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Wandlung Passat abgelehnt

VW Passat 3CC
Themenstarteram 5. August 2011 um 16:06

Hallo

Fahrzeug meines Kumpels

Passat Bj09 2,0tdi 23000km war 35 in der Werksta... (Klappern,Batterie defekt, Agr defekt, DPF defekt,usw.)seit neusten springt er schlecht an erst nach 3-4 starten fehlerspeicher leer

vor 3 Wochen wurde antrag auf Wandlung gestellt schriftlich mit Termin

heute kam der Anruf des VW Autohaus Wandlung abgelehnt weil Mängel wären kein Grund ist zwar Ärgerlich das er so oft in der Werkst... waren aber ist halt so

das komische ist es ging sehr schnell mit der Ablehnung

Pkw wurde noch nichtmal geschätz was die bei der Wandlung für Abzüge kommen würden!

woher erkenn ich das bei VW überhaupt ne Wandlung beantrag wird?oder wurde

hat einer schon sowas hinter sich und weis ob mann Post direkt von VW bekommt oder nur über das Authaus läuft

danke

Beste Antwort im Thema
am 5. August 2011 um 20:23

Eine Wandlung ist nur Möglich, wenn das Autohaus bzw. VW diesem zustimmt.

Dies werden sie nur machen, wenn die Kosten die noch bevorstehen höher sind als die kosten des Fahrzeugs, sprich:

Die Kosten der Repartur sind höher als der Wagen wert ist oder fast genauso hoch. Da die Garantie von dem Wagen entweder schon abgelaufen ist oder bald abläuft und VW so viel ( 35 Reparaturen) in das Auto investiert hat, ist es für sie überhaubt nicht rentabel das Auto zurückzunehmen. Ausserdem werden VW wohl keine weiteren Kosten, es sei denn natürlich Kulanz, auf VW zukommen.

Das Auto ist repariert und ist heile, auch wenn bereits 35 mal daran geschraubt wurde.

Generell hat mein keinen Anspruch auf eine Wandlung, bzw. der Begriff Wandlung wurde entfernt, hier gilt das Schuldner/Gläubiger und Nacherfüllungsrecht ( Wandlung wurde beim Modernisieren der Gesetze entfernt bzw ersetzt).

Wie oben schon genannt, hat der Verkäufer/Hertsteller das Recht bei einem Mangel ( Wichtig EIN und der selbe Mangel!! ) 2 mal nachzubessern. Gelingt dies nach dem 2. Mal nicht, so kann der Gläubiger ( also in diesem fall der Käufer) entweder wo anders den Wagen auf Kosten des Herstellers/Verkäufers reparieren lassen, oder er gibt die Ware zurück!

Sprich, prüf ob ein Mangel mehr als 2x repariert wurde, wenn ja dann hast du bessere Karten eine "Wandlung" durchzusetzen.

Bei Fragen gern an mich.

Gruß

uni

17 weitere Antworten
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17 Antworten

Wandlung nochmal neu beantragen. Beim ersten mal sagen die meistens nein ;) ggf. mit Anwalt Nachdruck verschaffen.

am 5. August 2011 um 16:27

Dein Kumpel soll sich einen Anwalt nehmen und mit dem das absprechen, wenn VW sich stur hällt, werdet ihr wohl nicht um eine Klage rumkommen. Da es sich um einen höheren Betrag handelt, wird das wohl vor dem Landgericht ( da Streitwert über 5000€ ist) stattfinden.

Am besten im Internet oder bei bekannten erkudigen wo man einen guten Anwalt findet, am besten abgesichert ist man noch zusätzlich mit einem Rechtschutz z.B. für ca 60-70 Jährlich von ADAC.

bei fragen gern an mich.

 

gruß

uni

 

Themenstarteram 5. August 2011 um 16:47

ok danke aber kann mann rausfinden ob überhaupt ne Wandlung beantragt wurde

habe das Gefühl gehabt das Autohaus sagte es nur so

er hatte ja kein Post vom VW-Konzern

die ablehnung sollen sie ihn mal schriftlich geben ,mal sehen ob die das tun

zählen die obengenannten sachen als mangel?für eine Wandlung

mfg

Zitat:

Original geschrieben von eros123

zählen die obengenannten sachen als mangel?für eine Wandlung

Wichtig ist nach meinem laienhaften Verständnis, dass ein und derselbe Mangel bei zwei Nachbesserungen nicht behoben werden konnte. Sagen wir der Motor springt bei warmen Temperaturen erst beim dritten Versuch an. Wenn der Wagen deswegen 2x (oder 3x?) in der Werkstatt war und er immer noch bei warmen Temperaturen erst beim dritten Versuch anspringt kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wenn er dagegen 50x wegen verschiedener Mängel in der Werkstatt war, die jeweils behoben wurden sieht es m.E. eher schlecht aus.

