- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Wahlmöglichkeit bei Haftpflichtschaden, fiktive oder reale Abrechnung?
Wahlmöglichkeit bei Haftpflichtschaden, fiktive oder reale Abrechnung?
Moin,
ich habe mal ´ne Frage, hängt so indirekt mit einem anderen Thema ("Nachweis fachgerechte Reparatur und Neuschaden" aus der Vergangenheit zusammen.
Wenn ich das richtig verstanden habe hat der Geschädigte ein Wahlrecht ob er fiktiv oder real abrechnen möchte. Gelernt habe ich das real und fiktiv nicht vermischbar sind, soweit klar.
Situation: Ein Fachmann erleidet an seinem Privatfahrzeug einen Haftpflichtschaden, Haftung des Verursachers unstrittig.
Der Geschädigte möchte fiktiv abrechnen weil er einen Teil der Arbeiten selbst ausführen kann und möchte.
Kann der Geschädigte zur realen Abrechnung gezwungen werden? Die fachgerechte Reparatur wurde "in Teilen" (die auf Rechnung eines Fachbetriebes ausgeführt und bezahlt wurde) nachgewiesen. Ein Nachweis für die Eigenleistungen existiert (noch) nicht.
Ähnliche Themen
23 Antworten
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 11. Mai 2021 um 11:28:15 Uhr:
Moin,
Kann der Geschädigte zur realen Abrechnung gezwungen werden?
Nein, kann er nicht.
Ein Beispiel aus meiner Vergangenheit:
-Schaden v.l. Kotflügel, Schuldfrage klar
-Kostenvoranschlag von Vertragswerkstatt über 1300,- wurde fiktiv abgerechnet
-- 1300-19% + Pauschale 25,- =>1092,43 + 25,- = 1117,43 wurde überwiesen
Nachdem der Schaden in einer Werkstatt behoben wurde,
hat diese Werkstatt formlos bestätigt, dass der Wagen zwei Tage dort war,
ohne Preisangaben.
Bei der Vs eingereicht und nochmal 2Tage X 56,- = 112,- nachgezahlt bekommen.
Es kommt drauf an, wie die restlichen Werte vom Gutachten aussehen.
Ist es ein Totalschaden?
Greift evtl. die 130% Regelung.
Zu wenig Information, um hier eine genau Auskunft zu geben, welche Optionen zur Verfügung stehen.
Nein, keinesfalls.
Neupreis 42 465. Schaden 18 600 incl Steuer. Wiederbeschaffung 35 000. Fahrzeug am Schadentag keine 6 Monate alt. Restwertgebot 14 500 trotz hohem km Stand am Schadentag 16 000.
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 11. Mai 2021 um 11:28:15 Uhr:
Gelernt habe ich das real und fiktiv nicht vermischbar sind, soweit klar.
Korrekt, aber wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du genau das in deinem Beispiel tun.
Nein. Wieso?
Fachgerechte Reparatur eines Fachbetriebs in Teilen und der andere Teil in Eigenleistung … dann logischer Weise fiktiv. So lese ich es.
Klar kann man komplett fiktiv abrechnen, die "externe" Werkstatt dann aus eigener Tasche bezahlen und der Rest kümmert dann keinen. Mit dem Gutachter vorher durchsprechen, der soll ja am Ende aller Arbeiten die komplette fachgerechte Reparatur attestieren damit die Versicherung die Restsumme ausspuckt.
Da sind Probleme mit der Versicherung mMn vorprogrammiert.
Hat es schonmal einer geschafft, einen SV der versicherungseigenen Dekratochter GKK zur Nachbesichtigung nach der Reparatur des von ihm begutachteten Schadens zu bewegen?
Ah, ok. Der Sachverständige war selbst bestellt. Nichts mit Gutachter der Versicherung.
Ein Gutachten das die fachgerechte Reparatur bescheinigt gibt es (noch) nicht. Das wäre das kleinste Problem.
Und was ist nun deine Frage?
Um es klar zu sagen, nein, man kann nicht zur realen Abrechnung gezwungen werden. Aber die Alternative ist eben nur 100% fiktive Abrechnung und da hat ein Fachbetrieb und eine Rechnung nichts mit zu tun.
Dabei kann man nach einer fiktiven Abrechnung mit dem Geld natürlich machen was man will, inkl. irgendwelchen fachgerechten Reparaturen und Rechnungen, aber davon bekommt man natürlich nichts mehr wieder.
Ok. Ich will 100 % fiktiv abrechnen.
Es wurde bisher nur von einer Werkstatt eine Bescheinigung der Reparaturdauer von bis vorgelegt. Keine Rechnung, nichts.
Die Aufforderung, Rechnungen vorzulegen kam ich nicht nach weil es sie nichts angeht.
Wenn du keine MwSt. erstattet haben möchtest, dann musst du auch keine Rechnungen einreichen.
Aber ich habe noch nicht verstanden, was überhaupt dein Problem bzw. deine Frage sein soll.
Die Gesellschaft verlangt Rechnungen und verweigert die Zahlung. Mir wird vorgeworfen, real mit fiktiv zu vermischen was unzulässig ist.
Man will nur real abrechnen. Begründet dies mit dem Nutzungsausfall, der lt Gutachten 6 Arbeitstage ausweist.
Insgesamt stand das Auto 39 Tage. Ich hatte überlegt, etwas anderes zu kaufen. Gab aber nichts passendes. Und der Anwalt ist ´ne Pfeife. Hält es nicht für erforderlich, meine Fragen zu beantworten.
Na dann ist doch klar. Du kannst ja nicht 39 Tage realen Nutzungsausfall verlangen, sondern nur die fiktiven 6 Tage. Wie willst du die 39 Tage denn begründen bzw. beweisen?