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Wandel nach 5 Wochen Kopfschmerzen, worauf muss ich achten?

VW Touran
Themenstarteram 11. Mai 2015 um 15:32

Hallo

leider habe ich heute mitbekommen das ich ein Unfallfahrzeug erworben habe .

Im Vertrag wurde geschrieben Motorhaube und Scheinwerfer erneuert.

Durch 3 Std. Telefonat durch Deutschland habe ich ein Gutachten bekommen mit Bildern das die Komp. front beschädigt war.

Meine Frage worauf muss ich beim Wandeln achten und was passiert mit den Bremsen was ich selber erneuert habe ?

Womit muss ich rechnen und wie rechne ich den Betrag aus für die gefahrene KM ?

0,67% Standdart oder bei Diesel mit über 100TKM anders berechnen ?

MFG

Autounfall
Autounfall2
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. März 2016 um 17:37

Hallo zusammen

waren heute beim Landgericht wegen dem Unfalltouran.

Richter hat auf jedenfall gesagt nach dem Urteil werden sich andere Personen um diese Sachen kümmern.

Anwalt meinte darauf zu mir das evtl. eine Strafanzeige folgt aus seitens des Gerichtes das der Richter das gemeint hat.

Ich zähle mal auf was schief gelaufen ist

1.Verkaufsgerspräch entspricht den Vertrag nicht.

2.Vertrag beinhaltet 2 gesichere Beschädigungen wobei die komp. Front fast weck war )nach Unfall war ich der erste besitzer wieder.

3.Steht drin das Fahrzeugbrief mitgegeben haben soll aber mit stillgelegten Schein funktioniert es nicht ASU+TÜV neu zu bekommen.

4. Hat nach TÜV +ASU den Brief nachgesendet vor dem abholen angemeldet.

5. Nach anmeldung "Abholschein" noch ein Unfall bezeichung(Seitenschaden links) miteingefügt und mehrer sachen eingefügt was nicht stimmte.Vertrag war schaden vorne links die Rede (Haube/Scheinwerfer)

Ich hoffe das LG folgt meinem Antrag ,RA meinte das der Vertrag zählt und was später passiert nichts wert ist .

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am 11. Mai 2015 um 16:46

Ich würde sagen nach 5 Wochen muss er das Fzg. wieder zurücknehmen ohne wenn und aber.

Den ein Vorschaden ist offenbarungspflichtig und nicht nur Motorhaube und Scheinwerfer.!!!

Ich würde das Fzg .mit dem Gutachten beim Verkäufer vorfahren und mein Geld komplett verlangen .

Hier handelt es sich um Betrug.

mfg

Wobi07

Hallole Nihat

Jetzt geht's aber Schlag auf Schlag bei dir mit deinem neuen / gebrauchten 1T3 - Touran :eek:

... wie lange ist dieser " Frontschaden " her + ca. Schadenshöhe :confused:

Zumindest hast du mit dem Unfall - Gutachten schon mal sehr gute Karten in der Hand ...

= Lange Rede kurzer Sinn = laß dich von einem " Fach " - Anwalt beraten ...

Gruß

Hermy

Das tut mir echt leid mit dem Touran. Ist ein echt mieses Gefühl, wenn der kleine Traum Stück für Stück zum Albtraum wird.

Ist das der Touran der von VW abgeschleppt und so an einen weiteren Händler weiterverkauft wurde und ein "kleineres" Radio verbaut wurde, was du bemerkt hast da die originale Rückfahrkamera nicht funktionierte?

Dieser weitere Händler hat sich wenn ich richtig schlussfolgere den Wagen als Unfallwagen gekauft, repariert und anschliessend an dich weiterverkauft. Die Tatsache, dass er evtl das bessere Radio gegen ein schlechteres ausgetauscht hat, sieht aus als wollte er das absolute Gewinnmaximum aus dem Auto rausschlagen, koste es was wolle. Wenn dem so ist, will ich nicht wissen, wie er den Unfallschaden behoben hat.

Ist jetzt aber nur eine Vermutung von mir.

Sammle alle Fakten erst einmal und dann mach es wie Hermy66 es gesagt hat und lass dich von einem guten RA beraten.

Falls es dir ein kleiner Trost ist, mir hat ein AUDI-Händler schon mal einen A6 als unfallfrei verkauft - mit zweifachem Frontschaden.

