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VW Vergleichsangebot

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)
Themenstarteram 21. März 2020 um 18:45

Im Zug meines Sportsvan-Kauf 2019 habe ich meinen Touran Diesel in Zahlung gegeben.

Ich habe meines Wissens Anspruch auf eine Entschädigung von 3200 € und den Antrag online gestellt.

Alle Voraussetzungen sind erfüllt.

VW hat aber dort nicht berücksichtigt, dass man sein Auto zwischenzeitlich verkauft haben kann.

Es soll eine Kopie vom Fahrzeugbrief hochgeladen werden, den ich zwangsläufig nicht mehr besitze.

Eine Erklärung kann man auch nicht abgeben.

Wie dusselig sind die involvierten VW-Mitarbeiter?

Stattdessen habe ich meinen Kaufvertrag hochgeladen, mal sehen wie VW darauf reagiert.

Beste Antwort im Thema

Einfach als das nehmen, was es ist - ein kleines unerwartetes Geschenk. Der eine der Kläger, der sein Auto wirklich nur wegen der Umweltgesichtspunkte gekauft, der ist natürlich zu Recht sauer. So geschätzt 99,9% der Kläger dürften aber nur deshalb dem Verfahren beigetreten sein, weil es risikolos was aufs Konto geben könnte.

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Wann wurde der Touran von dir gekauft?

Themenstarteram 21. März 2020 um 19:08

Im April 2012

am 21. März 2020 um 19:19

Ich habe mir eine Kopie von der Zulassungsstelle geholt ??....

 

Bekomme aber keine Aktivierungsmail ??

Themenstarteram 21. März 2020 um 19:52

Die Aktivirung hat bei mir geklappt, erst eine Mail von VW mit den Zugangsdaten bekommen aber nichts ging, am nächsten Tag hat es funktioniert.

Ich konnte mich einloggen.

Bin auch dabei, hab meinen Passi im Sept. 2019 für den Golf in Zahlung gegeben, hab 2.500 € Prämie obendrauf bekommen, hatte noch einen Scan vom Brief auf dem Rechner, bin echt gespannt...

Themenstarteram 21. März 2020 um 20:31

Mit 3200 € Entschädigung und 4000 € erhaltener "Umtauschprämie" beim Kauf des Sportsvan (Benziner) wäre ich ganz zufrieden.

Den Sportsvan mit DSG finde ich nach wie vor klasse.

In der Rahmenvereinbarung (dem Vergleich zwischen VW und der Verbraucherzentrale) sind die genauen Voraussetzungen aufgeführt. Begünstigt ist der letzte Eigentümer vor dem 01.01.2016, ein Verkauf danach schadet also nicht. Und dort heißt es auch, dass entweder die Zulassungsbescheinigung Teil II oder ein anderer Nachweis, z.B. der Kaufvertrag, hochgeladen werden muss.

Das was mich ein wenig stören könnte, wäre die Formulierung im Einzelvergleich "Sie sind Eigentümer" - angesichts der klaren Rahmenvereinbarung einfach locker drüber weg sehen.

Ich hab mich eh immer gefragt, ob man einen Anspruch für einen Schummeldiesel gekauft, 2010, verkauft 2014 hat?

Gut, ich käme eh nicht auf die Idee! Wir hatten keinen Nachteil!

Nein, hast du nicht mehr, sondern der Typ, der das Auto als Letzter vor dem 01.01.2016 gekauft hat.

am 24. März 2020 um 9:58

Zitat:

Nein, hast du nicht mehr, sondern der Typ, der das Auto als Letzter vor dem 01.01.2016 gekauft hat.

Er hat 2019 verkauft, also nach dem 1.1.16. Sollte also passen. Angeblich akzeptiert VW auch den Kaufvertrag.

 

Und selbst wenn man vor 2016 verkauft hat: Das Vergleichsangebot gilt nur für den letzten Besitzer vor 2016, der auch zur Musterfeststellungsklage angemeldet ist. Wenn der Käufer sich also nicht angemeldet hat, kriegt man trotzdem Geld. (Nachlesen? Hier die Rahmenvereinbarung: https://rechtecheck.de/.../vw-vergleich-rahmenvereinbarung.pdf )

Er? War meine Antwort auf die Frage von Diabolomk, und der hat 2014 verkauft.

VW prüft übrigens, ob für ein Fahrzeug mehrere Anmeldungen vorliegen und falls ja, dann wird nur der letzte Käufer vor dem 01.01.2016 berücksichtigt.

Muss man bei der Musterfeststellungklage mit gemacht haben oder?

Ja, das Angebot ist das Ergebnis dieser Musterfeststellungsklage - da haben die Parteien diese Rahmenvereinbarung als Vergleich geschlossen.

Hat für alle Parteien nur Vorteile - VW kommt deutlich besser weg, als wenn das bis zur letzten Instanz durchgefochten und verloren würde; Verbraucherverbände haben sich profiliert und last not least - satte Anwaltshonorare.

Wie waren leider auch zu spät dran und haben uns nicht eingetragen.

Ziemliche Schweinerei, dass nicht alle Geschädigten entschädigt werden. Wohl leider Pech gehabt, weil durch den Vergleich nicht geurteilt wird. selbst klagen wird keinen Sinn machen ohne ReSchu.

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