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VW T3 - 185er Stahlfelgen auf 205er Multivan-VW-Felgen - Prozedere
Guten Tag
Laboriere aktuell paar Wochen, Monate herum, wegen Eintragung der
205er Multivan-Schlappen, von 185(=eingetragen).
Bin mal vor paar Monaten zum TÜV, mit den VW-Multivan-Papieren und habe die
Felgen vorgeführt + dem Auftrag, dass
Alles Serie = konform ist ( für die Eintragung beim Landratsamt/Zulassungsstelle )
Mit dem Papier ist man dann zur Zulassungsstelle. Antwort: Wir können mit dem Papier
nichts anfangen ( Papier vom Tüv )
Sei zu wenig aussagekräftig.
Nun nochmaliger Kontakt, per Teleon-Apparillo + Mail-Verkehr und ganze Doku per Dropbox
dahin gebeam-ed.
Seit 6 oder 8 Wochen Sendepause.
? Welche Weg ist denn der Einfachste, um die Standard-MV-serien-Felgen eintragen lassen
zu können?
Habe die ganzen VW-Papiere im Ordner, den Tüv-Bericht für den Beschau.
Abgelastet ist der Tschonn auch noch, so dass Achslast + Felgen = konform.
Dümpel da schon paar Jahre herum. Beanstandet hatt der Tüv-Prüfer die 185er, weil 205er
auf Alu-Felgen.
Zeigte dem die Papiere vom Tüv + VW-Papiere. Wurden nicht akzeptiert.
Ein ewiges Reinhold, Helge-Spiel. Ja Reinhold, ja Helge....ja was ist denn nun, Reinhold,
ja Helge usw.
mfg
vielen Dank
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10 Antworten
Also soweit ich weiß, müssen die 205/70R14 auf den originalen VW Multivan Alus nicht eingetragen werden.
Diese sind im Rahmen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges zugelassen.
Im alten Brief standen sie ja sogar noch drin, im neuen ( Zulassungsbescheinigung ) zwar nicht mehr, aber genehmigt sind sie trotzdem.
Wie gesagt: nur meine unverbindliche Meinung!
Mahlzeit! Nunja,ick bin bei dem ganzen Text etwas reizüberflutet-sprich ich weiß überhaupt nicht wo das Problem genau liegt. Vor allen Dingen was meinst Du mit Tüvbericht der nicht anerkannt wird vom STVA? Ganz schön wirr.
Normal waren die 185R14 und die 205/70R14 in den Papieren eingetragen,was bei den neuen übernommen wurde steht aufm anderen Blatt.
Nur diese beiden Größen sind auf den 5,5 und 6 Zoll Felgen zulässig. Egal ob Stahl oder Alu.
Man muß aber bei der Freigabe von VW beachten das da der Hinweis steht-Müssen vorgeführt/eingetragen werden.
Das ist aber eigtl. überholt.
Wirr werde ich bei dir mit dem Hinweis-er wurde abgelastet für die Felgen-Wie Bitte,warum?
Fahr mit den originalen MV-Felen zum Tüv/Dekra usw. wenne die unbedingt in den Papieren stehen haben willlst.
Eintrag mit der Reifengröße auf Original VW. Felge 251601025,6x14ET30.
Das muss das STVA dann ohne blödes Gelaber so übernehmen.
Normal-kannste dir sparen. Bau drauf,mit den 185 oder den 205.
Gruß Frank
Geht schon paar Jahre zurück, als man damals beim Tüv vorgefahren ist
und mal vorgesprochen hatte.
Eingetragen sind halt die 185er(damals Stahl) un die original MV-Felgen haben halt die 205er Schlappen drauf.
3 x ( alle 2 Jahre zum Tüv damit vorgefahren ) - juckte es die Prüfer nicht.
Als der letzte Prüfer
durchschaute ( ein ganz Genauer, welcher schon bei der Ablastung, beim Tüv, schon herum bockte,
weil statt dem 50 PS Diesel ein 2 Liter 4-zyl.- Benziner schlummert. ( der kam mit der Leistungssteigerung
nicht klar )
War für den schon zu viel - War aber Alles konform, weil eingetragen und Motorumbau abgenommen )
Nun bockte er mit den Felgen herum, weswegen man zu einem anderen GtÜ Partner ging.
ps.