Aber ich bin kein Jurist...

vg, Johannes

am 5. August 2011 um 20:23

Eine Wandlung ist nur Möglich, wenn das Autohaus bzw. VW diesem zustimmt.

Dies werden sie nur machen, wenn die Kosten die noch bevorstehen höher sind als die kosten des Fahrzeugs, sprich:

Die Kosten der Repartur sind höher als der Wagen wert ist oder fast genauso hoch. Da die Garantie von dem Wagen entweder schon abgelaufen ist oder bald abläuft und VW so viel ( 35 Reparaturen) in das Auto investiert hat, ist es für sie überhaubt nicht rentabel das Auto zurückzunehmen. Ausserdem werden VW wohl keine weiteren Kosten, es sei denn natürlich Kulanz, auf VW zukommen.

Das Auto ist repariert und ist heile, auch wenn bereits 35 mal daran geschraubt wurde.

Generell hat mein keinen Anspruch auf eine Wandlung, bzw. der Begriff Wandlung wurde entfernt, hier gilt das Schuldner/Gläubiger und Nacherfüllungsrecht ( Wandlung wurde beim Modernisieren der Gesetze entfernt bzw ersetzt).

Wie oben schon genannt, hat der Verkäufer/Hertsteller das Recht bei einem Mangel ( Wichtig EIN und der selbe Mangel!! ) 2 mal nachzubessern. Gelingt dies nach dem 2. Mal nicht, so kann der Gläubiger ( also in diesem fall der Käufer) entweder wo anders den Wagen auf Kosten des Herstellers/Verkäufers reparieren lassen, oder er gibt die Ware zurück!

Sprich, prüf ob ein Mangel mehr als 2x repariert wurde, wenn ja dann hast du bessere Karten eine "Wandlung" durchzusetzen.

Bei Fragen gern an mich.

Gruß

uni

Zitat:

Original geschrieben von unicrack

Eine Wandlung ist nur Möglich, wenn das Autohaus bzw. VW diesem zustimmt.

Dies werden sie nur machen, wenn die Kosten die noch bevorstehen höher sind als die kosten des Fahrzeugs, sprich:

Die Kosten der Repartur sind höher als der Wagen wert ist oder fast genauso hoch. Da die Garantie von dem Wagen entweder schon abgelaufen ist oder bald abläuft und VW so viel ( 35 Reparaturen) in das Auto investiert hat, ist es für sie überhaubt nicht rentabel das Auto zurückzunehmen. Ausserdem werden VW wohl keine weiteren Kosten, es sei denn natürlich Kulanz, auf VW zukommen.

Das Auto ist repariert und ist heile, auch wenn bereits 35 mal daran geschraubt wurde.

Generell hat mein keinen Anspruch auf eine Wandlung, bzw. der Begriff Wandlung wurde entfernt, hier gilt das Schuldner/Gläubiger und Nacherfüllungsrecht ( Wandlung wurde beim Modernisieren der Gesetze entfernt bzw ersetzt).

Wie oben schon genannt, hat der Verkäufer/Hertsteller das Recht bei einem Mangel ( Wichtig EIN und der selbe Mangel!! ) 2 mal nachzubessern. Gelingt dies nach dem 2. Mal nicht, so kann der Gläubiger ( also in diesem fall der Käufer) entweder wo anders den Wagen auf Kosten des Herstellers/Verkäufers reparieren lassen, oder er gibt die Ware zurück!

Sprich, prüf ob ein Mangel mehr als 2x repariert wurde, wenn ja dann hast du bessere Karten eine "Wandlung" durchzusetzen.

Bei Fragen gern an mich.

Gruß

uni

naja, wie teuer die Raparaturen werden und in welchen Verhältnis das zum Fahrzeugwert steht, ist ja egal, da die gewandelten Fahrzeuge sowieso repariert werden und dann wieder verkauft. Von daher glaube ich nicht, ob das was damit zu tun hat, ob gewandelt wird oder nicht.

am 5. August 2011 um 23:40

Zitat:

Original geschrieben von Andy_bln

Zitat:

Original geschrieben von unicrack

Eine Wandlung ist nur Möglich, wenn das Autohaus bzw. VW diesem zustimmt.

Dies werden sie nur machen, wenn die Kosten die noch bevorstehen höher sind als die kosten des Fahrzeugs, sprich:

Die Kosten der Repartur sind höher als der Wagen wert ist oder fast genauso hoch. Da die Garantie von dem Wagen entweder schon abgelaufen ist oder bald abläuft und VW so viel ( 35 Reparaturen) in das Auto investiert hat, ist es für sie überhaubt nicht rentabel das Auto zurückzunehmen. Ausserdem werden VW wohl keine weiteren Kosten, es sei denn natürlich Kulanz, auf VW zukommen.

