwirksam, wenn es sich nicht tatsächlich um ein defektes Bastlerfahrzeug handelt.

 

Fazit.

lass dich nicht abwinken

Aber er hat doch Mängel:rolleyes::rolleyes:

Die der Verkäufer wohl wusste und er deshalb den Wagen so verkauft hat.

MFG

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