- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Während Polizeiaktion mit Blaulicht bei rot geblitzt
Während Polizeiaktion mit Blaulicht bei rot geblitzt
Moin, mir ist vorgestern etwas passiert, was mich nicht in Ruhe lässt... Ich bin auf eine Kreuzung zugefahren, es war rot und ich hielt an. Als er grün wurde, fuhr ich langsam los und plötzlich kommt mir mit großer Geschwindigkeit ein Polizeiauto mit Blaulicht und Sirene frontal entgegen. Der Polizeiwagen bremste kurz vor mir und konnte nicht weiter. Daraufhin fuhr ich langsam an ihm rechts vorbei. Anders ging es nicht. Diese Aktion hat paar Sekunden gedauert. Als ich dann 10 Meter weiter gerade aus fuhr, wurde ich plötzlich geblitzt. Ich fuhr ca 20 bis 30 kmh, also vermute ich, ich bin geblitzt worden weil die Ampel rot war.
Es war definitiv nicht absichtlich über Rot fahren... ich konnte ja nicht anders wegen dem Polizeiauto. Meiner Meinung nach hätte das Polizeiauto auf seiner Spur bleiben müssen, denn hinter mir waren ja auch einige Autos. (Es gibt auf dieser Strasse jeweils zwei Spuren.)
Was passiert nun mit mir? Über rot fahren ist ja ziemlich heftig wenn man geblitzt wird, aber es war nicht meine Schuld?!
Ich frage mich vorallem, ob der Blitzer nicht nur ein Foto von meinem Gesicht macht, sondern auch von der ganzen Umgebung an der Kreuzung. Denn wenn das der Fall wäre, dann könnte man auf den Bildern das Polizeiauto mit Blaulicht sehen und ich könnte dann gut argumentieren.
Was passiert aber, wenn es nur Fotos von meinem Gesicht gibt? Ich habe dann keine Beweise für die Polizeiaktion. Ich war alleine im Auto, also leider keinen Zeugen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich nun einen Brief bekomme mit dem Hinweis, dass ich über rot gefahren bin?
Soll ich vielleicht vorher zur Polizei gehen, und denen das schildern?
Ähnliche Themen
23 Antworten
Es blitzt ja mehrmals, auch wird der Einsatzwagen auf dem Bild sein. Der Einsatz wird auch bei der Behörde fest gehalten. Falls überhaupt etwaskommt, die Daten angeben. Man kann auch beim Ordnungsamt anrufen und den Vorgang schildern, im Regelfall wird das aufgenommen und entsprehend berücksichtigt.
Wie sicher bist du dir, dass der Einsatzwagen im Bild ist? Ich wohne in Hamburg aber diese Radarkamera ist sehr alt.
Übrigens, es wurde insgesamt zwei mal geblitzt. Kann es sein, dass ich zwei mal geblitzt wurde? ich bin ja langsam gefahren...
Wenn noch jemand anders geblitzt worden ist, dann erhöht das meine Chancen.
Aber wieso Ordnungsamt? Was haben die damit zu tun?
Du bist jedenfalls bei rot drüber. Die Frage ist nun, wie der Polizeieinsatz gewertet wird. Das muss nicht zwangsläufig gut für dich ausgehen ... jedenfalls solltest du mal überlegen, warum du einfach so in eine Kreuzung einfährst, deren aktuelle Vorfahrtsregelung du nicht kennst. Unabhängig davon wird die Argumentation "ich musste inem Einsatzfahrzeug Platz machen" nur sicher funktionieren, wenn du stehengeblieben wärst. Wenn man bspw. wegen einem Einsatzfahrzeug eine rote Ampel überfahren muss, berechtigt das danach nicht automatisch, das man einfach weiterfahren darf. Auch da müsste man abwarten, bis es wieder grün wird.
Ingesamt ist die aktuelle Schilderung noch ziemlich unschlüssig. Ein Einsatzfahrzeug kündigt sich üblicherweise schon zeitig vor einer Kreuzung an, erst recht wenn es in Richtung Gegenverkehr geht. Du musst erstmal erklären, wieso das "plötzlich" aus dem nichts vor dir auftaucht und du dem Fahrzeug auch noch den Weg versperrst.
@ Knergy
Laut deiner Schilderung hast du die Aktion nicht ganz verstanden. Ist aber auch für nicht so leicht das genau zu erklären. Ich bin ja grad 5 Meter gefahren, Ampel ist grad hinter mir, vor mir war außerdem ein anderes Auto. Diese Auto ist ebenfalls angehalten und ist dann langsam und vorsichtig am Polizeiwagen vorbei. Aber er war noch rechtzeitig über die Kreuzung und hinter der Radarkamera. Diese Kreuzung ist in Wandsbek/Hamburg und ist sehr groß...
Ich denke nicht, es kommt darauf an, WIE der Polizeieinsatz gewertet wird bzw. dass dort ein polizeiwagen fuhr, sondern man muss mir erstmal glauben, dass dort überhaupt ein Polizeieinsatz stattgefunden hat. Das muss ich beweisen...
Eine Schleife ist irgendwo kurz nach der Linie, die zweite irgendwo auf der Mitte.
In dem Falle eher Pech gehabt. Da nützt vermutlich auch ein Polizeieinsatz recht wenig. In dem Fall darfst du einfach nicht fahren. Ähnlich wäre es, wenn du wegen einem Rückstau hättest anhalten müssen. Klingt vielleicht ungerecht, aber so ist die aktuelle Regelung (und die ist so auch ok).
ich musste doch fahren, wenn ich stehen geblieben wäre könnte
1. der polizeiwagen nicht weiter
2. die Autots von der Strasse von links wären in mich rein gefahren... ich hatte keine andere Wahl als weiterzufahren.