Ablastung erfolgte, weil von ex-LKW, von Diesel auf Benziner umgebaut, das zulässige Zuladungsgewicht reduziert wurde
um die alu-Felgen fahren zu können ( sonst Achslast zu hoch, bei Überladung ), Waren wohl c-Reifen vorher
im Sortiment + Stahlfelgen, welche > 2 x 750 kg können.
Da Hängerbetrieb, ist das Zuladungsgewicht ( Achslast, hinten )eh un-interessant, weil die 3-reiher Rückbank, eh perma
ausgebaut uns sonst keine Tonnen bewegt werden.
War der Meinung, dass bei Vorlage des Tüv-Papiers(Einzelabnahme-Kopie) + VW-Multivan-Papiere der Kittel geflickt ist,
bei Verkehrs-Kontrollen und beim TÜV.
Der letzte Prüfer spinnte aber komplett ab. Daher nun die Frage, auch versicherungsmässig, ob die weitere
Nutzung ohne Eintragung so konform ist
oder ob man da noch mal nach haken sollte?
Ob da 185 oder 205 in den Papieren drinn steht, ist mir relativ wurst. Es sollte halt versicherungs-konform
sein.
ps. unverständlich ist, dass wenn die MV-Felgen eh Serie sind, die da so ein Affentheater machen.
Da war die Eintragung vom 50PS Diesel zum JX-TD einfacher, wie die Abnahme vom TD zum 115 PS
4-Zylinder-Umbau.
Würde es ja versehen, wenn da irgend ein China-Name eingestanzt wär -
aber da steht original Volkswagen drauf und in den den VW-Papieren wird dokumentiert, schwarz auf weis.
Sehr sonderbar
mfg
vielen Dank
Mahlzeit! Sorry,für mich sind da einige Sachen komplett wirr und nicht verständlich,weil verschiedene Punkte vermischt sind.Ich probier mal für mich durchzublicken:
-Ablastung erfolgte, weil von ex-LKW, von Diesel auf Benziner umgebaut, das zulässige Zuladungsgewicht reduziert wurde
um die alu-Felgen fahren zu können ( sonst Achslast zu hoch, bei Überladung ), Waren wohl c-Reifen vorher
im Sortiment + Stahlfelgen, welche > 2 x 750 kg können.
*Das kann kein Grund für eine Ablastung gewesen sein.Bist du sicher das es eine LKW-Zulassung war oder hatte er eine Auflastung auf 2805/2810 Kg zGG?
Denn nur das wäre eine Erklärung um bei original-Felgen abzulasten,wenn du nicht das entsprechende Gutachten vorlegen kannst. Im SK-Gutachten stehen die beiden original Alus zB explizit drin.Und C-Reifen haben damit nichts zu tun.
-Da Hängerbetrieb, ist das Zuladungsgewicht ( Achslast, hinten )eh un-interessant, weil die 3-reiher Rückbank, eh perma
ausgebaut uns sonst keine Tonnen bewegt werden.
*Ist bei originalen Daten uninteressant-normale Achslasten-alles egal.
Bei einem eingetragenen zGG von 2805/2810 Kg und den entsprechenden Achslasten H 1405/1410,V 1400 Kg wird das zZGG extra vermekt und auf das originale beschränkt.
-War der Meinung, dass bei Vorlage des Tüv-Papiers(Einzelabnahme-Kopie) + VW-Multivan-Papiere der Kittel geflickt ist,
bei Verkehrs-Kontrollen und beim TÜV.
* Du hast ne Einzelabnahme für den Motorumbau,richtig? Was steht denn genau,im Einzelnen,dazu unter dem Zuösatztext? Wurden da im Bezug auf die Motoreintragung im Zusammenhang auch Reifen/Felgen vermerkt?
Denn da könnte ein Knackpunkt sein-da kann ein Prüfer sagen: Nöö der ist nicht mehr original,da gilt für mich keine andere Variante.
Und was meinst du mit Multivan-Papieren?
Normal druckste dir die Reifenfreigabe von VW aus,gehst damit zum Prüfer und lässt die Alus mit den Reifen eintragen. Viele tragen nur die verbauten ein,andere beide Varianten,also 185 und d8e 205 nach der Freigabe.
-ps. unverständlich ist, dass wenn die MV-Felgen eh Serie sind, die da so ein Affentheater machen.
Da war die Eintragung vom 50PS Diesel zum JX-TD einfacher, wie die Abnahme vom TD zum 115 PS
4-Zylinder-Umbau.
