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VW Service-Hotline weiß nix von "Kulanzregelung"

Themenstarteram 17. Juni 2009 um 19:11

Servus,

bitte mal um eure Erfahrungen bezüglich der sogenanten Kulanzregelung (300€ Gutschein) nach Umschlüsselung E4 auf E5.(Softwareupdate).Mein Freundlicher meinte das mit dem Gutschein müsste ich direkt in WOB über die Servicehotline beantragen!?!?

Dort angerufen,nach dem Piep "Tiguan" gesprochen um mit einem zustängien Sachbearbeiter zu sprechen und nach ca 5 Minuten dann mit einer Sachbearbeiterin für "Golf" verbunden zu worden! Und die meinte dann Sie wüßte nix von der Kulanzregelung! Habe daraufhin unter anderem unser Forum angesprochen und daß es genug Leute hier gibt,die sie bereits bekommen haben. "In so einem Forum würde u.a. auch viel Mist geschrieben!" Ware die Antwort darauf von der Dame!!!!!!!!

Nach weiteren 10 Minuten debatieren,meinte Sie dann Sie würde es an die Kollegen der "Abt. Tiguan" übergeben und mir eine Kundenref.-Nr. geben.

Man würde sich dann die nächsten Wochen bei mir melden!

Naja,bin mal gespannt.Ein wenig enttäuscht war ich aber schon wegen des ganzen Theaters!

OK,warte jetzt halt einfach was passiert!?!?!?

Beste Antwort im Thema

@kaiwe

EZ vor dem 01.08.2008 - da gibt es wohl nichts von VW

Beim FA - rechtlich gilt die Einstufung am Tag der EZ.

Einige FA sind da etwas großzügiger, aber diese Summe kann auch noch später zurückgefordert werden.

Mich wundert es, wie viele offen schreiben, daß sie eine Rückerstattung oder erweiterte Freistellung erhalten haben.

Irgendwann liest es mal der Richtige, oder beschwert sich einer, der korrekt bearbeitet worden ist!

LG

Michael

 

10 weitere Antworten
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10 Antworten
am 17. Juni 2009 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von viperman666

Servus,

bitte mal um eure Erfahrungen bezüglich der sogenanten Kulanzregelung (300€ Gutschein) nach Umschlüsselung E4 auf E5.(Softwareupdate).Mein Freundlicher meinte das mit dem Gutschein müsste ich direkt in WOB über die Servicehotline beantragen!?!?

Dort angerufen,nach dem Piep "Tiguan" gesprochen um mit einem zustängien Sachbearbeiter zu sprechen und nach ca 5 Minuten dann mit einer Sachbearbeiterin für "Golf" verbunden zu worden! Und die meinte dann Sie wüßte nix von der Kulanzregelung! Habe daraufhin unter anderem unser Forum angesprochen und daß es genug Leute hier gibt,die sie bereits bekommen haben. "In so einem Forum würde u.a. auch viel Mist geschrieben!" Ware die Antwort darauf von der Dame!!!!!!!!

Nach weiteren 10 Minuten debatieren,meinte Sie dann Sie würde es an die Kollegen der "Abt. Tiguan" übergeben und mir eine Kundenref.-Nr. geben.

Man würde sich dann die nächsten Wochen bei mir melden!

Naja,bin mal gespannt.Ein wenig enttäuscht war ich aber schon wegen des ganzen Theaters!

OK,warte jetzt halt einfach was passiert!?!?!?

Hättest mal nach der Kompensationszahlung fragen sollen.

Die Summe ist abhängig vom Tag der Zulassung - je nachdem wieviel Steuerbefreiung entgangen ist.

 

LG

Michael

Zitat:

Original geschrieben von MichaelEA

Hättest mal nach der Kompensationszahlung fragen sollen.

Die Summe ist abhängig vom Tag der Zulassung - je nachdem wieviel Steuerbefreiung entgangen ist.

LG

Michael

Unser TIG wurde Anfang Juli 2008 zugelassen.

Am 28.04.2009 umgeschlüsselt.

Im Schreiben von VW wurde mir mitgeteilt das es dafür KEINE!!!

Kompensationzahlung gibt.

Vor einigen Tage habe ich dann einen Brief vom Finanzamt bekommen in dem stand das ich für 2009 eine Rückerstattung von 153,- Euro bekommen und ersta am 01.01.2010 Steur bezhalen müsse.

Für die Zeit vom Juli bis Dezember 2008 gab es nix zurück.

Gruß kaiwe

 

Zitat:

Original geschrieben von kaiwe

(...)

Vor einigen Tage habe ich dann einen Brief vom Finanzamt bekommen in dem stand das ich für 2009 eine Rückerstattung von 153,- Euro bekommen und ersta am 01.01.2010 Steur bezhalen müsse.

(...)

OT:

Ich hoffe inständig für Dich, dass dich nicht dieses Schicksal trifft und V und G (Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg) den Bescheid gleichermaßen wieder (ein)kassiert. Sei versichert, dass die rechtliche Auffassung der fachlichen Leitung eine andere ist. Dieser Verwaltungsakt ist definitiv rechtsfehlerhaft, sofern nicht der LBV (Landesbetrieb Verkehr) als Zulassungsbehörde in Hamburg hierfür verantwortlich zeichnet, in dem er fälschlicherweise die Änderung der Emissionsklasse mit Wirkung ab Zeitpunkt der Erstzulassung bescheinigt und mithin V und G mitgeteilt hat.

 

;)

@kaiwe

EZ vor dem 01.08.2008 - da gibt es wohl nichts von VW

Beim FA - rechtlich gilt die Einstufung am Tag der EZ.

