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Wandlung Skoda Oktavia II, Scout (2,0 TDI)

Themenstarteram 30. Juni 2010 um 9:08

Tja, Leute,vor fast 3 Jahren kaufte ich mir den neu auf den Markt gekommenen Skoda Oktavie Scout 2,0 TDI mit Allradantrieb. Ich war froh ein bezahlbares Fahrzeug gefunden zu haben. Zu den technischen Detail`s, gibt es nicht viel zu sagen, 2,0 TDI, 103 KW mit mittelmäßiger Ausstattung. Hm, die ersten Mängel wurden bereits nach wenigen Tagen bekannt. Pkw im Spätsommer gekauft. Im kalten Zustand des Motors gab es beim Lastwechsel während des Anfahrens im Rückwärtsgang ein lautes Krachen, welches nicht mehr auftrat, wenn der Motor auf Betriebstemperatur war. Soweit so gut, damit fing alles an. Ich fuhr in die Vertragswerkstatt beim Vertragshändler und bat um Mängelabstellung, welche anstandslos vollzogen wurde. Auf Nachfrage, wie dieses merkwürdige Geräusch zustande kam, gab es nur einen schwammigen Kommentar des Werkstattmeisters „Das lag am Auspuff !“. Soweit so gut. In der Folge hatte ich mal da Klappergeräusche und mal dort Klappergeräusche im Fahrzeuginnenraum. Die Mängelliste wurde mit der Zeit sehr lang. Gravierender war allerdings eine immer mehr werdende hakige Schaltung und ein zunehmend mehr vibrierendes Kupplungspedal. Dieser Mangel führte zum Getriebe- und Kupplungswechsel. Zuvor war der Werkstattmeister jedoch der Meinung, dass ich nicht Auto fahren könne. Tja, mit dieser Meinung war er bei mir an der richtigen Adresse, denn schon allein durch meinen Beruf nehme ich alle zwei Jahre an einem Sicherheits- und Gefahrentraining teil und fahre wenigstens an die ca. 50.000 Km pro Jahr. Nach dieser Mängelabstellung folgte die nächste… und nächste…. Insgesamt war ich innerhalb eines halben Jahres in etwa 30 Mal zur Mängelabstellung in ein und derselben Vertragswerkstatt bis mir die Geduld einen Strich durch die Rechnung machte. Ich meldete danach in aller Sachlichkeit eine Fahrzeugwandlung an. Alle Mängel wurden zuvor durch mich schriftlich beim Vertragshändler angezeigt. Ich wandte mich im gleichen Atemzug auch an die in Deutschland sitzende Hauptniederlassung. Tja, danach fand ein klärendes Gespräch statt und ich bestand auf eine Fahrzeugwandlung, welche sich nicht ganz so einfach, wie es sich so manche denken, darstellte. Zu berücksichtigen gab es zum einen die laufende Finanzierung und die bereits zurückgelegte Fahrleistung von 20.000 Km in knapp 6 Monaten. Und genau in dieser Zeit stöberte ich hier bei Motor-Talk herum und fand da auch einen wirklich guten Rat. Nicht mit Rechtsanwalt drohen, sondern wirklich alle Möglichkeiten ausnutzen, um die Objektivität, und somit auch den Anderem die Chance bieten, Mängel abzustellen. Sicherlich ist alles sehr nervig aber in dem Falle wird ein besseres Ergebnis erzielt. Ich bot dem Händler an, wieder den gleichen Fahrzeugtyp, aber mit einer besseren Ausstattung zu nehmen, damit die bereits immer wiederkehrenden Mängel, wie Totalausfall Navi, nicht richtig einrastende Sitze, Klappern des Gepäcknetzes in Halterung usw. von vornherein ausschließen zu können. Jetzt kam natürlich auch noch die Pauschale für die Nutzung des Pkw dazu. Schließlich war ich auch schon 20.000 Km mit diesem Pkw gefahren, welche selbstverständlich in Abzug kam. Dazu kann ich nur sagen, „Leute, diese Pauschale ist rechtens !“. Zum Schluss war es so, dass mir von Seitens des Vertragshändlers, unterstellt wurde, ich wolle nur vom Kaufvertrag zurücktreten!. Dem konterte ich in aller Ruhe und Sachlichkeit, dass ich einen Ersatz eines mindestens gleichwertigen Fahrzeug wünsche. Und es wurde von Seitens des Herstellers auch eingelenkt. Jetzt fahre ich den gleichen Fahrzeugtyp, habe zwar auch wieder Mängel, aber diese halten sich in Grenzen, so dass ich zum einen, mit dem Fahrzeug selbst und zum anderem auch mit der Werkstatt zufrieden bin. Meine Erfahrung bei auftretenden Fahrzeugmängeln an Neufahrzeugen sind:

