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Wallbox vom AG bezahlen lassen
Hallo Gemeinde,
ich bin Arbeitgeber und möchte einem MA nun ein BEV als Dienstwagen zur Verfügung stellen.
Der MA hat zu Hause eine Garage mit Stromanschluss.
Ich habe empfohlen, dass er darüber nachdenkt, sich dort eine Wallbox zu installieren, damit er über Nacht vollladen kann.
Meine Frage ist: ich würde dem MA die Wallbox nebst Installation bezahlen. Geht das in seiner Privaten Garage? Ist das ein geldwerter Vorteil, der dann wie zu versteuern ist?
Oder wäre es günstiger, wenn der MA da selbst bezahlt und das dann bei der Steuer geltend macht, wenn möglich?
Also was wäre aus eurer Sicht der beste Weg?
Grüße und danke Knollox
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13 Antworten
Sollte man solche Fragen nicht dem eigenen Steuerberater stellen?
Laut meinem Steuerberater geht das und es gibt zwei Möglichkeiten.
Du bezahlst die WB und die Installation und überlässt die WB dem MA. = Geldwerter Vorteil.
Oder die WB bleibt Eigentum der Fa. und wird mit einem eigenen Stromvertrag über die Fa. betrieben, und vom MA nur zum Laden des Dienstwagen genutzt.
Dann ist es wohl kein geldwerter Vorteil.
Zitat:
@ktown schrieb am 28. Oktober 2023 um 11:40:05 Uhr:
Sollte man solche Fragen nicht dem eigenen Steuerberater stellen?
Der weiß vielleicht auch nicht alle Optionen. Freue mich hier von Erfahrungen zu hören.
Zitat:
@knollox schrieb am 28. Oktober 2023 um 12:45:16 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 28. Oktober 2023 um 11:40:05 Uhr:
Sollte man solche Fragen nicht dem eigenen Steuerberater stellen?
Der weiß vielleicht auch nicht alle Optionen. Freue mich hier von Erfahrungen zu hören.
Das ist aber seine Aufgabe dies zu wissen oder, wenn er es nicht weiß, es in Erfahrung zu bringen.
Zitat:
@Oli X5 schrieb am 28. Oktober 2023 um 12:09:05 Uhr:
Laut meinem Steuerberater geht das und es gibt zwei Möglichkeiten.
Du bezahlst die WB und die Installation und überlässt die WB dem MA. = Geldwerter Vorteil.
Oder die WB bleibt Eigentum der Fa. und wird mit einem eigenen Stromvertrag über die Fa. betrieben, und vom MA nur zum Laden des Dienstwagen genutzt.
Dann ist es wohl kein geldwerter Vorteil.
Dein Steuerberater hat 100% Recht.
Und @TE: Der Arbeitnehmer kann das zwar bezahlen, aber er kann es nicht in seiner Steuererklärung geltend machen. Ansonsten siehe oben.
Vorteil der firmeneigenen Wallbox in der Garage des MA ist auch, dass alle Installationskosten und laufenden Kosten auf die Firm laufen, somit dort steuermäßig verbucht werden können und Vorsteuer abgezogen werden können.
Ich persönlich würde sowas auch mit einer schriftlichen Vereinbarung über Rechte und Pflichten der beiden Parteien flankieren.
Voraussetzung ist natürlich auch, dass die Garage Eigentum des MA ist und nicht angemietet, denn sonst ist nicht der MA Ansprechpartner, sondern der Vermieter.
Dem kann ich mich nur anschließen und der AG sollte sich das gut überlegen. Auch die WB bei seiner Versicherung einschließen. Lustig kann es trotz vertraglicher Regelungen werden, wenn der AN das Unternehmen im Streit verlässt und die WB ohne Titel und GV nicht herausrückt.
Und weitere wichtige Vorraussetzung ist, dass im Zählerschrank überhaupt Platz für einen weiteren Stromzähler ist. Wenn nicht darf der AN diesen auf seine Kosten austauschen lassen, oder was macht ihr dann? Der AG wird diese Kosten kaum steuerfrei übernehmen dürfen. (Beispiel: Zählerschrank im Einfamilienhaus ist oftmals = Sicherungskasten fürs ganze Haus)
Die Garage des MA ist ein Mietobjekt. Zustimmung des Vermieters liegt vor.
