Wandlung meines 500ers ist von MB genehmigt
So Freunde,
habe ja vor 3 Wochen die Wandlung (Rückabwicklung vom Kaufvertrag) eingereicht von meinem 500er da ich einfach die Nase voll hatte von den ganzen Mängeln.
Vorgestern die grosse Freude,es kam der Anruf von meinem Verkäufer das diese seitens MB genehmigt wurde und heute kam auch der Brief in Schriftform.
Hatte zwar parallel einen RA eingeschaltet,hatte aber mit meinem RA so abgesprochen das er sich erst einklinkt in die Sache wenn MB die Wandlung ablehnt.
Anbei in dem Brief heute war dort auch eine Kalkulation über die Wertminderung des Fahrzeugs,mit der ich aber nicht ganz einverstanden bin.
Berechnet wurde die Nutzungsentschädigung mit 0,5% vom Kaufpreis pro 1000 KM.
Gut,ich hatte gehofft das die mit 0,4% rechnen,aber wie ich schon auf diverse Seiten im Internet nachgelesen habe passiert dies meist nur bei Diesel-Fahrzeugen.
Wegen dem Zehntel Prozent Punkt werde ich auch nicht klagen und mich rumstreiten.
Was mich aber ärgert,ist,das man in der Kalkulation die Kapitalversinzung für das damals eingesetzte Bargeld überhaupt nicht mit berechnet hat.
Das wären immerhin ca. 3000.-€.
Anruf bei meinem Verkäufer ergab,ich wäre angeblich der 1.te der danach fragt,was ich mir überhaupt nicht vorstellen kann,denn wer bitte verschenkt denn freiwillig Geld was einem zusteht.
Und es gibt ja im Internet div. Seiten von Kalkulationen von MB wo diese überall auftauchen.
Nun weiss ich nicht was ich machen soll,wenn ich gegen die Berechnung klage,kann ich das Auto wahrscheinlich noch gar nicht abgeben und der Wertverlust schreitet weiter voran.
Somit hätte ich nach spätestens nach weiteren 7500 KM auf dem Tacho eine +/- 0 Rechnung,denn wenn ich dann die Zinsen bekomme,wären mehr KM auf dem Tacho und ich würde weniger Geld für den Wert des Autos bekommen.
Was würdet ihr also tun?
(Mein Anwalt ist erst morgen da,deshalb die Frage mal hier ins Forum)
Grüsse
Martin
Beste Antwort im Thema
oh je, was für ein Stress - auch für MB!
Wenn die nur so Kundschaft hätten gäb's deren Händler wohl nicht mehr - wären mittlerweile alle in der Klapsmühle!
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66 Antworten
Solltest du dir dennoch wieder einen Benz zulegen wollen, dann kannst du dir ja ein Angebot einholen, das über dem normalen Rabatt einen zusätzlichen 'Kulanz-Rabatt' in Höhe deines Ausfalls enthält. Immerhin geht es für die Marke um jemanden, den man als Kunde behalten möchte. Das sollte dem Verkäufer oder Mercedes klar sein.
Solltest du allerdings die Marke wechseln wollen, wird es wohl etwas beschwerlicher.
Zitat:
Was mich aber ärgert,ist,das man in der Kalkulation die Kapitalversinzung für das damals eingesetzte Bargeld überhaupt nicht mit berechnet hat.
Das wären immerhin ca. 3000.-€.
Anruf bei meinem Verkäufer ergab,ich wäre angeblich der 1.te der danach fragt,was ich mir überhaupt nicht vorstellen kann,denn wer bitte verschenkt denn freiwillig Geld was einem zusteht.
Ganz klar, die sind sich ihrer Position bewusst und sehen sich im Vorteil. Wäre es umgedreht würden Sie versuchen jeden Cent rauszuholen. Fakt ist das du definitiv deinen Anwalt um Rat bitten musst. Gut möglich das du für den weiteren Wertverlust nicht aufkommen musst wenn du bzw. dein Anwalt beweisen können, dass sich die Wandlung nur auf Grund dieses "Fehlers" verzögert hat.
Eine Frage: Hat der neue BiTurbo für dein Empfinden sehr gut beschleunigt?
