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VW Versicherung und Neuwagenfinanzierung

Themenstarteram 22. Mai 2009 um 7:48

Hallo zusammen,

habe die SuFu schon ein bisschen gequält, aber nichts richtiges gefunden.

Ich finanziere einen VW Neuwagen im Rahmen der Umweltprämie Plus. So habe ich mir 2,9% Zinsen sichern können. Eine Vorraussetzung dafür war es auch den KFZ bei VW zu versichern.

Ich fahre aktuell auf 100% und während der 4 Jahre, in den ich das Auto haben und finanzieren will, würde beim aktuellen VW Modell meine SF - Klasse nicht weiter sinken. Dazu kommt, dass ich für die VW Versicherung alles im allem 150€ im Monat zahle, bei 15T km im Jahr.

Hier nun meine Frage: Kann ich die Versicherung irgendwann wechseln ohne dass ich die 2,9% Finanzierung verliere oder ist dies zwingend an einerander gekoppelt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne

wie wärs, wenn du einfach den Vertrag mal liest, den du unterschrieben hast. Da steht die Antwort drinnen...

Sollte man eigentlich machen, bevor man unterschreibt, aber nachher schadets auch nicht, dann weiss man zumindest, was man unterschrieben hat...

Sehr schlau.

Wie wär´s, wenn DU einfach mal den VW-Versicherungsvertrag zum Versicherungspaket PrämieLight Plus liest und anschließend feststellen würdest, daß dort keine Kündigungsfrist enthalten ist, weil die "allgemeinen Bedingungen für die KfZ-Versicherung gelten". D.h. er ist -wie ich mittlerweile vom VVD erfahren habe- zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar, vorliegen muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf.

Und unterlasse in Zukunft derart altkluge Unterstellungen, ich hätte den Vertrag nicht durchgelesen.

Ich habe ein Schreiben vom VW-Autohaus, in dem bestätigt wurde, daß ich innerhalb zwei Wochen nach Unterschrift von dem Versicherungsvertrag fristgerecht zurückgetreten bin, sollte die Versicherung aber "erstmal unterschreiben". Die Methoden des -zwischenzeitlich gekündigten- VW-Autoverkäufers waren absolut unorthodox.

Deswegen auch meine Frage hier im Forum, wie sich es denn auf "sauberem" Wege verhält.

Drittens frage ich mich schon, an was es fehlt, wenn man bei Motor-Talk nicht mehr ohne detailgenaue Rechtfertigung des bisher Erlebten nach den Erfahrungen anderer Forum-Teilnehmer fragen kann, ohne derart von der Seite angeredet zu werden. Schade.

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16 Antworten
am 22. Mai 2009 um 8:16

Das hört sich allerdings recht viel an.

Du kannst später aussteigen ohne den Sonderzins zu verlieren.

Früher war die Garantieverlängerung auch in dem Paket enthalten,

die würdest Du verlieren.

Themenstarteram 22. Mai 2009 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Das hört sich allerdings recht viel an.

Du kannst später aussteigen ohne den Sonderzins zu verlieren.

Früher war die Garantieverlängerung auch in dem Paket enthalten,

die würdest Du verlieren.

Hast du ne Idee wann später ist?

am 22. Mai 2009 um 12:47

ich meine die legen die Hauptfälligkeit auf den 01.01. ,

das heisst Du könntest zum Jahresende regulär kündigen.

Du kannst bei der Hotline aber auch einfach anrufen und nachfragen.

Die helfen Dir schon weiter.

am 22. Mai 2009 um 12:57

Hallo,

ich würde so schnell es geht von der VW Versicherung weg wechseln. Sprich regulär zum 30.11. kündigen und zum 01.01.2010 einen neuen Anbieter suchen. Den Zinssatz dürftest du nicht verlieren.