Einige FA sind da etwas großzügiger, aber diese Summe kann auch noch später zurückgefordert werden.

Mich wundert es, wie viele offen schreiben, daß sie eine Rückerstattung oder erweiterte Freistellung erhalten haben.

Irgendwann liest es mal der Richtige, oder beschwert sich einer, der korrekt bearbeitet worden ist!

LG

Michael

 

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von MichaelEA

@kaiwe

EZ vor dem 01.08.2008 - da gibt es wohl nichts von VW

Beim FA - rechtlich gilt die Einstufung am Tag der EZ.

Einige FA sind da etwas großzügiger, aber diese Summe kann auch noch später zurückgefordert werden.

Mich wundert es, wie viele offen schreiben, daß sie eine Rückerstattung oder erweiterte Freistellung erhalten haben.

Irgendwann liest es mal der Richtige, oder beschwert sich einer, der korrekt bearbeitet worden ist!

LG

Michael

Danke mal an alle für die Antworten bis dato!!!

Muß noch hinzufügen,EZ bei mir 29.08.2008. Also innerhalb der Zeitspanne die VW angibt!?

am 18. Juni 2009 um 21:00

hallo

Vielleicht haben wir sogar den selben Freundlichen... jedenfalls wurde auch mir die Hotline nachgelegt. Wie auch bei dir konnte/wollte die mir nicht weiterhelfen.

Aber: es wurden sämtliche Daten aufgenommen und weitergeleitet. Dann bekam ich noch die Aussage daß ich in 2 Wochen schriftlich benachrichtigt werden würde.

Nach knapp einer Woche war der Bescheid dann da.

Also, gut Ding will Weile .........

Hallo liebe Tiguanfreunde,

haben wir den keinen Juristen unter uns.

Die Frage ist doch die: VW hat eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeuges, die eine entscheidende Kaufmotivation war - Eurnorm 5 - versprochen und nicht eingehalten. Die Beziehung zum Finanzamt spielt in diesem Zusammenhang doch keine Rolle. Das Finanzamt kann hier nur ausführen und den entsprechenden Steuerbescheid auf der Grundlage der Fahrzeugdaten erstellen.

M. E. besteht für die, die nachweisen können, dass zu ihrem Kaufdatum im Prospekt oder anderswo die Euronorm 5 von VW versprochen wurde, ein Rechtsanspruch auf Ausgleich des Steuerschadens. Anspruchsgegegner ist der Verkäufer, alo der VW-Händler, denn der ist Vertragspartner oder reklamiert man einen Sony-Fernseher in Yokohame/Japan?

Ich haben jedenfalls meinen Anspruch gegenüber meinem Händler schriftlich letzte Woche geltend gemacht und warte auf die Reakton.

Bei Ablehnung: Rechtschutzversicherung und Anwalt.

 

Ich bin auf weitere Informationen und Reaktionen gespannt.

Herzliche Grüße

pollux

Ich habe meine Ansprüche auf Grund der Hinweise in diesem Thread direkt per Mail bei der Kundenbetreuung geltend gemacht (Stichwort: Kompensationszahlung) und nach 8 Wochen und 2 Erinnerung eine Gutschrift erhalten die mit der nächsten Inspektionrechnung verrechnet werden soll. Die Gutschrift wurde nicht unter der Bedingung einer Umschlüsselung erteilt. Ich habe bisher nicht und werde auch in Zukunft nicht umschlüsseln getreu dem Motto "never change a running system".

 

am 19. Juni 2009 um 21:48

Zitat:

Original geschrieben von pspollux

Hallo liebe Tiguanfreunde,

haben wir den keinen Juristen unter uns.

Die Frage ist doch die: VW hat eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeuges, die eine entscheidende Kaufmotivation war - Eurnorm 5 - versprochen und nicht eingehalten. Die Beziehung zum Finanzamt spielt in diesem Zusammenhang doch keine Rolle. Das Finanzamt kann hier nur ausführen und den entsprechenden Steuerbescheid auf der Grundlage der Fahrzeugdaten erstellen.

M. E. besteht für die, die nachweisen können, dass zu ihrem Kaufdatum im Prospekt oder anderswo die Euronorm 5 von VW versprochen wurde, ein Rechtsanspruch auf Ausgleich des Steuerschadens. Anspruchsgegegner ist der Verkäufer, alo der VW-Händler, denn der ist Vertragspartner oder reklamiert man einen Sony-Fernseher in Yokohame/Japan?

Ich haben jedenfalls meinen Anspruch gegenüber meinem Händler schriftlich letzte Woche geltend gemacht und warte auf die Reakton.

Bei Ablehnung: Rechtschutzversicherung und Anwalt.

 

Ich bin auf weitere Informationen und Reaktionen gespannt.

Herzliche Grüße

pollux

Was kann VW nicht einhalten ?

Die Zusage, daß die Fahrzeuge der Euro 5 Norm entsprechen ?

Das kann VW problemlos einhalten !

Dein Problem ist eher, daß VW wie auch andere Hersteller Fahrzeuge gebaut haben, die Grenzwerte einhalten, die es so noch garnicht gab !

Und wenn nunmal bei EZ es eine Abgasnorm Euro 5 noch nicht gab, kann man halt nur Euro 4 bekommen (denn diese Norm gab es schon).

Da diesbezüglich aber die Einstufung der Abgasnorm bei EZ ausschlaggebend ist, hat man im Nachhinein, wenn konkrete Grenzwerte bezüglich Euro 5 bestehen, keinen Anspruch auf Rückzahlung.

Dein Ansprechpartner müsste demnach das Finanzamt / das EU-Parlament sein, nicht VW.

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