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Wäre das ein Fall für den Schutzbrief?

Themenstarteram 20. November 2015 um 18:06

Ich mach es mal kurz:

Viele Motorräder haben nur eine Abblendlichtlampe (die zusätzlich bei einigen Modellen nicht ohne weiteres zu wechseln ist). Nehmen wir an, diese fällt bei einer Tour aus und man kommt in die Dämmerung.

Wäre dies ein Grund den Schutzbrief (Ersatzfahrzeug/Hotelübernachtung) in Gebrauch zu nehmen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 21. November 2015 um 14:10:40 Uhr:

Denke er NEIN, weil das Motorrad ist fahrbereit und zur Not kann man auch mit Standlicht oder Fernlicht zur nächsten Werkstatt fahren.

Es gibt tatsächlich Leute, die fahren sogar um Mitternacht im Nebel mit Standlicht. Nein, das kann man auch nicht zur Not. Das Fahrzeug ist ohne Beleuchtung entspr. StVZO bei Dunkelheit NICHT fahrbereit.

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Jup

am 20. November 2015 um 18:33

Tja, um da ganz sicher zu sein würde "ich" einmal in die Bedingungen des Schutzbriefes rein schauen.

Gruß Frank,

mit vollem Risiko ohne Ersatzleuchtmittel unterwegs. ;-)

PS: Ich hoffe die Frage war ernst gemeint. Nicht das es hier so ausgeht wie im Geruchbelästigungsthread.

Ich sehe das so:

Wenn der einizge Scheinwerfer nicht funktionsfähig ist, ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher und somit ein Schutzbrieffall.

OdeR?

Und zwar Verbringung zu jemandem, der passende Leuchtmittel hat und diese wechseln kann, wenn das vom Fahrer nicht zu erwarten ist.

Hotel und Weiteres nur, wenn dies in angemessener Zeit nicht möglich ist (so, wie in den Versicherungsbedingungen geschrieben). Gilt für andere KFz in gleicher Weise.

Themenstarteram 20. November 2015 um 19:07

Zitat:

@Frank128 schrieb am 20. November 2015 um 19:33:38 Uhr:

 

PS: Ich hoffe die Frage war ernst gemeint. Nicht das es hier so ausgeht wie im Geruchbelästigungsthread.

Nein, die Frage war wahrlich ernst gemeint.

Abschlepper, Ersatzwagen/Hotel nur wegen einer 5€ Lampe - das finde ich abstrus...

Andererseits muss man ja auch bei vielen PKW's mittlerweile dafür in die Werkstatt und muss ein vielfaches des Materialwertes für die Arbeitszeit bezahlen...

Zitat:

@situ schrieb am 20. November 2015 um 20:05:49 Uhr:

Und zwar Verbringung zu jemandem, der passende Leuchtmittel hat und diese wechseln kann, wenn das vom Fahrer nicht zu erwarten ist.

Hotel und Weiteres nur, wenn dies in angemessener Zeit nicht möglich ist (so, wie in den Versicherungsbedingungen geschrieben). Gilt für andere KFz in gleicher Weise.

Das wird ja heute oft zu einem Problem, gerade wenn es LED usw. ist und es nicht nur das "Birnchen" ist.

Wird wohl ähnlich schwierig sein wie beim Auto.

Ist jedenfalls eine gute Idee einen WE Urlaub zu finanzieren...

Um was fü ein Motorrad geht es denn hier? Kraft Gesetz muss der Fahrzeugführer zumindest bei allen Fahrzeugtypen, deren Typgenehmigung (nicht Erstzulassung!) seit 2006 erteilt wurde, in der Lage sein, mit der Bord-Anleitung und den an Bord vorhandenen Werkzeugen ein Leuchtmittel zu wechseln, so dass der Werkstattaufenthalt eben gerade nicht notwendig ist. Anstatt mich im Zweifel über eine Hotel-Übernachtung zu streiten würde ich mir erstmal anschauen, wie aufwendig der Wechsel in der Realität ist.

Die o.g. gesetzliche Regelung gilt meines Wissens für PKW und Motorräder und ist in der ECE R48 nachzulesen.