Aber ich finde es unverschämt von den Herstellern die Kunden an einen Versicherung zubinden, wo du als Kunde nicht sehr gut gestellt bist. Weil würde man mal vergleichen was die VW Versicherung im Vergleich zu andere vom Leistungsumfang angbietet, dann würden 99 % der leute nie dort Unterschreiben. Denn der Leistungsumfang der VW Versicherung (u.a.) ist einfach Käse.

Zitat:

Original geschrieben von Bennyman

Eine Vorraussetzung dafür war es auch den KFZ bei VW zu versichern.

 

Hier nun meine Frage: Kann ich die Versicherung irgendwann wechseln ohne dass ich die 2,9% Finanzierung verliere oder ist dies zwingend an einerander gekoppelt?

Schau Dir mal die Bedingungen an, ob Du wechseln kannst.

Denke eher nicht.

 

Denn mit den 2,9% wird geködert um dann bei der Versicherung ein Plus rauszuholen.

Hallo zusammen!

Diesbezüglich habe ich jetzt zwei unterschiedliche Aussagen:

Nummer 1: Die Versicherung kann - wie jede andere auch - binnen eines Jahres gekündigt werden.

Nummer 2: Die Aussage der Hotline der VVD: Die Versicherung kann bei Abschluss: heute zum 01.01.2010 wieder gekündigt werden.

Das Kündigungsschreiben muss der VVD vier Wochen vorher vorliegen. Das Kündigungsschreiben soll direkt an die VVD in Braunschweig geschickt werden.

Falls jemand die Anschrift braucht, bitte PN.

Grüße

wie wärs, wenn du einfach den Vertrag mal liest, den du unterschrieben hast. Da steht die Antwort drinnen...

Sollte man eigentlich machen, bevor man unterschreibt, aber nachher schadets auch nicht, dann weiss man zumindest, was man unterschrieben hat...

am 1. August 2009 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

ich meine die legen die Hauptfälligkeit auf den 01.01. ,

das heisst Du könntest zum Jahresende regulär kündigen.

Du kannst bei der Hotline aber auch einfach anrufen und nachfragen.

Die helfen Dir schon weiter.

Wie verhält es sich denn wenn ich den Wagen erst im Jahr 2010 geliefert bekomme?

Muss ich die Versicherung dann bis Ende des laufenden Jahres halten, oder besteht die Möglichkeit gleich nach Anmeldung zu widerrufen?

Bin für jeden Ratschlag dankbar.

Mein :) teilte mir mit, da die Garantieverlängerung extra aufgeführt ist, diese Position nicht zu kündigen - das wäre kein Problem. Somit würde mich die Garantieverlängerung um die 6 Euro/Monat kosten.

Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne

wie wärs, wenn du einfach den Vertrag mal liest, den du unterschrieben hast. Da steht die Antwort drinnen...

Sollte man eigentlich machen, bevor man unterschreibt, aber nachher schadets auch nicht, dann weiss man zumindest, was man unterschrieben hat...

Sehr schlau.

Wie wär´s, wenn DU einfach mal den VW-Versicherungsvertrag zum Versicherungspaket PrämieLight Plus liest und anschließend feststellen würdest, daß dort keine Kündigungsfrist enthalten ist, weil die "allgemeinen Bedingungen für die KfZ-Versicherung gelten". D.h. er ist -wie ich mittlerweile vom VVD erfahren habe- zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar, vorliegen muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf.

Und unterlasse in Zukunft derart altkluge Unterstellungen, ich hätte den Vertrag nicht durchgelesen.

Ich habe ein Schreiben vom VW-Autohaus, in dem bestätigt wurde, daß ich innerhalb zwei Wochen nach Unterschrift von dem Versicherungsvertrag fristgerecht zurückgetreten bin, sollte die Versicherung aber "erstmal unterschreiben". Die Methoden des -zwischenzeitlich gekündigten- VW-Autoverkäufers waren absolut unorthodox.

Deswegen auch meine Frage hier im Forum, wie sich es denn auf "sauberem" Wege verhält.