Das Auto ist repariert und ist heile, auch wenn bereits 35 mal daran geschraubt wurde.

Generell hat mein keinen Anspruch auf eine Wandlung, bzw. der Begriff Wandlung wurde entfernt, hier gilt das Schuldner/Gläubiger und Nacherfüllungsrecht ( Wandlung wurde beim Modernisieren der Gesetze entfernt bzw ersetzt).

Wie oben schon genannt, hat der Verkäufer/Hertsteller das Recht bei einem Mangel ( Wichtig EIN und der selbe Mangel!! ) 2 mal nachzubessern. Gelingt dies nach dem 2. Mal nicht, so kann der Gläubiger ( also in diesem fall der Käufer) entweder wo anders den Wagen auf Kosten des Herstellers/Verkäufers reparieren lassen, oder er gibt die Ware zurück!

Sprich, prüf ob ein Mangel mehr als 2x repariert wurde, wenn ja dann hast du bessere Karten eine "Wandlung" durchzusetzen.

Bei Fragen gern an mich.

Gruß

uni

naja, wie teuer die Raparaturen werden und in welchen Verhältnis das zum Fahrzeugwert steht, ist ja egal, da die gewandelten Fahrzeuge sowieso repariert werden und dann wieder verkauft. Von daher glaube ich nicht, ob das was damit zu tun hat, ob gewandelt wird oder nicht.

da stimme ich dir nicht überein.... die autos werden dann oft ins ausland gebracht und dort verkauft ohne Garantieleistungen.

hab das leider selbst erlebt,,,, hab ein auto für 14.000 gekauft.

Repariert hätte werden müssen das Getriebe und der Motor.

Der Händler hatte das Recht das Auto zu reparieren, hat aber der "Wandlung" zugestimmt. Hab dann knapp 13.500 bekommen nach einem jahr und 60.000km... 500€ verlust....

für mich hat es sich gelohnt, da ich kein auto mit nem zweiten Herzen haben wollte + Getriebe.. und der händler hat sich die kosten erspart und (wahrscheinlich)das auto ins ausland gebracht und dort verkauft.

Es heißt ja auch eigentlich, wenn der Reparaturaufwand "teuerer" ist als der Wert des Fahrzeugs, handelt es sich um einen "Wirtschaftlichen Totalschaden".

Von daher, hab ich mich vlt falsch ausgedrückt:

Für den Händler muss es lohnender sein, das auto zurückzunehmen, anstatt die Kosten zu übernehmen.

gruß

uni

was kostet es den händler denn schon ein getriebe und einen motor zu wechseln? das machen den seine mechaniker nebenbei, wenn mal luft ist und die ersatzteile bekommt er für einen apfel und ei von vw, da die das fahrzeug verbockt haben und 3 wochen später steht der wagen als guter gebrauchter im verkaufsraum oder er vertickt den auf dem gebrauchtwagenhändlermarkt.

und wo wir gerade beim gebrauchtwagenhändlermarkt sind, dort landen alle sorgenkinder aus leasingrückläufen etc... deshalb ist man mit einem gebrauchten aus dem vw autohaus meist besser bedient als mit einem vom freien händler. nur so am rande.

vielleicht landen einige wandlungen auch im ausland aber viele werden hier auch wieder verkauft. das hat schon jemand hier in einem anderen thread geschrieben, der sein gewandeltes fahrzeug 4 wochen später wieder im verkauf gesehen hat. und die russen, die hier den müll kaufen, finden es sicherlich nicht lustig, wenn sie für viel geld nur müll kaufen (stichwort russeninkasso) ;)

und wenn es dem händler an sein eigenes geld geht (und nicht an die almosen, die er vom hersteller im rahmen der garantie bekommt) dann schickt er seinen besten mechaniker ran der auch viel zeit bekommt. denn ihn kostet der mechaniker nur 25 € pro stunde und nicht die 100 €, die der kunde immer zahlen soll! und der mechaniker bekommt das auto bestimmt auch mit nach hause, um bei seinen privatfahrten auf fehler achten zu können und die überstunden werden auch irgendwie vergütet, mit tankfüllungen oder so, so dass es sich am ende trotzdem noch lohnt. und dann ist das auto meist auch wirklich top, weil es endlich mal jemand mit viel zeit durchrapariert wird

Wollt mal kurz fragen was zählt als reperatur versuch? Bei mir wurden vor kurzem 3x an der querstrebe nachgebessert 2x klappern HSF 2x fenster klappern beseitigt. Die probleme sind noch immer da. Aber VW sagt jetzt das war eine Reperatur.

