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Wallbox Lidl

Themenstarteram 17. März 2024 um 9:53

Ab Morgen gibt es bei Lidl eine Wallbox für 199 Euro mit 11 KW

Lohnt sich das oder sollte man eine 22 KW vorziehen.

Die 11 KW könnte ich an eine Cecon Steckdose (400 Volt) anschließen. Querschnitt 2,5 qmm.

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37 Antworten

11 kW sollten den meisten für Zuhause reichen. Aktuell können die meisten Fahrzeuge eh nicht mehr.

Einfach mal rechnen: wenn das Auto 10h mit 11kW lädt, hat man selbst mit Verlusten 100kWh im Akku. Das ist mehr, als die meisten Autos an Kapazität haben.

Ausnahme: es gab mal Autos mit nur einphasiger Ladung max 32A. Da könnte man dann mit 7,2kW statt 3,6kW laden.

Viele Autos unterstützen aber auch nur 11kW max. Hängt also auch vom Auto ab.

Wann muss man mal einen leeren Akku möglichst schnell wieder füllen. Dann würde das mit 22kW (wenn unterstützt) bei 22kW und 66kWh in 3 statt 6h gehen. Aber dann fährt man zur nächsten DC Schnellladesäule.

22kW müssen genehmigt werden, 11kW „nur“ Angemeldet werden, wobei der Netzbetreiber auch bei der Anmeldung prüft, ob er einmalige Gebühr gibt für die Erhöhung der Anschlussleistung nehmen kann (Falls mehr als 33kW pro Hausanschluss entstehen)

Und Vorsicht: ab 1.1.24 muss eine Ladeeinrichtung >4.2kW durch den Netzbetreiber abregelbar sein, falls es zu einer Netzüberlastung kommt. Falls das die Lidl Wallbox nicht kann, darf man sie offiziell nicht mehr installieren.

Themenstarteram 18. März 2024 um 7:32

So ich war um 7.00 Uhr bei Lidl. Der erste an der Tür. Eine einzige Wallbox war im Regal. Nach Nachfrage: Ja das ist die einzige. Ich habe sie dann mitgenommen. Ich denke dass sie keine Schnittstelle für den Versorger hat. Ist mir aber egal. Dann er kann mir auch den Strom nicht drosseln.

Klar kann dir der Netzbetreiber auch eine dumme Ladestation drosseln.

 

Drosselung heißt in dem Fall Abschaltung.

In der Beschreibung steht, dass die Box eine Schnittstelle hat, aber irgendeinen Bus, für den man dann andere Elektronik braucht.

Ich möchte sowieso nicht wissen, wie viele Wallboxen unangemeldet und ohne vom Elektriker installiert und abgenommen zu sein in Betrieb sind. Letzteres ist eine Versicherungsfrage, bei dem anderen können irgendwann die Netzbetreiber investigativ werden, wenn die Netzte stärker als erwartet belastet sind.

Themenstarteram 18. März 2024 um 8:21

Ich montiere die Wall-Box mit einem Cekon-Stecker, damit ist das für mich ein mobiles Gerät, das ich nicht anmelden muss. Woher der Netzbetreiben wissen will was an der Cekon-Steckdose dranhängt (Kompressor, Schweißgerät usw.)

Der Anschluss ist kein Hexenwerk (5 Kabel 3 Phasen L1, L2, L3, N und Erdung)

Sorry, leider falsch: inzwischen wird an vielen Stellen eindeutig darauf hingewiesen, dass auch mobile Ladeeinrichtungen angemeldet werden müssen (auch ADAC). Und das ist ja auch noch eine fest installierte, die nur steckbar angeschlossen ist.

Wenn man einmal eine mobile Ladeeinrichtung irgendwo bei Freunden/Bekannten einsteckt, wird jeder Verständnis dafür haben, dass diese nicht angemeldet wird, aber zuhause fest an die Wand geschraubt?

 

Edit: auch das Anbringen eines Kabels mit Stecker ist eine Elektroinstallation, zwar kein Hexenwerk, aber offiziell nur von einem zugelassenen Installateur erlaubt.

@new-rio-ub

 

Mach wie du meinst, korrekt ist das aber alles nicht.

 

Nur bitte keine falschen Informationen verbreiten: Mobile Geräte sind genauso anzumelden, wie schon vor mir erwähnt.