Drittens frage ich mich schon, an was es fehlt, wenn man bei Motor-Talk nicht mehr ohne detailgenaue Rechtfertigung des bisher Erlebten nach den Erfahrungen anderer Forum-Teilnehmer fragen kann, ohne derart von der Seite angeredet zu werden. Schade.

Zitat:

Original geschrieben von Satya

Mein :) teilte mir mit, da die Garantieverlängerung extra aufgeführt ist, diese Position nicht zu kündigen - das wäre kein Problem. Somit würde mich die Garantieverlängerung um die 6 Euro/Monat kosten.

Bist du dir da sicher? Mir wurde gesagt, dass ich die Versicherung ganz normal zumm Jahresende kündigen kann, wobei ich dann den kompletten Versicherungsumfang verliere (incl. Garantieverlängerung).

Ist schon echt heftig was die VW Versicherung verlangt. Soll knapp 90 Euro bezahlen im Monat. Wenn ich jetzt mal die HUK 24 nehme, da sind es dann 160 Euro alle 3 Monate.

Zitat:

Original geschrieben von LSKmaru

Zitat:

Original geschrieben von Satya

Mein :) teilte mir mit, da die Garantieverlängerung extra aufgeführt ist, diese Position nicht zu kündigen - das wäre kein Problem. Somit würde mich die Garantieverlängerung um die 6 Euro/Monat kosten.

Bist du dir da sicher? Mir wurde gesagt, dass ich die Versicherung ganz normal zumm Jahresende kündigen kann, wobei ich dann den kompletten Versicherungsumfang verliere (incl. Garantieverlängerung).

Ist schon echt heftig was die VW Versicherung verlangt. Soll knapp 90 Euro bezahlen im Monat. Wenn ich jetzt mal die HUK 24 nehme, da sind es dann 160 Euro alle 3 Monate.

Das wurde so von meinem :) kommuniziert. Ob das jetzt 100%ig stimmt, kann ich nicht bestätigen. Mein Auto läßt noch auf sich warten :(

Aber wie ich gelesen habe, kann eine Garantieverlängerung auch nachträglich abgeschlossen werde.

Zitat:

Original geschrieben von LSKmaru

 

Aber wie ich gelesen habe, kann eine Garantieverlängerung auch nachträglich abgeschlossen werde.

Genau das wurde mir auch erklärt. Versicherung ist Ende des Versicherungsjahres kündbar, die Neuwagen-Anschluss-Garantie kann man aber auch separat wieder abschließen.

am 11. August 2009 um 9:04

Hallo,

vor der Entscheidung stand ich auch beim Kauf eines Passats.Wenn du ;wie ich ,die Finanzierung mit 4.9% (5000€ Anzahlung) nehmen würdest könntest du deine Versicherung selbst wählen und zusätzliche Summen einzahlen zw. schnellerer Entschuldung des Kredites.So ist es bei mir zumindest.Musst dann aber auf Garantieverl.,Versicherung usw. verzichten/selbst darum kümmern.Bei meinem jetzigen Versicherer(HDi) gibts sogar noch Neuwagenrabatt und andere Extras.Die man beim event. VW-Abschluss nicht bekommt.

Zumindest habe ich die Möglichkeit genutzt und auf die Sachen von VW verzichtet da viel zuteuer und nicht annähernd Leistungsfähig wie andere Versicherungen.

Ich bezahle (wenn er denn bald da ist) im Jahr für Passat Var.122 PS ca. 355€ im Jahr.Bei 25-30 % Schadenfreirabatt.

 

Ich würd mich da nochmal zum 1.freundlichen und 2.momentanen Versicherer deines Autos setzen und Klartext reden was man alles noch machen kann.Da geht bestimmt was.Nur die wollen natürlich nur die fetten Sachen verkaufen.

Mein Tipp :Aufjedenfall nochmal genau informieren,nicht das du Sachen bekommst die kaum einer braucht aber dick ins Geld gehen.Da kann bestimmt was  gemacht werden.

 

Viel Glück.

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