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VWechsel CosmosDirekt mit Rabattschutz -> XXX, VK-Fall vor 4 Jahren: was wird übertragen?

Themenstarteram 22. November 2019 um 12:13

Hallo,

ich muss mich in den nächsten Tagen entscheiden und bräuchte ev. Hilfe:

Ich bin zur Zeit bei CosmosDirekt, aktuell mit SF 15/16 (HV/VK) und Rabattschutz.

2014 hatte ich VK in Anspruch genommen und wurde 2018 nicht zurückgeschtuft, weil CD "bis zu 3 Schäden" seit Vertragsbeginn gewährt.

Nach Anfrage welche SF ich beim potentiellen VWechsel bestätig bekommen würde, bekam ich schriftich:

"SF 15/16 für 2019".

Auf meine weitere Frage, ob ev. Vorschäden berücksichtig wurden, bekam ich bisher leider keine Antwort.

Dann habe ich, nach mehreren Versuchen, die CD Hotline erreicht und folgendes mitgeteilt bekommen:

Der Vorfall vor 2014 hätte keinen Einfluss auf die aktuellen SFs, weil er nicht im laufenden Jahr stattgefunden hat (?).

Ich hätte erwartet, dass durch die 3-Jahre Klausel im Rabattschutz ALLE Schäden aus der Vergangenheit biem VWechsel weitergegeben werden.

Kann vieleicht jemend bestätigen, dass ältere Schäden speziell bei CosmosDirekt keinen Einfluss auf die aktuellen SFs haben und nicht weitergegeben werden?

Ich wäre für PERSÖNLICHE Erfahrungen dankbar von Leuten, die einen solchen VWechsel gemacht haben.

Ich wäre dankbar, wenn man von allgemeinen Hinweisen "was passiert mit Altschäden beim VWechsel unter Berücksichtigung von Rabattschutz" abstand halten würde - diese Regeln sind mir bekannt.

Übrlicherweise bieten allerdings Versicherer einen Schaden pro Jahr frei und CD ausnahmsweise 3 Schäden "lebenslang".

Danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Wie wäre es, wenn Du die AKB Deiner Versicherung diesbezüglich mal genau studieren würdest?!?

Dort muss es stehen!

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Zum Verständnis:

Du schreibst: 2014 die VK in Anpruch genommen (1. Schaden) und 2018 wurdest Du nicht zurück gestuft...; hattest Du 2017/2018 erneut einen Schaden??

Themenstarteram 22. November 2019 um 14:53

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 22. November 2019 um 15:44:42 Uhr:

Zum Verständnis:

Du schreibst: 2014 die VK in Anpruch genommen (1. Schaden) und 2018 wurdest Du nicht zurück gestuft...; hattest Du 2017/2018 erneut einen Schaden??

Sorry, mein Fehler:

2015 nicht zurückgestuft (in gleicher Klasse geblieben), dann 2016/2017/2018/2019 ganz normal +1 gestuft (keine weitere Schäden gehabt).

2019: SF15 Haftpflicht, SF16 VK

2020 (wenn ich bei CD bleibe): SF 16/17.

Dann schaue mal in die Rückstufungstabelle in welche SF Du bei der CD in 2015 ohne Rabattschutz gerutscht wärest

Also eigentlich ist so ein Rabattschutz ein reine Kundenbindungsmaßnahme...; soll heißen, wenn Du die jeweilige VS wechselst, bekommt der neue die wahren SF-Klassen mitgeteilt...

Themenstarteram 22. November 2019 um 16:10

Danke, aber bitte keine allgemeine Meinung zum Rabatschutz äußern bzw. keine allgemeine Hinweise geben.

Nochmal: die CD Hotline meinte heute

"Der Vorfall vor 2014 hätte keinen Einfluss auf die aktuellen SFs, weil er nicht im laufenden Jahr stattgefunden hat"

was mich verwirrt. Ich hätte erwartet, dass durch die 3-Jahre Klausel im Rabattschutz ALLE Schäden aus der Vergangenheit biem VWechsel weitergegeben werden.

Kann vielleicht jemand eine PERSÖNLICHE Erfahrung mit Wechsel von CD zu XXX teilen?

Danke im Voraus!

Wie wäre es, wenn Du die AKB Deiner Versicherung diesbezüglich mal genau studieren würdest?!?

Dort muss es stehen!

Wenn Dir das, was Du hier liest nicht gefällt, solltest Du das Forum meiden und Dir Deine Antwort selber suchen...

Normaler Weise wird der SF ohne Rabattschutz weitergegeben, wenn man die VS wechselt.

