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Wandlung - Fragen...

BMW 3er

Mein F30 aus 2012 soll ev. gewandelt (rückabgewickelt) werden, weil es offensichtlich ein Montagsauto ist. Wenn ich es richtig verstehe werden seitens BMW sämtliche Leasingraten zurückbezahlt und es wird eine Nutzungspauschale gegengerechnet. Laufleistung ist ca. 30.000 km.

- welcher Prozentsatz / 1000km ist beim F30 angemessen?

- bemisst sich der Prozentsatz am LP oder am rabattierten Preis?

- Was ist mit der Auslieferungspauschale? Wird die komplett zurückerstattet? Bei einer Rückabwicklung müsste das ja der Fall sein, oder?

- Was ist mit einer Servicepauachale? Habe den Service bis 60.000km inklusive und dafür 500 EUR gezahlt. War bisher aber nur beim ersten Ölwechsel.

Wäre toll, wenn jemand Infos hätte...

Beste Antwort im Thema
am 6. Januar 2014 um 21:03
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Hi,

normalerweise sind je tkm 0,67% des Kaufpreises als Nutzungsentschädigung zu verrechnen.

Kommt daher, dass mal ein Richter von 150tkm Gesamtfahrleistung ausging bis kalkulatorisch kein Restwert mehr vorhanden ist.

Sind in deinem Fall also ca. 20% des Anschaffungspreises.

Bei einer richtigen Rückabwicklung werden sämtliche gegenseitig erbrachte Leistungen zurückerstattet.

D.h. auch die Überführungskosten.

Zur Servicepauschale kann ich dir leider nix konkretes sagen.

Da sie sich aber auf 60 tkm bezieht und du die hälfte davon gefahren bist, würde ich mal gefühlsmäßig die hälfte zurückverlangen.

Weiche Probleme hattest du denn mit deinem F30?

Gruß

Jürgen

Danke für die Info. Das Problem bei der Servicepauschale ist halt, dass der erste Service günstig, der zweite teuer ist, d.h. für den ersten Ölwechsel hätte ich dann 250 EUR bezahlt. Naja, muss man wohl individuell regeln.

Probleme waren zahlreich, Lenkungswiderstand bei Mittelstellung, Getriebegeräusche, schleifende Steuerkette, schlechter Radioempfang, Hupe defekt, knackender Fahrersitz, Rost an Radnabe, innenraumgeräusche, etc. Wurde zwar alles behoben, aber mir wurde trotzdem eine Wandlung angeboten.

Die Frage ist jetzt, welche Gefahr größer ist: die, dass an diesem Auto noch zahlreiche weitere Defekte auftreten, oder die, dass die schon beseitigten Mängel bei einem neuen Fahrzeug wieder vorhanden sind...

Also wenn man dir eine Wandlung anbietet, wäre ich schon gleich doppelt vorsichtig bzw. misstrauisch und würde die Konditionen der Wandlung intensiv unter die Lupe nehmen.

Normal ist das nicht. Im Regelfall muss ein Kunde um eine Wandlung bzw. Rückabwicklung kämpfen.

Wenn all deine Probleme beseitigt sind und du jetzt zufrieden bist, dann würde ich nur auf das Angebot zur Wandlung eingehen, wenn es sich für dich erheblich lohnt oder du bei der nächsten Bestellung etwas anders machen würdest (wie z.B. andere Farbe oder xDrive oder Automatik oder oder).

einige deiner Punkte finden sich auch in meiner Leidensgeschichte wieder. und mein Wagen ist kein Montagsauto.

Hallo

Ich habe auch schon eine Rückabwicklung des KV (Wandlung) bei einem Mercecdes hinter mir. Mir wurde auch noch das eingesetzte Kapital mit damal 3,6 % verzinst.

Das ging alles ohne Rechtsanwalt, da ich mich in Rechtsfragen gut auskenne, hatte ich gleich beim ersten Antrag Erfolg und das Fz wurde anstandslos zurückgenommen, der finanzielle Verlust war recht gering.

Ich kauft aber wieder ein Auto des gleichen Typs.

am 2. Januar 2014 um 16:02

Ich habe eine ähnliche Wandlung ist jetzt durch und ich habe die Abrechnung von BMW bekommen. Wie zu erwarten war, zu den für BMW bestmöglichen Konditionen:

- als Nutzungsentschädigung wurden 0,67% je 1000km vom rabattierten Bruttoverkaufspreis angesetzt. Auf diesen Wert wurden nochmal 19% MwSt. berechnet.