1. alle Mängel schriftlich beim Vertragshändler anzeigen

2. sämtliche Reparaturaufträge als Mehrfertigung aushändigen lassen

3. Ruhe ausstrahlen und nicht gleich beim ersten Mal mit dem Rechtsanwalt drohen

4. genau abschätzen welche rechtlichen Schritte notwendig sind, um zum Erfolg zu kommen

5. mit dem Vertragspartner ausführliche Gespräche führen und die Situation sachlich darstellen

6. über Angebote des Vertragshändlers nachdenken und mit Sachlichkeit Abwägen und danach eine Entscheidung fällen

7. nur in aller letzter Konsequenz die rechtliche Vertretung wählen

Aber nichts desto trotz habe ich mit dem jetzigen Fahrzeug wiederum Ärger am Hacken. Ständig treten Probleme mit den Türsteuergeräten und den elektrischen Spiegel- und Sitzverstellungen auf. Allein im vorigem Jahr musste ich deswegen 17 Mal die Werkstatt aufsuchen und in diesem Jahr doch schon 5 Mal. Mein Vertrag läuft im nächsten Jahr aus und ich werde mir einen erneuten Kauf dieser Fahrzeugmarke sehr wohl überlegen.

Fazit: "Jedes neu auf den Markt gekommene Fahrzeug hat seine ersten Kinderkrankheiten. Meiner Meinung nach findet bei manchen Herstellern die Endkontrolle bei den Fahrzeugkäufern statt."

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5 Antworten

Tja, ich hatte mal ziemlich den gleichen Ärger wie du.

 

Nur mit dem Unterscheid, das ich nach der Wandlung gesagt habe: 1x Skoda und nie mehr wieder!:mad::mad:

 

Mit dem neuen Fahrzeug bin ich jetzt sehr zufrieden und bin seitdem nur 1. Mal in der Werkstatt gewesen-zur Inspektion !:D:D

 

Warum hat Skoda nicht mit einem zweiten Auto bei dir eine zweite Chance bekommen?

So wie ich in der Allgemeinheit sehe erfreut sich die Marke eigentlich recht großer Beliebtheit und so gravierende "Montagsautos" die nun wirklich Wandlungswürdig sind, sind und bleiben nunmal die Ausnahme.

Abgesehen davon kann einem sowas mit jeder Automarke passieren.

Soll jetzt kein Angriff auf dich sein, aber ich kann und will irgendwie nicht verstehen und akzeptieren, dass ein einmaliges negatives Erlebnis immer gleich voreilig als K.O.-Kriterium für eine gesamte Sache, eine Marke einen Dienstleister etc. gesehen wird.

Ist doch genau wie häufig im Beruf:

Man braucht nur ein klitze kleines Bischen Mist zu bauen um sich nen Riesenärger einzuhandeln, es bedarf aber Berge von überragender perfektionistischer Arbeit um eine kleine Prise lob zu ernten.

Nochmal zur Rechtslage:

Ich meine es ist doch so, dass der Käufer dem Verkäufer zwei mal die Möglichkeit zur Fehlerbeseitigung geben muss. Gilt das rein rechtlichi gesehen für jeden Fehler (vorrausgesetzt die Fehler haben nichts miteinander zu tun) neu oder gilt nen beseitigtes Auspuffklappern als erste Mängelbeseitigung und ne reparierte Klimaanlage bereits als zweite Mängelbeseitigung und durch die zwei ja vollkommen unterschiedlichen Mängel hat der Verkäufer schon seine beiden Chancen der Nachbesserung "vertan"?

Themenstarteram 6. Juli 2010 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von PHIRAOS

Warum hat Skoda nicht mit einem zweiten Auto bei dir eine zweite Chance bekommen?

So wie ich in der Allgemeinheit sehe erfreut sich die Marke eigentlich recht großer Beliebtheit und so gravierende "Montagsautos" die nun wirklich Wandlungswürdig sind, sind und bleiben nunmal die Ausnahme.

Abgesehen davon kann einem sowas mit jeder Automarke passieren.

