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Wandlung E 250 CDI

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 15. August 2010 um 10:25

Hallo zusammen, bräuchte mal Euren dringenden Rat.

Mein MB 250 CDI, S 212, Bj. 02/2010, 7.500 km, "Markteinführungsfahrzeug" war jetzt schon 6 x in der NDL vor Ort wegen dem gleichen Problem: Die elektrische Heckklappe geht in gewissen Abständen nicht auf, rattert, hängt, manchmal bleibt sie dann einen Spalt offen, geht später doch auf, dann nicht mehr zu (Rote Warnmeldung + Warnton). Ich bekam immer schnell und unkompliziert ein Ersatzfahrzeug (auch am Wochenende), es wurde div. unternommen - mehrfach SW-Update, Tausch Dämpfer, Mechanik, Elektrik, Steuergeräte, Züge, Nachjustierungen - aber kein bleibender Erfolg. Es wurde sogar ein Experte aus Stuttgart nach WÜ geholt zur Supervision. Man hat sich wirklich (auch immer nett) bemüht. Der Fehler konnte auch in der NDL vor Ort live demonstriert werden, ansonsten habe ich es immer auf Handy-Video aufgenommen.

Jetzt hat man mir, da bei meinem Einzelfahrzeug keine Lösung mehr in Sicht sei, eine Wandlung (mehrfach schon) angeboten. Bislang wollte ich immer eher Reparatur, jetzt aber denke ich inzwischen auch Wandlung ist doch sinnvoller. Letztlich will ich auf jeden Fall wieder einen Mercedes Dieselkombi, da ich hoffe dass die Injektorenproblematik ausgestanden ist (bei mir kein Thema gewesen) wieder einen

E 250 CDI.

Jetzt zu den Konditionen: Man bot mir an, 0,67 % pro 1000 km abzuziehen. Von einer Zinszahlung für das Kapital zum Gegenrechnen (Februar bis August z.B. 5 % Zinsen von der Nutzungspauschale abzuziehen) war nicht die Rede. Ich sprach das Thema 0,4 % (s. alte Threads) beim Verkäufer an, der sagte das ginge wegen der km-Klasse nicht (?). Morgen habe ich nun das Gespräch mit ihm, und wollte gerne ein paar Tips von Euch haben. DANKEDANKE

PS: E 250 CDI Avantgarde AMG - super Auto ansonsten, nix zu meckern (ansonsten), musthave :cool:

Beste Antwort im Thema
am 15. August 2010 um 12:41

Auf mehr als 0,5 darf man sich nicht einlassen.

Schließlich reden wir hier von einem Diesel.

Die Km Kategorie ändert absolut gar nix an den Vorgagben für die Verzinsung des Kapitals.

Diese Verzinsung wird für geschäftsläute aber anders als bei Privatkäufern berechnet, das ist alles.

Alle Infos findest Du hier: http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/

Da ist alles was man so braucht aufgeführt.;)

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Hallo,

Das Heckklappen Problem hatte ich auch schon zweimal, meiner ist auch ein ME, aber nur 220. Er ist der Ersatz für meinen C200 gewesen der auch Rückabgewickelt wurde, ich hatte 0,6% gehabt mit knapp 17tkm Anfang des Jahres, die Kalkulation stammte aber noch aus dem Oktober mit 13tkm. Die 0,67% hatte ich auch mal in einem Bericht als "Standardwert" gelesen und fand meine 0,6 dadurch akzeptabel, danach hatte ich erst das mit den 0,4 gelesen. Bei den 0,6 wollte Mercedes weniger von mir als ich bisher gezahlt hatte, und beim jetzigen sind sie mir auch gut entgegen gekommen, daher bin ich damit auch zufrieden. Zumindest würde ich den Händler mal auf die 150 tkm bei 0,67% hinweisen. Gerade da dein Händler schon öfters selbst die Wandlung ansprach.

Es spricht ja nichts dagegen wenn Du denn selben Wagen noch mal bestellst, diesmal aber als Kundenaufzrag und nicht von Halde, wäre ja sogar eine Ersatzlieferung ohne Berechnung.

Ich würde die Gelegenheit nutzen, und den neuen doch etwas auf die eigenen Bedürfnisse anpassen, mir fehlt manchmal doch die AHK vom alten.

Erstmal viel Erfolg morgen

Schulle

am 15. August 2010 um 11:30

Auf mehr als 0,4% Nutzungsentschädigung (Diesel) pro angefangene 1.000 km musst Du Dich nicht einlassen, denn diesbezüglich gibt es inzwischen Dutzende einschlägige Urteile. Die Kapital-Verzinsung wird kontrovers diskutiert, aber auch diese wurde in diversen Urteilen (auch nach 2002) Käufern zugesprochen.

Sofern Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, solltest Du einen Rechtsbeistand zumindest im Hintergrund haben, der Dich beratend unterstützt. Es ist bekannt, dass Herseller erst einmal versuchen, so gut wie möglich wegzukommen und den Kunden dabei übervorteilen.

