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VW Privat Leasing / Vorzeitig aus dem Vertrag ?

Themenstarteram 21. April 2015 um 16:13

Hallo zusammen,

ich überlege jetzt einen Neuwagen von VW zu kaufen und diesen als Privat Leasing zu leasen.

Die Laufzeit würde 60 Monate betragen (nur so passt die Rate).

Wie würde ich denn aus dem Vertrag wieder raus kommen, wenn ich z.B. nach 3 Jahren das Auto verkaufen wollen würde, weil ich gerne wieder was neues hätte?

Geht das überhaupt?

Welche Nachteile habe ich dadurch? welchen finanziellen Schaden etc?

Kennt sich jemand mit dem VW Privat Leasing aus?

Ich freue mich sehr über jede Antwort

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 21. April 2015 um 16:25

Also du verkaufst das Auto eh nicht, da es dir gar nicht gehört.

Wenn man dich raus lässt, wirst du natürlich eine ordentliche Nachzahlung bekommen, allein aus der Tatsache, dass ein Auto anfangs mehr an Wert verliert, als zum Ende. Aus dem Grund ist die Rate ja auch günstiger bei 60 Monaten, als bei kürzeren Zeiträumen. Es wird also min. das fällig, was du z.B. jeden Monat an Rate bei einem 36 Monate langen Leasing mehr gezahlt hättest (also 36x diese Differenz).

In der Praxis wird es mit Bearbeitungsgebühr und Co. wahrscheinlich noch etwas mehr als bei einem 36 Monate Leasing.

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am 21. April 2015 um 16:25

Also du verkaufst das Auto eh nicht, da es dir gar nicht gehört.

Wenn man dich raus lässt, wirst du natürlich eine ordentliche Nachzahlung bekommen, allein aus der Tatsache, dass ein Auto anfangs mehr an Wert verliert, als zum Ende. Aus dem Grund ist die Rate ja auch günstiger bei 60 Monaten, als bei kürzeren Zeiträumen. Es wird also min. das fällig, was du z.B. jeden Monat an Rate bei einem 36 Monate langen Leasing mehr gezahlt hättest (also 36x diese Differenz).

In der Praxis wird es mit Bearbeitungsgebühr und Co. wahrscheinlich noch etwas mehr als bei einem 36 Monate Leasing.

am 21. April 2015 um 16:51

Wenn die rate zu hoch ist empfehle ich ein günstigeres Modell so das es in drei jahren keine Probleme gibt

am 21. April 2015 um 18:20

Zitat:

@C63AMGler schrieb am 21. April 2015 um 18:13:21 Uhr:

Geht das überhaupt?

Welche Nachteile habe ich dadurch? welchen finanziellen Schaden etc?

Es geht nur, wenn der Leasinggeber einverstanden ist.

Stark vereinfacht ausgedrückt, zahlst Du bei vorzeitiger Ablösung die Differenz zwischen dem kalkulatorischen Restwert (Anschaffungswert minus abgezinste bezahlte Leasingraten) und dem tatsächlichen Marktwert. Die Differenz kommt dadurch zustande, dass die Tilgung des Leasingbetrags linear verläuft, der Wertverlust eines Autos hingegen degressiv.

Gruß

Der Chaosmanager

Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.

Wer heute mit der Fragestellung wie er nach drei Jahren rauskommt, an einen 5-Jahresvertrag rangeht, hat irgendwie die falsche Einstellung dazu ...

Ich schließe mich hier Jupp an, es wird wohl in Summe etwas teurer werden, als wenn man gleich nur für 3 Jahre abschließt. Zudem ist man auf die Zustimmung der Herstellerbank angewiesen, die diese wohl bevorzugt nur dann erteilen wird, wenn man innerhalb der Marke das Fahrzeug wechselt.

Informiere dich über die Unterschiede von Kaufen und Leasen und schau danach noch vor der Unterschrift in dein Geldbeutel. Es gibt auch gute Gebrauchte mit denen man viel Spaß haben kann.

am 21. April 2015 um 20:38

Irgendwie passt der Profilname überhaupt nicht zur Fragestellung

Themenstarteram 22. April 2015 um 3:46

@pepperduster:

Irgendwie passt deine Antwort nicht zu meiner Frage ;-)

Zitat:

@C63AMGler schrieb am 21. April 2015 um 18:13:21 Uhr:

Wie würde ich denn aus dem Vertrag wieder raus kommen, wenn ich z.B. nach 3 Jahren das Auto verkaufen wollen würde, weil ich gerne wieder was neues hätte?