Ich hab nen termin gemacht war zwei tage drin, abgehollt probleme waren da. Es haben noch paar teile gefählt wegen anderen problemen, also paar wochen später wieder termin gemacht. Jetzt hat die tachoblende nachbestellt also noch mal termin gemacht und die oben genannten probleme wurden noch mall repariert probleme sind noch da.

Für mich waren das 3x versuche vw in wolfsburg sagt aber nein das war nur einer ich soll noch 2x reparieren lassen?

Kann da jemand was dazu sagen?

Werde das jetzt nem anwalt übergeben da mich das alles nervt wenn ich zeit dazu finde :-)

Wäre super wenn jemand hier auskunft geben kann.

am 24. August 2011 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von boss1287

Wollt mal kurz fragen was zählt als reperatur versuch? Bei mir wurden vor kurzem 3x an der querstrebe nachgebessert 2x klappern HSF 2x fenster klappern beseitigt. Die probleme sind noch immer da. Aber VW sagt jetzt das war eine Reperatur.

Ich hab nen termin gemacht war zwei tage drin, abgehollt probleme waren da. Es haben noch paar teile gefählt wegen anderen problemen, also paar wochen später wieder termin gemacht. Jetzt hat die tachoblende nachbestellt also noch mal termin gemacht und die oben genannten probleme wurden noch mall repariert probleme sind noch da.

Für mich waren das 3x versuche vw in wolfsburg sagt aber nein das war nur einer ich soll noch 2x reparieren lassen?

Kann da jemand was dazu sagen?

Werde das jetzt nem anwalt übergeben da mich das alles nervt wenn ich zeit dazu finde :-)

Wäre super wenn jemand hier auskunft geben kann.

2x mal dürfen die ran, wenn dir die Werkstatt gesagt hat, dass das Problem nun nach dem 1. Mal behoben war und du wieder hin musstest wegen dem selben Problem, dann fängt die 2. Mängelbeseitigung an, ist diese Erfolglos, kannst du es in einer andren Werkstatt auf deren Kosten reparieren lassen oder Wertmindunger usw....

Aber was willst du denn anderes erreichen als eine erneute Reparatur? Willst du jetzt aufgrund von den ... ich sag es mal ."Kleinigkeiten" ein neues auto (ist sehr übertrieben)

gruß

uni

Das waren ja jetzt 3 beispiele, da gibts noch andere wo die geschaut haben und dann gesagt haben wir wissen nicht von was das kommt zb schlägts aus der Schaltung als wäre da was lose.

Das ist ja schon das zweite auto und die selben probleme wie oft soll ich dennen noch chancen geben, die haben es beim ersten nicht zu stande gebracht und jetzt das selbe. Die machen meisten mehr kaputt als die reparieren. Irgendwo hört da die Vernunft auf. Hier wurden schon mehrere gewandelt wegen dem B-Säulen klackern und beim CC ist es nunmal die Querstreben. Ich mein klar es ist nichts so tragisches aber es nervt.

Aber das mit ner anderen Werkstatt hört sich mal Vernünftig an.

am 25. August 2011 um 10:23

Zitat:

Original geschrieben von boss1287

Das waren ja jetzt 3 beispiele, da gibts noch andere wo die geschaut haben und dann gesagt haben wir wissen nicht von was das kommt zb schlägts aus der Schaltung als wäre da was lose.

Das ist ja schon das zweite auto und die selben probleme wie oft soll ich dennen noch chancen geben, die haben es beim ersten nicht zu stande gebracht und jetzt das selbe. Die machen meisten mehr kaputt als die reparieren. Irgendwo hört da die Vernunft auf. Hier wurden schon mehrere gewandelt wegen dem B-Säulen klackern und beim CC ist es nunmal die Querstreben. Ich mein klar es ist nichts so tragisches aber es nervt.

Aber das mit ner anderen Werkstatt hört sich mal Vernünftig an.

Du musst aber VW vorher darüber schriftlich informieren dass du eine andrere Werkstatt aufsuchst. Im grenzfall mit anwalt rangehen.

Zitat:

Original geschrieben von Andy_bln

was kostet es den händler denn schon ein getriebe und einen motor zu wechseln? das machen den seine mechaniker nebenbei, wenn mal luft ist und die ersatzteile bekommt er für einen apfel und ei von vw, da die das fahrzeug verbockt haben und 3 wochen später steht der wagen als guter

Das gilt vielleicht für die Klitsche von nebenan, für ein halbwegs grosses Autohaus aber nicht mehr. Da hat die Werksatt ne andere Kostenstelle als der Kollege vom Verkauf usw. Die Schreiben sich dann gegenseitig Rechnungen, mal abgesehen von keiner vorhandenen "Luft" für mal soeben.

Brain

Ja bevor ich jetzt was mache werde ich mir eh noch von nem Anwalt einen rat einhollen.

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