* dein Auto ist aber nicht mehr Serie. Und das wird dein Prüfer anscheinend genau so sehen.
Und natürlich war dein Umbau von CS auf JX einfacher. Seriemmotor,Freigabe von VW und alles nachprüfbar.
Beim 2l Benziner gibts da von VW nichts.Also nur der Weg über die bekannten Umbauer/Werken oder eben noch besser zu einem Prüver mit Sachverstand.
Ich fahr den Motor selber,meine Alltagsschlampe hatte den auch drin. Einige Umbauten gemacht und noch mehr Eintragungen.
Bei keinem Umbau wurde da bezgl der original Daten in Punkto Gewicht/Achsalsten was geändert,geschweige denn. ne Beschränkung eingetragen was die original Felgen/Reifen angeht.
Ich selber hab immer alle original Felgen und Reifen gefahren. Nie ne Nachfrage bei ner Hu gehabt,bei Kontrollen deswegen auch nie.
Wie schon geschrieben-laut VW-Freigabe muss es eingetragen werden. Oft reicht es auch die Freigabe einfach nur mitzuführen.
Ob die Versicherung sich da rausreden will bei einem Schadenfall,und damit durchkommt bei original Bereifung steht aufm anderen Blatt.
Wie gesagt mußt du wenn sie in die Papiere solen dem STVA auch einen Bericht/Gutachten genau über diese Kombi vorlegen. Nur nen Ausdruck das die ja auch original sind reicht da nicht.
Gruß Frank
Habe damals die Datenblätter verglichen und die MV-Felgen können nur eine bestimmte Last.
oh je, nach 20 Jahren Busbetrieb, wird man da mit der Zeit kognitiv dissonant, mit der Zeit,
oder Alz-Eimer im Vorstadium -
Auf jeden Fall war ich beim Tüv und lastete damals ab, weil ich keine > 1 to Zuladung mehr mit schleifen
muss, im Innenraum = T3. Die lädt man nun in den Hänger.
Wichtig war, dass die MV-Felgen rann mussten ( incl. Bolzentausch hinten
Die MV-Felgen haben ein <630 kg Marke ( Das war der Grund für die Ablastung, sonst < = 999 kg Zuladung
( im PKW-Betrieb 300 kg weniger, oder so )
Vorher war ein C-Reifen obligatorisch ( Ex-Bundeswehr ) - Was vermutlich damals der Grund für die Ablastung damals war, um andere
Standard-Reifen fahren zu können )
Vermutlich stand da mal C185 im Brief? k,A. - zu lange her
Kurz: die Anhänger-C-Bereifung war nicht mehr gewünscht und man wollte die Alu-Felgen konform nutzen,
so dass Alles Hand und Fuss hat.
Leisungsmässig ist der WBX zum 2L 4-Zylinder gleich, bremstechnisch betrachtet, incl. Kraftverstärker - so der TÜV-Gutachter
damals ( Das wäre für den kein Problem, Tüv Rheinland )
Im Würtembergischem bockten die mehr herum ( Tüv Bayern? ja hör mir auf - Wollten, für
Motorumbau, Emissionsmessungen, Bremsentests, usw. rund 4.000 - 4500 € haben,
Die Eintragung vom JX war für knapp einen 50iger möglich, der 4-Zylinder für 10 € mehr im Sack.
KFZ-Papier-Korrektur, €0, auf €1...kostete 5€; Kaltlaufregler f. €2-Eintragung noch mal 26 € oder 35?
Für den Sonderbeschau, auch als man die VW-Papiere noch selber mit brachte, wollte der Prüfer
für die Bestätigung 150 €;
runtergehandelt auf 80, weil Papiere selber mit gebracht ( keine Recherche notwendig )
Hilft Alles nichts - man muss weiter nach bohren -
Werde noch mal zum dritten, vierten Mal dort vorsprechen und die Aktion klären.
Problem: Ständig ist ein anderer Sachbearbeiter da - Unterlagen werden wohl nach paar Jahren auch
im Archiv vernichtet.
Der damalige Prüf-/Abnahmebericht gibt nicht viel her -
Werde es
erneut versuchen.
man gibt dann Bescheid
mfg
lg
Mahlzeit! Ich frag mich wie du auf <630 kg Marke bei den Alus kommst. Die sind ohne Einschränkung auf alle Bussen eintragbar/fahrbar. Und haben damit perse schon 650 Kg.Und wie erwähnt mit den Auflastungsgutachte sogar über 50 Kg nachweisbar.
