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Wagen in Export verkaufen. Erst selbst Abemelden oder nur Verkauf ohne eigene Kennzeichem?

Themenstarteram 11. August 2020 um 10:19

Hallo,

ich habe einen Kleinwagen (Opel, 15 Jahre, 130km) mit abgelaufener HU den ich bald verkaufen will. Zustand ist ok und fahrfähig und der Restwert ca 1500 Euro. Auf mein Inserat haben sich bis jetzt 5 Export und "Letzt-Preis" Leute gemeldet.

Jetzt habe ich gelesen, dass ich besonders solchen Händlern nur ein abgemeldetes Auto ohne Kennzeichen verkaufen soll. Demnach mache ich jetzt die Kennzeichen ab, gehe das KFZ abmelden und danach lade ich die Leute zur "Porbefahrt" auf einem privaten Parkplatz ein und verkaufe an den Höchstbietenden?

Die einfachere Variante, dass ich das angemeldete Fahrzeug nur ohne meine Kennzeichen verkaufen, und darauf vertraue, dass der Käufer dies dann Ummeldet, scheint mir zu gefährlich. Weiterhin kann ich das Auto ja auch nicht mehr selbst nach dem Verkauf abmelden, weil ich keinen Brief/Schein mehr habe. Richtig?

Was meint ihr? Danke.

Beste Antwort im Thema
am 11. August 2020 um 11:01

Was heisst hier Höchstbietenden? Willst Du alle 5 auf einmal kommen lassen und dann ne Auktion machen?

Das werden die Ylmaz, Vladimirs, und seine Kollegas gar nicht lustig finden.

Solltest die nacheinander abfrühstücken, d.h. Termine machen, gibt dir einer das was du dir vorstellst...sagst Du den anderen Nachfolgenden ab.

Und Abgabe nur abgemeldet wenn es in den Export geht.

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Ich würde es in jedem Fall nur abgemeldet verkaufen.

Eine Probefahrt wollen die Exporteure oft gar nicht machen und wenn, dann haben sie eigentlich als Händler auch rote Kennzeichen dabei.

Also entweder du meldest ab, bevor die Kaufinteressenten kommen oder du machst einen Kaufvertrag, läßt dir das Geld geben, meldest am nächsten Tag ab und dann können sie kommen und das abgemeldete Auto plus Papiere mitnehmen.

Eine Alternative wäre noch die Online-Abmeldung, dazu brauchst du aber einen elektronischen Personalausweis. Da kannst du mit angemeldetem Auto die Preisverhandlungen führen und wenn ein Kaufvertrag zustande kommt, meldest du online ab.

Und noch ein Rat am Rande: Wenn du da 5 Interessenten zum fröhlichen Bieten einlädst, solltest du da nicht alleine hingehen. Das sag ich dir, weil du eine Frau bist, aber einem Mann würde ich auch raten, es nicht alleine zu machen. Man kann unmöglich alle im Blick haben und während man mit einem verhandelt, kippt ein anderer Öl ins Kühlwasser.

am 11. August 2020 um 11:01

Was heisst hier Höchstbietenden? Willst Du alle 5 auf einmal kommen lassen und dann ne Auktion machen?

Das werden die Ylmaz, Vladimirs, und seine Kollegas gar nicht lustig finden.

Solltest die nacheinander abfrühstücken, d.h. Termine machen, gibt dir einer das was du dir vorstellst...sagst Du den anderen Nachfolgenden ab.

Und Abgabe nur abgemeldet wenn es in den Export geht.

Themenstarteram 11. August 2020 um 11:08

Zitat:

Was heisst hier Höchstbietenden?

Und Abgabe nur abgemeldet wenn es in den Export geht.

Das war ungut ausgedrückt. Die Preisabsprachen erfolgen natrülich vorher per Mail/Handy. Eingeladen wird nur der letztendliche Käufer.

am 11. August 2020 um 11:29

Auch hier solltest Du besser mit 1-2 weiteren Personen hingehen und niemanden alleine ans Fahrzeug lassen.

Die Export-Händler werden dir einen Preis sagen/schreiben....und dann in 99,789% der Fälle am Auto vor Ort nochmals drücken wollen.

Nimm auf jeden Fall eine Begleitperson mit und laß die "Jungs", sind zu 99,9% eh nur Männer, meist 2 oder 3, NIEMALS mit dem Auto allein. Selbst abgeschlossen und mit geschlossener Motorhaube! Was meinst Du wie schnell Du auf einmal eine Schramme oder platte Reifen hast die den Preis drücken.

