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W203 mit 190.000km

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 24. Februar 2011 um 8:15

Hallo zusammen,

Fab ein interessantes Fahrzeug im Netz gefunden (C320CDI, Bj. 07/2004) allerdings mit 190.000km. Das schömne ist dass das Fzg. einen neuen Motor incl. Getriebe vor 32.000km bekommen hat.

Da der Preis mir zusagt wollte ich wissen ob dieser so gerechtfertigt ist und ob der Rest des Wagens noch ein paar Jahre mitmacht (möchte es ca 6 Jahre behalten)?

Danke im voraus!

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14 Antworten

Hallo, neuer Motor und Getriebe ist immer gut.

Hast Du die Rechnungen gesehen? Wo wurde der Einbau gemacht MB VH?

Was soll der Wagen kosten?

Ich denke wichtig ist das die Angaben die Du kriegst Nachweisbar und Vertrauenswürdig sind

Gruß

Schnell hin und kaufen wenn alles stimmt.

.

.

Klimaautomatik, Comand DVD APS mit Navigation, el. Glasschiebe-/Hebedach, Bi-Xenon-Scheinwerfer mit SW-Reinigungsanlage, Abbiegelicht, Niveauregulierung, 17 5-Speichen Alufelgen mit Mischbereifeung, Teilledersitze, Sitzheizung, Scheibenwaschanlage beheizt, Zierteile Aluminium, WD-blaues Glas rundum, Vorrüstung für Mobiltelefon, Regensensor, Durchlademöglichkeit, ehemaliges DaimlerChrysler Werkstestfahrzeug, Gesamtlauflleistung 193000km - neuer Motor + neues Getriebe bei 161000km mit NACHWEIS!!! Letzte Inspektion bei 190tkm, DIeselpartikelfilter = EURO 4 = grüne Plakette, Mercedes + 1 Besitzer, sehr gepflegt, deutsches Fahrzeug - kein Re-Import!, scheckheft gepflegt und unfallfrei, }>Garantie-.

Gruß

.

Und noch ein Tipp:

Keine Gebrauchtwagengarantie abschließen.

.

Als Händler unterliegt er der Sachmängelhaftung voll.

Das heißt Du brauchst nicht wie im anderen Fall anteilig nach Kilometerleistung zahlen !!!

.

Themenstarteram 24. Februar 2011 um 9:40

Genau das ist er.. Etwas macht mir noch ein wenig sorgen und das "ehemaliges DaimlerChrysler Werkstestfahrzeug". Was denkt ihr darüber?

Noch was: Waren die C320CDI nicht serienmäßig mit Automatic-Getriebe? Dieser hat "nur" ein Schaltgetriebe (den Bilder zu folge)...

Ein Fahrzeug besteht nicht nur aus Motor nebst Getriebe, es gilt somit auch die anderen Fahrwerksteile kritisch zu betrachten.

Lederausstattung...... an welcher Stelle ;), Mercedes plus 1 Besitzer = 2 Besitzer... auch mal ne nette Umschreibung für den Versuch einen guten Preis zu erzielen.

Mehr dazu kann man nur sagen, wenn man sich das Fahrzeug ansieht, vor allem Front und Unterboden. Fakt ist allerdings, das Fahrzeug wurden über 190.000Km bewegt, das kann nicht ohne Spuren hinterlassen zu haben abgelaufen sein.:eek:

Dazu ein Schaltgetriebe, d.h. das Drehmoment des Motors musste reduziert werden, da das Getriebe nicht die volle Power überlebt.

Hatte nicht einer aus dem Forum händeringend einen 320 Diesel mit Handschaltung gesucht?

Zitat:

Original geschrieben von conny-r

Schnell hin und kaufen wenn alles stimmt.

....

Und noch ein Tipp:

Keine Gebrauchtwagengarantie abschließen.

.

Als Händler unterliegt er der Sachmängelhaftung voll.

Das heißt Du brauchst nicht wie im anderen Fall anteilig nach Kilometerleistung zahlen !!!

.

Die Sachmängelhaftung schützt mich nicht länger als 6 Monate. Danach gilt die Beweislastumkehr nicht mehr und ich muß nachweisen, dass der Fehler bereits vorhanden war.

Wenn die Garantie nicht zu teuer ist, würde ich sie zusätzlich abschliessen. Die verbietet mir ja nicht,

den VK in den ersten 6 Monaten über die Sachmängelhaftung in Anspruch zu nehmen.

Sachmängelhaftung 1 Jahr

Zitat:

Original geschrieben von conny-r

Sachmängelhaftung 1 Jahr

Nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr, womit der Käufer nachweisen muss, dass ein Mangel schon beim Kauf bestand (was i.d.R. schwer ist)...

 

Das ist der erste handgeschaltete C320CDI den ich gesehene habe. War damals die 7G-Automatik nicht serienmäßig?

Zitat:

Original geschrieben von bak80

Das ist der erste handgeschaltete C320CDI den ich gesehene habe. War damals die 7G-Automatik nicht serienmäßig?

Lt Preisliste gabs den Classic auch als 6Gang handgerissen... :D

Also ich hab hier noch nirgendwo was vom Preis gesehen?!

Aber mal ehrlich... 190 tkm sind ne ganze Menge, das sollte überall Spuren hinterlassen haben. Wenn der Preis stimmt, ist das Risiko natürlich begrenzt, aber ohne diese Info ist das schwer zu sagen. :)

Käme für mich nur als in Frage, wenn ich vorhabe, die nächsten Jahre eher wenig zu fahren (wenig Chance auf Ausfall - wobei dann die Motorisierung ambitioniert ist), oder noch möglichst billig wenn auch mit Risiko viele km abspulen muss. Unattraktiv ist es in meinen Augen für "Normalos" mit 12-30 tkm im Jahr.

Es handelt sich um dieses Fzg: http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=bja3porlvfah

Da es sich nicht um ein Classic-Modell sondern handelt sondern Avantgarde bin ich etwas irritiert.

Sieht echt schön aus! Aber mir wären knapp 13k für ein Auto mit 190tkm schon viel. Für 13k kriegst du einen CDI mit weniger Hubraum und unter 100tkm. Es sei denn du willst den 320er.

Zitat:

Original geschrieben von conny-r

Sachmängelhaftung 1 Jahr

Auch falsch!

Die Frist der Sachmängelhaftung beträgt nach § 438 II BGB 2 Jahre. §475 BGB erlaubt es dem gewerblichen Verkäufer die Frist für gebrauchte Sachen auf ein Jahr zu beschränken. Soll schon vorgekommen sein, dass der gewerbliche Verkäufer das vergessen hat.

Der ADAC hat eine Information bzw. Gegenüberstellung zum Thema Sachmängelhaftung/Gebrauchtwagengarantie eingestellt. Ist vielleicht allgemein von Interesse http://www.adac.de/.../default.aspx

Aus ADAC Mängel / Veschleißliste ( Wichtig und sehr aufschlußreich )

Ob das Fahrzeug einen Mangel hat bzw. welchen, muss vom Käufer bewiesen werden.

Handelt es sich um einen Mangel, muss dieser auch bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen. Wurde der Kaufvertrag allerdings zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson geschlossen (Verbrauchsgüterkauf), gilt zugunsten des privaten Käufers eine Beweiserleichterung: bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird zunächst vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag.

Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

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Habe vor kurzem einen Sachmangel abgehandelt und einschlägige OLG Rechtssprechungen gelesen.

Gruß

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