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Wagenheber abgerauscht... W447

Mercedes
Themenstarteram 7. November 2018 um 5:56

Guten Morgen Vreunde,

ein Erlebnis der besonderen Art, welches ich nicht noch einmal brauche...

Kürzlich habe ich mit dem Wagenheber die Reifen umgesteckt. Sommer runter - Winter rauf. An sich nichts ungewöhnliches und nicht das erste Mal. Genau genommen hatte ich den }> werkseitig gelieferten !!! {< Wagenheber zum 2. Mal im Einsatz.

Beim Heben des letzten (Hinter)Rades passierte es dann. Das Rad war kurz vorm Verlassen des Bodens, als mir der Wagen zurück in den Stand knallte. Der Gewindebolzen vom Wagenheber war hinüber... (siehe Bilder). In dem Moment war ich sehr froh das meine Finger noch dran und das Rad noch drauf war...

Der Wagenheber wurde zwischenzeitlich beim Vreundlichen problemlos getauscht; gibt darauf ja auch 2 Jahre Garantie.

Irritiert hat mich allerdings die Reaktion auf meine Frage, ob das schon mal vorgekommen.

Ja, das sei wohl schon hin und wieder mal passiert.... WAAAAS ?!? Ich mochte es gar nicht glauben.

Leute, das kann doch nicht sein das ein original mitgelieferter Wagenheber das Gewicht des Autos nicht hält... oder bin ich hier jetzt etwas kleinlich? Habt ihr auch schon von solchen "Fällen" (haha, welch Wortspiel) gehört oder selbiges erlebt?

Danke und Gruß!

-> VKlasse

-> Auslieferung Mai 2017

Wagenheber
Wagenheber_Detail
Beste Antwort im Thema

Hallo in die Runde,

 

ich lese in der Regel immer nur mit, aber sorry OSRAM007 - was Du hier schreibst, ist ja nun totaler Quatsch. :eek:

Erstens hab ich noch nie gehört, dass mitgelieferte Wagenheber nur zum einmaligen oder zumindest für wenige Nutzungen vorgesehen sind und zweitens ist der TE ja nicht mal zum Radwechsel gekommen (wenn ich richtig gelesen hab, war er gerade dabei, das Rad anzuheben, um es zu wechseln - von Wartungsarbeiten kann hier also gar nicht die Rede sein!).

Hier ist vermutlich wieder mal an der Qualität beim Hersteller gespart worden - wie so oft.

Die Idee mit dem KBA von HHH 1961 kann ich nur begrüßen, anscheinend ist die Problematik bei MB bekannt und trotzdem wird hier nichts geändert - in Amerika wären dafür horrende Summen fällig.

Man male sich nur aus, was passiert, wenn ein Nutzer zu Schaden kommt und das mit Wissen des Herstellers - ich möchte dafür nicht die Verantwortung übernehmen.

Da ist es auch nicht mit einem Tausch in der MB- Werkstatt auf Garantie getan - beim richtigen Anwalt läuft das dann unter Vorsatz bzw. zumindest unter Fahrlässigkeit.

Alex

(auch Mercedes- Fahrer)

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Danke für die wichtige Information. Wollte jetzt am WE auch ran und die Räder tauschen. Wenn sich hier jetzt noch mehr betroffene Personen melden sollten, wende ich mich lieber vorher an MB, bevor ich noch Verletzungen davon trage.

Ich nutze nur noch einen Werkstattwagenheber. Das Originalteil sah mir von vorneherein nich stabil aus. Jetzt weiss ich auch, warum... Scheinbar nur für den einmaligen Gebrauch geeignet...

am 7. November 2018 um 6:15

Also mal im Ernst, der Wagenheber ist dazu gedacht, dass man im „Notfall“ mal ein Rad wechseln kann und nicht zur jeder Saison die Räder umzuschreiben.

Das sind die 30€ zum Rdwechseln beim freundlichen doch besser angelegt.

Themenstarteram 7. November 2018 um 6:21

Zitat:

@Osram007 schrieb am 7. November 2018 um 07:15:15 Uhr:

Also mal im Ernst, der Wagenheber ist dazu gedacht, dass man im „Notfall“ mal ein Rad wechseln kann und nicht zur jeder Saison die Räder umzuschreiben.

Das sind die 30€ zum Rdwechseln beim freundlichen doch besser angelegt.

Danke Osram007,

dein Beitrag ist zwar keine Antwort auf eine Frage, aber ein durchaus interessanter Ansatz. Ich werde da mal drüber nachdenken....

Kann ich so grundsätzlich nicht bestätigen. Bei allen anderen Autos habe ich das bis jetzt immer mit dem original Wagenheber des Fahrzeuges gemacht.

Abgesehen davon, dass der Händler hier mittlerweile 45€ pro Sasion verlangt, also 90€ im Jahr... also ein Stundenlohn von mind. 200€... Weil 15 minuten sind schon sehr lange amgesetzt, auf der Bühne.

Da habe ich halt eine Saison in einen kleinen 2To Heber investiert, brauche selber gut 30 Minuten, und meine Jungs lernen das Werkzeug auch gleich kennen...

am 7. November 2018 um 6:46

So vielleicht ist das ein bisschen genauer.