Wichtig ist was in der Versicherer Wechselbescheinigung steht.

Des öfteren steht auch immer in der Beitragsrechnung, welche SF bei einem Wechsel der VS weitergegeben werden

Letztendlich kann dir da nur die CD eine verbindliche Antwort geben. Ich würde daher das Ganze nochmal schriftlich formulieren (mit Hinweis aus den Schaden) und um eine verbindliche schriftliche Antwort bitten.

Themenstarteram 22. November 2019 um 22:06

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 22. November 2019 um 18:05:11 Uhr:

Wie wäre es, wenn Du die AKB Deiner Versicherung diesbezüglich mal genau studieren würdest?!?

Dort muss es stehen!

Habe ich gemacht. Dort steht es, dass man nach dem dritten Fall (seit Rabattschutzbeginn) ganz normal, nach Tabelle, zurückgestuft wird (9 Klassen in HV und 7 Klassen in VK).

Es ist dort (für mich) nicht zu finden was beim VWechsel weitergegeben wird, wenn man - theoretisch möglich - in einem Jahr 4 Unfälle baut? 3 sind "umsonnst" und der 4. führt zur Rückstufung.

Oder wenn man einen Unfall drei Jahre vor dem geplanten Wechsel hatte.

Themenstarteram 22. November 2019 um 22:08

Zitat:

@tomold schrieb am 22. November 2019 um 20:33:01 Uhr:

Wenn Dir das, was Du hier liest nicht gefällt, solltest Du das Forum meiden und Dir Deine Antwort selber suchen...

Doch! Sehr sogar, nur habe ich auf PERSÖNLICHE Erfahrungen gehofft von Leuten die CD verlassen haben. Allgemeine Regeln mit einem "freien" Unfall pro Jahr sind mir bekannt.

Themenstarteram 22. November 2019 um 22:19

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 22. November 2019 um 20:58:13 Uhr:

Letztendlich kann dir da nur die CD eine verbindliche Antwort geben. Ich würde daher das Ganze nochmal schriftlich formulieren (mit Hinweis aus den Schaden) und um eine verbindliche schriftliche Antwort bitten.

Auch das habe ich gemacht, nur auf die Antwort lässt sich warten. Heute habe ich zwar folgende Antwort bekommen, die aber für mich nicht 100% eindeutig ist (siehe Zitat unten). Mein Versuch mit Hotline zu sprechen brachte andere, etwas verwirrende Antwort (sehe meinen 1. Beitrag).

Schrftliche Antwort von CD (Zitat):

"Sofern [...] ein Wechsel angedacht ist, so können Sie für das nächste Beitragsjahr mit einer SF 16 in der Haftpflicht und einer SF 17 in der Kasko rechnen. Hier gilt jedoch zu bedenken, dass Sie bei uns einen Rabattschutz mitversichert haben. In der Folge müssten Sie mit einem eventuellen Nachversicherer klären wie man dort mit einem Schaden der über den Rabattschutz lief, verfahren würde denn hier besteht die Gefahr, dass der neue Versicherer Sie zurückstufen würde." (Zitat Ende)

Diese schriftliche Antwort verstehe ich so:

Beim VWechsel würde ich SF16/17 bestätigt bekommen, ergänzt mit der Information über VK Schaden in 2014.

Die Hotline meinte aber das anders.

Die schriftliche Antwort ist IMO korrekt und wird allgemein so beantwortet.

Es gibt Versicherungen, die den Rabattschutz der Vorversicherung übernehmen.

Ob das für deine künftige Versicherung zutrifft mußt du klären, es ist eben eine Sondereinstufung.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. November 2019 um 05:55:38 Uhr:

Die schriftliche Antwort ist IMO korrekt und wird allgemein so beantwortet.

Es gibt Versicherungen, die den Rabattschutz der Vorversicherung übernehmen.

Ob das für deine künftige Versicherung zutrifft mußt du klären, es ist eben eine Sondereinstufung.

So sehe ich das auch. CD weiß eben nicht, wie der (bislang unbekannte) Folgeversicherer damit umgeht. Das müßtest du dann mit dem potentiellen Folgeversicherer vorab klären. Auf die mündliche Auskunft würde ich mich da nicht verlassen.

P.S.

Um auf die Threadfrage einzugehen: Die Info, die dir CD schriftlich gegeben hat deutet stark darauf hin, daß die Info über den Schadenfall mit übertragen wird.

Die eigentliche Frage ist demnach nicht nur: "was wird übertragen?" sondern auch: "und wie geht der Folgeversicherer damit um?"

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