Ich möchte echt gerne mal deinen Schein sehen,was da genau eingetragen ist.
Ich versteh nicht genau was du da beim Sachbearbeiter weiter bohren willst.
Nochmal-hast du ein Eintragungsgutachten für dein Auto-für diese Rad/Reifenkombi?
Wenn Nein dann hilft da kein Fragen.
Gruß Frank
https://www.t3-infos.de/images/Reifenfreigaben_VW.pdf
das Dokument kennst du sicher?
Welches Baujahr hat dein Bus? (es gibt ja noch ein älteres Dokument auf das Bezug genommen wird).
Im verlinkten Dokument wird unterschieden zwischen
normale Schrift: Serienbereifung bzw Mehraustattung
Fette Schrift: Mögliche Umrüstung
Ich verstehe das Dokument so, dass du nur mögliche Umrüstungen eintragen lassen mussst aber nicht Serienbereifung oder welche die als Mehraustattung erhältlich waren.
Sprich Bersicherungstechnisch sollte es hinhauen und gegen Tüv Prüfer die übers Ziel hinausschießen ist leider noch kein krauft gewachsen.
Es gibt ja eigentlich auch eine ABE zum Fahrzeug - deren Nummer ist im Fahrzeugschein vermerkt. Leider kann man diese ABE's fürs Fahrzeug nirgendwo frei einsehen. Mich würde mal sehr stark Interessieren was da zu Thema Reifen und Felgen drinsteht das könnte einem evtl eine Diskussion ersparen - nur wenn du dem Prüfer sagst lies nach und er findet nichts was seinen Einwand ausräumt wer bezahlt dann seine Recherchezeit.
Die zweite Reifengröße wieder in den Schein bringen sollte eigentlich auf Basis der ABE in jedem Fall möglich sein. Dann gäbs schonmal keine Diskusson zum Reifen. Und wenn die Felge dann als Mehraustattung in der Serie erhältlich war und dieser Reifen da drauf soll wo soll dann das Problem sein.
Du kannst ja mal auf eine andere Prüfstelle gehen und nachfragen ob sie einen Datensatz für dein Fahrzeug haben und welche Serienmäßigen Reifengrößen daraus hervorgehen. Wenn dort beide zu finden sind (also 185R14 und 205 70 R14 ) ist das Thema Reifen schonmal durch und Bedarf keiner Änderungsabnahme (also kriegst kein Dokument für die Zulassungstelle aber brauchst auch keines).
Und Thema Felgen sind halt Serienfelgen. Damit wäre doch der Mangel ausgeräumt.
--------
hier hast einen alten brief wo noch beide größen drinstehen
https://www.ebay.de/itm/126454628458
Aus der 97 die dort für die traglast drinsteht geht in meinen augen "indirekt" hervor, dass die Felgen 750kg tragen dürfen.
Inzwischen reicht es wenn die Reifen die man fährt der Achslast genügen. sprich in dem gezeigtem fall 1300kg hinterachlast = 650kg pro rad = was traglast 93 entspricht.
welche hinterachslast du im Brief stehen hast keine Ahnung.
------------
Ich vermute mal du mußtest nicht wegen der Felgen ablasten, sondern vielleicht weil für die Motoreintragung im Rahmen der Einzelbetriebserlaubnis irgendwer ein geringeres Zulassäiges gesamtgewicht gefordert hat vielleicht für eine Abgasnorm? Da müßte man aber die genauen Umstände kennen.
Zitat:
@newt3 schrieb am 3. November 2024 um 23:19:31 Uhr:
https://www.t3-infos.de/images/Reifenfreigaben_VW.pdf
das Dokument kennst du sicher?
Dieses hatte man dabei und dem Prüfer vorgelegt.
Der nickte ab, dass... das so in Ordnung geht.
Zitat:
@newt3 schrieb am 3. November 2024 um 23:19:31 Uhr:
Welches Baujahr hat dein Bus? (es gibt ja noch ein älteres Dokument auf das Bezug genommen wird).
Im verlinkten Dokument wird unterschieden zwischen
normale Schrift: Serienbereifung bzw Mehraustattung
Fette Schrift: Mögliche Umrüstung
ist bj.87, bw-Funker-Fenster-bus, mit C-Reifen, eingetragen/185/14") - ex50PS-Diesel/cs, später auf ky, dann jx,
dann 2e.
