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VW T3 aus Serbien importiert - Zoll sagt Schmuggel...

VW T3
Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 11:05

Moin,

ich habe einen VW T3 (Oldtimer, Bj. 1989) aus Serbien importiert.

Es ist mir bekannt, dass er normal an der ersten europäischen

Grenze = Kroatien hätte verzollt werden müssen.

Ich teilte dem (alten, faulen und eingefahrenen) Zollbeamten mit,

dass das der T3 auf eigener Achse hier nach Deutschland bewegt wurde.

Der Serbe habe Urlaub bei seinen Bekannten hier in Deutschland gemacht

und ist nicht vorsätzlich zu mir gefahren um das Fahrzeug zu veräußern.

Die Aussagte reichte dem Beamten nicht - er sagte das sei Schmuggel,

nahm meine Papiere (Fotos vom Bulli + Antrag sowie Kopie vom Fahrzeugbrief)

und meinte ich werde vom Hauptzollamt hören.

Hat einer ähnliche Erfahrungen gemacht was einem im nachhinein blüht?

Mit 7% Verzolung wäre ich bei ca. 140 € an Zollgebühren.

Was wird wohl als Strafe oben drauf kommen?

Es kann ja nun mal nicht so hart geahndet werden wie bei Oldtimern um 100.000 €

die gar nicht verzollt und auf der Autobahn versteckt im Trailer aufgespürt werden.

Ich meine was wollen die [Diskriminierung entfernt, NoGolf, MT-Team]?! Ich selber habe gar nichts verschleiert.

Fahrzeug HIER in Deutschland gekauft und direkt zum Zoll und dort gemeldet...

Gruss Mistreat

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mistreat schrieb am 30. Oktober 2019 um 16:15:06 Uhr:

Moin!

....

@Alexander: Das ist es ja. Natürlich wusste ich das der Deal vorab

geritzt war - sprich der Serbe hierhin fährt und mir das Fahrzeug bringt.

Dem Zoll habe ich wie gesagt erzählt, dass der Serbe hier Urlaub gemacht

hat und wir uns rein zufällig getroffen haben.

Somit also Zufall und kein geplanter Kauf von beiden Seiten.

Glaubt der Opa beim Zoll aber nicht.

@VW-Bus Freakt: Zu 5: Die Serben, Kroaten, Polen, Litauer... bezahlen immer ein Jahr

ihre ....

Ähm, schön, Satire oder Geständnis?

Weil das könnte der Zoll schon gleich nehmen um Vorsatz zu unterstellen.

Also besser nichts mehr schreiben/sagen und gleich zum Anwalt.

8 weitere Antworten
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8 Antworten

OK, ich bin juristischer Laie.

Also besser einen Anwalt fragen.

Gibt es eine Rechtsschutzversicherung die Strafrecht umfasst?

Weil Schmuggeln fällt ja bestimmt unter Strafrecht.

Zu meiner Einschätzung als Laie.

Das Fahrzeug wurde erst mal legal eingeführt.

Wäre der Serbe wieder mit dem Fahrzeug nach Hause gefahren, dann wäre auch nichts weiteres zu beanstanden gewesen. Zumindest bezüglich dem Fahrzeug wohl nicht. Und wenn doch, kein Problem für aussenstehende.

Wer das Fahrzeug mit serbischen Papieren hier kauft, ist dann aber kein aussenstehender mehr.

Und dann wird es kompliziert.

Musste der Käufer wissen, dass dieses Fahrzeug "geschmuggelt" war? Wann wurde es überhaupt "geschmuggelt"?

Usw.

Also noch mal zum Anfang.

Frag einen Anwalt.

Bei Rechtsschutzversicherungen ist die Erstberatung üblicherweise gratis.

Aber zuerst die Versicherung kontaktieren und dann mit der Schadensnummer zum Anwalt.

Hallo Mistreat:

Also nun mal schöne der Reihe nach:

1. Der Serbe hat den T3 auf eigener Achse nach D bewegt und du hast Ihn hier von diesem gekauft.

2. Dann hat allenfalls der Serbe den T3 geschmuggelt und nicht du!

3. In diesem Fall hast du selbst höchstens Schmuggelgut erstanden. Hier gilt immer noch die Vermutung von Treu und Glauben. Eine böswillige Absicht (d.h. Vorsatz) muss dir der Zoll erst einmal beweisen !