Folgendes würde ich ihm vorschlagen: die Leitung und die Installation trägt der Mitarbeiter oder Vermieter. Die Wallbox selbst zahlt der AG und diese bleibt dann im Eigentum des AG. Machbar?
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 29. Oktober 2023 um 08:44:37 Uhr:
Und weitere wichtige Vorraussetzung ist, dass im Zählerschrank überhaupt Platz für einen weiteren Stromzähler ist. )
Da in den wenigsten Fällen im Sicherungsschrank platz für die zusätzlichen Sicherungen ist, wird vielfach eine weitere Unterverteilung in der Nähe der WB eingerichtet. Dort ist dann, wenn nicht schon in der WB vorhanden, der zusätzliche Zähler installiert.
Zitat:
@ktown schrieb am 29. Oktober 2023 um 16:05:50 Uhr:
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 29. Oktober 2023 um 08:44:37 Uhr:
Und weitere wichtige Vorraussetzung ist, dass im Zählerschrank überhaupt Platz für einen weiteren Stromzähler ist. )
Da in den wenigsten Fällen im Sicherungsschrank platz für die zusätzlichen Sicherungen ist, wird vielfach eine weitere Unterverteilung in der Nähe der WB eingerichtet. Dort ist dann, wenn nicht schon in der WB vorhanden, der zusätzliche Zähler installiert.
MID Zähler soll in der Wallbox integriert sein.
Zitat:
@Oli X5 schrieb am 28. Oktober 2023 um 12:09:05 Uhr:
Laut meinem Steuerberater geht das und es gibt zwei Möglichkeiten.
Du bezahlst die WB und die Installation und überlässt die WB dem MA. = Geldwerter Vorteil.
Oder die WB bleibt Eigentum der Fa. und wird mit einem eigenen Stromvertrag über die Fa. betrieben, und vom MA nur zum Laden des Dienstwagen genutzt.
Dann ist es wohl kein geldwerter Vorteil.
Nichts gegen deinen Steuerberater, aber es gibt auch eine dritte Option, die weniger Aufwand benötigt.
Anstatt bei Option einen eigenen Stromzähler zu montieren und darauf einen Stromvertrag abzuschließen, kann der Mitarbeiter auch einfach einen viel kleineren MID Zähler als Zwischenzähler setzen. Kostet ca. 45 Euro. Oder gleich eine Wallbox nehmen, wo einer drinnen ist. Dann behält er seinen privaten Stromvertrag, liest den Zwischenzähler ab und zu ab und lässt sich die Kosten von der Firma erstatten. Das ist ebenso steuerfrei, weil es wie tanken beim Verbrenner ist.
Zitat:
@ktown schrieb am 29. Okt. 2023 um 16:5:50 Uhr:
weitere Unterverteilung in der Nähe der WB eingerichtet. Dort ist dann, wenn nicht schon in der WB vorhanden, der zusätzliche Zähler installiert.
Meine Aussage bezog sich auf den Vorschlag weiter oben, eine Wallbox mit eigenem Stromliefervertrag auf den Namen der Firma installieren zu lassen. Also... "Vollwertiger" Stromzähler mit Zählernummer zum Anmelden im Zählerkasten erforderlich.
Vorteil: Die Firma bekommt eine saubere Rechnung direkt vom Stromanbieter ihrer Wahl und kann die Vorsteuer abziehen.
Nachteil: in den wenigsten Gebäuden ohne weitere Umbauten so einfach möglich. Daher läuft es meist auf Wallbox mit (internem oder externem) MID Zähler am vorhandenen Stromanschluss des AN hinaus, so wie du es schreibst.
Die Wallbox selbst ist noch relativ schnell und einfach (de-)montiert. Wenn der AG etwas übernehmen will, soll er halt die Wallbox zahlen und in seinem Eigentum belassen. Zuleitung und Sicherungen zahlt dann der AN (und/oder sein Vermieter).