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Wandlung möglich?

Themenstarteram 2. Mai 2010 um 9:05

Hallo zusammen,

mein Volvo V70III D 2,5 AWD ist jetzt 19 Monate alt und hatte schon die versch. grössenen Probleme.

Mit 9000 km bei Tempo 190 Motorschaden - wurde auf Garantie rep. Kosten für Volov ca. 15.000 €

Bei Kilometer 20.000 musste anscheined die Einspitzanlage komplett erneuert werden - Kosten für Volvo rd. 4000 € - wurde mir mitgeteilt.

Gestern am 01. Mai bei Tempo 190 wieder ein dumpfes Geräusch - alle Lichter des Armaturenbrettes leuchteten auf, der Wagen ging sofort aus und liess sich auch nicht wieder starten, bzw. steueren, hatte alles Hände voll zu tun um gefahrenlos zum Stillstand zu kommen. Das Geräusch des Motores hörte sich änhllich an, wie beim ersten Motroschaden.

Die weiteren Probleme nenne ich hier nicht, das würde den Rahmen sprengen.

Was jedoch nie der Fall war ist, dass ein Problem mind. 3 Mal oder so aufgetreten ist.

Das das Fahrzeug immer bei hohen Geschwindigkeiten meine Familie und mich in sehr gefährliche Situationen bringt, habe ich keine Lust den Wagen wieder zurück zu nehmen.

Ist es in einem solchen Fall überhaupt mögleich eine Wandlung durchzusetzen?

Vielen Dank für eure Antworten.

LG Luca

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Mai 2010 um 9:05

Hallo zusammen,

mein Volvo V70III D 2,5 AWD ist jetzt 19 Monate alt und hatte schon die versch. grössenen Probleme.

Mit 9000 km bei Tempo 190 Motorschaden - wurde auf Garantie rep. Kosten für Volov ca. 15.000 €

Bei Kilometer 20.000 musste anscheined die Einspitzanlage komplett erneuert werden - Kosten für Volvo rd. 4000 € - wurde mir mitgeteilt.

Gestern am 01. Mai bei Tempo 190 wieder ein dumpfes Geräusch - alle Lichter des Armaturenbrettes leuchteten auf, der Wagen ging sofort aus und liess sich auch nicht wieder starten, bzw. steueren, hatte alles Hände voll zu tun um gefahrenlos zum Stillstand zu kommen. Das Geräusch des Motores hörte sich änhllich an, wie beim ersten Motroschaden.

Die weiteren Probleme nenne ich hier nicht, das würde den Rahmen sprengen.

Was jedoch nie der Fall war ist, dass ein Problem mind. 3 Mal oder so aufgetreten ist.

Das das Fahrzeug immer bei hohen Geschwindigkeiten meine Familie und mich in sehr gefährliche Situationen bringt, habe ich keine Lust den Wagen wieder zurück zu nehmen.

Ist es in einem solchen Fall überhaupt mögleich eine Wandlung durchzusetzen?

Vielen Dank für eure Antworten.

LG Luca

13 weitere Antworten
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13 Antworten

Hi,

ist sicher schwierig, da es verschiedene Defekte sind. Genau genommen muss der gleiche Defekt ZWEI mal nachgebessert werden dürfen -der Motorschaden vielleicht?

Wenn du trotzdem bei Volvo bleiben willst: Rede mit deinem Händler über eine einvernehmliche Lösung.

Wenn nicht: Rechtschutz wäre sinnvoll, ohne Anwalt wird es sicher schwierig.

Schönen Gruß

Jürgen

Themenstarteram 2. Mai 2010 um 13:56

Danke Dir

so ähnlich habe ich mir schon auch gedacht... hab den Händler eben angeschrieben, bin ja gespannt was er morgen sagt...zumal wir ja bald 10 Jahre Volvo fahren... so ne Montagskarre habe ich noch nie erwischt... Würde ja nen neuen evtl. XC 90 kaufen...

Eine RS-Vers. habe ich klar...wobei das einvernehmliche Lösung wäre mir lieber.

LG Luca

 

Würdest Du uns bitte Dein Auto vorstellen?

Einen V70III D 2,5 AWD gab und gibt es nämlich nicht.