Die Frage ist halt, ob Du die 3000€, die Du ausgerechnet hast, nicht durch Anwaltskosten oder auch wenn sich das hinzieht durch weitere Abschläge bzgl. Nutzungsentschädigung aufgefressen werden (schreibst Du ja selbst bei weiteren 7500 km). Zudem dann auch noch den Ärger und ein in der Schwebe hängendes Verfahren. In Anbetracht des Wertes des Fahrzeuges würde ich wahrscheinlich auf den Deal eingehen, da Recht haben und Recht bekommen immer 2 unterschiedliche Dinge bleiben werden und es zu einer persönlichen Aufwands-/Nutzenabwägung kommt.
Letztlich wirst Du entscheiden müssen - egal ob mit Ratschlägen durch das Forum oder durch Deinen Anwalt.
Es ist halt irgendwie schade - dass man sich einerseits freut und dann wieder die Haare in der Suppe findet.
Gruss Mic
Ich sehe das ähnlich wie mein Vorredner. Es bleibt abzuwägen, ob der ganze Aufwand für dich letztlich lohnt. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, ob du wirklich einen Anspruch auf die sog. Kapitalverzinsung hast. Am besten klärst du das mit deinem Anwalt ab und ermittelst wie deine Aussichten auf Erfolg sind bei einer Rechtstreitigkeit.
Darf man fragen was zu einer Wandlung geführt hat?
Zitat:
Original geschrieben von Nsr
Eine Frage: Hat der neue BiTurbo für dein Empfinden sehr gut beschleunigt?
ich bin den w207 als 500er vor 3 wochen einen ganzen samstag probe gefahren. der motor geht ohne ende. druck in jeder lebenslage, ich bin noch immer hellauf begeistert. da ist der biturbo nochmals ein ganzes stück stärker als der 5,5l-v8-sauger im vorgänger.
interessante Frage. Ich denke Du kannst eher den Zins zurück fordern, der mit Deinem Geld quasi erwirtschaftet wurde. Könnte mir vorstellen, dass BGB § 347 (2) interessant ist, aber bin kein Experte
Halte uns auf dem Laufenden.
Gruß
Erstmal danke für die Posts.
Stand der Dinge ist nun wie folgt:
Ich habe auch als Privatperson Anspruch auf die Kaptalverzinsung (zw. 4-5%) da das Auto ja Rückabgewickelt wird und MB ja für diese Zeit Zinsen für das eingesetzte Kapital erwirtschaftet hat bzw. hätte und eben dieses Geld steht mir zu da ja rein theoretisch ich für diese Zeit (1 Jahr und 9 Monate) ebenfalls Zinsen bekommen hätte wenn der kauf nicht stattgefunden hätte.
Und auf alle Investionen die ins Fahrzeug geflossen sind wie der Lorinser Heckspoiler und die Lorinser Felgen,wobei ich dafür laut meinem Anwalt nur etwa 80% bekommen werde da diese Sachen ja nicht mehr neu sind.
Somit gehts insegesamt um ca. 7000€,ist ja nun nicht gerade wenig.
Ein Mercedes wirds nicht mehr denn nach nun 3 Mängelfahrzeugen kehre ich der Marke nun den Rücken und geh zur Konkurrenz.
Ich werde das Fahrzeug so in 1 bis 2 Wochen abgeben,mit einem lachenden und einem weinenden Auge.
Was die Beschleunigung des Motors betrifft,die war einfach nur geil !!!!!
(Werd ich vermissen)
Ich werde weiter berichten...
Grüsse
Zitat:
Original geschrieben von Sweety8205
Ich habe auch als Privatperson Anspruch auf die Kaptalverzinsung (zw. 4-5%)
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass es heutzutage zwischen 4-5% liegen soll.
Wo bekommt man denn so etwas?
Ich kann mir vorstellen, dass lediglich der risikofreie Zins angesetzt wird und dann sind wir bei max. 1,5%.
Aber schade, dass du der Marke den Rücken zuwendest. Wie kann man denn bei 3 Mängelfahrzeugen in Folge so viel Pech haben. Ich war in den letzten 10 Jahren eigentlich immer recht zufrieden.
5% kann ich mir auch nicht vorstellen. Es wird der aktuelle beim Kauf gültige Zins genommen. Dann würde ich auch mein Auto wandeln.
Zitat:
Original geschrieben von Bruno_Pasalaki
5% kann ich mir auch nicht vorstellen. Es wird der aktuelle beim Kauf gültige Zins genommen. Dann würde ich auch mein Auto wandeln.
Das ist absolut korrekt mit den 5%.