Das hängt vom Netzbetreiber ab:

 

z.B.: e-on

 

„Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung zwischen 3,7 und 11 kW

 

Auf Basis der geltenden Niederspannungsanschlussversordnung (NAV)[1], § 19, sind seit März 2019 grundsätzlich alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber anzumelden. Mit Ladeinrichtungen sind üblicherweise fest installierte Ladeeinrichtungen (Wallboxen) gemeint. Steckbare Ladeeinrichtungen, die z.B. an einer Kraftstromdose/CEE-Steckdose (blau/rot) angeschlossen, müssen in der Regel nicht angemeldet werden. Wir empfehlen Ihnen, beim zuständigen Verteilnetzbetreiber vor der Inbetriebnahme nachzufragen, wenn Sie eine steckbare – also nicht dauerhaft angeschlossene - Ladeeinrichtung betreiben wollen, ob diese angezeigt bzw. genehmigt werden muss.“

Themenstarteram 18. März 2024 um 8:55

Nach diesem Fazit

https://efahrer.chip.de/.../...ringt-guenstiges-e-auto-angebot_1010549

Fazit zur ULTIMATE SPEED Wallbox "USWB 11 A1"

Vorteile

Extrem niedriger Preis

Mit Display

Integrierter Fehlerstromschutz

Wetterfestes Gehäuse

Nachteile

keine Extras wie Appsteuerung

keine Schnittstelle für Netzbetreiber

Die Ultimate Speed Wallbox ist ein sehr attraktives Angebot, allen voran ist der Preis sehr spannend. Auch sprechen Details wie ein integrierter Fehlerstromschutz, das informative Display und seine Wetterfestigkeit für das Angebot. Bei dem Preis können Sie leider keine Fernsteuerung per App erwarten. Auch fehlt im Datenblatt die Schnittstelle, damit sie vom Netzbetreiber geregelt werden kann. Das könnte aber in der Zukunft verpflichtend sein. Zumindest haben alle Wallboxen, die bisher mit Fördergeldern installiert wurden, eine entsprechende Schnittstelle.

hat die Lidl Wallbox

keine Extras wie Appsteuerung

keine Schnittstelle für Netzbetreiber

Themenstarteram 18. März 2024 um 8:58

Zitat:

@itze schrieb am 18. März 2024 um 09:54:39 Uhr:

Das hängt vom Netzbetreiber ab:

z.B.: e-on

„Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung zwischen 3,7 und 11 kW

Auf Basis der geltenden Niederspannungsanschlussversordnung (NAV)[1], § 19, sind seit März 2019 grundsätzlich alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber anzumelden. Mit Ladeinrichtungen sind üblicherweise fest installierte Ladeeinrichtungen (Wallboxen) gemeint. Steckbare Ladeeinrichtungen, die z.B. an einer Kraftstromdose/CEE-Steckdose (blau/rot) angeschlossen, müssen in der Regel nicht angemeldet werden. Wir empfehlen Ihnen, beim zuständigen Verteilnetzbetreiber vor der Inbetriebnahme nachzufragen, wenn Sie eine steckbare – also nicht dauerhaft angeschlossene - Ladeeinrichtung betreiben wollen, ob diese angezeigt bzw. genehmigt werden muss.“

Das ist alles wieder eine Grauzone,

wie bei den Balkonkraftwerken und wie es ganz früher bei den ersten Satellitenschüsseln war. Da wollte sogar mal die Telekom eine monatliche Gebühr in Höhe von 5 DM.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. März 2024 um 08:32:58 Uhr:

So ich war um 7.00 Uhr bei Lidl. Der erste an der Tür. Eine einzige Wallbox war im Regal. Nach Nachfrage: Ja das ist die einzige. Ich habe sie dann mitgenommen. Ich denke dass sie keine Schnittstelle für den Versorger hat. Ist mir aber egal. Dann er kann mir auch den Strom nicht drosseln.

Wenn du dir damit nicht ins eigene Fleisch schneidest.

Guckst du §24 Abs 1. NAV.

Rein theoretisch dürfte der Netzbetreiber also abschalten.

Zitat:

@Xentres schrieb am 18. März 2024 um 08:42:41 Uhr:

Klar kann dir der Netzbetreiber auch eine dumme Ladestation drosseln.

Drosselung heißt in dem Fall Abschaltung.

ich würde soweit zustimmen, dass dann abgeschaltet werden muss.

Nur stellt sich mir die Frage, wie der Netzbetreiber das realisieren will, wenn die Ladestation "dumm" ist und am normalen (nicht separierten) Hausanschluss liegt?

Dann ist der Netzbetreiber auf die Mitwirkung des Ladesäulenbetreibers angewiesen, dass der eben dann im Bedarfsfall die Wallbox abschaltet bzw. den Ladevorgang abbricht.

Oder verstehe ich das falsch?

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. März 2024 um 09:21:07 Uhr:

Ich montiere die Wall-Box mit einem Cekon-Stecker, damit ist das für mich ein mobiles Gerät, das ich nicht anmelden muss. Woher der Netzbetreiben wissen will was an der Cekon-Steckdose dranhängt (Kompressor, Schweißgerät usw.)

Der Anschluss ist kein Hexenwerk (5 Kabel 3 Phasen L1, L2, L3, N und Erdung)

Ja, technisch ist das kein Hexenwerk - aber eben nicht zulässig. Die Wallbox gilt als fest installierte und nicht als mobile Ladeeinrichtung, sie hat keinen CEE Anschluss/Stecker. Du würdest dir den Stecker selbst dran montieren.

Du "baust" Dir also sowas wie den eGo Charger Flex nach - https://go-e.com/de-de/produkte/go-e-charger-gemini-flex

Das dürfte dann spannend werden, diese Bastellösung anzumelden.

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