Geht das überhaupt?

Verkaufen kannst Du nichts was dir nicht gehört.

Das wäre in etwa so, als würdest Du die von dir angemietete Wohnung verkaufen wollen.

Um eine angemeitete Wohung verkaufen zu können, müsste man diese zuvor erst vom Vermieter ankaufen.

Und genau so ist das mit Miet- bzw. Leasingfahrzeugen.:D

Wenn Du meinst ob Du vorzeitig aus einem Leasingverrag aussteigen kannst, so ist zu sagen dass dies nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich ist, und meist mit hohen Kosten verbunden ist.

Wenn geplant ist auch nur vielleicht vorzeitig das Fahrzeug zu wechseln, dann sei Dir eine Finanzierung mit ordentlicher Tilgung eher ans Herz gelegt.

am 22. April 2015 um 5:32

wieso vorzeitig rausgehen ...wenn der Vertrag gut verhandelt ist, findet man leicht einen Anderen der in den Vertrag eintritt , gegen Umschreibegebühr

Zitat:

@rainer-wi schrieb am 22. April 2015 um 07:32:13 Uhr:

wieso vorzeitig rausgehen ...wenn der Vertrag gut verhandelt ist, findet man leicht einen Anderen der in den Vertrag eintritt , gegen Umschreibegebühr

Hmm, und das schreibt der, der sich einen GTI geleast hat und sich dann beklagt, daß er bei Rückgabe noch was drauflegen hat müssen, obwohl das Fahrzeug nur ein Viertel der vertragsmäßig vereinbarten Laufleistung hat.

am 22. April 2015 um 5:54

was hat das Eine mit dem Anderen zu tun ??

Umschreibung kurz vor der Rückgabe oder wie ..... ? Kostet ja rund 500 Euro Umschreibegebühr

also sorry ein sinnfreier Beitrag

Was hat die strenge Rücknahme bei VW Leasing damit zu tun, das man nach 2 oder 3 Jahren ein Fahrzeug

leicht über Leasingtime an Andere abgeben kann, Leasingbörsen

Zitat:

@C63AMGler schrieb am 21. April 2015 um 18:13:21 Uhr:

 

Die Laufzeit würde 60 Monate betragen (nur so passt die Rate).

Das sagt doch schon alles ... lass lieber die Finger von, wenn Du so knapp kalkulieren musst.

Wenig Geld = weniger Auto ... ganz einfach!

Zitat:

@rainer-wi schrieb am 22. April 2015 um 07:32:13 Uhr:

wieso vorzeitig rausgehen ...wenn der Vertrag gut verhandelt ist, findet man leicht einen Anderen der in den Vertrag eintritt , gegen Umschreibegebühr

... denke nicht dass das klappt.

Wer bitte ist denn so doof, dann für einen 3 Jahre alten Wagen womöglich noch mit anstehenden Verschleißreparaturen und ohne Garantie für zwei Jahre eine Neuwagen-Leasingrate zu bezahlen?

Wenn üerhaupt, dann klappt das nur, wenn der TE den Leasingübernehmer mit einem Packen Scheine lockt. Und die Umschreibegebühr kommt noch on top. Dann hat er aber kostenmäßig wieder keinen Vorteil.

Daher ganz klar, wenn ich davon ausgehe, dass ich in 3 Jahren was Neues möchte, dann schließe ich auch nur einen Vertrag über 3 Jahre. Wenn für das Wunschauto die Rate zu hoch ist, muss ich eben mit den Wünschen runter. Das Leben ist kein Ponyhof.

Irgendwelche anderen Spielchen kosten noch mehr Geld, nur eben nicht jetzt, sondern erst in drei Jahren.

am 22. April 2015 um 6:13

Zitat:

@rainer-wi schrieb am 22. April 2015 um 07:32:13 Uhr:

wieso vorzeitig rausgehen ...wenn der Vertrag gut verhandelt ist, findet man leicht einen Anderen der in den Vertrag eintritt , gegen Umschreibegebühr

Diese Aussage würde ich relativieren. Man muss sich in die Situation des potentiellen Übernehmers hineindenken. Der möchte aus bestimmten Gründen einen LV übernehmen, der kürzer als die übliche LZ läuft und noch ausreichend Frei-km aufweist. Der Zustand des Wagens sollte perfekt sein, um bei der Rückgabe keine Überraschungen zu erleben.

Die Rate allein macht es also nicht.

Gruß

Der Chaosmanager

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