@Sweety8205,
respekt!!! Bei mir ist leider noch kein Land im Sicht, nach verdammten 2 Jahren Klagen.
Was dir zu steht ...
1) Kapitalverzinsung
Dir stehen 5% Verzinsung zu. Allerdings weiß ich nicht wie man diese berechnet.
Laut meines Anwaltes, wird der Bruttopreis abzgl. Nutzungsentschädigung verzinst. Ich bin aber der Meinung es muss der Bruttoverkaufspreis verzins werden. Habe hierfür leider noch nicht zuende studiert
Quelle: http://www.automobilkanzlei.de/.../29-kapitalverzinsung
2) Nutzungsentschädigung = Bruttokaufpreis * gefahrene Kilometer / erwartete Gesamtlaufleistung
Musst du an Mercedes zahlen.
Bei meinem Rechtstreit wären es 0,4%, laut Gutachten.
http://www.automobilkanzlei.de/.../28-pkw-nutzungsentschaedigung
3) Aufwendungen
Inspektionen, Tüv etc...
Umbauten
http://www.automobilkanzlei.de/.../...der-pkw-rueckabwicklung-beachten
Nur ohne Anwalt wird es schwierig etwas zu bekommen.
Meiner Meinung nach, musst du aber nicht Klagen! Die Rückabwicklung wurde akzeptiert und ist somit nicht streitig. Was streitig ist, wäre die Kapitalverzinsung + Aufwendungen. Lass dir die Rückabwicklung schriftlich bestätigen.
Ich gebe dir den Tipp, nimm einen Anwalt. Eine kleine Unterschrift die du tätigen wirst und du kannst auf alle weiteren Forderungen verzichten.
@E-Coupe2009
Genauso wie du es alles absolut top und ausführlich beschrieben hast hat es mir mein Anwalt auch gesagt und bestätigt,der Brief an MB ist heute raus.
5% Kapitalverzinsung plus die Kosten für Felgen,Spoiler,Lackierung,Montage usw...
MB schrieb die Kalkulation mit 0,5% Nutzungsentschädigung pro 1000 KM,womit mein Anwalt ebenfalls nicht einverstanden ist.
Er fordert 0,4% und schrieb an MB das die zu erwartende Laufleistung bei mindestens 250.000 KM liegt da Premiumsegment und da sinds eben genau diese 0,4%
Die Kapitalverzinsung wird nach dem eingesetzten Kapital in Form von der Höhe des Bargelds taggenau berechnet.Waren bei mir knapp 45000.-€ da ich den Rest ja durch Inzahlungnahme meines vorrigen Coupes bekam,dafür kann ich allerdings keine Verzinsung beanspruchen.Das ist aber auch nicht so schlimm.
Der Brief mit der Bestätigung von MB mit der Wandlung ist ja nun seit 2 Tagen in meinen Händen,von daher in trocknen Tüchern.
Mein RA meint MB wirds aller Voraussicht nach nicht auf eine Klage wegen der etwas anderen Berechnung ankommen lassen,was sein kann das man sich irgendwo in der Mitte trifft.
Kann ich dann auch mit leben.
Kalkulation seitens MB die anbei war in der Bestätigung über die Wandlung: 69000.-€
Kalkulation meines RA inkl. Verzinsung und allem anderen: 78000.-€
Werde weiter berichten...
Grüsse
Zunächst bist Du ja nun anwaltlich bestens beraten und damit in guten Händen. Ich drücke Dir die Daumen, dass alles schnell über die Bühne geht. Die Kosten für den Anwalt übernimmt übrigens im Fall einer positiven Entscheidung des Gerichts regelmäßig die Gegenseite...
Nun aber zu meiner Frage: Hattest Du auch technische Probleme mit dem Motor? Ich spiele genauer auf die Steuerkette an...:
http://www.motor-talk.de/.../...-kettenspanner-m278-m157-t4586937.html
@ J.M.G
Nein,hatte ich nicht,der Motor lief 1A
Im übrigen ist in 3 Tagen am DO Abgabe-Termin für mein Auto.
Ich bin schon ein wenig wehmütig
Solltest Du es noch schaffen, ein Kaltstartvideo wie ich es gemacht habe, anzufertigen, wäre das natürlich sensationell. So als Vergleich. Fand Deine Videos nämlich bislang klasse (auch wenn das Coupe viel besser als die Limo klingt).
Viel Glück mit dem Neuen!