4. Ich gehe davon aus, dass du den T3 in gutem Glauben erstanden hast - wäre dann m.E. allenfalls Fahrlässigkeit und noch nicht mal grobe Fahrlässigkeit und keinesfalls Vorsatz!

5. Wie war das Kfz. angemeldet als du zum Zoll gefahren bist (serbische Zulassung ???).

6. Bei erfolgter Zulassung in D (kann ich mir allerdings nicht vorstellen - da Serbien Nicht-EU-Staat - müsste eine Bescheinigung / Prüfung durch den deutschen TÜV oder eine sonstige zugelassene Prüforganisation (DEKRA, GTÜ zuvor erfolgt sein, die die Konformität der Kfz.papier für D bestätigt!),

wärst du dann vermutlich fein heraus!

7. Sehe der Sache mal gelassen entgegen und warte ab was du für eine schriftlichen Bescheid vom Zoll / Hauptzollamt. Der muss mit Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruch / Einspruch) versehen sein - i.R. beim Widerspruch / Verwaltungsverfahren sind es 4 Wochen - beim Einspruch i.R. 14 Tage ! Ggf. Fristverlänger-ung beantragen oder Widerspruch bzw. Einspruch einlegen und dies erst später entsprechend begründen, damit die Fristen gewahrt sind.

Viel Glück und berichte weiter

MfG

LLE-Pit - (s. meine Angelegenheit / Thema zum Kauf einer gebrauchten Truma E2400 bei Kleinanzeigen ebay bei Herrn I. T. B. - NBL - wird zur Zeit rechtlich aufgearbeitet - Info. eBay-Kleinanzeigen - heute Mitteilung, dass eBay Sanktionen gegen I.T.B. bereits eingeleitet hat. Jetzt erfolgt die strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges, da keinerlei Reaktion auf 3 E-Mail mit Nachfristen. I.T.B. hat als Kleingewerbetreibender Gewährleistungspflicht! Außerdem Info. an zuständige Gewerbeaufsicht und zuständiges Finanzamt zur rechtlichen Prüfung und entsprechenden Sanktionen. Solche Leute müssen aus dem Verkehr gezogen werden - versauen den guten Ruf der reellen e-Bayer)!

Hi Mistreat,

ich kenne mich mit diesen Zollgeschichten wenig aus, aber beim Verzollen geht es ja auch immer um den Wert bzw. Preis der Ware, die verzollt bzw. nachverzollt werden muss. Da der Bus wahrscheinlich kein Austellungsstück war und 30 Jahre auf dem Buckel hat, dürfte der Restwert nicht so hoch sein. Eventuell hast Du ja auch vergessen, dass der Wagen wegen eines kapitalen Motorschadens in Deutschland verbleiben ist und Du ihn deswegen für ein paar Kröten erstanden hast. Weil Dir das mit dem Zoll nicht klar war, hast Du den Motor zwischenzeitlich repariert/getauscht. Vielleicht hilft dieser Ansatz etwas.

Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen und bin gespannt, wie es weitergeht.

Gruß Ralph

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 15:15

Moin!

Besten Dank für eure Antworten!

Ich sehe der Sache auch eher gelassen entgegen.

Muss dazu sagen das ich das gleiche schon mal im Frühjahr so

abgezogen habe - nun wollen die da wohl einen Riegel vorschieben.

Kenne aber Zollstellen, z. B. in Bielefeld, da wird alles direkt abgewunken.

Die hier (eine kleinere Zollstelle) ist da echt Korintenkackerig.

@Alexander: Das ist es ja. Natürlich wusste ich das der Deal vorab

geritzt war - sprich der Serbe hierhin fährt und mir das Fahrzeug bringt.

Dem Zoll habe ich wie gesagt erzählt, dass der Serbe hier Urlaub gemacht

hat und wir uns rein zufällig getroffen haben.

Somit also Zufall und kein geplanter Kauf von beiden Seiten.