Themenstarteram 2. Mai 2010 um 14:58

Tja da hast recht ;-)

es ist ein V 70III D5 AWD - EZ 10/2008 weiss Summum ..da ist ne 2 und ein Komma reingerutsch :rolleyes:

LG Bernd

Mit der Wandlung ist das so eine Sache. Ohne Anwalt wird das mit Sicherheit nicht einfach und mit Anwalt in Deinem Fall auch nicht unbedingt. Wandlung bedeutet letztendlich die Rückabwicklung des Kaufvertrages und hierfür dürften eigentlich nicht die erforderlichen Gründe vorliegen. Die Mängel die aufgetreten sind, wurden auf Kosten von Volvo jeweils repariert. Das mag ärgerlich sein, wird jedoch als Grund für einen Mangel und Wandlung des Fahrzeuges nicht ausreichen.

In Deinem Fall - und darum geht es Dir wahrscheinlich letztendlich auch - möchtest Du einfach das Fahrzeug nicht mehr haben. Ich würde mich an Deiner Stelle mal erkundigen, was das Fahrzeug wert ist und würde mit Deinem Händler mal in Verhandlungen zwecks Neukauf eines Fahrzeuges treten.

Wenn er an Dir als Kunden interessiert ist, sollten die Probleme die Du mit dem Fahrzeug hattest, dazu führen, dass er Dir da schon entgegenkommt.

Gruß Motemmel

Themenstarteram 2. Mai 2010 um 20:15

Hi,

ja so ist es ..ich will den Wagen eignentlich los werden...bin auf morgen gespannt.

Wenn ich nur dran denke, dass wir eigentlich jedes Jahr, genau zu dieser Zeit, auf der Rückfahrt vom Gardasee sind, dann wird es mir im Nachhinein echt übel. Totalausfall der Elektrik...keine volle Bremskraft, und das Lenken war auch ne Katastrophe..., dann evtl. in den Bergen beim Serpentinen fahren.... ohjee..aber zum Glück ist es auf der A 96 passiert.

LG Luca

am 2. Mai 2010 um 20:35

Hallo !

Wandlung gibt es rechtlich nicht mehr, nur den Rücktritt vom Kaufvertrag, der an sehr viele Bedingungen geknüpft ist. Diesen Weg kannst du ohne Anwalt nicht sinnvoll bestreiten, da diese Dinge sauber formuliert werden müssen inkluisve Fristsetzungen etc.

Kommt es zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag, musst du dir Nutzungsentgelt abziehen lassen, denn du bist den Wagen ja die ganze Zeit gefahren usw.

Solche Prozesse, wenn es denn zu einem käme, dauern nicht selten 1-2 Jahre.

Grundsätzlich hat der Händler immer das Recht auf Nachbesserung, bis zu 3mal beim gleichen Fehler.

Gruss Markus

Hi,

ich hatte 2002 mal so einen Fall mit meinem ersten Volvo.

Mein damaliger :) hat die Wandlung selbst vorgeschlagen. Die wurde von ihm über/mit Volvo problemlos und fair durchgeführt. Wir habe einen neuen Leasingvertrag über einen verfügbaren V70 abgeschloßen und alles war erledigt. Die bis dahin gezahlten Leasingraten, wurden als Nutzungsentschädigung gegen gerechnet.

Wietere Zahlungen bzw. Forderungen gab es nicht.

Bei uns waren die Probleme weit weg von mehrfachen Motorschäden etc., ich hoffe das VCG weiterhin kulant ist, vor allem wenn du sogar weiter bei der Marke Volvo bleiben willst (OT: XC90 D5 ist sicher eine gute Alternative ;)), es hängt sicher auch von deinem :) ab.

Ich drücke Euch die Daumen.

Gruß aus EN

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 17:47

Hi,

heute hat sich meine Werkstatt gemeldet - bei 2 Zylindern sei fast keine Kompression messbar :rolleyes:

will hiessen, dass ich wieder einen neuen Motor eingebaut bekomme. Dies ist nun schon der zweite Motorschaden bei meinem 19 Monate alten V70 D5 AWD .

Die Usache sei anscheinend Software, Partikelfilter, hohe Geschwindigkeit, Motorenöl...usw... ich hab das nicht so recht verstanden ...