Drück dir die Daumen, dass alles zu deiner Zufriedenheit abläuft.

Themenstarteram 11. Mai 2015 um 17:59

Hallo

der Unfall war genau vor 1 jahr danach war er nicht mehr auf der Strasse.

Es wurde an eine Unfallbörse verkauft.

Danach evtl an den Verkäufer.

Schaden in höhe von 11 t Euro und 9 t Euro Restwert.

Ich habe mal mit einen RA tel und der meinte ein Gebrauchswaagen abschlag muss man akzeptieren.

Bei mir sind es 2 tkm ( ca 215euro) dagegen stehen meine neuen Bremsen mit ca 200 euro + Anmeldung.

Ja es ist das Fahrzeug mit den Radio was nicht org ausstatung entspricht so das die Cam nicht unterstützt.

Kupplung ist fast runter und VW Serviceberater meinte auch Kupplung komisch und straff.

Armlehne vibriert bei 125-140 kmh.

Windgeräusche was ich vom vorgänger Touran nicht kannte.

Und vcds hatte ich auch dabei ,bei Mechanik wie Unfall hilft es auch nicht .Da braucht man erfahrung und ein gutes Auge.

Ich kann das Gutachten mal einstellen wenn jemand es will.

Ich suche dann wieder ein Touran mit Xenon,Schiebedach als Highline bis 125tkm ab bj2011.

Mfg

Wusstest du das vorher mit dem Unfall bzw der Unfallbörse?

Was hat dir denn der Verkäufer zu dem Wagen so erzählt? Du hast ihn ja bestimmt einiges gefragt.

Bei der nächsten Suche würde ich dir raten dich nicht fix an den 125tkm halten. Falls zB der ZR-Wechsel bei 150.000km ansteht, würde ich bevorzugt einen suchen, der knapp drüber ist und somit bei VW frisch gewartet wurde.

Themenstarteram 11. Mai 2015 um 19:17

Nein ich wusste nichts vom Unfall,mir wurde gesagt etwas auf die Motorhaube gefallen ist und dadurch der Scheinwerfer mit beschädigt wurde.

Erstbesitzer war AEG :-) Fahrschule Yildirim .

Auf unsere Frage nach dem Kotflügel und Unfall wurde verneint.

Frau war mit dabei als Zeugin.

Ich hatte glück der Fuhrparkleiter(Erstbesitzer) hat mir die Auskunft gegeben das es ein Grossen Unfall damit gab und hat das Gutachten ohne Bilder bereit gestellt.

Hätte der Verkäufer auch machen können bevor er das Auto gekauft hat.

Touran von ab bj 2010 haben ein ZR Wechsel bei 210 TKM und davor 180 TKM.

Mein Passat 3C mit dem fast gleichen CR Motor wird bei 180 TKM gewechselt.

mfg

Nimm dir einen Anwalt... Bin mir relativ sicher dass du bei der Sachlage gewisse Schadensersatzansprüche geltend machen kannst. Das ist ja keine Wandlung wegen eines mehrfach nicht behobenen Fehlers o.ä. sondern ein recht eindeutiges Betrugsdelikt (sofern der Verkäufer die Wahrheit über den Unfallschaden kannte), da kann man auch relativ gut Druck aufbauen :D Evtl kann man sogar die Gebühren für die Anmeldung usw einfordern?

Mir ist beim Orginal BMW Händler das Gleiche passiert. Der Mistladen (Verkäufer) hat mich auch gelinkt. Hat mir von einem nachlackierten Kotflügel erzählt und den Wagen im Kaufvertrag daraufhin als Unfallwagen tituliert.

Als ich den Wagen dann hatte, war nach kurzer Zeit die linke Vordertür undicht, hat mich 150 Euro gekostet. Dann kam der wirkliche Unfall raus:

Komplette linke Seite, inkl, Stoßstangen aufbereitet und neu lackiert, hintere Tür ausgetauscht, vordere Tür undicht. Die Geschäftsführung hat sich abartig arrogant mit dem Vermerk "Unfallwagen, Kotflügel nachlackiert" rausgeredet. Und sowas bei einem BMW-Händler. Sie wollten den Wagen auch nicht zurücknehmen und auch nicht Inzahlung nehmen. Der Geschäftsführer dieses großen Hauses hat sich billig rausgeredet und böse gelogen.