Soll jetzt kein Angriff auf dich sein, aber ich kann und will irgendwie nicht verstehen und akzeptieren, dass ein einmaliges negatives Erlebnis immer gleich voreilig als K.O.-Kriterium für eine gesamte Sache, eine Marke einen Dienstleister etc. gesehen wird.

Ist doch genau wie häufig im Beruf:

Man braucht nur ein klitze kleines Bischen Mist zu bauen um sich nen Riesenärger einzuhandeln, es bedarf aber Berge von überragender perfektionistischer Arbeit um eine kleine Prise lob zu ernten.

Nochmal zur Rechtslage:

Ich meine es ist doch so, dass der Käufer dem Verkäufer zwei mal die Möglichkeit zur Fehlerbeseitigung geben muss. Gilt das rein rechtlichi gesehen für jeden Fehler (vorrausgesetzt die Fehler haben nichts miteinander zu tun) neu oder gilt nen beseitigtes Auspuffklappern als erste Mängelbeseitigung und ne reparierte Klimaanlage bereits als zweite Mängelbeseitigung und durch die zwei ja vollkommen unterschiedlichen Mängel hat der Verkäufer schon seine beiden Chancen der Nachbesserung "vertan"?

Themenstarteram 6. Juli 2010 um 14:27

Zitat:

Original geschrieben von geophagus

Zitat:

Original geschrieben von PHIRAOS

Warum hat Skoda nicht mit einem zweiten Auto bei dir eine zweite Chance bekommen?

So wie ich in der Allgemeinheit sehe erfreut sich die Marke eigentlich recht großer Beliebtheit und so gravierende "Montagsautos" die nun wirklich Wandlungswürdig sind, sind und bleiben nunmal die Ausnahme.

Abgesehen davon kann einem sowas mit jeder Automarke passieren.

Soll jetzt kein Angriff auf dich sein, aber ich kann und will irgendwie nicht verstehen und akzeptieren, dass ein einmaliges negatives Erlebnis immer gleich voreilig als K.O.-Kriterium für eine gesamte Sache, eine Marke einen Dienstleister etc. gesehen wird.

Ist doch genau wie häufig im Beruf:

Man braucht nur ein klitze kleines Bischen Mist zu bauen um sich nen Riesenärger einzuhandeln, es bedarf aber Berge von überragender perfektionistischer Arbeit um eine kleine Prise lob zu ernten.

Nochmal zur Rechtslage:

Ich meine es ist doch so, dass der Käufer dem Verkäufer zwei mal die Möglichkeit zur Fehlerbeseitigung geben muss. Gilt das rein rechtlichi gesehen für jeden Fehler (vorrausgesetzt die Fehler haben nichts miteinander zu tun) neu oder gilt nen beseitigtes Auspuffklappern als erste Mängelbeseitigung und ne reparierte Klimaanlage bereits als zweite Mängelbeseitigung und durch die zwei ja vollkommen unterschiedlichen Mängel hat der Verkäufer schon seine beiden Chancen der Nachbesserung "vertan"?

Hallo PHIRAOS,

Wie Du vielleicht meinem Beitrag entnehmen kannst, bekam Skoda mit einem zweiten Fahrzeugtyp eine zweite Chance. Mit dem zweiten Fahrzeug war ich im vergangenen Jahr auch 17 Mal in der Werkstatt, wegen teils gleicher bzw. auch anderer Mängel. Auch in diesen Jahr musste ich deshalb zwangsläufig wegen verschiedener neuer Mängel wiederum 8 Mal in die Werkstatt. Zum Beispiel hat das jetzige Fahrzeug hat schon den 4. neuen Regen-/ Lichtsensor. Beim "Alten" waren es, so glaube ich, mehr gewesen. Wenn es nicht immer wieder die selben Mängel gewesen wären, so hätte qauch keine Fahrzeugwandlung stattgefunden. Der ausschlaggebende Punkt war der Getriebewechsel und danach wiederum selbiges Getriebeproblem gewesen.

Mein eigentliches Anliegen des Beitrages sollte sein, dass bei einer bevorstehenden Wandlung nur sachlich objektive Argumente zählen und hier sicherlich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes das allerletzte Mittel sein sollte.

Gute Fahrt

Geophagus

am 6. Juli 2010 um 20:12

Kannst Du die Mängel mal benennen? Bei beiden Fahrzeugen? Danke.

Was geht an den Regensensoren nicht?

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