W211 Unfall -- Kosten
Hallo mir ist jemand reingefahren bin 100%
Im recht
Die ganze beifahrer seite ist beschädigt stoßstange,scheinwerfer,kotflügel,
Beide türen und seitenwand meine frage ist
Wie viel sollte die reparatur laut gutachten bei mercedes kosten
Was ist so der richtwert
Ist ein w211 220cdi bj2004
Bilder kommen
Beste Antwort im Thema
@TE
Gehstdu Anwalt!
Der holt seine Brüda und macht Versicherung brontal krass Stress!
Du warte auf viele Geld und kannst machen de Babo in da Hood...
Oda was Du wolle?
Das haben zwar einige oben schon sinngemäß geschrieben, aber es schien der falsche Dialekt gewesen zu sein?!
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54 Antworten
Das wird (gemessen an Typ und Baujahr) ein wirtschaftlicher Totalschaden, daher kannst Du Dich an den Preisen vergleichbarer Fahrzeuge orientieren plus Mitleidsbonus des Sachverständigen.
Das mit "100% im Recht" sehen die gegnerischen Versicherungen gerne mal anders ;o)
Mich würde schon die grüne Plakette irritieren...
Hab schon die preise verglichen mobile usw hab auch schon ein gutachten machen lassen der sagt mir das der wagen 7000 wert ist aber mein auto ist aus 1 hand und voll scheckheft gepflegt und aktuell fangen die ab 7.800 bis nach oben an
Wird das bei der wiederbeschafung berücksichtig oder ist besitzer usw egal
Wenn Du schon ein Gutachten hast, dann wurden ja auch Dinge wie KM-Stand und Zustand berücksichtigt. Dass Verkäufer (und Geschädigte) den Wert gerne hoch ansetzen ist klar.
Im Gutachten stehen dann ja auch die exakten Reparaturkosten, die Du hier erfragst.
Also hab mit dem gutachter nochmal gesprochen
Er sagt 7000 euro reparatur kosten
Und der wagen hatt ein beschafungswert
Von 7000 euro
Und restwert 2500 also totalschaden
Aber mein auto fängt im internet bei knapp 8000 euro an 1hand scheckheft usw
Was kann ich machen ?
Naja, Du suchst ja auch falsch:
Dein Auto ist 2ter Hand. Du hast es ja erst letztes Jahr gekauft. Damit hast Du selbst den "Wert" schon verringert. Und nicht alle Reparaturen wurden von Mercedes gemacht (siehe Deine Postings).
Dir bleiben jetzt zwei Möglichkeiten:
1.) Heulen
2.) Hoffen dass die Versicherung die 7000 voll bezahlt, 1000 Euro drauflegen und wieder ein Fahrzeug aus erster Hand bekommen.
Ja, ich weiß, dass Du als Geschädigter dabei die A****karte ziehst, aber Jammern hilft leider nicht. Ich habe jetzt gerade anderthalb Jahre Ringen mit der Versicherung mit Gerichtstermin letzte Woche hinter mir und weiß bis jetzt noch nicht, ob die Sache endlich ein erträgliches Ende findet. Und ja, ich bin auch zu 100% im Recht... meiner Meinung nach... mit einem ganzen Reisebus voller Zeugen... für die Versicherung dennoch "unklar", also nicht regulierbar...
Voll der scheiß
Ne wegen dem unfall der verursacher ist rückwärts rausgefahren und mich seitlich erwischt
Aber wegen den kosten bin ich nicht einverstanden kann mann noch ein gutachten machen abzeptiert das die gegneriche versicherung oder sagen die nein ich weiß das ich dan selber zahlen muss aber warum soll ich noch von der tasche zahlen wenn ich nicht schuld bin
Du könntest auch einem notleidenden Anwalt die Gelegenheit geben etwas Geld zu verdienen.
Wenn Du Recht hast, dann zahlt das ja eh die gegnerische Versicherung und Dein Anwalt wird Dir sagen ob mit weiteren Gutachten noch mehr rauszuholen ist.
Du hast ja geschrieben "hab auch schon ein gutachten machen lassen", Du würdest also mindestens eines selbst zahlen müssen, wenn das Erste nicht von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde.
Das wird (gemessen an Typ und Baujahr) ein wirtschaftlicher Totalschaden, daher kannst Du Dich an den Preisen vergleichbarer Fahrzeuge orientieren plus Mitleidsbonus des Sachverständigen.
