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VW T3 seit 20 Jahren abgemeldet
Der T3 steht seit ca. 2000 abgemeldet bei Eltern auf dem Bauernhof. Der Originalbrief existiert noch. Soll jetzt verkauft werden. Wird noch der alte KFZ Schein benötigt?
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11 Antworten
Wenn ich mich Recht erinnere wurde der Schein damals noch eingezogen und es gab eine Abmeldebescheinigung.
2000 gab es noch die grüne Abmeldebescheinigung, der Fahrzeugschein wurde eingezogen. Mit Einführung der ZB in 08/05 entfiel die Abmeldebescheinigung und der Fahrzeugschein mit Abmeldedatum, Unterschrift und Siegel ersetzte diese.
Die liegt evtl noch im Brief mit drin. Ansonsten sollte das für eine Zulassung in D unschädlich sein.
In Polen allerdings hilft Dir der Brief und die AbmeldeBescheinigung nicht, die möchten ZB 1 und 2, oder Fahrzeugschein und -Brief.
Bei Brief ohne Schein bekommst in Polen ein Abtreten
Danke. Habe unter Unmengen von Staub die grüne Abmeldebescheinigung im Brief gefunden. 7.12.2000. 11DM.
Na dann alles paletti.
Schnell HU gemacht und ab auf die Straße
Wie verkaufst du ihn? Vorher H-Kennzeichen-TÜV machen oder einfach unrenoviert?
Wenn jetzt Zeit ist, muss ich erstmal eine IST Aufnahme machen. H-Kennzeichen usw. Nein. Bremse, Reifen Ja.
Zitat:
windelexpress schrieb am 19. Juni 2024 um 16:59:17 Uhr:
Na dann alles paletti.
Schnell HU gemacht und ab auf die Straße
puuuh naja bei dem Eingangsposting + T3 wird das alles andere als "einfach und schnell" werden. Falls Diesel fliegt dann bei der AU der Motor noch hoch oder so...
Nur zur Info: Normale HU genügt.
Schreibe das nur weil manchmal die irrtümliche Ansicht besteht, man bräuchte nach der langen Ruhephase eine Vollabnahme nach Paragraf 21.
Dem ist nicht mehr so, wenn der alte Brief noch vorhanden ist. Grüne Abmeldebesch.ist natürlich auch wichtig für die Wiederzulassung beim Amt.
Wie das mit der AU ist, weiß ich nicht genau…
Damals gabs doch auch einen Stempel in den Brief wenn das Auto abgemeldet wurde.
Ja, wenn man noch einen alten Brief und Fzg.schein hatte , gab es auch nach dem Stichtag (2005?) noch den Stempel aber vermutlich keine grüne Abmeldebescheinigung mehr und auch der Fzg.schein müsste dann eingezogen worden sein.
Wenn Du dieses Fahrzeug nun aber wieder anmelden willst, wird der alte Brief ungültig gestempelt und Du bekommst die neue grüne große ZulassungsBescheinigung Teil 2 (früherer KFZ-Brief) und einen kleinen faltbaren Schein, die heutige Zul.besch. Teil 1. (ehemals Fahrzeugschein)
Ab 08/2005 gab es die AbmeldeBescheinigung nicht mehr,dafür den Fahrzeugschein mit Abmeldedatum analog zur neuen ZB1 zurück.
Eingezogen wurde der Fahrzeugschein ab 2005 nicht mehr.