Habe den Wagen dann verkauft, natürlich mit Angabe des kompbletten Unfalls.

BMW hat dadurch einen Kunden weniger, ein Freund und ein Familienangehöriger konnte ich auch nicht mehr zu BMW raten. Die fahren nun andere Marken und ich auch.

Wünsche dir viel Erfolg und alles Beste für Deinen nächsten Touran!

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 11:09

Hallo

jetzt habe ich die Stellungsnahme des Verkäufers:

der Wagen wurde Ihnen nicht als unfallfrei verkauft.

Siehe Kaufvertrag "Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden

bekannt"

Reparierter Schaden vorne links (Scheinwerfer/Haube)

Sowie Fahrzeug Übergabeprotokoll Punkt 3:

"Es wurde auf eine reparierten Seitenschaden an der Front hingewiesen"

Hiermit wurde eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen, welche besagt,

dass der Wagen einen Seitlichen Frontschaden hatte und nicht Unfallfrei ist.

Sollte der Kotflügel nicht fachgerecht montiert sein, so werden wir diesen

selbstverständlich nachbessern."

Andere Weise Unfallschäden wurde uns mitgeteilt das ein Gegenstand auf die Motorhaube gefallen ist und der vorne linke Scheinwerfer.

Ich habe die Aufzeichnung der E-Mails wo er erst behauptet das es kein Austausch des Kotflügels gab und auch die Stossstange nichts beschädigt war .

Nach Gutachten meint er das der Frontschaden mitgeteilt worden ist .

MFG

Img-20150512-130920

Reparierter Schaden vorne links (Scheinwerfer/Haube) ergeben aber noch lange keine 11tausend Euro Schaden. Und bei einem Restwert von 9t war der Wagen damals ja ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Frag den Verkäufer mal, wie hoch der Schaden denn damals war. Er weiss ja noch nicht, dass du von den 11k Schaden weisst.

Aber ehrlich gesagt, würde ich eher zum Gespräch mit einem RA raten.

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 11:54

Er wiederspricht sich.

Bis zum Gutachten hat er alles Verneint und jetzt will er die Kurve kriegen.

Hat ja das Gutachten von mir bekommen.

Habe ja die E-mails wann ich es bekommen habe und weiter leitete.

Dienstag zum Ra .

Ich habe dem Angeboten sich zu einigen aber er versucht aus zu weichen deshalb zum Rechtsanwalt.

Mfg

Nihat

Themenstarteram 13. Mai 2015 um 19:13

Hallo

habe den Vertrag dem Rechtsanwalt gezeigt und wir gehen dagegen an.

Hat mir nur Motorhaube und Scheinwerfer als Ausgetauscht genannt .

Meinte das er das als Seitenschaden an der Front deklariert wo ich zugestimmt habe.

Gutachten angesehen, steht drin das der Fahrer in einem Fahrzeug aufgefahren ist .

Schwerer schaden wo Querträger beschädigt war.

Gutachter hat mit zugestimmt und stellt mir ein Schreiben aus das es ein Frontschaden ist (Auffahrunfall) .Erstbesitzer will mich auch unterstützen und seine zusage habe ich auch.

Tochter und Ehefrau waren als Zeuge da wo ich nach der Beschädigung des Kotflügel gefragt habe.

Jeweils einmal mit Frau am Kaufdatum und andere mal mit Tochter am Abholtag.

Rechtsanwalt hat gesagt das er gute aussichten sieht zu gewinnen.

Es reicht uns nur das Gutachten schon nach seiner aussage.

Er ist ADAC Vertragsanwalt ,hat Autokauf als Fachgebiet+Verkehrsrecht.

Mfg

am 13. Mai 2015 um 19:25

Ich drück alle Daumen das du heil aus der Nummer raus kommst. Bitte weiter berichten.

Howdy, Jens

Hallole Nihat

Drücke dir auf alle Fälle auch die Daumen .

Mit der Unterstützung vom Anwalt + vom Gutachter + 1. Besitzer + deine Zeugen ...

= Das sollte zu 100 % gut für dich ausgehen .

Kann ja wohl nicht sein , daß ein solcher " Front - 1/2 Totalschaden " mit Querträger - Rahmenknacks , deklariert als " Bagatell - Schaden " vertraglich durch geht ...

Halt uns auf dem Laufenden .

Gruß

Hermy

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