Das mit "100% im Recht" sehen die gegnerischen Versicherungen gerne mal anders ;o)
Mich würde schon die grüne Plakette irritieren...
was meinst du damit
Zitat:
@skat000 schrieb am 26. Februar 2016 um 22:04:58 Uhr:
Das wird (gemessen an Typ und Baujahr) ein wirtschaftlicher Totalschaden, daher kannst Du Dich an den Preisen vergleichbarer Fahrzeuge orientieren plus Mitleidsbonus des Sachverständigen.
Das mit "100% im Recht" sehen die gegnerischen Versicherungen gerne mal anders ;o)
Mich würde schon die grüne Plakette irritieren...
was meinst du damit
Das = Die Regulierung des entstandenen Schadens
wird = Zukunft, also nicht sofort sondern später
( = Klammer auf, deutet auf einen Einschub hin
gemessen = Abwägung mehrere Faktoren
an = Präposition
Typ = Kerl oder Ausführung, in diesem Fall zuletzt genanntes
und = Konjuktion
Baujahr = das Produktionsjahr des Fahrzeuges, nicht zu verwechseln mit dem Datum der Erstzulassung
) = Klammer zu, Einschub beendet
ein = unbestimmter Artikel
usw.
Oder meinst Du was bestimmtes aus dem nicht als Zitat kenntlich gemachten Text?
Wobei ich Deine Hinzufügung trotz fehlendem Fragezeichen als Frage deute, weil Du mit einem Fragewort beginnst (insofern man es nicht als kleingeschriebenes Adverb "was" sondern als fehlerhaft geschriebenes Fragewort "Was" bewertet)... aber vielleicht irre mich ja, oder?
U. u. greift - abhängig vom Gutachten - die sog. "130%-Regelung".
Unter folgenden Voraussetzungen ist die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges nach der 130%-Regelung möglich:
die Reparaturkosten des Fahrzeuges dürfen maximal 30% über den Wiederbeschaffungskosten liegen
als Nachweis darüber, dass das Integritätsinteresse gewahrt ist, muss das Auto mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten, ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses, weitergenutzt und versichert werden
die Reparatur des Fahrzeugs muss im Rahmen der Vorgaben eines Kfz-Sachverständigengutachtens erfolgen
als Nachweis über eine Gutachten-konforme Reparatur muss eine Rechnung über die Reparaturkosten vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass die Reparatur gemäß des vorliegenden Gutachtens erfolgte
eine Eigenreparatur ist zulässig und möglich – allerdings muss im Anschluss an die erfolgte Reparatur eine sogenannte Reparaturbescheinigung durch einen Sachverständigen erfolgen, in der bescheinigt wird, dass die Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens sach- und fachgerecht durchgeführt wurde
sogenannte „Billigreparaturen“, bei denen keine vollständige Wiederherstellung des Fahrzeugs erfolgt, werden nicht über die 130%-Regelung von der Versicherung reguliert – in diesen Fällen kann allenfalls eine Regulierung auf Totalschadenbasis erfolgen
Viel Glück!
Uwe
Danke für die antworten was wär den wenn mein gutachter einfach den restwert usw.
Einfach weg lässt also nur den schaden schickt von 7000€
Und ich kassier die summe ohne steuer
Und reparier auf eigene hand ist das möglich ?
Der Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und was dazwischen übrig bleibt kriegst du ohne MwSt. Ausgezahlt. Die Höhe des Schadens ist irrelevant.
Besser gestellt als vorher wirst du in keinem Fall. Das kannst du vergessen.
Ya soweit hab ich es auch verstanden aber es geht mir nur um den wiederbeschafungswert der wurde 7000 gerechnet aber im internet fangen die ab 8000 an gibt auch für 6000 aber 6hand export usw.
Wie siehts da aus muss ich das akzeptieren und von der tasche bezahlen
Oder ab zum anwalt
und hab das gefunden
In Fällen, in denen die Bruttoreparaturkosten zwar unterhalb des Wiederbeschaffungswertes, jedoch über dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) liegen, hat der Geschädigte weiter die Möglichkeit, das Fahrzeug ggf. durch eine Billigreparatur ohne Vorlage einer Reparaturkostenrechnung instandsetzen zu lassen. In diesem Fall kann der Geschädigte die vom Sachverständigen geschätzten Nettoreparaturkosten verlangen, wenn er ggf. das im Rahmen einer Billigreparatur instandgesetzte und verkehrssichere Fahrzeug für mindestens 6 Monate weiternutzt.
moin,
gebrauchte tür , Kotflügel usw ,Auto ist ja bei Gott nicht neu.
ich sag mal, mir3500 euro sieht das ding wieder aus wie vorher!
du kannst es auch bei mir vorbeibringen! Standort nähe Schweinfurt.
gruß franz