- Überführungskosten wurden nicht zurückerstattet

Die 0,67% sind ja das maximale, was überhaupt gefordert werden kann, aber wie rechtfertigt sich eine Berechnung der MwSt., wenn die 0,67% sich bereits auf den Verkaufspreis mit Mehrwertsteuer beziehen? Wie würdet ihr euch nun verhalten? Ich muss sagen, dass ich mit dem neuen Auto sehr zufrieden bin und auf jeden Fall froh bin, die Wandlung gemacht zu haben. Aber mehr bezahlen als unbedingt nötig will ich natürlich auch nicht. :) Ich würde das ganze gerne ohne Rechtsanwalt regeln, wenn möglich - was wäre denn eine angemessene Forderung meinerseits und auf was kann ich mich beziehen?

Denk auf alle Fälle daran, das Du dein eingebrachtes Kaptial von BMW verzinsen lässt.

Beim derzeitigen Zinsniveau zugegebenermassen nur ein paar "Tropfen".

Nutzungsentgelt:

0.67%/1000km für ein Benziner

0.50%/1000km für einen Diesel

So war es 2011/2012 bei mir.

Kali

die 0,67% sind idR das erste Angebot, es gibt aber genug Referenzurteile an denen man sich orientieren kann.

es sind auch keine fixen Werte, Werte dazwischen sind möglich.

Werte unterhalb von 0,5% sind möglich aber wohl langwierig in der Durchsetzung

Bei einem Diesel sollten es 0,5 % sein. 

am 3. Januar 2014 um 7:51

Die Prozentsätze und dass man den Herstellern da Nachdruck verleihen muss, sind mir soweit klar. Was für mich noch im Unklaren liegt, ist die Sache mit der doppelten Versteuerung: denn auf die 0,67%, die sich vom Brutto-Einstandspreis ableiten werden nochmal 19% MwSt. erhoben. Gibt's da irgendwelche Urteile, dass dies unrechtens ist? Meines Erachtens enthält ein von einem Bruttopreis abgeleiteter Betrag bereits ebenfalls wieder MwSt, d.h. der Hersteller müsste diese aus den 0,67% abführen oder den Netto-Einstandswert zur Berechnung heranziehen - richtig?

Ich habe eine Wandlung mit VW durch.

Diese wurde mir sogar von VW angeboten, da VW mit den Reparaturen schon draufgezahlt hat :)

Das Fahrzeug war aber Wochen nicht mehr fahrbereit. Mehrmaliger Getriebeschaden, Kupplungsschaden, Elektronikfehler, defekter Airbag etc. mit 18.000 km) und es lag nicht am Fahrer :)

Damals wurden mir 0,6 % pro 1000 km angerechnet. Servicekosten etc. wurden mir zu 100 % zurückerstattet.

Habe mir damals einen Werkswagen mit 3000 km geholt, wo mir ebenfalls nochmal sehr mit dem Preis entgegen gekommen ist.

Bis auf den ganzen Ärger vorher in der Werkstatt, bin ich so ganz gut aus der Geschichte raus gekommen :)

am 4. Januar 2014 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von Snowstorm

Damals wurden mir 0,6 % pro 1000 km angerechnet.

0,6% auf was? Auf den Brutto-Listenpreis oder auf den Verkaufspreis? Ist auf die Nutzungsentschädigung nochmal MwSt. berechnet worden? :)

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Schaller

Zitat:

Original geschrieben von Snowstorm

Damals wurden mir 0,6 % pro 1000 km angerechnet.

0,6% auf was? Auf den Brutto-Listenpreis oder auf den Verkaufspreis? Ist auf die Nutzungsentschädigung nochmal MwSt. berechnet worden? :)

Verkaufspreis

War der Verkaufspreis.

MWST wurden bei den 0,6 % nicht berechnet.

Aber die Wandlung wurde von VW angeboten und sind mir da sehr entgegen gekommen. Auch beim neuen Fahrzeug wurden mir mächtig % gegeben :).

Und das ganze ohne Streit oder Anwalt. Hat mir sicherlich die Nerven geschont :)

am 4. Januar 2014 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von Snowstorm

War der Verkaufspreis.

MWST wurden bei den 0,6 % nicht berechnet.

Aber die Wandlung wurde von VW angeboten und sind mir da sehr entgegen gekommen. Auch beim neuen Fahrzeug wurden mir mächtig % gegeben :).

Und das ganze ohne Streit oder Anwalt. Hat mir sicherlich die Nerven geschont :)

Mir wurde die Wandlung auch angeboten - allerdings wollte man sich wegen der Konditionen nicht wirklich festlegen. Mit 0,6% auf den Bruttoverkaufspreis wäre ich auch zufrieden, mit MwSt. sind es bei mir aber praktisch 0,8%, was ich für sehr unseriös halte.

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