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Wandlung eines gebrauchten Pkw

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 10:01

Hallo zusammen,

ich hoffe, man kann mir hier weiter helfen.

Vor knapp sechs Monaten habe ich einen gebrauchten Renault Scenic Bj 2006 bei einem großen Ford Autohaus mit Bosch Service gekauft.

Nach drei Monaten ging das Fenster hinten rechts runter und dann erstmal nicht mehr hoch. Irgendwann ging es dann doch wieder hoch. Da eine Garantie besteht, wurde der Motor des Fensterhebers getauscht. Drei Tage später ging das Fenster wieder runter. Wagen wieder in die Werkstatt, es wurde ein kompletter Kabelstrang getauscht. Eine Woche später ging das Fenster wieder runter. Der Wagen stand eine Woche in der Werkstatt, es wurde festgestellt, dass Wasser an die Kontakte kommt und zu einem Kurzschluss führt. Durch Silikon soll das nun verhindert werden. Letzte Woche Dienstag habe ich den Wagen zurück bekommen mit den Worten "Jetzt ist alles gut!". Heute Morgen ging das Fenster dann wieder runter. Bisher stand der Wagen wegen dieser Geschichte mehr als sechs Wochen in der Werkstatt.

Ich habe eine 1-Jahr alte Tochter, die hinten rechts sitzt, dass ich mit ihr nicht mehr ruhigen Gewissens fahren kann, kann sich sicher jeder vorstellen. Ebenso ist es nicht grade prickelnd, wenn auf der Autobahn bei starkem Regen das Fenster auf geht und nicht wieder zu. Ebenso musste ich bereits einen wichtigen Termin absagen, da das Fenster offen war und ich so nicht in der Bremer Innenstadt parken konnte. Ich habe mir jetzt beholfen und die Sicherung gezogen, als das Fenster oben war.

Das Autohaus will weiterhin versuchen zu reparieren und lehnt eine Wandlung ab. Die Begründung ist, dass der defekte Fensterheber kein gravierender Mangel ist. Ich sehe das anders, ein Auto, welches kein "geschlossenes System" gewährleistet, ist für mich nicht brauchbar. Wäre der Fensterheber nur defekt, also komplett ohne Funktion (im geschlossenen Zustand) könnte ich die Aussage verstehen, aber unter den o.g. Umständen nicht.

Wie schätzt ihr das ein?

Und wie wird derzeit die Nutzungsentschädigung berechnet?! Man findet im Internet Aussagen von 0,62% pro 1.000 km, 1% pro 1.000 km oder auch Kaufpreis x gefahrene Km / zu erwartende Rest-Km.

Über Antworten freue ich mich!

Malte

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HTC schrieb am 31. Juli 2017 um 12:30:16 Uhr:

Ja, aber man kann mal das Hirn einschalten und beim Vorgesetzten anfragen, was letztendlich passieren soll. So handhabe ich es jedenfalls, wenn mal mehrere Optionen zur Verfügung stehen, meine Aufgabe ist lediglich das Ausfiltern blödsinniger Lösungen und das Umsetzen des Machbaren (und manchmal auch des Unmachbaren...).

Ich sehe aber bisher nur eine Mündliche Zusicherung, mal abwarten was daraus wird. Ich hoffe der TE kriegt sein Problem zufriedenstellend gelöst.

HTC

Meine Erfahrung mit Chefs in vergleichbaren Situationen sieht so aus:

Kunde kommt mit Beschwerde die aus meiner Sicht berechtigt ist, der gewünschte Lösungsvorschlag liegt jedoch außerhalb meines Entscheidungsspielraum. Ich geh zu Scheffe, erkläre die Situation und will mir die kundenfreundliche Lösung absegnen lassen. Scheffe sagt aber "nein, wir bleiben hart. In diesem Fall spricht dies und das dagegen dem Kunden seinen Willen zu geben." Ich also bekomme tierischen Streit mit dem Kunden (geht bis zur Androhung von Gewalt) und dieser dringt am Ende wutschnaubend selber bis zum Chef vor. Chef knickt innerhalb von 30 Sekunden ein und gibt dem Kunden das, was ich ihm schon ohne Geschrei von Anfang an geben wollte.