Auf dem Foto was die Kamera macht ist wesentlich mehr zu sehen als auf dem Bildausschnitt, den Du mit dem Anhörungsbogen zugeschickt bekommst.
Warte einfach mal ab ob überhaupt irgendetwas kommt.
Der Polizeieinsatz wird auf jeden Fall dokumentiert - wenn es keine Fahrt der Polizei zum Pizzaholen war.
Bei neueren Rotlichtkameras wird sogar die Geschwindigkeit festgehalten um so nachvollziehen zu können ob ein Fahrzeug bei Rot gefahren ist oder auf der Kreuzung anhalten musste. Man muss ja nachrechnen können ob das Fahrzeug bei Rot gefahren ist oder einfach nur wesentlich zu langsam war.
Hier bei uns fährt ein Schrotthändler noch mit einem 6 km/h Gefährt herum.
Der wird regelmässig geblitzt weil er erst auf der Mitte der Kreuzung ist wenn die grüne Ampel, bei der er durchgefahren ist, schon 1 Sek auf Rot ist.
Die Fotos werden von den kommunalen Ordnungsämtern ausgewertet. Jede Einsatzfahrt wird do9kumentiert. Ist also auch nach vollziehbar. Die Zeiten, Vesper warm zu holen sind vorbei.Ich mußte selbst einmal in eine Kreuzung einfahren, trotz Rot und wurde geblitzt. Das Einsatzfahrzeug kam von hinten und es war kein Platz zum ausweichen. In Heilbronn befindet sich auch eine Rettungswache in unmittelbarer Nähe zu einer Fotoüberwachten Ampel. Es ist unausweichlich in die Kreuzung trotz Rotlicht einzuzfahren. Bei mir kam nichts nach.
Meine Vermutung: Die Kontaktschleife wurde vom Polizeiauto ausgelöst.
Wenn ich einem Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn nur dadurch "sofort freie Bahn [...] schaffen" kann, indem ich über eine rote Ampel fahre, so mache ich dies. Natürlich nur, wenn kein anderes, milderes Mittel freie Bahn schafft und natürlich unter besonderer Vorsicht.
So ähnlich wie z.B. https://youtu.be/rIzX6XxL8lw
Ich bin bei sowas auch schonmal geblitzt worden, aber da kam nie was.
Falls wider Erwarten doch ein Anhörungsbogen kommt, dort angeben, dass du einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn Platz gemacht hast. Diese Behauptung wird nachgeprüft, für korrekt befunden, und du bist aus dem Schneider und hörst voraussichtlich nichts mehr von der Bußgeldstelle.
Zitat:
@Knergy schrieb am 11. November 2017 um 21:10:28 Uhr:
Eine Schleife ist irgendwo kurz nach der Linie, die zweite irgendwo auf der Mitte.
In dem Falle eher Pech gehabt. Da nützt vermutlich auch ein Polizeieinsatz recht wenig. In dem Fall darfst du einfach nicht fahren. Ähnlich wäre es, wenn du wegen einem Rückstau hättest anhalten müssen. Klingt vielleicht ungerecht, aber so ist die aktuelle Regelung (und die ist so auch ok).
Alles klar, dann hat die Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr eben Pech gehabt, wenn ich wegen einer roten Ampel kein Platz machen kann.
Wobei es sich für mich so liest, daß der TE bei Rückstau in den Kreuzungsbereich eingefahren ist, obwohl Er grün hatte.
Staut es sich in einen Kreuzungsbereich hinein darf auch bei grün nicht eingefahren werden um die Kreuzung frei zu halten.
Wird das nicht beachtet wird das leider wie ein Rotlichtverstoß geahndet.
Ich hab den thread jetzt 3 Mal gelesen, und entweder bin ich einfach zu dumm .. oder ich kapiere es nicht.
Es war grün, du fuhrst los, Polizei kam. Man steht auf der Kreuzung - du fährst drum Rum und weil alles so lange gedauert hat war es wieder rot und es hat geblitzt?
Finde hier hätte auch eine Skizze Mal gut geholfen.
Wieso konnte der Einsatzwagen nicht deinen Weg nehmen und an dir vorbeifahren?
Oder eventuell eine Art Rettungsgasse? Alles an die Seite?:/
Ich habe den thread, wie schon gesagt komplett gelesen, finde ihn sehr unverständlich.. kann der ganzen Situation kaum folgen.
Ich würde erstmal auf das Schreiben warten.
Wenn was kommt, dann kann man da ganz normal rangehen.
Jenachdem was vorgeworfen wird - wird dann dementsprechend Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Das einzige Problem (was ich bei der Schilderung mir nicht deutlich machen kann) ist, dass auch wenn ein Einsatzfahrzeug dir entgegen kommt oder so, du zwar theoretisch Platz machen darfst, aber dies trotzdem keine Berechtigung ist die StVO zu brechen.
Haben selbst schon einen Fall in der Familie gehabt, wo das Einsatzfahrzeug von hinten kam (bei Rot an der Ampel) und mein Cousin dann trotz rot in die Kreuzung mehrere Meter eingefahren ist, Blitzer Foto kam einige Wochen später. Trotz Anwalt und belegen des Einsatzes, durfte er nicht die Ampel überfahren.
Er hätte wohl in den Fall zusammen mit den anderen haltenden Fahrzeugen eine Art Rettungsgasse bilden müssen und nicht einen Rotlichtverstoß eingehen dürfen und dessen gefahren.