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W- oder V-Bereifung auf V70II 2.4T
Moin und schönen Sonntag!
Ich habe mal wieder eine Frage an das geneigte Forumspublikum, heute bezüglich des Geschwindigkeitsindex für die Bereifung an meinem V70.
Lt. Zulassungsbescheinigung Teil 1 bin ich an folgende Reifendimension gebunden:
205/55R16 90W
Nun liegt mir, als Auszug vom KBA, die Zulassung der gleichen Reifendimension vor, allerdings mit Geschwindigkeitsindex "V", verbunden mit der Montage auf den original Volvo-Felgen vom Typ "Adrastea", welche ich im Sommerhalbjahr fahre.
Ich möchte nun auf den originalen Alufelgen auf M+S-Reifen wechseln und frage mich, ob ich nun "W"-Reifen nehmen muss, oder auf "V"-Reifen wechseln dürfte, denn da ist die Auswahl deutlich größer.
Zusätzlich ist mir eine Fußnote im KBA-Auszug aufgefallen, welche wie folgt lautet:
"Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindizes der zu verwendenden Reifen sind - mit Ausnahme von M+S-Bereifung - den Fahrzeugdokumenten zu entnehmen."
Ich habe die Zulassungsbescheinigung und den Auszug des KBA angehängt und hoffe, dass hier vielleicht jemand schon vor der gleichen Frage stand bzw. mir bei der Interpretation des KBA-Auszugs helfen könnte. Danke...
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4 Antworten
Bei V-Max 225 Km/h reicht ein V.
Ist im Übrigen kein T4.
Ein normaler 2.4T.
Einen T4 gab es beim V 70 II nicht.
Und bei Winterreifen,wenn ich mal Dein "M+S" so deute, kannst Du fahren, was Du willst.
Auch "H" oder "Q"-Reifen,Du musst nur einen Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers anbringen.
Zitat:
@T5-Power schrieb am 17. November 2024 um 13:50:18 Uhr:
Bei V-Max 225 Km/h reicht ein V.
Ist im Übrigen kein T4.
Ein normaler 2.4T.
Einen T4 gab es beim V 70 II nicht.
Danke! Das T4 korrigiere ich umgehend; da habe ich nicht aufgepasst.
Zitat:
@T5-Power schrieb am 17. November 2024 um 13:50:18 Uhr:
Bei V-Max 225 Km/h reicht ein V.
Ist im Übrigen kein T4.
Ein normaler 2.4T.
Einen T4 gab es beim V 70 II nicht.
Und bei Winterreifen,wenn ich mal Dein "M+S" so deute, kannst Du fahren, was Du willst.
Auch "H" oder "Q"-Reifen,Du musst nur einen Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers anbringen.
...das bei 225kmh V-max ein "V" reichen sollte ist mir klar; dennoch steht ein "W" in den Papieren.
Was gilt nun? Die Zul.-Besch. T1 oder der KBA-Auszug?
Oder gilt das "V" nur bei M+S-Reifen?
Bitte lesen,was ich schrieb:
Bei Winterreifen ist es egal,was Du fährst.
Relevant ist der KBA-Auszug,auf den haben auch die Prüfer und Behörden Zugriff.