Ergebnis: Chef ist der liebe, gute Weihnachtsmann und ich das unfähige A...loch, das in den Augen des Kunden für alle Zeiten verschissen hat.

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Du hast bei Renault ja vorne die elektrische Sperre, die alles hinten lahmlegt, danach kann man die Fensterheber nur noch über die vorderen Tasten bedienen.

Der Fehler ist dann leicht einzugrenzen, steht es dann fest ob die vordere oder die hintere Bedienung dran schuld ist, gilt es durchzumessen ob es nun an den Tastern oder dem Steuergerät liegt. Ich vermute das Steuergerät.

Eine Wandlung bei dem Preis (ein 2006er ist nun mal recht günstig) und Nutzungsentschädigung erscheint mir hier unrealistisch. Nicht, daß man das nicht durchkriegen würde, aber ohne Anwalt gehe ich davon aus, daß du höchstens einen Gutschein bekommst...

Die Wandlung greift auch erst nach mehreren (eigentlich sind es 2) erfolglosen Versuchen einen Mangel abzustellen...

Die einfachste Zwischenlösung ist das abziehen der Versorgungsspannung am hinteren Fensterheber so lange die Fehlerquelle noch nicht gefunden ist. Dann kann man das Fahrzeug noch recht gut benutzen...

HTC

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 11:26

Als der Fensterheber das erste Mal ausfiel, konnte ich den Fehler abstellen, indem ich vorne die Sperre rein gemacht habe. Als die Fehler nach der ersten Reparatur wieder auftraten, war es völlig egal, ob vorne gesperrt oder nicht.

Wie oben geschrieben, wurde bisher drei Mal versucht den Fehler zu beheben, aber immer ohne Erfolg, da das Fenster heute Morgen wieder runter gefahren ist.

Der Wagen hat mich 3.700 € gekostet und ich bin 7.500 km damit gefahren. Bei der 0,67% Geschichte wären das 191, €, bei 1% 277 € und bei der Berechnung 462 € (aktuell 120.000 km runter und erwartete Laufleistung 180.000 km). Ich würde sogar mit 500 € einverstanden sein, aber mit dem Wagen wird man nicht mehr glücklich.

Das Abziehen der Sicherung habe ich bereit gemacht. Trotzdem ist das keine Dauerlösung und die Werkstatt scheint ja total im Dunkeln zu tappen. Wie soll es denn nach der nächsten "Reparatur" sein? Dann kriege ich den Wagen wieder und bei 130 und strömenden Regen auf der Autobahn geht das Fenster wieder runter?! Das ist doch Käse...

am 26. Juli 2017 um 11:32

Vom Audi kenn ich das auch, dass ein Fenster einfach mal so runterfährt, da liegt es dann an einem defekten Mikroschalter im Fahrertürschloss. Vielleicht ist das bei Renault ähnlich konstruiert? Dann wäre der Fehler durch die Werkstatt schnell zu beheben …

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 11:37

Ich kann es nicht sagen wodran es liegt. Ich weiß nur, dass es beim zweiten, dritten und vierten Mal immer geregnet hat, wenn es runter gegangen ist. Das weiß die Werkstatt aber auch.

Solange, wie seit dem Kauf noch keine 6 Monate vergangen sind, ist der Verkäufer in der Gewährleistungspflicht. Notfalls muss sich dieser mal vertrauensvoll an einen Freundlichen seitens Renault wenden.

Also nach dem du nun die Sperre drin hast und hinten alles dadurch stromlos ist, bleibt nur noch die Bedienungeinheit in der Fahrertür oder das dazugehörige Steuergerät (wo auch immer die es verbaut haben).

Der Fehler ist doch lächerlich, so was sollte jede gute Werkstatt hinbekommen... Ist es eine Renault-Werkstatt?