Totalumbau; auf PKW, 5-Gang, 4-Zylinder Gti-Antrieb, incl. Ansaugrohr vom Opel, Auspuff uni-Kat-Hosenrohr-JX-
Rohren, WBX-Endschalldämpfer-Kombination
Zitat:
@newt3 schrieb am 3. November 2024 um 23:19:31 Uhr:
Ich verstehe das Dokument so, dass du nur mögliche Umrüstungen eintragen lassen mussst aber nicht Serienbereifung
.....
Dachte man zuerst auch, da man die Volkswagen-Papiere, Tüv-Bericht ...notorisch mit führte.
Der letzte Prüfer
bemängelte die Reifengröße ( vermutlich zu Recht ) Dennoch geht man zu dem nicht mehr hin.
Wütete einst beim würtembergischem Tüv,
nun bei einem bayerisch. Gutachter. Ein ganz Genauer halt - Was will man machen -
Zitat:
@newt3 schrieb am 3. November 2024 um 23:19:31 Uhr:
wer bezahlt dann seine Recherchezeit.
Recherchezeit wollte man vermeiden, in dem man die Papiere alle kopiert mit brachte.
Recherchearbeit war nicht notwendig, weil in dem
Volkswagenpapier genau steht, dass die MV-Felgen für den T3 zugeslassen sind.
-
Führe keine schweren Küchen, Inneneinrichtungen mit - nicht mal eine Sitzbank -
habe Alles entfernt, was nicht niet und nagelfest war -
( was dem letztem Prüfer gestört hatte, weil ohne Verblendung man sich ja verletzen könnte -
Habe es aber einfach so gelassen und
bin dann zu einem anderen Tüv hin, der die Abgasuntersuchung akzeptiert hatte und
die HU dann agenommen hatte.
(
Zitat:
@newt3 schrieb am 3. November 2024 um 23:19:31 Uhr:
Die zweite Reifengröße wieder in den Schein bringen sollte eigentlich auf Basis der ABE in jedem Fall möglich sein. Dann gäbs schonmal keine Diskusson zum Reifen. Und wenn die Felge dann als Mehraustattung in der Serie erhältlich war und dieser Reifen da drauf soll wo soll dann das Problem sein.
Darf man eigentlich, verkehrsjuristisch betrachtet, einen 185er fahren, wenn ein 205 eingetragen wurde
( hatte es mal so gelernt, dass der schmälere Reifen akzeptabel sein -
speziell in Winterzeiten greift der 185er eleganter vs.
205er )
Oder darf nur die Reifengröße gefahren werden, welche speziell im Brief eingetragen ist ?
( hatte
neulich ein Grundsatzdiskussion, wg. Golfbereifung; Eingetragen 205er; wollte aber einen 185er
Mechaniker verweigerte die Montage, weil nach seinen Angaben nur
ein 205er verwendet werden darf.
Gab es da eine Novellierung, bzgl. Reifen-Auswahl ?
Zitat:
@newt3 schrieb am 3. November 2024 um 23:19:31 Uhr:
Aus der 97 die dort für die traglast drinsteht geht in meinen augen "indirekt" hervor, dass die Felgen 750kg tragen dürfen.
Inzwischen reicht es wenn die Reifen die man fährt der Achslast genügen. sprich in dem gezeigtem fall 1300kg hinterachlast = 650kg pro rad = was traglast 93 entspricht
Dürfte den 93er fahren, welcher mit 650 kg pro Rad konform ist.
Glaube mich erinnern zu können, dass die Achslast im Ur-Zustand höher war - weshalb abgelastet wurde.
( bin da ja extra hin -
ach ja, Trennwand musste auch raus, weil ex-LKW-2-Sitzer, nun PKW-5-Sitzer und die
zu-lackierten(Glas/Kunststoff-Lack) Seiten-Scheiben + Heckscheibe in den Ur-Zustand
zurückgesetzt ( sonst keine Abnahme )
Scheibenfolie = konform ( Kunststoff-Lack auf den Seitenscheiben = illegal, wg. Feuerwehr im Unfall-Fall
und pi-pa-po )
( Die 3-fach Sitzbank, für die hintere Reihe....bekam man bei ebay für 1 € - Habe eine Kiste Bier
hin gestellt. Der Verkäufer war traurig )
Können/ dürfen Stahlfelgen + C-Reifen nicht > 1300 kg gefahren werden?