Überlegenswert ist bei Wandlung auch der Kauf eines "jungen Gebrauchten". Diese fast neuwertigen Fahrzeuge werden, üppig ausgestattet, derzeit mit 40% Nachlass gegenüber Listenpreis z.T. von MB selbst angeboten. Mehr Geld kannst Du jetzt gar nicht sparen, da Du den Neupreis Deines "Alten" erstattet bekommst und nicht verpflichtet bist, einen MB Neuwagen zu bestellen.

Gruß, Norman

Die 0,67% sind völlig indiskutabel, der Wagen hat eine höhere Lebenserwartung als 150.000km.

 

Gruß

 

FilderSLK

am 15. August 2010 um 12:41

Auf mehr als 0,5 darf man sich nicht einlassen.

Schließlich reden wir hier von einem Diesel.

Die Km Kategorie ändert absolut gar nix an den Vorgagben für die Verzinsung des Kapitals.

Diese Verzinsung wird für geschäftsläute aber anders als bei Privatkäufern berechnet, das ist alles.

Alle Infos findest Du hier: http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/

Da ist alles was man so braucht aufgeführt.;)

Standardmäßig versucht es MB mit 0,67%. Wenn man freundlich aber bestimmt dagegen Bedenken erhebt und gleichzeitig auf die einschlägige Rechtsprechung hinweist, kann man sich schnell auf 0,5 % einigen. Meiner Einschätzung nach wird man größeren Aufwand betreiben müssen, wenn man auf 0,4 % kommen will.

Der Hinweis auf die km-Klasse bedeutet, dass Deine Laufleistung noch relativ gering ist. Bei Taxlern, die schnell mehrere 10000 km gefahren haben, wird man schneller auf die 0,4 % kommen.

Es zählt da auch der absolute Betrag. Bei 7500 km musst Du bei 0,5 % "nur" 3,5 % (es wird auf volle 1000km abgerundet) vom Neupreis als Nutzungsentschädigung bezahlen. Das ist nicht so viel für die Nutzung über ein halbes Jahr.

Ich kann Dir nur den Tipp geben, so freundlich wie nur möglich vorzugehen, weil Du auf die Hilfe Deines Händlers angewiesen bist.

Viel Glück.

Wenn Du ansonsten zufrieden bist mit dem Fahrzeug, solltest Du über eine Nachlieferung nachdenken.

Dann könntest Du Dir die leidige Diskussion über eine Nutzungsentschädigung sparen.

am 15. August 2010 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

 

Ich kann Dir nur den Tipp geben, so freundlich wie nur möglich vorzugehen, weil Du auf die Hilfe Deines Händlers angewiesen bist.

Selbstverständlich ist Freundlichkeit immer von Vorteil. Da ich so einen Fall aber gerade hinter mir habe, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass, sofern MB Vetragspartner ist, Händer/NL keinen Einfluss auf die Modalitäten einer Wandlung haben.

Ob und zu welchen Konditionen die Rückabwicklung abläuft, entscheidet dann allein die Zentrale in Berlin. Empfehlungen des Händlers/der NL werden sogar ganz bewusst ignoriert, wenn sie sich nicht mit den Werksvorstellungen decken. Was der Verkäufer zusagt, anbietet, oder ablehnt, spielt in letzter Konsequenz also keine Rolle.

Gruß, Norman

am 15. August 2010 um 14:17

Ich habe auch schon viel darüber gelesen, und habe das selbe Problem, bzw. man wird mir bald ein Angebot zur Rückabwicklung unterbreiten.

Bin deswegen auch gespannt.

Bitte schreib mal bitte deine Ergebnisse, gerne auch per PN.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von norman44

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

 

Ich kann Dir nur den Tipp geben, so freundlich wie nur möglich vorzugehen, weil Du auf die Hilfe Deines Händlers angewiesen bist.

Selbstverständlich ist Freundlichkeit immer von Vorteil. Da ich so einen Fall aber gerade hinter mir habe, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass, sofern MB Vetragspartner ist, Händer/NL keinen Einfluss auf die Modalitäten einer Wandlung haben.

Ob und zu welchen Konditionen die Rückabwicklung abläuft, entscheidet allein die Zentrale in Berlin. Empfehlungen des Händlers/der NL werden sogar ganz bewusst ignoriert, wenn sie sich nicht mit den Werksvorstellungen decken. Was der Verkäufer zusagt, anbietet, oder ablehnt, spielt in letzter Konsequenz also keine Rolle.

Gruß, Norman

Aber der Antrag muss vom Händler vorgetragen werden. Und wenn man diesen nicht auf seiner Seite hat, ist das mit Sicherheit nicht von Vorteil. Letztlich entscheidet das Werk. Aber die erste Hürde ist der Händler, der den Antrag vernünftig beim Werk vortragen muss.

am 15. August 2010 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

 

Aber die erste Hürde ist der Händler, der den Antrag vernünftig beim Werk vortragen muss.

Da hast Du völlig recht. Ich habe auch nur darauf hingewiesen, weil in meinem Falle seitens der NL die Wandlung als Selbstgänger gesehen und entsprechend eingereicht wurde. Berlin sah das aber ganz anders und hat den Antrag zum Erstaunen der NL abgeschmettert. Damit ging der Stress dann richtig los.