Klär doch vorher ab das sie mit Hänger oder roter Nr. kommen und dann melde das Auto vorher ab. Oder mache es wie oben beschrieben: Zuerst Preis verhandeln, dann KV unterschreiben und dann nochmal wieder kommen lassen und dann Geld gegen, abgemeldetes Auto.

Ich würde das Geld (zumindest hälftig) bereits bei Vertragsabschluss haben wollen. Nicht alles bei Abholung.

Grund: Du machst einen Vertrag, Auto soll übermorgen abgeholt und bezahlt werden. Du meldest ab, aber übermorgen kommt niemand. Der Käufer geht nicht ans Telefon oder vertröstet dich. Jetzt hast du einen Kaufvertrag, aber immer noch das Auto und kein Geld. Anderweitig verkaufen kannst du auch nicht mehr, denn du hast schon einen Kaufvertrag gemacht. Du mußt dann umständlich den Käufer in Verzug setzen, abwarten, usw.

Wenn du schonmal das geld hast, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sowas passiert, geringer.

Ich würde mir auch ein unteres Limit setzen, was du für das Auto haben willst. Kommt der erste und will den Preis zahlen, kriegt er das Auto. Fertig. Ansonsten rufst den zweiten an. Will auch der dritte und vierte nicht deinen Preis zahlen, ist dein Verhandlungsgeschick zu schlecht oder der Wagen einfach nicht mehr wert. Dann verkaufst du ihn zähneknirschend so oder stellst ihn dir auf den Hof.

Und verabschiede dich von der Vorstellung, dass dir auch nur einer von denen das zahlen will, was er am Telefon noch angeboten hat. Das wird nie passieren.

Und nochmal: Am besten nimm jemanden mit. Und lass das Auto nie unbeaufsichtigt, wenn die da sind. Auch nicht ums Fahrzeug rumgehen, wenn einer vor der geöffneten Motorhaube steht.

Ich habe es bei Verkauf meines Golf an einen rumänischen Händler vor 1,5 Jahren so gemacht:

 

1. Probefahrt mit angemeldeten Golf

 

2. Unterzeichnung Kaufvertrag

 

3. Demontage Kfz-Schilder vom Golf

 

4. Entgegennahme des Kaufpreises in bar

 

4. Übergabe des Golf mit Kfz-Brief (ZB Teil1) und Aushändigung der Fahrzeugschlüssel an Käufer

 

5. Käufer nahm den Golf auf Anhänger mit

 

6. Ich meldete den Golf noch am selben Tag mit dem Kfz-Schein (ZB Teil2) bei der örtlichen Zulassungsstelle ab (Außerbetriebsetzung des PKW)

 

7. Nach Abmeldung des Golf verschickte ich den Kfz-Schein an die mir von Käufer genannte Adresse.

 

Das war's dann.

@Volvoluder: Und damit hast du den Idealweg gewählt. Kein Risiko bei der Probefahrt mit dem abgemeldeten Auto, kein Risiko, dass der Käufer die Kiste nicht ummeldet. Und an Hand des Kaufvertrages kannst du jederzeit den genauen Zeitpunkt der Übergabe beweisen.

Lief ja auch alle ohne Probleme ab und der rumänische Käufer hat mir 2 Wochen später sogar noch einmal eine nette I-Mehl mit einem Foto meines von ihm aufbereiteten ehemaligen Golfs geschickt.

Aber Geld schon zahlen und den ZB Teil 2 behalten kannst du auch nur mit einem Händler machen oder? Bei Privatverkauf macht das doch keiner, ist so oder? Entschuldigung wenn die Frage blöd rüber kommt, ich hatte mich nur über "Idealweg" gewundert, denn das werden ja nicht alle so mitmachen. Das geht nur in dem oben beschriebenen Fall.

Wieso sollte der Verkäufer das nicht machen? Er hatte doch den Kfz-Brief und das Auto erhalten, wobei das Eigentum am Auto mit Übergabe desselben nach Zahlung des Kaufpreises auf ihn überging.

Oh verwechsle ich gerade Zb2 mit Zb1? Bei Übergabe Fahrzeugbrief ist ja alles in Ordnung. Ich dachte Fahrzeugschein wurde zuerst übergeben.

Den Fahrzeugschein braucht man zur Abmeldung.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 11. August 2020 um 23:33:17 Uhr:

Den Fahrzeugschein braucht man zur Abmeldung.

Ja, es stimmt, ich hatte Teil I (Schein) mit Brief (Teil II) oben verwechselt. Sorry for the confusion ;)

 

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