Bei den ex-bw-Funkerbussen waren die Achslasten wohl höher? wenn ich mich nicht irre
------------
Zitat:
@newt3 schrieb am 3. November 2024 um 23:19:31 Uhr:
Ich vermute mal du mußtest nicht wegen der Felgen ablasten, sondern vielleicht weil für die Motoreintragung im Rahmen der Einzelbetriebserlaubnis irgendwer ein geringeres Zulassäiges
Nein hatte mit der Motoreintragung nichts zu tun; der TÜVer akzeptierte die Abnahme, allerdings mit Stahlfelgen
+ 185er C-Schlappen.
Die MV-Felgen + 205, kamen erst später dazu. Irgendwie war damals die Achslast im Brief zu groß, da die
MV einen Grenzwert haben ( Max-Last )
Der C-Reifen hat eine höhere Traglast - den wollte man aber nicht mehr, weil die Auswahl begrenzt und
ein Standard-Reifen es auch tut -
2 Tonnen wird man nicht mehr transportieren. Erledigt der Hänger, mit 2 x fahren.
Muss mal den Leitz-Ordner studieren. Da liegt so viel Papierkram drinn...und es liegt schon eine Weile zurück
- als BW-Bus gekauft, hatte der ( damals-LKW-Tschonn ) eine erlaubte Zuladung von 1 Tonne -
vermutlich musste die
Eintragung, = zulässiges Zuladungsgewicht - aus den Papieren verschwinden ?
ps. hilft Alles nichts ...muss noch mal nach lesen, das Ganze. Bei der Gutachten-Zettelwirtschaft,
kennt man sich aktuell nicht mehr aus.
mfg
Zitat:
@T3-Staff schrieb am 3. November 2024 um 16:21:09 Uhr:
Mahlzeit! Ich frag mich wie du auf <630 kg Marke bei den Alus kommst. Die sind ohne Einschränkung auf alle Bussen eintragbar/fahrbar.
Das frage ich mich auch. Stahl + C-Reifen können eine höhere Achslast.
Werde mal den Leitzordner studieren und eine aktuelle Kopie posten -
Habe mittlerweile mehrere Briefe im Leitz und eine ganze Menge Papierkram
( kenne mich da bald nicht mehr aus, weil man da turnusmässig, alle Nase lang
beim Tüv war, wegen Eintragungen, LKW-PKW-Drama, incl. Vorder1+2-Sitzerbank-Einbau
und wieder Rückbau, dazu Trennwand raus, Neubeschau...ein ewiges Hin+Her,
weil man sonst nichts zu tun hat -
Zumindest war der Cafe am Cafeautomat damals noch free - aktuell 1 oder 2 €
mfg
Mahlzeit! Das ist die erste klare Ansage: Werde mal den Leitzordner studieren und eine aktuelle Kopie posten -alles andere ist nicht zielführend und nur verwirrend.
Vor allen Dingen weil du immer noch mit Daten um dich wirfst die nicht stimmen oder gar nichts mit deinen Serienalus/Reifen zu tun haben.
Die letzte falsche: Stahl können eine höhere Achslast-Nochmal Nein!
Dann dein Hinweis auf die C: Können sie perse nicht,aber die 185R14 wirste in der Regel nur mit LI 100/102 bekommen. Wenn du danach gehst sind die 205/70 R14 viel höher eingetragen mit dem LI 97,eigtl anhand der Achslasten total überdimensioniert.
Heute eh egal weil die Regel gilt: Achsalast:2= das reicht als Li am Reifen aus.
Und das C hat nur noch einen Empfehlungscharakter,sprich nicht mehr notwendig wenn du passende ohne C findest.
Und wenn du gerade am Orner durchwühlen bist:i
- mit den VW-Multivan-Papieren und habe dieFelgen vorgeführt + dem Auftrag, dass
Alles Serie = konform ist ( für die Eintragung beim Landratsamt/Zulassungsstelle )
Mit dem Papier ist man dann zur Zulassungsstelle. Antwort: Wir können mit dem Papier
nichts anfangen ( Papier vom Tüv )
das letzte-Papier vom Tüv-interessiert-also hast du eine Abnahmebescheinigung-kopier die Biitte auch mal.
Gruß Frank