Gruß, Norman

Zitat:

Original geschrieben von teddy7500

Auf mehr als 0,5 darf man sich nicht einlassen.

Schließlich reden wir hier von einem Diesel.

Die Km Kategorie ändert absolut gar nix an den Vorgagben für die Verzinsung des Kapitals.

Diese Verzinsung wird für geschäftsläute aber anders als bei Privatkäufern berechnet, das ist alles.

Alle Infos findest Du hier: http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/

Da ist alles was man so braucht aufgeführt.;)

Liebe Leute, preist doch bitte nicht so einen Kram an. Der unbedarfte Laie kann damit wenig anfangen, zumal die dort aufgeführten Gerichtsentscheidungen sehr alt sind und die weiteren Informationen zum Teil unzutreffend sind (so z.B. die Angabe, seitens MB sei der nach Rückabwicklung herauszugebende Geldbetrag mit 4% zu verzinsen).

Von Laien wird oftmals übersehen, dass es seit der gesetzlichen Neuregelung des Kauf- und Gewährleistungsrechts 2002 keine "Wandlung" mehr gibt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag (vielfach fälschlich als Wandlung bezeichnet) hat jedoch Voraussetzungen, die zu beachten sind. Hier stolpert der Laie mitunter...

am 15. August 2010 um 14:47

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx

Ich habe auch schon viel darüber gelesen, und habe das selbe Problem, bzw. man wird mir bald ein Angebot zur Rückabwicklung unterbreiten.

Bin deswegen auch gespannt.

Bitte schreib mal bitte deine Ergebnisse, gerne auch per PN.

Ich hab die Story hier dokumentiert. Am Ende des Threads findest Du eine Zusammenfassung. Wenn Du noch spezielle Fragen dazu hast, schreib mir einfach eine PN.

Gruß, Norman

am 15. August 2010 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von BeÄmWe

 

zumal die dort aufgeführten Gerichtsentscheidungen sehr alt sind und die weiteren Informationen zum Teil unzutreffend sind (so z.B. die Angabe, seitens MB sei der nach Rückabwicklung herauszugebende Geldbetrag mit 4% zu verzinsen).

Das Thema hatten wir schon einmal. Eine 4, bzw. 5% Verzinsung des Kaufpreises wurde Kunden auch noch in rechtskräftigen Urteilen aus 2006 zugestanden, obwohl die von Dir genannte gesetzliche Neuregelung bereits 2002 erfolgte. Vom Tisch ist das Zinsthema im Ergebnis also keineswegs. Aber Du hast in sofern Recht, als dass Laien mit derlei Fragen schnell überfordert sind und nicht gegen MB-Fachjuristen antreten sollen.

Gruß, Norman

Zitat:

Original geschrieben von norman44

Zitat:

Original geschrieben von BeÄmWe

 

zumal die dort aufgeführten Gerichtsentscheidungen sehr alt sind und die weiteren Informationen zum Teil unzutreffend sind (so z.B. die Angabe, seitens MB sei der nach Rückabwicklung herauszugebende Geldbetrag mit 4% zu verzinsen).

Das Thema hatten wir schon einmal. Eine 4, bzw. 5% Verzinsung des Kaufpreises wurde Kunden auch noch in rechtskräftigen Urteilen aus 2006 zugestanden, obwohl die von Dir genannte gesetzliche Neuregelung bereits 2002 erfolgte. Vom Tisch ist das Zinsthema im Ergebnis also keineswegs. Aber Du hast in sofern Recht, als dass Laien mit derlei Fragen schnell überfordert sind und nicht gegen MB-Fachjuristen antreten sollen.

Gruß, Norman

Zur Verzinsung: Nach alter Rechtsalge gab es stets 4%. Heute musst Du Dich im Prozess ausdrücklich darauf berufen und - im Bestreitensfall - dem Gegner nachweisen, dass er Zinserträge aus dem zurückzugewährenden Kapital hatte oder aber Sollzinsen erspart hat.

Die von Dir angesprochenen Gerichtsentscheidungen betreffen also entweder Fälle vor 2002 (wegen der Laufzeiten im Instanzenzug haben viele OLG Entscheidungen aus den Jahren 2005 und 2006 noch Sachverhalte vor 2002 zum Gegenstand) oder aber die Partei hat sich im Prozess auf ersparte Sollzinsen bzw. tatsächlich erlangte Zinsen berufen (dann aber eher unwahrscheinlich, dass man auf glatt 4 % kommt).

Daneben gibt es selbsterständlich noch andere rechtliche Gesichtspunkte, unter denen eine (höhere) Verzinsung in Betracht kommt, z.B. wenn sich der Gegner (nach erfolgloser Mahnung) mit der Zahlung in Verzug befindet.

Ich würde jedem (nicht rechtsschutzversicherten) Laien raten, zunächst erst einmal - ohne jede rechtliche Argumentation - selbst mit MB zu feilschen. Fordern kann man ja erst einmal alles... :D

Entspricht das Ergebnis der Verhandlungen nicht den eigenen Vorstellungen, sollte man professionellen Rat suchen.

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