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WA-Leasing Rückgabe mit Winterrädern?

VW
Themenstarteram 20. Februar 2021 um 15:39

Hallo allerseits,

weiß jemand, ob beim WA-Leasing das Fahrzeug zwingend einschl. allem Zubehör wie z.B. mitbestellten Winterrädern zurückgegeben werden muss, da diese zum Fahrzeug gehören? Oder kann es auch sein dass die Winterräder vom Werksangehörigen behalten werden für das nächste Auto?

 

Hintergrund ist, dass ich gestern den Kaufvertrag für einen jungen gebrauchten Golf VII unterschrieben habe, ein Rückläufer aus dem WA-Leasing.

Rabatt wollte man mir nicht geben, aber "gnädigerweise" einen Satz Winterräder dazuschenken.

Im Nachhinein habe ich herausgefunden, dass das Fahrzeug aber ohnehin mit zusätzlichen Winterrädern ab Werk ausgeliefert wurde. Man hat also scheinbar so getan als ob man mir eine Zugabe gibt, obwohl diese Zugabe ohnehin zum Fahrzeug gehört:confused:

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31 Antworten

Wenn WR Räder im Leasing sind, müssen die zurück. Was vorher beim Vorbesitzer im Vertrag stand ist egal.

Wenn du kaufst gelten neue Bedingungen. Die Frage ist eher, ist die Winterbereifung neu? Was war vereinbart?

War das Angebot ohne WR, sind diese nicht dabei.

Themenstarteram 20. Februar 2021 um 16:31

WR standen nicht in der Mobile.de-Anzeige mit drin, allerdings steht im Kaufvertrag "Sonderausstattung/Zubehör siehe Anlage". Diese Anlage habe ich allerdings nicht mitbekommen. Kann natürlich ein Versehen sein, kann aber auch pure Absicht sein. Auf jeden Fall hat das ganze irgendwie einen faden Beigeschmack und ich werde Montag nochmal mit dem Verkäufer sprechen.....

Nur weil das Fahrzeug mit Winterreifen ab Werk ausgeliefert wurden, bedeutet es nicht automatisch, dass es damit auch weiterverkauft wird. Die können auch von der Leasinggesellschaft eingebehalten oder getrennt verkauft werden.

In deinem Fall solltest du klären, ob die Winterreifen, die es jetzt dazu gibt, die sind, die ab Werk dabei waren.

Zitat:

@Hummerman schrieb am 20. Februar 2021 um 18:30:46 Uhr:

 

In deinem Fall solltest du klären, ob die Winterreifen, die es jetzt dazu gibt, die sind, die ab Werk dabei waren.

Warum sollte man das tun :confused:

Er bekommt statt Preisnachlass Winterräder und damit gut.

Ob diese vormals zum WA Leasing gehört haben ist doch vollkommen uninteressant.

Der Wagen ist ,so wie es aussieht,ohne Winterräder angeboten worden.

Ich verstehe die ganze Frage vom Threadsteller nicht...

 

 

@Tappi 64 Genau das gilt es ja zu klären, laut TE fehlt ja auch beim Kaufvertrag die Anlage mit dem Zubehör.

Wenn es tatsächlich die ab Werk mitbestellten Winterreifen sind, die es jetzt statt Rabatt dazugibt, finde ich das Ganze auch ein wenig merkwürdig.

Wenn er z.B. das Fahrzeug mit 16" Rädern gekauft hat kann er nach Kauf auch nicht erwarten das er 18" bekommt weil das Fahrzeug ursprünglich im Leasing damit ausgerüstet war.

Wenn beim Kaufvertrag etwas fehlt unterschreibe ich nicht.

Die Räder sind Eigentum des Leasinggebers und dieser kann sie verwerten. Ich denke da an Werksräder24 etc.

Gibt ja einige solcher Firmen die mit gebrauchten original Rädern handeln

Der Threadsteller war zudem damit zufrieden das er kostenlos Winterräder bekommt.

Er kann sie ja verkaufen, dann hat er einen kleinen Rabatt bekommen...

Themenstarteram 20. Februar 2021 um 19:39

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 20. Februar 2021 um 19:04:23 Uhr:

Zitat:

@Hummerman schrieb am 20. Februar 2021 um 18:30:46 Uhr:

 

In deinem Fall solltest du klären, ob die Winterreifen, die es jetzt dazu gibt, die sind, die ab Werk dabei waren.

Warum sollte man das tun :confused:

Er bekommt statt Preisnachlass Winterräder und damit gut.

Ob diese vormals zum WA Leasing gehört haben ist doch vollkommen uninteressant.

Finde das nicht vollkommen uninteressant, denn meiner Meinung nach sollte ein junger gebrauchter Volkswagen bei einem seriösen VW-Händler auch mit sämtlichem werksmäßig ausgeliefertem Zubehör verkauft werden.

Man entfernt ja auch nicht einfach das Navigationssystem oder nimmt die Verbandtasche vorher raus.

Und wenn der Wagen laut offizieller Ausstattungsliste im VW-System als Sonderausstattung "PWB Winterräder Stahl (zusätzlich), 6 J x 16, Winterreifen 205/55 R 16 H" besitzt, erwarte ich auch das diese automatisch dabei sind.

Und wenn der Verkäufer keinen zusätzlichen Rabatt geben möchte kann er dies ja auch so sagen, anstatt die ohnehin werksmäßigen Winterräder als vermeintlichen Rabatt zu verpacken. Das wirkt unseriös.

Du magst das unseriös finden, dein Kaufvertrag bei einem Gebrauchten hat aber nichts mit dem ursprünglichen Leasingvertrag des Autos zu tun.

Wenn du deinen Händler unseriös findest, suche dir doch einen neuen?

Warum hast du denn den Vertrag unterschrieben, ohne zu wissen welche Ausstattung dein Auto haben wird?

Ein Händler verkauft das was er verkaufen möchte; und du nimmst das Angebot an, oder eben nicht.

Richtig, jeder kauft genau den Wagen, bei dem er meint, den besten Deal zu machen.

Und der Verkäufer möchte zum besten Preis verkaufen.

Da sehe ich auf beiden Seiten nichts anstößiges.

Heutzutage sind durch die Angebote und Such Möglichkeiten im Web sowieso alle Details für alle transparent.

Sich da noch zu beschweren, nachdem man beim Preis sowieso schon den Mega Deal gemacht, und dann noch Kompletträder abgestaubt hat , die neu auch gleich fast 1000 Euro kosten würden, das ist schon ein bisschen viel verlangt?

Es wird ja niemand gezwungen zu unterschreiben.

Dann muss man halt noch weiter suchen, wenn man glaubt, noch mehr raus schlagen zu können?

Nur irgendwann muss man dann doch unterschreiben, ewig kann man das Spiel nicht weiter spielen, sonst kommt man nie zu einem Auto ?

Warum freust Du Dich nicht einfach über Dein neues Auto? Die Kohle ist bezahlt und nun ists gut. Und WR hast Du noch dazu bekommen. Wenn Du die VIN überprüfen lässt, wirst Du sehen, dass WR nicht zur Ausstattung gehören. Also siehe erster Satz.

Um die Eingangsfrage zu beantworten:

Ja, die Mitarbeiterfahrzeuge müssen mit allem Zubehör abgegeben werden. Und dieses Komplettpaket wird auch zumindest an Werksangehörige so verkauft, wenn denn ein Leasingrückläufer mal im Gebrauchtwagenpool für Mitarbeiter landet.

Steht das irgendwo schriftlich, so das sich ein Rechtsanspruch daraus ab leitet ?

Das kann ich nicht sagen.

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