Glaubt der Opa beim Zoll aber nicht.

@VW-Bus Freakt: Zu 5: Die Serben, Kroaten, Polen, Litauer... bezahlen immer ein Jahr

ihre KFZ-Versicherung. Heißt der Serbe fuhr mit gültigen Kennzeichen hierhin.

Die sind auch noch am Fahrzeug dran bzw. die Versicherungspolice ist noch gültig.

Ich könnte theoretisch damit hier fahren - nur müsste ich bei einer Polizeikontrolle

sagen, dass mein serbischer Kumpel bei mir zu Besuch ist und ich z.B. nur kurz

mit seinen Bulli Bier holen wollte :D

Macht also keinen Sinn mit den Kennzeichen. Ich selber bin mit roter Nummer zum Zoll.

Deshalb @ Mecksite kann ich im nachhinein sagen das ich einen Motorschaden habe :D

Wäre denen beim Zoll aber denke ich auch egal - die wollen bzw. müssen das Fahrzeug

ja auch sehen und die Fahrzeug Ident-Nr abgleichen.

Selbst das wollte der Opa vom Zoll nicht. Er hat sich nicht mal eben die Mühe gemacht

den T3 auf dem Hof anzugucken.

Ich gehe der Sache auch gelassen entgegen. Ich kann mir vorstellen das ich zu den 7% = 140 €

nochmal das gleiche zahlen muss als Strafe. So ähnlich habe ich es mal gelesen bei einem

ähnlichen Fall.

Jedenfalls gehe ich stark davon aus das ich nicht vorbestraft bin etc.

Werde berichten wenn ich die nächsten Wochen mal einen Wisch im Briefkasten habe.

Ggf. natürlich dagegen angehen. Rechtschutzversichert bin ich leider nicht aber ich kenne

einen Anwalt der mir zumindest kostenlos einen Rat gibt wie man weiter verfahren sollte.

Gruss Mistreat

Zitat:

@Mistreat schrieb am 30. Oktober 2019 um 16:15:06 Uhr:

Moin!

....

@Alexander: Das ist es ja. Natürlich wusste ich das der Deal vorab

geritzt war - sprich der Serbe hierhin fährt und mir das Fahrzeug bringt.

Dem Zoll habe ich wie gesagt erzählt, dass der Serbe hier Urlaub gemacht

hat und wir uns rein zufällig getroffen haben.

Somit also Zufall und kein geplanter Kauf von beiden Seiten.

Glaubt der Opa beim Zoll aber nicht.

@VW-Bus Freakt: Zu 5: Die Serben, Kroaten, Polen, Litauer... bezahlen immer ein Jahr

ihre ....

Ähm, schön, Satire oder Geständnis?

Weil das könnte der Zoll schon gleich nehmen um Vorsatz zu unterstellen.

Also besser nichts mehr schreiben/sagen und gleich zum Anwalt.

Maßgeblich ist der Wert der Ware, nicht der von Dir angegebene Kaufpreis. Der Zoll will 7% Einfuhrumsatzsteuer, die als Strafe verdoppelt werden.

Alexander 67 hat völlig Recht - wenn der Deal von vornherein so angelegt war, wie du sagst Mistreat ist die Sache glasklar vorsätzlich und ist dann ein Straftatbestand nach § 15 StgB und Zollvergehen (ZOLLHINTERZIEHUNG - WENN du PECH HAST Mistreat wird nach § 370 AO (Abgabeverordnung), wenn der Zoll dir dies nachweisen kann mit empfindlichen Strafen belegt, die richtig wehtun - also in diesem Fall besser die Klappe halten und schon gar keine Veröffentlichung im Netz o.ä. Ist nicht besonders clever.

Gruß

LLE-Pit

am 30. Oktober 2019 um 18:30

Solche Themen gehören vom Grundsatz her nicht in die technischen Unterforen, sondern ins Verkehr & Sicherheit Forum. Allerdings würde ein Thread auch dort nicht lange Bestand haben, sobald das Thema z.B. in Richtung "Verschleierung von Strafttaten" ginge.

Der Thread ist an dieser Stelle dauerhaft geschlossen

NoGolf

MT-Team | Moderation

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