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W221 UNFALL / Kosten
Hallo Leute
hatte Unfall gehabt meine Frage ist
Falls ich 100% gewinnen sollte
Welche Summe ich bekomme ?
Reparaturkosten 12.500€
Wiederbeschaffungskosten 8000€
Restwert 4250€
möchte Reparieren und weiterfahren.
die Kosten sind vom Gutachter.
und 130% Regelung.
Bitte um Infos
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Mmh,
irgendwie dubios, die ganzen Schilderungen...
Natürlich nimmt die Polizei jeglichen (!) Unfallschaden auf, dazu wird auch eine Tagebuchnummer erteilt, die Bestandteil eines Verfahrens ist.
Was die Polizei nach wie vor nicht (!) macht, ist die Schuldfrage klären, das war aber schon immer (!) so.
Und natürlich, die gähnen, wenn sie bei vermeintlich kleineren Unfällen (ohne Personenschaden) gerufen werden, kommen aber im Zweifel stets.
Irgendwie muten deine Schilderungen teilweise wie "Märchen aus 1000 und einer Nacht" an... - sorry.
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60 Antworten
Wenn du den Wagen behältst, 3750,- Euro,denke ich.
Wie kommst du auf 3750€ ?
Die Versicherung wird maximal den Wiedrrbeschaffungswert zahlen, also 8000,- Euro.
Da der Restwert noch mit 4250,- Euro kalkuliert wird, zahlt dir die Versicherung die Restsumme bis zum Wiedrrbeschaffungswert, also 3750,- Euro, wenn das Fahrzeug in deinem Besitz bleibt.
Ist aber nur eine Vermutung meinerseits, bin kein Fachmann.
Hatte vor vielen Jahren auch mal einen schweren Unfall mit einem wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem es so von der Versicherung geregelt wurde, wenn ich mich recht entsinne.
und wofür ist die Reparaturkosten 12.500€ ohne Mwst ?
Es werden erst die Reparaturkosten erfasst, damit man den Überblick des Schadens hat. Übersteigt dieser den Wiederbeschaffungswert..hier 8000.-, wird auf TS abgerechnet. Du kannst den Wagen behalten für 4250.- bzw. weist die Versicherung dir einen Käufer nach, der eben diese 4250,- bezahlt. Rest von der Versicherung ergibt Gesamtbetrag von 8000.-.
Wobei ich persönlich den Wiederbeschaffungswert nochmal recherchieren würde, klingt etwas ...dünn..
Ist der Gutachter von der gegnerischen Versicherung bestellt??
Die Reparaturkosten wären für die Wiederherstellung des Fahrzeugs notwendig, da sie aber den Wiederbeschaffungswert übersteigen, liegt ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden vor.
In einem solchen Fall zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert, das heißt maximal das was dieses Fahrzeug nach Schätzung der Versicherung zum Zeitpunkt des Unfalls noch wert war.
Wenn du das Fahrzeug an die Versicherung abtrittst bekommst du den vollen Wiederbeschaffungswert, also die 8000,- Euro.
Wenn du das Fahrzeug behälst, hast du ja noch den Restwert, 4250,- Euro, und bekommst die Differenz zum Wiederbeschaffungswert, 3750,- Euro ausgezahlt.
Die 130 % Regelung könnte bedeuten das du 30 % mehr bekommst wenn du das Fahrzeug selbst behälst, die Versicherung hat dann ja auch Kosten gespart, beispielsweise Abschleppkosten.
Ich weiß, das ist Schei.. ader so wird das laufen.
für die Summe werde ich niemals Reparieren irgendwie finde ich komisch
Die 130% besagt, soviel ich er erinnere, dass die Reparatur zur Wiederherstellung max. 30% über den Restwert liegen darf.
Würde die Reparatur also umbei 10' betragen, wäre eine Reparatur möglich und ein TS wäre abgewendet. Aber Rep. liegt ja nunmal höher.
habe ein bild hinzugefügt
mein Anwalt verlangt von gegnerische seite ca. 8000€ was ich auch nicht verstehe
Klingt Alles irgendwie dubios...ohne Hand und Fuss...... steht doch klar drin...11500..... wie kommt der nun auf 8000:-??
das verstehe ich auch nicht daher frage ich mich was ich nun bekomme ?
ich will reparieren lassen daher muss der Betrag hoch sein
Fakt wird sein, dass die Versicherung auf Restwert abrechnet. Mehr wirst du nicht bekommen. Aber warum läßt du dir das nicht von der Versicherung erklären, was die nun zahlen oder auch nicht. Dein Anwalt scheint ja nicht ganz so in dem Thema zu sein..... wenn man deine Ausführungen so liest. Eine andere Möglichkeit wäre ein neues Gutachten auf Basis mit Verwertung gebrauchter Ersatzteile. Nennt sich zeitwertgerechte Reparatur oder so ähnlich. Da wird der Reparaturwert niedriger ausfallen und mit Chance greift die 130% Regelung. Kann man Alles machen mit Absprache der Versicherung.
Und btw, laut deinem Bildchen Wiederbeschaffung 11500.-...... plus 30%.... wenn es anerkannt wird.....sollte eine Reparatur doch kein Problem sein.
Und man weiß immer noch nicht, wo die 8000.- herkommen