Auszug aus der Betriebsanleitung: Der Wagenheber ist nur zum kurzzeitigen Anheben des Fahrzeugs beim Radwechsel vorgesehen. Er ist nicht für Wartungsarbeiten unter dem Fahrzeug geeignet.

Hinzu kommt noch wie dieser aufgestellt werden muss, er soll in Lot zu dem FZG stehen und soweiter. Also Bedingungen die man nicht immer unbedingt zu Hause vorfindet. Und ja solche Schäden habe ich schon Wagenhebern(diverser Hersteller), Fahrzeugen und Personen gesehen.

Wie oben schon geschrieben, vielleicht in einen Radwechsel investieren beim MB Partner oder örtlichen Reifenhändler oder einen 2tonnen Rangierwagenheber (hydraulisch) erwerben. Hier habe ich auch einen der hat mich 40€ gekostet.

So oder so. Meiner Meinung nach darf sowas nicht passieren. Denn in dem beschriebenen kurzzeitigem Radwechsel könnte es auch passieren. Wo steht geschrieben, wieviele Radwechsel es denn höchstens geben darf, um sicher zu gehen, dass der nicht zusammenbricht? Es steht nur, daß es kurzzeitig sein darf. Und dass ist, es meinem Dafürhalten nach, bei Räderwechseln.

Ich würde das Kraftfahrtbundesamt informieren. Nach mehreren dort eingegangenen Fällen würde ich von dort mindestens eine Produktwarnung erwarten.

Zitat:

@Osram007 schrieb am 7. November 2018 um 07:46:47 Uhr:

Hinzu kommt noch wie dieser aufgestellt werden muss, er soll in Lot zu dem FZG stehen und soweiter. Also Bedingungen die man nicht immer unbedingt zu Hause vorfindet.

Und unterwegs? Sorry, mit diesen Einschränkungen ist das Ding überflüssig.

 

Von preiswerten Hydraulikhebern rate ich ab; habe ein Bauhaus 25 Euro Gerät wieder ausgemustert und einen 170 Euro Heber gekauft. Sowohl die mechanische Stabilität, wie auch Hubhöhe!! und Bedienbarkeit waren einfach zu aufregend. Mit dem teuren Ding ist es völlig problemlos.

 

 

Die echten Praxis-erfahrungen mit Scherenwagen-Hebern können hier in unmittelbarer Nachbarschaft mind. 2 User nicht mehr weitergeben, da sie schon mehrere Jahre auf dem Friedhof liegen.

Der Sachverhalt:

Lada mit DDR-Scherenh. hochgehoben, dann in Ein-Mann-Arbeit den verosteten Auspuff locker geschüttelt ...

Ergebnis: um die Mittagszeit hat dann die Feuerwehr den bereits abgekühlten Fahrer in die Gerichtsmedizin überführt.

Ähnl. Mängel weisen die billigen 17 € hydraul. Heber auf ... hier sind die 3 Ventile für das Hydaul.-Öl so liederlich ausgeführt, das sich die > 2,5 to. Marco Polos selbstständig absenken und das auslaufende Öl saumäßige Flecken auf den Pflaster-Flächen hinterläßt.

p.s.: es ist ratsam paar € mehr für einen ordentlichen ALU-Heber aufzubringen ... max. ca. 200 € für viele viele Jahre Lebensfreude.

Eisen & ALU

Schlechtes Werkzeug konnte ich noch nie leiden...!

Für den stationären Betrieb nutze ich den abgelichteten dänischen COMPAC Rangierheber.

Und im 447er habe ich von IVECO einen handlichen leistungsstarken 4t Hydraulikheber.

-:)

Gruss

Nico

Um mal zum Ursprungsbeitrag von V_24647 zurückzukommen: Es ist aus meiner Sicht ein Unding, dass der Wagenheber (noch dazu bei Mercedes) derart anfällig ist. Die Idee mit dem Schreiben an das KBA finde ich gut!

Und so schaut mein mobiler 4t Hydraulikheber für unterwegs aus...!

-:)

Gruss

Nico + Crew

Hallo in die Runde,

 

ich lese in der Regel immer nur mit, aber sorry OSRAM007 - was Du hier schreibst, ist ja nun totaler Quatsch. :eek:

Erstens hab ich noch nie gehört, dass mitgelieferte Wagenheber nur zum einmaligen oder zumindest für wenige Nutzungen vorgesehen sind und zweitens ist der TE ja nicht mal zum Radwechsel gekommen (wenn ich richtig gelesen hab, war er gerade dabei, das Rad anzuheben, um es zu wechseln - von Wartungsarbeiten kann hier also gar nicht die Rede sein!).

Hier ist vermutlich wieder mal an der Qualität beim Hersteller gespart worden - wie so oft.

Die Idee mit dem KBA von HHH 1961 kann ich nur begrüßen, anscheinend ist die Problematik bei MB bekannt und trotzdem wird hier nichts geändert - in Amerika wären dafür horrende Summen fällig.

Man male sich nur aus, was passiert, wenn ein Nutzer zu Schaden kommt und das mit Wissen des Herstellers - ich möchte dafür nicht die Verantwortung übernehmen.

Da ist es auch nicht mit einem Tausch in der MB- Werkstatt auf Garantie getan - beim richtigen Anwalt läuft das dann unter Vorsatz bzw. zumindest unter Fahrlässigkeit.

Alex

(auch Mercedes- Fahrer)

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