Ich selbst habe u.a. ein Trike vom Typ Can-Am Spyder RT; dort scheinen teils andere Regeln zu gelten, denn zumi Wechsel der Fernlicht-Glühlampen ist eine Menge Werkzeug und viel Zeit notwendig, da die halbe Fahrzeugfront zerlegt werden muss.... Abblendlicht wiederum geht ohne Werkzeug. Typgenehmigung wurde 2010 erteilt. Naja.

Grüße

SpyderRyder

Hm - bei meinem Golf IV musste links der Akku ausgebaut werden (laut Anleitung - schmale Finger schafften es auch so). Da ist nun die Frage, ob ein Schutzbriefversicherer davon ausgeht, dass das jedermann und jedefrau ggf. in Dunkelheit selbst machen können muss. Ab Octavia II (Golf V/VI 2009) ging es dann ohne Werkzeug (Ausbau Scheinwerfer).

Themenstarteram 21. November 2015 um 12:56

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 21. November 2015 um 09:41:49 Uhr:

Um was fü ein Motorrad geht es denn hier? Kraft Gesetz muss der Fahrzeugführer zumindest bei allen Fahrzeugtypen, deren Typgenehmigung (nicht Erstzulassung!) seit 2006 erteilt wurde, in der Lage sein, mit der Bord-Anleitung und den an Bord vorhandenen Werkzeugen ein Leuchtmittel zu wechseln, so dass der Werkstattaufenthalt eben gerade nicht notwendig ist. Anstatt mich im Zweifel über eine Hotel-Übernachtung zu streiten würde ich mir erstmal anschauen, wie aufwendig der Wechsel in der Realität ist.

Die o.g. gesetzliche Regelung gilt meines Wissens für PKW und Motorräder und ist in der ECE R48 nachzulesen.

Ich selbst habe u.a. ein Trike vom Typ Can-Am Spyder RT; dort scheinen teils andere Regeln zu gelten, denn zumi Wechsel der Fernlicht-Glühlampen ist eine Menge Werkzeug und viel Zeit notwendig, da die halbe Fahrzeugfront zerlegt werden muss.... Abblendlicht wiederum geht ohne Werkzeug. Typgenehmigung wurde 2010 erteilt. Naja.

Grüße

SpyderRyder

Es war einfach mal allgemein gefragt... der Gedanke kam eigentlich vor einigen Wochen schon, als mir bei meiner Honda CBR125 JC34 (Bj.2003) beide Lampen ausfielen und ich die halbe Front zerlegen musste.

Am besten mal den Versicherer anrufen und Fragen und dann sieht man ja ob die einen Abschlepper schicken...smile*

Denke er NEIN, weil das Motorrad ist fahrbereit und zur Not kann man auch mit Standlicht oder Fernlicht zur nächsten Werkstatt fahren.

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 21. November 2015 um 14:10:40 Uhr:

Denke er NEIN, weil das Motorrad ist fahrbereit und zur Not kann man auch mit Standlicht oder Fernlicht zur nächsten Werkstatt fahren.

Es gibt tatsächlich Leute, die fahren sogar um Mitternacht im Nebel mit Standlicht. Nein, das kann man auch nicht zur Not. Das Fahrzeug ist ohne Beleuchtung entspr. StVZO bei Dunkelheit NICHT fahrbereit.

Themenstarteram 22. November 2015 um 9:37

Nachdem geklärt wurde, dass dies keine Fakefrage war, scheint es wohl doch Diskussionbedarf gegeben zu haben.

Danke an alle die hilfreiche Antworten gaben :)

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 21. November 2015 um 09:41:49 Uhr:

Anstatt mich im Zweifel über eine Hotel-Übernachtung zu streiten würde ich mir erstmal anschauen, wie aufwendig der Wechsel in der Realität ist.

Was nutzt es mich, wenn der Wechsel mit wenigen Handgrifffen möglich ist, man aber nachts wenn die großen Motorradzubehörläden geschlossen haben keine Leuchtmittel mehr bekommt?

An Tankstellen ist das Sortiment meist auf H3/H4/H7 Lampen beschränkt!

Selbst beim Bosch-Dienst muss vieles erst bestellt werden...insbesondere wenn es sich dann um 6V Lampen handelt.

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