Wichtig ist mir nur, das das Teil wieder ordentlich funktioniert. Von einer Wandlung oder Rücktritt heisst das jetzt glaube ich, bin ich abgekommen, denn mein Leasing ohnehin kommedes Jahr aus läuft und es mir auch zuviel Stress ist.

Vovlocars hat mir für das dritte Jahr eine kostenfreie Anschlussgarantie gegeben.

Ob ich kommendes Jahr wieder einen Volvo kaufen werde - steht noch in den Sternen - was dafür spricht ist der neue XC90 der in 2011 kommt und meine Werksatt... die ist echt super - auf die würde ich nie etwas kommen lassen!!!

LG Luca

Zitat:

Original geschrieben von Luca2006

was dafür spricht ist der neue XC90 der in 2011 kommt

Oh - noch ein Top-Insider. ;) ;) ;)

Wäre schön, steht aber wohl noch sehr in den Sternen...

Schönen Gruß

Jürgen

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 19:53

nee, es steht lt. meinen Händler nicht mehr in den Sternen ,ab ca. 09/2011 sei der erste neue Xc 90 bei den Händlern.

..aber ich bin kein Insider ;- )..gebe nur wieder, was mir mitgeteilt wurde .

LG Luca

Zitat:

Original geschrieben von Luca2006

nee, es steht lt. meinen Händler nicht mehr in den Sternen ,ab ca. 09/2011 sei der erste neue Xc 90 bei den Händlern.

..aber ich bin kein Insider ;- )..gebe nur wieder, was mir mitgeteilt wurde .

LG Luca

Hi Luca,

erstmal mein Beileid zum erneuten Motorschaden.

Zum XC90 Neu ab 2011:

Ein Stück Papier auf dem z.B. Volvo an deinen :) diese aufregende Neuigkeit vermeldet, wäre nett, denn was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen ;)

Gruß aus EN

von einem (weiteren) Ungläubigen

am 8. Mai 2010 um 6:41

Da ich gerade mit dem Thema Rücktritt beschäftigt bin hier mal ein paar Infos:

Wandlung gibt es nicht mehr.

Entweder Ersatzlieferung - altes abgeben, gleiches neu bekommen - es entstehen für dich keinerlei Kosten (d.h. Kilometer werden nicht abgezogen)

oder Rücktritt - altes abgeben und Geld wiederbekommen. Dabei werden auf 1000 km ca. 0,4% vom Kaufpreis abgezogen, d.h. 4000 km gefahren - 4000:1000 = 4 X 0,4% = 1,6%. Das musst du dann vom Kaufpreis abziehen. Diesen Betrag behält der Händler ein und noch ein paar andere Auslagen. Allerdings hast du wiederrum auch Ansprüche, z.B. Zinsen auf das Geld, was du dem Händler bis jetzt für dein Auto bezahlt hast, alle Kosten für Extraanbauten, Reifenwechsel, Zulassung etc.

Dann ist da noch das Problem mit den 6 Monaten: Wenn du dich in den ersten 6 Monaten für Wandlung oder Rücktritt wegen einem Mangel entscheidest, dann wird per Gesetz davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Nach den 6 Monaten bist du in der Beweispflicht.

Frage: Hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Sollte eigentlich jeder Autofahrer haben.

Falls ja, dann schau nach, ob alles was mit Autokauf zusammenhängt mit versichert ist. Beim mir ist das der Fall. Somit zahlt Versicherung den Anwalt und alle weiteren Kosten.

Innerhalb der 2 Jahre Garantie kannst du deinen Anspruch bei dem Händler geltend machen. Dieser entscheidet dann, ob er zustimmt oder nicht. Und das ist das Problem an der Sache. Es gibt keinen Katalog aus dem man ableiten kann, ob er zustimmen muss oder nicht. D.h. man kann nicht sagen, wenn das und das kaputt, dann auf jeden Fall möglich. Es sind immer Einzelfallentscheidungen.

Sollte der Händler nicht einwilligen, dann bleibt nur das Gericht. Und das kann teuer werden, da du ohne Versicherung alles selbst tragen musst. Mein Anwalt hat mir jedenfalls davon abgeraten ohne Versicherungszusage vor Gericht zu gehen. Aber zu meinem Gück hat Versicherung vor einigen Tagen Deckungszusage erteilt.

Ohne Anwalt wird die ganze Sache eben sehr kompliziert.

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