Ich würde die Werkstatt wechseln, den Fehler reparieren lassen und dann die Kosten der unfähigen Werkstatt präsentieren, am besten das ganze im Vorfeld auch so mit dem Werkstattleiter vereinbaren.

Die Wandlung ohne Anwalt durchzukriegen wird ein Glücksspiel... aber du kannst es ja mal genau so wie hier ansprechen, man weiss ja nie....

Bezüglich Regen: Habe letzte Woche meine hintere Tür beim Laguna zerlegt und es ist sehr gut gegen Regen geschützt. Auf den vorderen Bedienelemente tropft öfter mal Wasser, wenn ich bei Regenfahrten das Fenster etwas öffne, aber bisher noch keine Unregelmäßigkeiten gehabt, einzig das Steuergerät dazu bleibt eigentlich noch übrig... oder du hast ein Kabelbruch/Isolationsdefekt hinter dem Faltenbalg der Tür...

HTC

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 11:49

Zitat:

@ttru74 schrieb am 26. Juli 2017 um 13:42:37 Uhr:

Solange, wie seit dem Kauf noch keine 6 Monate vergangen sind, ist der Verkäufer in der Gewährleistungspflicht. Notfalls muss sich dieser mal vertrauensvoll an einen Freundlichen seitens Renault wenden.

Richtig, aber es heißt ja auch überall, dass man nur zwei Versuche der Nachbesserung zulassen muss. Wir haben bereits den dritten Versuch hinter uns und nun würde Versuch Nummer vier anstehen.

Ich denke nicht, dass die so einfach die Kosten von einer anderen Werkstatt übernehmen würden. Habe ich denen schon vorgeschlagen, ohne Reaktion. Die haben bei sich auch einen C-Max auf dem Hof stehen, ich habe denen angeboten diesen Wagen zu kaufen und 2.000 € drauf zu legen, auch ohne Reaktion. Das finde ich schon ziemlich frech. Ich glaube, ich muss da mal an die Geschäftsleitung heran treten.

Zitat:

@fachwirt10 schrieb am 26. Juli 2017 um 13:49:52 Uhr:

... ich muss da mal an die Geschäftsleitung heran treten.

Solltest du dann vlt auch machen, aber immer auf freundlicher Basis!

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 12:10

Ja, ich bin immer freundlich bei sowas. Wobei der Ton langsam schärfer wird bei mir.

Und noch ein kleiner Hinweis von mir: Ein Renault, der vor 2009/2010 produziert wurde ist ein Risikopatient. Kann gut laufen, muß aber nicht :)

HTC

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 12:19

Also bis auf den Fensterheber, das spinnende Keyless-System (Türen lassen sich nur ab und zu über die Griffe abschließen) und Wassereinbruch in den Fahrerraum läuft er super seitdem ich den habe. Kann mich dahingehend nicht beklagen.

Der Rest ist damit ja auch nicht gemeint. Die "älteren" Renaults hatten halt extreme Elektronikprobleme, wie du nun selbst erfahren mußtest. Die neueren Serien sind da um Welten besser und zuverlässiger, obwohl mittlerweile mehr Elektronik drin ist...

Rost und überhaupt Karosserie war glaube ich auch noch so ein Thema. Da wurde auch erheblich nachgebessert.

HTC

OK, so wie es ausschaut ist das Steuergerät jeweils am Fensterhebermotor dran.

Hier mal ein Youtube Reparaturlink:

https://www.youtube.com/watch?v=2D-iJQqx63M

Ich würde entweder das angepriesene Ersatzteil oder einen kompletten Motor auf Ebay holen und probieren, ob es daran liegt...

HTC

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 12:36

Von diesem Cube habe ich auch schon gelesen. Aber ich werde nen Teufel tun und daran rumschrauben, ich hab dazu weder Zeit, noch die Erfahrung. Und nachher heißt es dann, ich hätte selber Schuld, weil ich dran rum gefummelt habe...ne, danke!

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